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Muster 5.2: Vergütung des Nebenklägervertreters

 

Muster 5.2: Vergütung des Nebenklägervertreters

_________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG

_________________________ (Anschrift)

Schaden-Nr.: _________________________

_________________________ (Anrede),

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich höflich Bezug auf Ihr Schreiben vom _________________________.

Gegenständlich handelt es sich bei den notwendigen Auslagen des Nebenklägers um Kosten, die dem Gegner bei der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstanden sind und zu deren Erstattung Sie gem. § 2 Abs. 1g) ARB 75 verpflichtet sind (BGH Urt. v. 20.2.1985 – IV a ZR 137/83 –, r+s 1985, 94).

Vorliegend war die Übernahme der notwendigen Auslagen des Nebenklägers nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Kostenrecht in der Strafprozessordnung erforderlich und somit auch gerechtfertigt. Denn die schutzwürdigen Interessen des Versicherungsnehmers im Strafverfahren bleiben grundsätzlich nur gewahrt, soweit Versicherungsschutz in allen Fällen gewährleistet ist, in denen der Versicherungsnehmer die Kostenübernahme nach der Beurteilung der Rechtslage für erforderlich halten durfte.

Wie der BGH in der oben zitierten Entscheidung ausführt "widerspräche dem Charakter einer Rechtsschutzversicherung, den Versicherten in allen Fällen, in denen die Rechtslage in der Praxis noch nicht endgültig geklärt erscheint, Gefahr laufen zu lassen, mit seiner Entscheidung den schon zugesagten Versicherungsschutz teilweise wieder zu verlieren."

Insoweit durfte der Versicherungsnehmer in der Hauptverhandlung auch annehmen, im Falle der Verfahrenseinstellung auch ohne seine Zustimmung zur Kostenübernahme mit den notwendigen Auslagen des Nebenklägers belastet zu werden.

Namens und in Vollmacht des VN darf ich Sie daher höflich bitten, den Versicherungsnehmer von den in Rechnung gestellten Rechtsanwaltsgebühren

bis spätestens zum _________________________ freizustellen.

Freundliche Grüße

(Rechtsanwalt)

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