Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Kapitalertragsteuer / 3.2.1 Berechnungsschema

Bei Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG bildet der Veräußerungsgewinn nach § 20 Abs. 4 EStG die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Dies gilt grundsätzlich immer dann, wenn der Erwerb, die Veräußerung und die Verwahrung durch die auszahlende Stelle erfolgen.[1] Beim Verkauf/der Einlösung von Wertpapieren und Kapitalforderungen gilt folgendes Berechnungsschema: Ve...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.4 Investmentanteile

Für die Veräußerung/Rückgabe von Investmentanteilen galt für die Jahre 2009 bis 2017 die besondere Gewinn­ermittlungsvorschrift des § 8 Abs. 5 InvStG a. F. Für die Berechnung der Veräußerungsgewinne durch die Kreditinstitute wurde das vom BMF[1] veröffentlichte Berechnungsschema zugrunde gelegt.[2] Ab 2018 ist der Veräußerungsgewinn nach § 19 InvStG zu berechnen. Hierbei gelt...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.5 Depotwechsel

Regelmäßig kann das Kreditinstitut auf Grundlage der vorhandenen Daten den zutreffenden Veräußerungsgewinn ermitteln und besteuern, wenn die Kapitalanlage von ihm erworben, verwahrt und wieder veräußert wurde. Bei einem Depotwechsel muss die übertragende inländische Bank alle Anschaffungsdaten der übernehmenden inländischen Bank mitteilen. Dies gilt auch für bis 2009 erworben...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.2 Steuerausländer

Ist ein Anleger in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig, können die Einkünfte nur dann in Deutschland besteuert werden, wenn inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG vorliegen. Bei Kapitaleinkünften[1] handelt es sich hierbei insbesondere um Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG Nr. 1 (Gewinnausschüttungen), Nr. 2 (Liquidationserlöse), Nr. 4 (laufende Erträge aus st...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2.1.1 Steuerabzug bei anderen Einkunftsarten

Gehören die Kapitalerträge beim Empfänger nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wird der Steuerabzug durch die Bank nur teilweise vorgenommen. Insbesondere die Kapitalertragsteuertatbestände wie Stillhaltergeschäfte, ausländische Dividenden, Termingeschäfte und Veräußerungsgewinne aus Aktien, Investmentanteilen und sonstigen Kapitalforderungen werden zur Vermeidung von Liqu...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.3 Fremdwährungsgeschäfte

Bei Fremdwährungsgeschäften sind die Anschaffungs- und Veräußerungspreise in EUR umzurechnen. Damit werden alle Währungsgewinne steuerlich erfasst. Die Anschaffungsdaten bei sog. Finanzinnovationen[1] wurden von den Kreditinstituten entsprechend der bis 2008 geltenden Regelungen bei einer Anschaffung vor dem 1.1.2009 i. d. R. nur in EUR und auch ohne Anschaffungsnebenkosten ...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.2 Veräußerungs-/Anschaffungsnebenkosten

Veräußerungskosten sind alle Kosten, die mit dem Veräußerungsgeschäft im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang stehen.[1] Auch bei einem Termingeschäft sind die Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Termingeschäft stehen, abzugsfähig.[2] Ist in einem Vermögensverwaltungsentgelt ein Transaktionskostenanteil (= Anschaffungsnebenkosten/Veräußerungsko...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.6 Ersatzbemessungsgrundlage

Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten Einschränkungen nicht zugrunde legen, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung.[1] Übersteigt die Ersatzbemessungsgrundlag...mehr

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Kapitalertragsteuer / 2 Kapitalerträge mit Steuerabzug

Eine abschließende Aufzählung der vom Steuerabzug betroffenen Kapitalerträge enthält § 43 EStG. Die jeweiligen Steuersätze hierzu nennt § 43a EStG. Im Wesentlichen unterliegen für das Jahr 2025 folgende Kapitalerträge dem Steuerabzug:mehr

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Konzernabschluss / 6 Latente Steuern im Konzernabschluss

Wie im Einzelabschluss sind auch im Konzernabschluss latente Steuern zu aktivieren oder zu passivieren, wenn sich Steuerbilanzwerte und IFRS-Konzernbilanzwerte unterscheiden und dieser Unterschied nicht permanenter, sondern vorübergehender Natur ist. Insoweit fließen die aktiven und passiven latenten Steuern der IFRS-Einzelbilanzen auch in die Konzernbilanz ein. In der Konze...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Welche drei Hauptunterschiede bestehen im Einzelabschluss zwischen der Behandlung latenter Steuern nach HGB und nach IFRS? A.2 U bildet per 31.12.01 eine Drohverlustrückstellung von 100 TEUR in der IFRS-Bilanz. Steuerrechtlich ist die Rückstellung nicht zulässig (§ 5 Abs. 4a EStG). In 02 tritt der Verlust von 100 TEUR tatsächlich ein und wird nun auch steuerlich ber...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 2 Zweck latenter Steuern nach dem temporary-Konzept

Die IFRS-Bilanzierung latenter Steuern dient vornehmlich dem zutreffenden Vermögensausweis. Die richtige Periodisierung des Steueraufwands ist ein zumeist, aber nicht immer verwirklichter Nebenzweck. Beispiel Die vorausgezahlten Ertragsteuern der Tax Base GmbH entsprechen der veranlagten Steuer. Zwischen der IFRS-Bilanz und der Steuerbilanz besteht jedoch folgender Unterschie...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 8 Zusammenfassung

IAS 12 behandelt vor allem die Bilanzierung latenter Steuern. Latente Steuern ergeben sich bei Verlustvorträgen und bei temporären Abweichungen von steuerbilanziellen Werten. Weist etwa die IFRS-Bilanz höhere Gebäudebuchwerte aus, weil nur in der Steuerbilanz Sonderabschreibungen vorgenommen wurden oder nur in der IFRS-Bilanz eine Neubewertung durchgeführt wurde, so ergibt s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3 Steuerfolgen

Rz. 279 Soweit innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt eine Veräußerung der eingebrachten Anteile erfolgt oder einer der Ersatztatbestände realisiert wird, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II. Der Einbringungsgewinn II ermittelt sich in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert der eingebrachten Ant...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.1 Grundtatbestand: Veräußerung der (mit) eingebrachten Anteile

Rz. 269 Zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II kommt es gem. § 24 Abs. 5 UmwStG, soweit eine (Mit-)Einbringung gem. § 24 Abs. 1 UmwStG von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (oder einer anderen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse) unter dem gemeinen Wert vorausgegangen ist, beim Einbringenden der Gewinn aus einer etwaigen Veräußerung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Austausch bzw. Überspringen stiller Reserven

Rz. 117 Sofern das eingebrachte Betriebsvermögen von der übernehmenden Personengesellschaft mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt wird, werden stille Reserven, die sich auf der Ebene des Einbringenden gebildet haben, auf die Personengesellschaft übertragen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die stillen Reserven der Höhe nach und objektbezogen, nur der Höhe ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während es bei den §§ 20ff. UmwStG um die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft geht, behandelt § 24 UmwStG die Einbringung in eine Personengesellschaft sowie die sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 Die Vorschrift geht auf die Rechtsprechung des BF...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.4 Körperschaft als Einbringender

Rz. 171 Ist Einbringender eine Körperschaft, handelt es sich bei dem Einbringungsgewinn zwar auch um einen Veräußerungsgewinn, der aber weder der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG noch den Tarifvergünstigungen des § 34 Abs. 1 oder 3 EStG unterliegt. Insoweit wird der Einbringungsgewinn wie ein laufender Gewinn der Körperschaft besteuert. Gleiches gilt auch im Fall der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Soweit die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem Wert oberhalb des Buchwerts der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein sog. Einbringungsgewinn, der bei natürlichen Personen grundsätzlich zu Einkünften nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG führt. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräuße...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung in diesem Sinne liegt nicht vor, soweit der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird. Das wäre der Fall, wenn zum eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Buchwert

Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In der steuerlichen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den allgemeinen steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewertun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.3 Natürliche Person als Einbringender

Rz. 164 Die Ausführungen zu § 20 UmwStG gelten entsprechend.[1] Rz. 165 – 168 einstweilen frei Rz. 169 Soweit der Einbringungsgewinn gem. § 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG i. V. m. § 16 Abs. 2 S. 3 EStG als laufender Gewinn gilt, kommen die Vergünstigungen des § 16 Abs. 4 EStG und des § 34 Abs. 1 und 3 EStG nicht zur Anwendung, da diese explizit das Vorliegen eines Veräußerungsgewinns v...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / bb) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 85 Soweit Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt begrifflich ein Tausch vor (§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG), also ein Veräußerungsvorgang.[86] Innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung einer Immobilie führt dieser Vorgang daher bei Immobilien des Privatvermögens – ebenso wie...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Rz. 57 Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbringungsgegenstände ist. Zum anderen ist der steuerliche Status der Gesel...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / a) Zugewinnausgleich durch Güterstandswechsel (Ausgangsfall)

Rz. 68 Wenn die Ehegatten bereits seit der Eheschließung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, kann die Lösung wie folgt aussehen. Lösung Ausgangsfall Im Ausgangsfall würde sich ein Zugewinnausgleichsanspruch von M gegen F i.H.v. 3,5 Mio. EUR ergeben. Dieser könnte z.B. durch Übertragung von Miteigentumsanteilen von jeweils 50 % an den vermieteten Immobilien der F[40]...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Vorüberlegung: steuereffiziente Beteiligung des Ehegatten

Rz. 46 Wenn Ehegatten, die bisher nicht oder nur in geringem Umfang am Familienvermögen beteiligt sind, Gesellschafter des Familienpools werden sollen, bestehen im Grundsatz zwei Gestaltungsvarianten. Einerseits können vorab Vermögenswerte im gewünschten Umfang zwischen den Ehegatten übertragen werden, welche sodann in einem zweiten Schritt auf den Familienpool übertragen we...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / B. Vorliegen einer (gemischten) Schenkung

Rz. 6 Bei jeder lebzeitigen Übertragung ist zunächst zu klären, ob es sich um einen entgeltlichen, teilentgeltlichen oder unentgeltlichen Vorgang handelt, da von dieser Einordnung sowohl die steuerlichen als auch viele zivilrechtlichen Folgen abhängen. So löst die Übertragung i.H.d. Bereicherung Schenkungsteuer aus, wenn die Schenkungsteuerfreibeträge ausgeschöpft sind. Der ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / IV. Zusammenfassung

Rz. 104 Oft bietet sich ein Güterstandswechsel als Gestaltungsmittel an, um Vermögensübertragungen während der Ehezeit sowohl unter erbschaftsteuerlichen, pflichtteilsrechtlichen sowie haftungs- und anfechtungsrechtlichen Gesichtspunkten zu optimieren. Rz. 105 Steuerliche Vorteile im Rahmen des Güterstandswechsels ergeben sich daraus, dass sowohl die ehebezogenen Zuwendungen,...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der GmbH

Rz. 37 Wird der Familienpool in der Rechtsform einer GmbH errichtet, so ergibt sich in ertragsteuerlicher Hinsicht ein erheblicher Unterschied gegenüber der Wahl einer Personengesellschaft. Denn während für Personengesellschaften steuerlich im Grundsatz das "Transparenzprinzip" gilt, gilt für Kapitalgesellschaften wie die GmbH steuerlich das "Trennungsprinzip". Die GmbH unte...mehr

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§ 9 Familienpool: Rechneris... / B. Fallstricke bei Gestaltungen von Familienpool

Rz. 20 Die Gestaltung eines Familienpools erfordert sowohl rechtlich als auch steuerlich ein umfangreiches Wissen. Um bei der Gestaltung keine bösen Überraschungen zu erleben, sind im Folgenden mögliche Fallstricke aufgeführt, die es bei der Beratung und Gestaltung zu verhindern gilt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Rz. 13 Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz[6] steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Rz. 27 Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. gewerbliche Prägung, § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[23] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sonderabschreibungen / 4.4.6 Rückgängigmachung

Die in Anspruch genommenen Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG sind rückgängig zu machen, wenn die begünstigte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren nicht der entgeltlichen Überlassung von Wohnzwecken dient, die begünstigte Wohnung oder ein Gebäude mit begünstigten Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung oder in den...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Steuerberater leisten i. d. R. Dienste höherer Art i. S. v. § 627 BGB.[1] Dies gilt auch für nicht dem Steuerberater vorbehaltene Tätigkeiten, wenn sie Bestandteil eines einheitlichen Dienstvertrags sind, der auch die steuerliche Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat.[2] Schuldet der Steuerberater die Fertigung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, handelt es sich nicht um Dienst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / b) Veräußerungsgewinn

Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die AK übersteigt (§ 17 Abs. 2 S. 1 EStG). Der Veräußerungsgewinn entsteht im Zeitpunkt der Veräußerung. Das ist regelmäßig der Zeitpunkt, in dem das rechtliche oder das wirtschaftliche Eigentum an dem veräußerten Anteil auf den Erwerber übergeht.[23] Zum Veräußerungspreis zählt a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / c) Veräußerungsgewinn bei Genossenschaften

Bei einer Kündigung oder einem Ausschluss kann auch bei der Veräußerung von Anteilen i.S.d. § 17 EStG kein Gewinn aus einer Veräußerung entstehen. Die zuvor genannten Grundsätze zur Veräußerung von Anteilen im PV bei Kündigung oder Ausschluss gelten sinngemäß. Das Mitglied erhält nur bei einer Übertragung des Geschäftsguthabens auf eine dritte Person ein nach den Grundsätzen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / d) Freibetrag

Der Veräußerungsgewinn ist zur ESt nur heranzuziehen, soweit er den Teil von 9.060 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht (§ 17 Abs. 3 S. 1 EStG). Der Freibetrag ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn den Teil von 36.100 EUR übersteigt, der dem veräußerten Anteil an der Kapitalgesellschaft entspricht (§ 17 Abs. 3 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / h) Teileinkünfteverfahren bei Einkünften nach § 17 EStG

Ein Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG unterliegt dem Teileinkünfteverfahren. Der Veräußerungspreis ist zu 40 % steuerbefreit (§ 3 Nr. 40 Buchst. c EStG). Die Veräußerungskosten und die AK können bei der Ermittlung der Einkünfte somit nur zu 60 % abgezogen werden (§ 3c Abs. 2 S. 1 EStG).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.5 Beendigung der Equity-Methode

Rz. 92 Die Anwendung der Equity-Methode ist zu beenden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nach § 311 HGB nicht mehr gegeben sind. Gründe hierfür können sein: Übergang zur Vollkonsolidierung aufgrund einer Anteilsaufstockung (Anteilsaufstockung mit Statuswechsel) oder einer Änderung der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse, die zu einer Änderung der Ausübung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / b) Anteil umfasst nicht das gesamte Nennkapital

Sofern eine steuerpflichtige Person einen Anteil an einer Kapitalgesellschaft veräußert, der einem BV zuzuordnen ist und der nicht das gesamte Nennkapital umfasst, liegen laufende Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit vor. Der Veräußerungsgewinn unterliegt dem Teileinkünfteverfahren. Der Veräußerungspreis...mehr

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Entgeltliche Ablösung des N... / 4. Steuerliche Folgen der Aufhebung

Bezüglich der steuerlichen Folgen ist zwischen unentgeltlicher und entgeltlicher Aufgabe des Rechts zu differenzieren: Der unentgeltliche Verzicht auf ein werthaltiges Nießbrauchsrecht stellt zivil- und steuerrechtlich eine Schenkung an den Gesellschafter dar (BFH v. 20.5.2014 – II R 7/13, GmbHR 2014, 1168 = GmbH-StB 2014, 312 [Görden]; BFH v. 17.3.2004 – II R 3/01, GmbHR 200...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / e) Anwendungsregelung

Der Tatbestand des § 17 Abs. 7 EStG ist erst mit den Gesetzesänderungen durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom 7.12.2006 (BGBl. I 2006, 2782) in das EStG aufgenommen worden. Die Gesetzesänderung ist – mangels einer eigenen Anwendungsregelung – am Tag...mehr

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Steuerliche Verwicklungen b... / a) Anteil umfasst das gesamte Nennkapital (Teilbetrieb)

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne, die erzielt werden bei der Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs (§ 16 Abs. 1 S. 1 EStG). Als Teilbetrieb gilt die das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 EStG). Die Veräußerung der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Auflösung

Rz. 26 Die Änderung des § 309 Abs. 2 HGB führt trotz des Wandels zur abstrakten Bilanzierungsanweisung nicht zu einer Änderung von materieller Bedeutung. Dies liegt daran, dass es sich bei diesem Absatz wie bereits zuvor im Endeffekt um einen Verweis auf die GoB handelt.[1] Rz. 27 Wenn die negativen Entwicklungen bzw. erwarteten Verluste im Zeitpunkt des Unternehmenserwerbs z...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.4 Statuswahrende Auf- und Abstockung von Anteilen an assoziierten Unternehmen

Rz. 89 Der Erwerb weiterer Anteile an einem assoziierten Unt, ohne dass sich dessen Status als assoziiertes Unt ändert (statuswahrende Aufstockung), ist gem. DRS 26.63 nach den gleichen Grundsätzen zu bilanzieren, die auch für die erstmalige Anwendung der Equity-Methode gelten. Dementsprechend ist für die erworbene Tranche ein gesonderter Unterschiedsbetrag nach § 312 Abs. 1...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.6 Matrix der Umsatzerlöse

Rz. 69 In Anbetracht der Komplexität einzelner Ausweisentscheidungen und deren insg. zu konstatierenden Facettenreichtum wird im Folgenden eine Matrix der Umsatzerlöse aufgezeigt, welche die im bisherigen und im weiteren Verlauf der Kommentierung aufgegriffenen Abgrenzungs- und Ausweisentscheidungen im Zusammenhang mit den Umsatzerlösen konsolidierend darstellt. In Betracht k...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 12 I. R. d. Zwischenergebniseliminierung gem. § 304 HGB werden die aus Lieferungen und Leistungen innerhalb des Konzerns entstehenden Gewinn- bzw. Verlustbeiträge eliminiert. Die dem Einheitsgedanken folgende Konsolidierungsmaßnahme verhindert, dass es bei konzerninternen Geschäftsvorfällen zu einem Gewinn- oder Verlustausweis kommt, der aus Konzernsicht nur bei Transak...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.3 Entkonsolidierung

Rz. 214 Scheidet ein TU aus dem KonsKreis aus, ist eine Entkonsolidierung bzw. Endkonsolidierung [1] durchzuführen. Das Ausscheiden kann durch kompletten oder anteiligen Verkauf geschehen, wobei es stets zu einer Entkonsolidierung, bezogen auf die verkauften Anteile, kommt. Allerdings wird bei einem Teilverkauf oft lediglich von einer ÜbergangsKons gesprochen. Ist der verkauf...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.1 Wertaufholungsgebot (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 330 § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB enthält ein umfassendes Wertaufholungsgebot für außerplanmäßig abgeschriebene VG des AV (Abs. 3) bzw. des UV (Abs. 4), soweit der Grund für die Abschreibung nachträglich entfallen ist. Rz. 331 Eine Wertaufholung setzt den Wegfall des Grunds für eine vormalige außerplanmäßige Abschreibung voraus. Folglich muss der wirtschaftliche Eigentümer der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.7 Ent- und Übergangskonsolidierung

Rz. 37 Für die Änderung der Beteiligungsquote gelten grds. die Regeln, die auch bei der VollKons zum Tragen kommen (§ 301 Rz 182 ff.): Erhöhungen/Verminderungen des Kapitalanteils sind, soweit es beim Status des GemeinschaftsUnt bleibt, gesondert mit den Werten zum Erwerbszeitpunkt quotal zu konsolidieren (DRS 23.166, DRS 27.48).[1] Da es bei der anteilmäßigen Kons. an dem Au...mehr