Fachbeiträge & Kommentare zu Versicherungsschutz

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / bb) Gefahr für Leib oder Leben

Rz. 68 Eine "Gefahr für Leib oder Leben" liegt vor, wenn wenigstens eine Körperverletzung schwerer Art angedroht wird.[113] Dennoch wird man für eine unter Versicherungsschutz fallende Drohung nicht erfordern können, dass die angedrohte Körperverletzung bereits in Details und in ihren konkreten körperlichen Auswirkungen bekannt ist. Wie das AG Charlottenburg[114] zutreffend ...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / a) Feuer

Rz. 51 Für einen Brand im Sinne der Feuerversicherung bedarf es zunächst eines Feuers. Der Begriff "Feuer" umfasst außer Flammen auch Glut und Funken.[56] Liegt ein Feuer im vorbezeichneten Sinn vor, kommt es für den eintrittspflichtigen Versicherer nicht auf die Brandursache an. Rz. 52 Nach dieser Definition sind solche Verbrennungsvorgänge nicht vom Begriff "Feuer" umfasst,...mehr

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§ 5 Haftungsausschluss bei ... / E. Bindung der Gerichte

Rz. 24 Hat aus Anlass eines Verkehrsunfalls ein Zivilgericht darüber zu entscheiden, ob ein privilegierter Versicherungsfall i.S.d. gesetzlichen Unfallversicherung gem. §§ 104 ff. SGB VII vorliegt, ist es an die unanfechtbare Entscheidung der zuständigen Behörde oder des Sozialgerichts hierüber gebunden. Diese Entscheidung bindet die Zivilgerichte auch dahingehend, nach welc...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / C. Besondere Versicherungsbedingungen für die Reiserücktrittskostenversicherung 2008/2021 (VB-Reiserücktritt 2008/2021)

Rz. 56 Den unterschiedlichen Bedürfnissen der Reisenden folgend, werden Reiserücktritts-Versicherungen nicht nur singulär angeboten. Oft besteht auch die Möglichkeit diesen Versicherungsschutz um weitere Produkte, wie z.B. dem einer Reisegepäck-Versicherung, zu erweitern. Diesen Kombinationsprodukten ist ein Allgemeiner Teil von Versicherungsbedingungen vorangestellt (vgl. §...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Prüfungsrechts des Versicherers

Rz. 383 Der Versicherer ist im Rahmen der Leistungsprüfung nach Geltendmachung eines Versicherungsfalls berechtigt, auch die Frage zu prüfen, ob Versicherungsschutz durch eine Rücktritts- oder Anfechtungserklärung beseitigt werden kann. Daher können Daten nach § 213 Abs. 1 VVG auch dann bei Dritten angefordert werden, wenn anlässlich eines Versicherungsfalls geklärt werden so...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / bb) Schwarzfahrtklausel

Rz. 82 Nach D.1.1.2 AKB liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug gebraucht hat. Unberechtigter Fahrer ist, wer ohne ausdrückliche oder stillschweigende vorherige Erlaubnis des Halters das Fahrzeug lenkt.[104] Rz. 83 Nach D.1.1.2 AKB ist der Versicherer auch gegenüber dem Versicherungsnehmer, Eigentümer oder Halter zur Leistungskürzun...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 136 Der Versicherungsschutz ist bei Schädigungen an Bandscheiben ausgeschlossen. Die Regelung ist wirksam[252] und umfasst nicht nur Schäden an der Bandscheibe selber, sondern auch die dadurch ausgelösten weiteren Störungen, wie z.B. Lähmungen.[253] Rz. 137 Blutungen aus inneren Organen sind von Blutungen durch äußere Verletzungen abzugrenzen und finden im Körperinneren s...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Mitversicherte

Rz. 143 A 1 Ziff. 2.1.1–2.1.3 AVB-PHV/Ziff. 2.1 BBR-PH regeln die Mitversicherung von Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartnern und (nicht notwendig eigenen) Kindern. Nach A 1 Ziff. 2.1.4 AVB-PHV/Ziff. 2.2 BBR-PH sind auch in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten und deren Kinder mitversicherbar. Der Partner ist dann aber in der Police zu nennen. Auch im Haushalt ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Gefahren aus Betrieb, Beruf, Amt etc. – A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1 S. 1 und S. 2 (1) BBR-PH

Rz. 148 Nur das Privatleben fällt unter den Versicherungsschutz. Nach A 1 Ziff. 1 AVB-PHV/Ziff. 1. S. 1 bzw. S. 2 (1) BBR-PH sind Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes nicht versichert. Nach den BBR-PH gilt dies auch für das Ehrenamt und die verantwortliche Betätigung in Vereinigungen aller Art. Gem. A 1 Ziff. 6.2 AVB-PHV sind nichtverantwortliche ehrenamtli...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / VII. Anzeigepflicht und Gefahrerhöhung, Punkt 6 und 7

Rz. 48 Die Anzeigepflicht (Punkt 6 AVB Reisegepäck 1992/2021) entspricht den Regelungen der §§ 19–22 VVG (hierzu Allgemeiner Teil vgl. § 1 Rdn 104, 175, 187, 244). Durch die Angaben des Versicherungsnehmers soll dem Versicherer eine zutreffende Risikoeinschätzung ermöglicht werden. Es handelt sich dabei um eine Auskunftsobliegenheit, deren Verletzung verschiedenste Rechtsfol...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Verwaltungsverfahren, Abs. 1 e bzw. Nr. 2.3.3.1 ARB 2012

Rz. 338 Nach § 5 Abs. 1 e ARB hat der Rechtsschutzversicherer die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege zu tragen. Voraussetzung ist, dass für diese Verwaltungsverfahren Versicherungsschutz zu gewähren ist. Das trifft etwa für Bußgeldverfahren und für die Verwaltungsverfahren in "sonstigen verkehrsrechtlichen Angele...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 1. Kleckerklausel

Rz. 57 Zunächst sind innerhalb der UHV Schäden nicht versichert, die beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entstehen, zum Beispiel durch Verschütten, Abtropfen, Ablaufen, Verdampfen, Verdunsten oder ähnlichen Vorgängen, bei denen die Stoffe in Boden oder Gewässer gelangen können. Rz. 58 Während das klassisch versicherte Anlagenrisiko der Bausteine Ziff. 2.1–2.5 UHV entwe...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Bearbeitungsschaden-Ausschluss nach Ziff. 7.7 AHB

Rz. 52 Der in Ziff. 7.7 AHB enthaltene Bearbeitungsschaden-Ausschluss verfolgt den Sinn, den Versicherer in gewissem Umfang vom unternehmerischen Risiko des Versicherungsnehmers zu befreien. Es handelt sich bei dieser AHB-Regelung um eine Ausschlussklausel. Diese ist eng auszulegen.[145] Der BGH hat – in konsequenter Fortführung des soeben zitierten "Gabelstapler-Urteils" – ...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Kriegsereignisse, innere Unruhen

Rz. 143 In § 5b und f MB BUV 22 sowie in § 2b und f MB BUZ 22 wird die Berufsunfähigkeit aus dem Versicherungsschutz ausgenommen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen hervorgerufen wurde, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat. Der Ausschluss gilt jedoch nicht, wenn die versicherte Person in unmittelba...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Durchgangsarzt

Rz. 77 Der Durchgangsarzt wird, auch wenn er im Krankenhaus tätig ist, im Rahmen seiner öffentlich-rechtlichen Funktion für die Berufsgenossenschaft und nicht für den Krankenhausträger tätig (§ 28 Abs. 1 SGB VII). Insoweit genießt er keinen Deckungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers. Stattdessen haftet die Berufsgenossenschaft für eventuelle Fe...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / VIII. Auslandsschäden

Rz. 77 Im Zusammenhang mit "Auslandsschäden" sind – was vielfach verkannt wird – zunächst vor allem die Regelungen des internationalen Privatrechts über die Anwendbarkeit des materiellen Umweltrechts zu beantworten. Maßgebliche Leitlinie hierfür ist die sog. ROM-II-Verordnung,[40] dort insbesondere Art. 7. Auch Auslandsschäden können eine Deckung unter der UHV erhalten. Einge...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 146 Ausgeschlossen sind alle Gesundheitsschäden durch Strahlen. Grundsätzlich sind alle Strahlenarten relevant, z.B. ionisierende Strahlen, Laserstrahlen und auch "Elektrosmog". Auf eine besondere Gefährlichkeit der Strahlen kommt es nicht an, eine mögliche Gesundheitsschädigung darf aber nicht völlig ausgeschlossen sein.[266] Die Einordnung von Wärmestrahlen ist strittig...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / VI. Diskriminierungen

Rz. 145 Ferner sind vom Versicherungsschutz nach Ziff. A-7.15 AVB-D&O ausgeschlossen Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen. Dieser Ausschluss hängt mit den hohen Entschädigungssummen bei Diskriminierungen von Arbeitnehmern im US-amerikanischen Recht zusammen (vgl. dazu auch die sog. Employment-Pract...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenereignis- oder Folgeereignistheorie

Rz. 120 Bis 1982 formulierte Ziff. 1.1 AHB noch, ein "Ereignis" und nicht ein "Schadenereignis" müsse während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sein. In seiner Entscheidung vom 27.6.1957 definierte der damals für das Recht der Allgemeinen Haftpflichtversicherung zuständige II. Zivilsenat diesen Begriff. "Ereignis" sei nicht die einzelne Schadenursache, sondern das...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / f) Studenten

Rz. 79 Medizinstudenten werden im praktischen Jahr (PJ) im Rahmen der Universitätsausbildung tätig. Der Medizinstudent im PJ ist im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses in der Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhausträgers mitversichert, soweit hierfür weder eine anderweitige Deckung noch ein Freistellungsanspruch besteht (2.1.1 (3) BBR). Dem Träger de...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / IV. Mitversicherte Personen

Rz. 57 Ziff. 3[154] stellt klar, dass von dem Versicherungsschutz neben den gesetzlichen Vertretern des Versicherungsnehmers und Personen mit Leitungsaufgaben hinsichtlich des versicherten Betriebes auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht aller übrigen Betriebsangehörigen gedeckt ist. Dies gilt auch für die übrigen Betriebsangehörigen im Hinblick auf Schäden, die sie in...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / c) D&O-Versicherung

Rz. 18 Zur Absicherung des persönlichen Haftungsrisikos von Unternehmensleitern hat die Versicherungswirtschaft die sog. Directors and Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung) – in Deutschland etwa ab 1986 – entwickelt (dazu auch Lenz, in diesem Handbuch, siehe § 24 Rdn 2 ff.).[71] In D&O-Versicherungsbedingungen finden sich – allerdings heute nur noch ganz vereinzelt...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / gg) Ausschluss vom Ausschluss (Ziff. 6.2.5 S. 2)

Rz. 158 Zu Recht wird in der Literatur[295] auf folgenden Beispielfall verwiesen: Der Versicherungsnehmer stellte ein Aggregat für Motoren in maschinellen Fertigungsanlagen her. Das Aggregat selbst war nicht ausreichend erprobt. Nach Auslieferung eines solchen Aggregats an den Unternehmer U fiel dieses im ordnungsgemäßen Betrieb nach einigen Wochen aus. Der Motor in der Prod...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / I. Gegenstand der Versicherung, Punkt 1

Rz. 70 Nach Punkt 1.1 VB-Reiseabbruch 2008/2021 sind die Kosten der Rückreise bei nicht planmäßiger Beendigung der Reise aus versichertem Grund abgesichert. Voraussetzung ist, dass die Rückreise mit gebucht und mit versichert war. Die Kosten entsprechen der ursprünglichen Art und Qualität. Rz. 71 Anders als in den AVBR sieht Punkt 1.2 VB-Reiseabbruch 2008/2021 grundsätzlich a...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / cc) Frostschäden an Einrichtungen und Anlagen, A § 3 Nr. 1 b VGB 2010, A 4.3.2 VGB 2022

Rz. 65 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 54 f.) beschränkt sich der Regelungsgehalt des A § 3 Nr. 1 VGB 2010, A 4.3 VGB 2022 (§ 7 Nr. 2 VGB 88) auf Anlagen und Einrichtungen, die sich zwingend innerhalb des versicherten Gebäudes befinden müssen. Die gewählte Formulierung stellt klar, dass nicht alle Folgen von Frost, sondern nur Frostbruchschäden an den genannten Sachen unte...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 7. Daten und Programme

Rz. 132 Erstmals mit den AFB 2008 wurde Versicherungsschutz für Daten und Programme gewährt. Die Regelung findet sich jetzt in A § 4 AFB 2010. Diese Ergänzung wurde durch die technische Entwicklung und das Herausfallen von Daten und Programmen aus dem Begriff der Sachen erforderlich. In den Nr. 2 und 3 wird bestimmt, dass der Ersatz von Daten und Programmen in der Position e...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / e) Tierhaltung – A 1 Ziff. 6.9.1 Abs. 2 bzw. 6.9.2 Abs. 2 AVB-PHV/Ziff. 1.7 Hs. 2 und 1.8 S. 2 BBR-PH

Rz. 155 Das Halten und Hüten zahlreicher Tiere (z.B. Hunde und Großtiere wie Pferde etc.) ist gem. A 1 Ziff. 6.9.1 Abs. 2 AVB-PHV/Ziff. 1.7 Hs. 2 BBR-PH vom Versicherungsschutz ausgenommen. Gleiches gilt nach A 1 Ziff. 6.9.2 Abs. 2 AVB-PHV/Ziff. 1.8. S. 2 BBR-PH für sich gegen den Versicherungsnehmer richtende Haftpflichtansprüche des Tierhalters oder -eigentümers, soweit es...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / a) Garantien (Ziff. 6.2.1)

Rz. 136 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind nach Ziff. 6.2.1 Ansprüche aus "Garantien" oder aufgrund sonstiger Haftungserweiterungen,[247] soweit es sich nicht um im Rahmen der Ziff. 4 versicherte Vereinbarungen bestimmter Eigenschaften von Erzeugnissen, Arbeiten und Leistungen bei Gefahrübergang handelt, für die der Versicherungsnehmer verschuldensunabhängig im gese...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / e) Dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungen

Rz. 37 A 8.3.7 VHB 2022 erweitert den Versicherungsschutz auf Arbeitsgeräte, Einrichtungen, Handelswaren und Musterkollektionen, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; bei gemischter Nutzung handelt es sich ohnehin um versicherten Hausrat (vgl. Rdn 21). Grund für die Deckungserw...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 779 Die §§ 192–208 VVG gelten grundsätzlich auch für die Reisekrankenversicherung. Aus § 194 VVG ergibt sich, dass die §§ 74–80 und 82–87 VVG anzuwenden sind, soweit der Versicherungsschutz nach den Grundsätzen der Schadensversicherung gewährt wird. Die in den §§ 1–73 VVG enthaltenen Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige sind nur mit Ausnahme der §§ 23–27 und 29...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Blitzschlag

Rz. 60 Die versicherte Gefahr "Blitzschlag" ist von der des "Brandes" losgelöst zu betrachten. Es kommt deshalb für den Eintritt des Versicherungsfalles nicht darauf an, ob der Blitzschlag zu einem Brand führt oder mit einem Brand verbunden ist. Führt ein Blitzschlag zum Brand, begründet dies ein selbstständiges versichertes Ereignis. Rz. 61 Als Blitzschlag gilt der unmittelb...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 7. Gefahränderung (Ziff. 5 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 2 ADS Güterversicherung 73/84/94)

Rz. 89 Nach Ziff. 5.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 2.1 ADS Güterversicherung 73/84/94 darf der Versicherungsnehmer die Gefahr ändern, insbesondere erhöhen, und die Änderung durch einen Dritten gestatten. Bei der Gefahränderung geht es um Umstände, die nach dem Abschluss des Vertrags eintreten, während gefahrerhebliche Umstände vor Vertragsabschluss die vorvertragliche Anzeigep...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / VII. Beweislast

Rz. 265 Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast für die Abgabe oder den Inhalt eines Antrages oder einer sonstigen Willenserklärung (§ 69 Abs. 3 S. 1 VVG). Die Beweislast für die Verletzung der Anzeigepflicht oder einer Obliegenheit trägt demgegenüber der Versicherer (§ 69 Abs. 3 S. 2 VVG). Bei der Beweisführung für den Schadensersatzanspruch muss der Versicherungsnehmer...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / a) Allgemeines

Rz. 15 Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt vor, wenn der Täter durch einen Diebstahl versicherter Sachen versucht oder vollendet. Rz. 16 Gegenstand der Einbruchdiebstahlversicherung sind nur die in § 1 Nr. 2 AERB 87 (A ...mehr

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§ 15 Vertragliche Ansprüche... / A. Übersicht

Rz. 1 Soweit in der Verkehrsunfallbearbeitung von der "Kfz-Haftpflichtversicherung" die Rede ist, muss zwischen drei grundlegend unterschiedlichen Anspruchsrichtungen unterschieden werden, nämlich zwischenmehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VII. Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, § 2 g ARB bzw. Nr. 2.2.7 ARB 2012

Rz. 141 Nach § 2 g ARB wird Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen gewährt für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Dieser Rechtsschutz setzt eine verkehrsrechtliche Angelegenheit voraus. Hierunter fallen alle Angelegenheiten, die auf verkehrsrechtlichen Vorschriften beruhen. G...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 3. Gewerblich genutzte Räume

Rz. 131 Gemäß A § 9 Nr. 3 VGB 2010, A 12.3 VGB 2022 (§ 3 Nr. 2 VGB 88) bedarf der Versicherungsschutz für Mietausfall bei gewerblich genutzten Räumen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der versicherten Sache um ein gemischt genutztes Gebäude handelt. Liegt eine gemischte Nutzung vor, besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Anspruch ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 112 Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Die sog. Kriegsklausel dient dazu, die sich aus dem (Bürger-)Krieg ergebenden unverhältnismäßigen, unübersehbaren und damit auch unkalkulierbaren Gefahren vom VR abzuwehren.[231] Dieser Grundtatbestand wird um eine sog. Überra...mehr

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§ 7 Reisegepäckversicherung / XIII. Obliegenheiten, Punkt 15

Rz. 77 Punkt 15.1 bis 3 AVB Reisegepäck 1992/2021 führt im Einzelnen die vertraglichen Obliegenheiten auf, die der Versicherungsnehmer bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllen hat. Kommt er diesen Verhaltensnormen nicht nach, läuft er Gefahr seinen Anspruch ganz oder teilweise zu verlieren. Punkt 15.4 AVB Reisegepäck 1992/2021 ist im Grunde genommen nichts an...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Versicherungsvertragsgesetz von 2008 (VVG)

Rz. 7 Die Neufassung des noch aus dem Kaiserreich (1908) stammenden VVG ist von einer Expertenkommission vorbereitet worden, die den Entwurf eines fertig ausformulierten Versicherungsvertragsgesetzes vorgelegt hat. Obgleich in dieser aus 21 Mitgliedern bestehenden Kommission die Vertreter der Assekuranz zahlenmäßig dominierten, konnte dieser Entwurf als ausgewogen bezeichnet...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 1. Einlösungsprinzip

Rz. 17 Nach § 37 Abs. 2 VVG bzw. B.1 AKB beginnt der Versicherungsschutz für den Hauptvertrag (und nicht die vorläufige Deckung) mit der Einlösung des Versicherungsscheins durch Zahlung der Erstprämie. Solange die Erstprämie nicht oder nicht vollständig gezahlt ist, haftet der Versicherer nicht, es sei denn, die Parteien vereinbaren eine vorläufige Deckung. Dabei ist durch d...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / V. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, § 2 e ARB bzw. Nr. 2.2.5 ARB 2012

Rz. 136 Nach § 2 e ARB besteht Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten. Wichtig ist die Beschränkung dieses Rechtsschutzes auf Verfahren vor Gerichten. Für das Vorverfahren (Widerspruch bzw. Einspruch) besteht also kein Versicherungsschutz. Diese Leistungsar...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Saldenmeldung und Prämienzahlung, § 6 AVB

Rz. 74 Die Kreditversicherung ist eine betriebliche Schadensversicherung. Im Versicherungsvertrag ist die für die Prämienberechnung vereinbarte Berechnungsmethode vereinbart. Entweder meldet der Versicherungsnehmer seine offenen Salden am jeweiligen Monatsende (Saldovertrag) oder er gibt dem Versicherer die jeweils zeitkongruenten Umsätze mit den versicherten Kunden auf (Ums...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 9. Weitere Ausschlüsse

Rz. 73 Zusammengefasst enthält die UHV im Folgenden Ausschlüsse für Bergschäden, die regelmäßig Umweltschäden sind, allerdings nach dem Berggesetz gesondert behandelt werden.[38] Ebenso ist die Veränderung der Grundwasserverhältnisse nach Ziff. 6.13 UHV ausgeschlossen. Ziff. 6.14 UHV enthält die auch in anderen Versicherungsbedingungen übliche Gemeingefahrenklausel, nach der...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 2. Betriebsschäden

Rz. 78 Bei Betriebsschäden handelt es sich um Schäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie dem elektrischen Strom oder einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden.[86] Der hierfür gewählte Begriff "Betriebsschaden" ist erkennbar missglückt. Gemeint sind nicht nur Schäden in Gewerbebetrieben, sondern allgemein S...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Abwendung und Minderung des Schadens

Rz. 108 Bei Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer nach Ziff. 15.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 41 ADS 1919 den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern. Er hat dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen und solche Weisungen einzuholen, soweit die Umstände es gestatten. Nach dem Wortlaut von Zi...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / ff) Folgeschäden, A § 4 Nr. 2 c cc VGB 2010, A 5.3.1 VGB 2022

Rz. 80 Letztlich werden vom Versicherungsschutz auch durch Sturm verursachte Folgeschäden (A § 4 Nr. 2 c cc VGB 2010, A 5.3.1 VGB 2022, § 8 Nr. 2c VGB 88) erfasst, die auf unmittelbaren oder mittelbaren Einwirkungen basieren. Martin [82] nennt hierfür als Beispiel, dass durch einen Sturm ein Regenfallrohr aus der Verankerung gerissen und in seiner Lage so verändert wird, dass...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 1. Versichertes Risiko

Rz. 12 Keine Haftpflichtversicherung deckt jedes denkbare Schadensereignis i.S. einer Allgefahrenversicherung ab. Der Versicherungsschutz erfasst nur die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (Generalklausel: A 1 Ziff. 1 AVB/Ziff. 3.1 (1) AHB), sofern sie aus dem im konkreten Vertrag übernommenen versicherten Risiko als Privatperson (vgl. Rdn 141 ff.) oder als Unt...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / III. Schadenarten und Deckungssummen

Rz. 98 Der Haftpflichtversicherer gewährt Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden. Hierzu gehören auch die unmittelbar oder mittelbar hierdurch hervorgerufenen (sog. unechten) Vermögensschäden. Reine Vermögensschäden sind dagegen nach Ziff. 2.1 AHB gesondert zu versichern. Für den Umfang der Leistung des Versicherers bilden die im Versicherungsschein angegebenen Ve...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 3. Haftungsversicherung der Verkehrsträger (Verkehrshaftungsversicherung)

Rz. 11 Von Verkehrshaftungsversicherung spricht man, wenn es um die Versicherung der Haftung der Verkehrsträger und Spediteure geht (Frachtführer, Verfrachter, Lagerhalter). Die Versicherung der Haftung der Frachtführer, Verfrachter, Spediteure und Lagerhalter ist eine Haftpflichtversicherung,[12] auch wenn sie traditionell bei den meisten Versicherern und auch im GDV in der...mehr