Rn. 2601
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten:
- § 3a EStG: Sanierungserträge;
- § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn;
- § 8 Abs 2 S 11, 12 EStG: Sachbezugs-Freibetrag für ArbN;
- § 8 Abs 3 S 2 EStG: Freibetrag für ArbN-Rabatte;
- § 9a EStG: Pauschbeträge für WK;
- § 13 Abs 3 EStG: Freibetrag für Einkünfte aus LuF;
- § 14 EStG: Freibetrag für Veräußerungsgewinne aus LuF;
- § 14a Abs 1, 4, 5 EStG: Freibetrag bei der Veräußerung bestimmter Betriebe im Bereich der LuF;
- § 16 Abs 4 EStG: Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei Gewerbetreibenden;
- § 17 Abs 3 EStG: Freibetrag für Veräußerungsgewinne bei wesentlicher Beteiligung;
- § 19 Abs 2 EStG: Versorgungsfreibetrag;
- § 20 Abs 9 EStG: Sparer-Pauschbetrag;
- § 22 Nr 3 S 2 EStG: Freigrenze bei sonstigen Leistungen;
- § 23 Abs 3 S 5 EStG: Freigrenze für Spekulationsgewinne;
- § 24a EStG: Altersentlastungsbetrag;
- § 24b EStG: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende;
- § 31 EStG: Familienleistungsausgleich;
- § 32 Abs 6 EStG: Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag;
- § 32a Abs 1 Nr 1 EStG: Grundfreibetrag für das Existenzminimum;
- §§ 33a – 33b EStG: Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen;
- § 34 Abs 1 EStG: sog Fünftel-Regelung bei außerordentlichen Einkünften, § 34 Abs 3 EStG: ermäßigter Steuersatz bei Veräußerungsgewinnen;
- § 34a EStG: Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns;
- § 34b EStG: ermäßigte Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft;
- § 34c EStG: Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften;
- § 34f EStG: Steuerermäßigung für StPfl mit Kindern bei Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen für Wohngebäude oder der Steuerbegünstigung für eigengenutztes Wohneigentum;
- § 34g EStG: Steuerermäßigung bei Zuwendungen an politische Parteien und an unabhängige Wählvereinigungen;
- § 35 EStG: Steuerermäßigung bei gewerblichen Einkünften;
- § 35a EStG: Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen sowie Handwerkerrechnungen
- § 35b EStG: Steuerermäßigung bei Belastung mit ErbSt;
- § 35c EStG: Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden;
- §§ 40, 40a, 40b EStG: LSt-Pauschalierungen;
- § 46 Abs 3 EStG: Nichtveranlagungsgrenze für Nebeneinkünfte eines ArbN;
- § 49 Abs 3 EStG: Einkünfte ausländischen Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen;
- § 50a EStG: Steuerabzug bei beschränkt StPfl.
Rn. 2602–2619
Stand: EL 170 – ET: 01/2024
vorläufig frei
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