Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Außerbilanzielle Korrekturen / 3.1.3.2.2 Steuerfreie vGA

Rz. 119 Es gibt Fälle, in denen die Hinzurechnung mit einer Kürzung korrespondiert, es also für die Körperschaft zu einer "steuerfreien" vGA kommt. Rz. 120 Praxis-Beispiel Beispiel Eine Kapitalgesellschaft veräußert eine Tochterkapitalgesellschaft (Buchwert 110; Teilwert bzw. Marktwert 200) für 160 an ihren Gesellschafter. I. H. d. Differenz zwischen dem Marktpreis und dem ver...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 4.2 Teileinkünfteverfahren/§ 8b KStG Freistellung

Rz. 210 Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40, § 3c II EStG) bzw. die 95 %-Freistellung (§ 8b KStG) versuchen, eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Körperschaft und Gesellschafter zu vermeiden, indem die Körperschaft nur[1] Körperschaftsteuer mit SolZ und Gewerbesteuer zahlt und beim Gesellschafter eine 40- bzw. 95 %ige Befreiung von Dividendenerträgen und Gewinnen au...mehr

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Außerbilanzielle Korrekturen / 1.5.8 Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Rz. 42 Insbesondere im Erbschaftsteuerrecht sind Unternehmen mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Seit 2009 wird der gemeine Wert für Einzelunternehmen, für Anteile an Mitunternehmerschaften und für Anteile an Kapitalgesellschaften nach den gleichen Regeln ermittelt (§§ 11 Abs. 2, 109 BewG). Vorrangig ist der gemeine Wert aus Verkäufen unter fremden Dritten, die weniger als ei...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 7.2 Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

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Vorabpauschale aktuell: Ste... / c) Behandlung von Vorabpauschalen i.R.d. Ermittlung des Veräußerungsgewinns gem. § 19 InvStG

Werden Investmentanteile im Privatvermögen veräußert, wird der Gewinn oder Verlust aus dem Veräußerungsvorgang gem. § 20 Abs. 4 EStG ermittelt. Bei betrieblichen Anlegern wird der Gewinn nach bilanzsteuerrechtlichen Grundsätzen oder nach den für die Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG geltenden Regelungen ermittelt. Der Gewinn ist um die während der Besitzzeit an...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / bb) Security Token (Tz. 81–87)

Unter der Voraussetzung, dass es sich bei dem Security Token um ein Wertpapier handelt, sollen nach der Finanzverwaltung in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung des Token die folgenden steuerlichen Auswirkungen in Betracht kommen: Laufende Einkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Eigenkapital) bzw. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (Fremdkapital) (Tz. 82); Veräußerungsgewinn gem.§ ...mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten (Tz. 69)

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Erlangung von Kryptowerten als Betriebseinnahme (Tz. 69), Bewertung mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zugangs (Tz. 69) bzw. dem Tageskurs (Tz. 69 i.V.m. Tz. 91). Beraterhinweis Im Zusammenhang mit der Bewertung der Kryptowerte mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Erwerbs wird auch hier auf den Tageskurs i.S.d. Tz. 91 hingewiesen. Sofe...mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / VI. Die modifizierte Ertragswertmethode

Werden im außergerichtlichen Schriftverkehr Unterlagen zu einer Praxis oder zu einem mittelständischen Betrieb vorgelegt, sieht sich der Berater des Verpflichteten gutachtlichen Stellungnahmen von Steuerberatern ausgesetzt. Dabei verwenden die steuerberatenden Berufe in aller Regel die Vorschriften zur Wertermittlung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften unter Anw...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / (a) Abstellen auf den Erben?

Rz. 368 Das gilt auch für das mögliche Abstellen auf den konkreten Erben und seine individuellen Besteuerungsmerkmale, da in diesem Fall der Erblasser durch die Auswahl des/der Erben mittelbar die Höhe des Pflichtteils beeinflussen könnte.[1067] Vergleichsweise einfach zu lösen sind dessen ungeachtet diejenigen Fälle, in denen der die fiktive/latente Einkommensteuer auslösend...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2100 ff.... / II. Einkommensteuer

Rz. 16 Der Vorerbe versteuert das eigene Einkommen sowie die Einnahmen aus der Vorerbschaft. Hieraus können im Einzelfall Härten sowohl für Vor- als auch für Nacherben folgen. Beispiele: Vorerbe hat einen Veräußerungsgewinn voll zu versteuern, obschon ihm der Gewinn als Surrogat nicht dauerhaft verbleibt. Oder der Vorerbe nutzt einen Verlust für sich steuermindernd aus, den ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2371 ff.... / III. Einkommensteuer

Rz. 32 Die einkommensteuerliche Behandlung hängt davon ab, ob der Nachlass aus Betriebs- oder Privatvermögen besteht. Die Übertragung eines Erbteils, zu dem ein gesamthänderisch gebundener Betriebsvermögensanteil gehört, an einen Dritten kann zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn i.S.d. §§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 34 EStG führen. Besteht ein Nachlass aus Privat- und Bet...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Dogmatische Einordnung

Rz. 356 Entgegen der Auffassung des BGH, dass die latente (oder fiktive) Steuer im Rahmen der Bewertung der Aktiva erfasst werden müsse, hat das OLG Oldenburg[1050] jüngst angenommen, die im Falle der Veräußerung von Kapitalanlagen anfallende Abgeltungssteuer (§ 20 Abs. 2 Nr. 6 EStG) sei eine Verbindlichkeit, die dem Grunde nach bereits in der Person des Erblassers entstande...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Eigenkapital-Finanzie... / 3 Bildung von Gewinnrücklagen zur Kapitalerhöhung

Eine Möglichkeit der Finanzierung der GmbH besteht darin, Gewinne der GmbH nicht an die Gesellschafter auszuschütten, sondern diese in der GmbH zu belassen. Einbehaltene Gewinne werden bei der GmbH mit 15 % Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer (insgesamt ca. 29 %) versteuert. Danach können diese Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werd...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundsätzliches

Rz. 363 Festzuhalten ist, dass eine allgemeingültige Regel zur Bestimmung der Höhe der fiktiven ("latenten") Steuerbelastungen derzeit nicht auszumachen ist; hier besteht in der Praxis ein erhebliches Streitpotenzial.[1056] Rz. 364 Ein Weg, das Problem zu lösen, könnte darin bestehen, auf die steuerlichen Verhältnisse des Erblassers abzustellen. Dies scheint auch das OLG Olde...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Wirtschaftlicher Hintergrund

Rz. 352 Der BGH hat einen Abzug fiktiver (von ihm natürlich als latent bezeichneter) Steuerlasten als Nachlassverbindlichkeiten bereits im Jahre 1972 kategorisch ausgeschlossen.[1038] Gleichzeitig stellte er aber fest, dass eine Berücksichtigung z.B. im Rahmen der Bewertung (im seinerzeitigen Fall konkret einer Unternehmensbewertung) angebracht sei bzw. wenigstens sein könne...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / bb) Methoden der Anteilsbewertung

Rz. 283 Bei der indirekten Methode entspricht die Summe aller Anteilswerte dem Wert des ganzen Unternehmens.[868] Der Wert des einzelnen Anteils wird daher prinzipiell durch Multiplikation des Unternehmensgesamtwerts mit der jeweiligen Anteilsquote bestimmt.[869] Zur Bestimmung der Anteilsquote ist nach zutreffender Auffassung der jeweilige Anteil am Ertrag maßgeblich,[870] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer oder G... / 6 Steuerliche Behandlung der Abfindung

Die Abfindung an den ausscheidenden Gesellschafter stellt aus steuerlicher Sicht eine entgeltliche Anteilsveräußerung dar. Das ist immer dann zu rechtfertigen, wenn die veräußerte GmbH-Beteiligung zum Betriebsvermögen zählte. Versteuert werden muss aber nur der ggf. entstehende Veräußerungsgewinn (= Differenz von Anschaffungskosten der Beteiligung bzw. Veräußerungskosten ein...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.6.1 Allgemeines

Rz. 69 Verbleibende Gesellschafter der übertragenden Körperschaft sind diejenigen, auf die das Vermögen der übertragenden Körperschaft übertragen wird, oder diejenigen, die Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers sind bzw. werden und bleiben. Bei der Umwandlung auf eine natürliche Person ist diese "übernehmender Rechtsträger", sodass die Rückwirkung in vollem Umfang e...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.7 Ausscheidende Gesellschafter

Rz. 89 Für Gesellschafter der übertragenden Körperschaft, die im Zug der Umwandlung ausscheiden und nicht Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers werden, gilt die steuerliche Rückwirkung nach § 2 Abs. 1 UmwStG nicht. Das betrifft sowohl den Fall, dass sie ihre Beteiligung an der übertragenden Körperschaft im Rückwirkungszeitraum veräußern, als auch den Fall, dass sie ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / g) Eintritt eines Ereignisses mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit, § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 25 Ein Steuerbescheid ist auch dann zu berichtigen, wenn ein neuer Sachverhalt (nicht aber eine Änderung der Rechtsprechung)[46] eintritt, der steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Dies ist bei den laufend veranlagten Steuern eher der Ausnahmefall, da die erforderlichen Anpassungen in aller Regel erst im jeweils laufenden Besteuerungszeitraum vorgenommen werden ...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenverzeichnis Nr. _________________________ Geschehen _________________________ Vor mir, der Notarin/dem Notar _________________________, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 53 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _________________________ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _________________________ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _________________________ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in ____________________...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nach § 23 EStG steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn nach Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung erfüllt den Tatbestand der Veräußerung gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Denn die Voraussetzung einer i.R.d. § 23 EStG erforderlichen willentlichen wirtschaftlichen Betätigung ist im Falle der Abgabe eines Meistgebots bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks sowohl bei der Anschaffung durch Ersteigerung als auch bei der Wiederversteigerung erfüllt....mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kein privates Veräußerungsgeschäft beim Arbeitszimmer einer Eigentumswohnung das innerhalb der letzten 10 Jahre aus dem Betriebsvermögen entnommen worden ist

Leitsatz Wird im Privatvermögen eine Eigentumswohnung veräußert, deren Anschaffung schon mehr als 10 Jahre zurückliegt, in der aber ein häusliches Arbeitszimmer erst vor weniger als 10 Jahren aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnommen worden ist, so liegt im Hinblick auf dieses Arbeitszimmer kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG vor. Ein privates Veräußerungsgeschäft hinsichtlich des streitigen Teils der Eigentumswohnung scheitert bereits an der...§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStGmehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 5.4 Übertragung von vermieteten Immobilien zum Ausgleich des Zugewinns

Vor Verkauf einer vermieteten Immobilie an Dritte oder der Übertragung von vermietetem Grundbesitz zum Ausgleich des Zugewinns muss Folgendes bedacht werden: Die entgeltliche Veräußerung einer Immobilie ist ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 23 EStG. Ist die zu übertragende Immobilie innerhalb von 10 Jahren vor dem Verkauf angeschafft worden, muss der Veräußerungsgewin...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Verfassungsrechtliche Grenzen der Besteuerung des Veräußerungsgewinns

Hat die Steuerpflichtige nach dem 31.12.2001 Anteile an einer Kapitalgesellschaft veräußert und war sie innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mindestens zu 1 %, aber nicht mindestens zu 10 % beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns allenfalls die Wertzuwächse bis zum 26.10.2000, nicht jedoch die Wertzuwäc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

Leitsatz 1. Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 25.11.1992 – X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, unter 1.b). 2. ...§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStGBFH-Urteil vom 24.10.1990 – X R 161/88mehr

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Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF In Betracht kommende Einkunftsarten

Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG: Kryptowerte einer neuen Blockchain aufgrund einer Hard Fork stellen neue unterschiedliche Wirtschaftsgüter dar (Tz. 66), Aufteilung der ursprünglichen Anschaffungskosten der vor der Hard Fork existierenden Kryptowerte auf die neu entstandenen Wirtschaftsgüter (Tz. 67), Ausrichtung des Aufteilungsmaßstabes nach dem Verhältnis der Mark...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Zuordnung des Veräußerungsgewinnes zu bestimmten Wirtschaftsgütern

. . ., soweit der Steuerpflichtige nachweist, . . . Rz. 315 [Autor/Stand] Umkehr der Beweislast. Die Vorschrift ist überaus problematisch. Sie zielt auf eine Umkehr der Beweislast, was insoweit dem Rechtsgedanken des § 90 Abs. 2 AO entspricht, als die Zwischengesellschaft eine ausländische sein muss. Die andere Gesellschaft wird in der Mehrzahl der Fälle eine ausländische sei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Veräußerungsgewinn

Tz. 64 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 UmwStG trifft idR keine Aussagen zu der Ermittlung und Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile gem § 22 Abs 1 UmwStG (Ausnahme nur bei jur Pers d öff Rechts und st-befreiten Kö, s Tz 94). Hier gelten ausschl die allg Grundsätze. Dies gilt insbes für den Zeitpunkt der Veräußerung, die Ermittlung des Gewinns au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Veräußerungsgewinn

Rz. 297 [Autor/Stand] Einkünfte. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auf bestimmte "Einkünfte" Anwendung (vgl. Anm. 298 ff.). Unter den Einkünften ist ein Nettobetrag zu verstehen, weshalb den aufgezählten Erlösen die durch sie veranlassten Betriebsausgaben zuzuordnen sind. Für diese Zuordnung gilt nach § 10 Abs. 3 Sat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ermittlung des Veräußerungsgewinns (§ 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 2 EStG)

Rn. 81 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Aus § 6b Abs 2 EStG ergibt sich die Ermittlung des Veräußerungsgewinns. Der Veräußerungspreis ist als BE zu behandelt, die Veräußerungskosten und der noch nicht als AfA abgesetzte Betrag der AK/HK des veräußerten WG ("Buchwert") sind als BA abzusetzen. Als BA sind ferner die sich aus den gem § 4 Abs 2 S 5 EStG und § 13a Abs 6 S 2 EStG zu füh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / f) Nachweispflichten nach § 8 Abs. 1 Halbs. 2 (Nachweis II. Stufe)

. . . ; dies gilt entsprechend, . . . Rz. 336 [Autor/Stand] Rechtsfolgenverweisung. § 8 Abs. 1 Nr. 9 Halbs. 2 enthält eine Rechtsfolgenverweisung, dh. die Rechtsfolge des Halbs. 1 gilt unter den im Halbs. 2 genannten Tatbestandsvoraussetzungen "entsprechend". Rechtsfolge ist insoweit die Erstreckung der Nachweisregelung auf die Wirtschaftsgüter einer Gesellschaft, an der die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.4 Schematische Schnellübersicht für die Praxis

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Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.7 Realteilung mit Spitzenausgleich

Rz. 195 Es ist nicht immer möglich, die vorhandenen WG unter den Realteilern so aufzuteilen, dass jeder entsprechend seiner Beteiligung WG erhält. In diesen Fällen erfolgt der Wertausgleich durch die Zahlung eines sog. Spitzenausgleichs. Praxis-Beispiel Ungleiche Realteilung bei der G-KG (Werte in TEUR)mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Wirtschaftsgüter i.S. von § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b einer REIT-AG

. . ., die anderen als den in Nummer 6 Buchstabe b, soweit es sich um Einkünfte einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes handelt, . . . Rz. 325 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und Regelungshintergrund. Die Erstreckung der Nachweispflicht auf bestimmte Wirtschaftsgüter einer inländischen steuerbefreiten REIT-AG (Gesellschaft i.S. des § 16 REITG) ist erst durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Veräußerung- und Übertragungsgewinne sowie Entstrickung

Rz. 51 [Autor/Stand] Veräußerungsgewinne. Mit dem ATAD-UmsG wurde ausdrücklich geregelt, dass zu den Einkünften der in § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 genannten Tätigkeiten auch Veräußerungsgewinne ("einschließlich Veräußerungsgewinne") gehören.[2] Es handelt sich um eine deklaratorische Ergänzung.[3] Eine ausländische Gesellschaft kann Veräußerungsgewinne in verschiedenen Formen erziele...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3f USA / 2.2 Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Rz. 25 Die USA besteuern i. R.d. unbeschränkten Steuerpflicht weltweit Nachlässe und Schenkungen von US-Staatsbürgern und Greencard-Inhabern ohne US-Staatsbürgerschaft. Sonderregelungen für ehemalige Staatsangehörige und Greencard-Inhaber erweitern die unbeschränkte Steuerpflicht in den USA ähnlich der erweitert beschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Für die Dauer von ze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übertragung stiller Reserven

Rn. 76 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG erfolgt die Neutralisierung des Veräußerungsgewinns dadurch, dass ein Betrag bis zur Höhe des Veräußerungsgewinns, ausführlich dazu s Rn 81, von den AK oder HK der begünstigten Reinvestitionsobjekte abgezogen wird, R 6c Abs 1 S 5 EStR 2012. Dieser Abzugsbetrag wird als BA behandelt. Dabei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Ausländische Gesellschaft keine Zwischengesellschaft

(2) Eine ausländische Gesellschaft ist nicht Zwischengesellschaft für Einkünfte aus einer Beteiligung an einer anderen ausländischen Gesellschaft , ... Rz. 605 [Autor/Stand] Ober- und Untergesellschaft. Die in § 8 Abs. 2 aF zunächst angesprochene ausländische Gesellschaft war die die Beteiligungserträge empfangende, dh. die Obergesellschaft. Sie musste eine solche iS von § 7 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 9. Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung – Abs. 1 Nr. 6 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen) Vermietung und Verpachtung

Rz. 216 [Autor/Stand] Übersicht. Grundsätzlich führt die Vermietung und Verpachtung zu Einkünften aus aktivem Erwerb. Allerdings erfährt dieser Grundsatz in Nr. 6 Buchst. a–c sehr wesentliche Durchbrechungen. Die Durchbrechungen bedeuten im praktischen Ergebnis, dass die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeiten überwiegend Einkünfte a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Man muss zunächst festhalten, dass § 20 Abs. 2 mit der Hinzurechnungsbesteuerung nichts zu tun hat. Die Vorschrift regelt die Besteuerung von bestimmten ausländischen Betriebsstätteneinkünften im Inland. Sie ist nur auf unbeschränkt Stpfl. anwendbar, wobei unbeschränkt einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Personen gleich behan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 17 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Wie beim BV-Vergleich, so führt auch bei der EÜR des § 4 Abs 3 EStG die Veräußerung von WG des BV zu einem stpfl Veräußerungsgewinn, sofern der Veräußerungspreis über den AK oder HK oder über dem nach der AfA verbliebenen Wert der veräußerten WG liegt. Entsprechendes gilt bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen in Bezug auf die Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Weitere Voraussetzungen für den Abzug und die Rücklagenbildung (§ 6c Abs 1 S 1 EStG iVm § 6b Abs 4 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 6c Abs 1 S 1 EStG ist § 6b Abs 4 S 1 EStG mit Ausnahme des § 6b Abs 1 S 1 Nr 1 EStG anzuwenden. Damit setzen der Abzug und die Rücklagenbildung in entsprechender Anwendung des § 6b Abs 4 S 1 EStG Folgendes voraus: Nr 2: Die veräußerten WG weisen eine sechsjährige Zugehörigkeit zum AV einer inländischen Betriebsstätte auf, vgl dazu FG M...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.6.4.2. Ersatztatbestände

Rz. 196 Wie auch bereits bei der Behaltensfrist für Betriebsvermögen nach Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 stellt gem. Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 HS 2 nicht nur die reine Veräußerung eine schädliche Verfügung über die begünstigt erworbenen Anteile dar, sondern auch der Veräußerung gleichgestellte Vorgänge. So stellt Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 HS 2 die verdeckte Einlage der begünstigt erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 12. BMF, Schr. 14.5.2004 — IV B 4 - S 1340 - 11/04 BStBl. I 2004, Sondernummer 1(Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes— Auszug § 8 AStG betreffend)

Rz. 12 [Autor/Stand] 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0 Aktive Tätigkeit und passiver Erwerb 8.0.1 Als Einkünfte aus passivem Erwerb unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung solche Einkünfte, die nicht aus aktiven Tätigkeiten im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG stammen und die einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Die Frage, welche Tätigkeiten einer ausländis...mehr