Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 10): Abzu... / 1. Zuordnung einzelner Transaktionen

Der Grundsatz dieser Gewinnermittlung findet ebenso Anwendung auf Veräußerungsgewinne durch Krypto-Geschäfte: Die AK für einen Krypto-Wert – in der Regel Coins – werden zusammen mit weiteren Kosten – Gebühren etc. – dem Veräußerungserlös gegenübergestellt. Erfolgt die Veräußerung dieses Coins innerhalb der Jahresfrist, ist der Erlös steuerpflichtig – unter Berücksichtigung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Krypto 2 Go (Teil 10): Abzu... / V. Aufteilung auf Veranlagungszeiträume

Abschließend ist zu klären, wie die Beratungskosten den Veräußerungsgewinnen zugeordnet bzw. aufgeteilt werden können. Regelmäßig werden hohe Beratungskosten bei umfangreichen Transaktionsdaten anfallen. In diesen Fällen ist eine spezifische Zuordnung sowohl von AK als auch von WK zu dem jeweiligen Trade nur schwer möglich, so dass eine praktikable Lösung für die Zuordnung d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.3 Veräußerungsgewinn bei Erwerb sonstiger Alt-Anteile (Erwerb nach dem 31.12.2008)

Bei Investmentanteilen, die von Privatanlegern nach Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 erworben wurden, unterliegt auch der Veräußerungsgewinn der Steuerpflicht. Rechtsgrundlage hierfür sind § 56 Abs. 2–3 InvStG sowie § 8 Abs. 5 InvStG in der bis 2017 geltenden Fassung. Der fiktive Veräußerungsgewinn ermittelt sich nach der bis 2017 geltenden Rechtslage und wird erst...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.2 Veräußerungsgewinn bei Anteilserwerb vor dem 1.1.2009 (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Der fiktive Veräußerungsgewinn auf den 31.12.2017 ist steuerfrei. Dies ergibt sich aus der bis 2017 geltenden Rechtslage, wonach ein Bestandsschutz bei Einführung der Abgeltungsteuer gewährt wurde und die Veräußerungsgewinne aus Investmentanteilen nach Ablauf der 1-jährigen Haltefrist des § 23 EStG steuerfrei waren. Seit dem 1.1.2018 unterliegen bei diesen Anteilen sämtliche ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.4 Veräußerungsgewinn

Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten, ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen. Die Regelungen des § 20 Abs. 4 EStG sind für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Investmentanteils entsprechend anzuwenden.[2] D. h., es gelten die dortigen Regelungen zur Berücksichtigung von Veräußerungsk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.6 AfA erhöht den Veräußerungsgewinn

Der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn erhöht sich nach § 23 Abs. 3 Satz 4 EStG bei bebauten Grundstücken um die in der 10-Jahresfrist tatsächlich bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung oder sonstigen Einkünften in Anspruch genommenen Abschreibungen jeder Art, also Normal-AfA, degressive AfA, erhöhte Absetzungen für Baudenkmale und Ge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.8.2 Veräußerungsgewinne

In den Zeilen 14-28 der Anlage KAP-INV 2025 werden die Veräußerungsgewinne aus Investmentfonds eingetragen. Dabei wird zwischen Aktien-, Misch-, Immobilien- und Auslandsimmobilienfonds sowie sonstigen Investmentfonds unterschieden, was wegen der unterschiedlichen Teilfreistellungssätze erforderlich ist. Die Teilfreistellungen werden maschinell berechnet, womit immer die voll...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.1 Zufluss des privaten Veräußerungsgewinns

Private Veräußerungsgewinne unterliegen als sonstige Einkünfte den für die Besteuerung der Überschusseinkünfte geltenden Grundsätzen. Ein Veräußerungsgewinn entsteht somit nicht bereits mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern wird erst mit dem tatsächlichen Zufluss[1] der Gegenleistung verwirklicht.[2] Als Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses gilt der Tag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinns

5.2.1 Veräußerungspreis Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.5 Sonderfälle

Bei der Veräußerung eines teilentgeltlich z. B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung mit Abfindungszahlung erworbenen Grundstücks berechnet sich der Veräußerungsgewinn für den entgeltlich erworbenen Teil durch Gegenüberstellung des anteiligen Veräußerungserlöses zu den tatsächlichen Anschaffungskosten. Der anteilige Veräußerungserl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 3.2 Besteuerung hergestellter Gebäude

Der für das Gebäude anfallende Veräußerungsgewinn unterliegt der Besteuerung. Wichtig Gebäude teilt Schicksal des Grund und Bodens Wird der Grund und Boden innerhalb der 10-Jahresfrist veräußert, ist neben dem darauf entfallenden Gewinn auch der für das hergestellte Gebäude erzielte Gewinn zu versteuern. Der Veräußerungsgewinn für das Gebäude teilt das Schicksal des auf den Gr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 6 Freigrenze

Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG nur steuerpflichtig, wenn er mindestens 1.000 EUR[1] beträgt. Bei der Vorschrift handelt es sich gesetzestechnisch um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d. h. im Fall eines Veräußerungsgewinns von 1.000 EUR oder mehr ist dieser in vollem Umfang steuerpflichtig, nicht nur der 1.000 ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.2 Ersatzbemessungsgrundlage beim Steuerabzug

Praxis-Beispiel Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage311mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.6 Verkauf von Investmentfonds (bestandsgeschützte Alt-Anteile)

Seit 1.1.2018 sind Wertsteigerungen beim Anleger generell steuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn die Investmentanteile vor Einführung der Abgeltungsteuer, d. h. vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Diese Investmentanteile bezeichnet der Gesetzgeber als bestandsgeschützte Alt-Anteile.[1] Bei diesen sind Wertveränderungen, die zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem 31.12.201...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.6.4 Besonderheiten beim Kapitalertragsteuerabzug

a) Ersatzbemessungsgrundlage Wenn für die Ermittlung des Gewinns aus der fiktiven Veräußerung keine Anschaffungskosten vorliegen, ist nach § 56 Abs. 3 Satz 4 InvStG eine Ersatzbemessungsgrundlage i. H. v. 30 % des letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreises dem Steuerabzug zugrunde zu legen.[1] In der Veranlagung ist der zutreffende fiktive Veräußerungsgewinn z...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.7 Verkauf/Rückgabe eines ausländischen thesaurierenden Investmentfonds

Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds waren bis zum Jahr 2017 – wie auch bei inländischen Thesaurierungsfonds – zum Geschäftsjahresende des Fonds zu besteuern. Im Gegensatz zu Inlandsfonds wurde bis zum Jahr 2017 auf diese Erträge allerdings keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Daher waren die thesaurierten Erträge ausländischer Investmentfonds auch in Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3.4 Zeitlicher Umfang der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Von der Veräußerungsgewinnbesteuerung befreit sind Wirtschaftsgüter, die vom Zeitpunkt der Anschaffung oder Fertigstellung bis zur Veräußerung (1. Alternative) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren (2. Alternative) zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Wichtig Ununterbrochene Selbstnutzung Die ununterbrochene Selbstnutzung ist bei der 2. Alternati...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.2 Erwerb durch Erbauseinandersetzung und teilentgeltlicher Erwerb

Erhält ein Miterbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er dafür den anderen Miterben eine Abfindung, führt dies grundsätzlich zu 2 selbstständig zu beurteilenden Erwerbsvorgängen, nämlich zu einem unentgeltlichen Erwerb entsprechend der Erbquote[1] sowie zu einem entgeltlichen Erwerb hinsichtlich des Mehrempfangs....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.8 Anteile an vermögensverwaltenden Personengesellschaften

Trotz Einführung der Abgeltungsteuer ist für vermögensverwaltende Personengesellschaften und Gemeinschaften auch seit 2009 ein Feststellungsverfahren für die Kapitalerträge durchzuführen. Damit müssen auch Erträge erklärt werden, die durch den Steuerabzug dem Grunde nach abgeltend besteuert sind. Erst später – im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Beteiligten – entsch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.1 Berechnungsschema

Für Veräußerungs- und Einlösungsvorgänge i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG gilt nach § 20 Abs. 4 EStG folgendes Schema: Veräußerungs-/Einlösungspreis ./. Anschaffungskosten ./. Veräußerungskosten Veräußerungsgewinn/Veräußerungsverlust Obwohl der Werbungskostenabzug grundsätzlich ausgeschlossen ist[1], werden reine Veräußerungskosten bei der Einkunftsermittlung abgezogen. Ebenso sind die ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2.3 Weitere Erklärungspflicht in Sonderfällen

Erklärungspflichtig sind insbesondere Fälle, in denen die beim Kapitalertragsteuerabzug angesetzte Bemessungsgrundlage kleiner ist als die tatsächlich erzielten Erträge. Die Abgeltungswirkung des Kapitalertragsteuerabzugs tritt nach § 43 Abs. 5 EStG nur insoweit ein, als die Erträge der Höhe nach dem Steuerabzug unterliegen. Für den darüber hinausgehenden Betrag besteht eine...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.6 Fifo-Methode

Bei vertretbaren Wertpapieren, die einem Verwahrer zur Sammelverwahrung i. S. d. § 5 des Depotgesetzes anvertraut worden sind, ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Wertpapiere zuerst veräußert wurden (Fifo-Verfahren – First in first out).[1] Praxis-Beispiel Berechnung nach der Fifo-Methode Erwerb von 100 A-Aktien in 2008 zum Kaufpreis von 20 EUR je Aktie (2.000 E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.1 Systematik und Teilfreistellung

Einkünfte aus Investmentfonds (Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne[1]) gehören bei Privatanlegern seit 2018 zu den Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG und unterliegen somit auch der Abgeltungsteuer. Als Ausgleich für die Vorbelastung der Einkünfte auf Fondsebene mit inländischen bzw. mit ausländischen Steuern werden die Einkünfte des Anlegers teil...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.3 Herstellungskosten

Herstellungskosten i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG sind die vom Steuerpflichtigen getragenen Aufwendungen i. S. d. § 255 Abs. 2 HGB. Mit der Einbeziehung der im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung des Grundstücks selbsterrichteter Gebäude und anderer in diesem Zeitraum durchgeführter Baumaßnahmen in die Veräußerungsgewinnbesteuerung[1] sind bei Berechnung des Veräu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Bei Grundstücksübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt dem entgegen i. d. R. ein Anschaffungsgeschäft vor.[1] Da der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 7 Verluste

Veräußerungsverluste können nur mit Veräußerungsgewinnen im gleichen Kalenderjahr ausgeglichen werden. Das bedeutet: Veräußerungsverluste können also nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.[1] Der Ausgleich negativer Einkünfte aus anderen Einkunftsarten mit Veräußerungsgewinnen i. S. d. § 23 EStG ist aber nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 ESt...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 4 Übersicht zu Einnahmen aus Kapitalvermögen

§ 20 EStG gliedert sich wie folgt: Abs. 1: laufende Einnahmen Abs. 2: Veräußerung/Einlösung von Kapitalanlagen Abs. 3: besondere Entgelte oder Vorteile (Sachbezüge) Abs. 3a: Berichtigung von Kapitalerträgen mit Steuerabzug Abs. 4: Gewinnermittlung bei Veräußerung oder Einlösung Abs. 4a: Kapitalmaßnahmen Abs. 5: Anteilseigner Abs. 6: Verlustverrechnung Abs. 7: Verweis auf § 15b EStG (...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.4 Werbungskosten

Werbungskosten sind grundsätzlich alle durch das Veräußerungsgeschäft veranlassten Aufwendungen, soweit sie nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des veräußerten Wirtschaftsguts gehören, nicht einer vorrangigen Einkunftsart zuzuordnen sind und nicht wegen der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken unter das Abzugsverbot des § 12 EStG fallen. So können z. B. Kosten für Z...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.1.2 Steuerpflicht von Investmentfonds

Aufgrund europarechtlicher Bedenken im Hinblick auf die frühere Fassung des InvStG [1] wurde ab 2018 eine generelle Steuerpflicht in- und ausländischer Investmentfonds eingeführt, soweit für diese Einkünfte nach internationalen Grundsätzen in Deutschland ein Besteuerungsrecht besteht.[2] Inländische und ausländische Investmentfonds unterliegen daher ab 2018 mit bestimmten inlä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3.2 Grund und Boden

Der zu dem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude gehörende Grund und Boden fällt ebenfalls aus dem Anwendungsbereich des § 23 EStG heraus. Die Finanzverwaltung lässt in diesem Zusammenhang aber nur die für die entsprechende Gebäudenutzung erforderliche und übliche Fläche gelten.[1] Dazu gehören auch Gartenflächen (Vor-, Nutz- und Hausgärten) in ortsüblichem Umfang. Als or...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 1.1 Subsidiarität

Die Besteuerungstatbestände des § 23 EStG sind im Verhältnis zu den anderen Einkunftsarten subsidiär.[1] Werden also Wirtschaftsgüter, die zu einem Betriebsvermögen gehören, veräußert, sind die Veräußerungsgewinne stets bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft oder selbstständiger Arbeit zu erfassen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.5 Steuerabzug

Alle Erträge aus Investmentfonds, d. h. die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und die Veräußerungsgewinne, unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn die Anteile von einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden.[1] Die Teilfreistellung wird beim Steuerabzug berücksichtigt.[2] Für die Vorabpauschale zieht das inländische Kreditinstitut die Steuerabzugsbeträge von ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.1 Laufende Erträge

Einnahmen nach § 20 Abs. 1 EStG wie Zinsen und Dividenden sind mangels zulässigem Werbungskostenabzug[1] in voller Höhe anzusetzen. Bei Lebensversicherungen ermittelt sich der Kapitalertrag aus der Differenz zwischen der Ablaufleistung und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge.[2] Für vor 2005 abgeschlossene Verträge sind – soweit die Einkünfte ausnahmsweise steuerpfli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.6.2.2 Meldedaten

Folgende Informationen werden zwischen den Staaten ausgetauscht: persönliche Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum/-ort, Steueridentifikationsnummer), Kontonummer Angaben zu Finanzkonten (Kontosaldo oder -wert einschließlich des Barwerts oder Rückkaufwerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenersicherungsverträgen) sowie gutgeschriebene Kapitalerträge (inkl. Einlösungs-...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.1 Allgemeines

Steuerpflichtige Kapitalerträge, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben (z. B. Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen, verdeckte Gewinnausschüttungen, Erstattungszinsen nach § 233a AO) hat der Steuerpflichtige nach § 32d Abs. 3 Satz 1 EStG in seiner Einkommensteuererklärung anzugeben.[1] Hierbei gilt der Steuersatz d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 6.5 Anteile an stillen Gesellschaften/partiarischen Darlehen

Die Veräußerung von Anteilen an stillen Gesellschaften/partiarischen Darlehen ist nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG steuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft.[1] Bis zum Jahr 2008 begründete Einkunftsquellen sind hiervon jedoch nicht erfasst.[2] In diesem Zusammenhang hat der BFH entschieden, dass die Kündigung einer typisch stillen Gesells...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.4 Sonstige Erklärungsfälle

Neben ausländischen Konten und Depots ergeben sich weitere Fallgestaltungen, in denen kein Steuerabzug einzubehalten ist. Auch diese Erträge sind erklärungspflichtig (Zeilen 18-26a der Anlage KAP 2025). Praxis-Beispiel Kapitalerträge ohne Steuerabzug Zinsen aus Privatdarlehen[1] Veräußerungsgewinne aus GmbH-Anteilen (die nicht § 17 EStG unterliegen) Kapitalerträge über Internet-...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.4.2.1 Sparer-Pauschbetrag

Praxis-Beispiel Abzug eines nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrags[1] A erzielt Kapitalerträge nur bei einer Bank. Er hat vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen. A erklärt seine Kapitalerträge in der Zeile 7 der Anlage KAP und trägt die Steuerabzugsbeträge (Zeilen 37 ff.) entsprechend den Angaben in der Steuerbescheinigung ein. In den Zeilen 16 und 17 trägt er de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.2 Sonderregelung bei Werbungskosten

Durch ein privates Veräußerungsgeschäft veranlasste Werbungskosten sind – abweichend vom Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG – in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen[1], in dem der Verkaufserlös zufließt.[2] Fließt der Verkaufserlös in mehreren Veranlagungszeiträumen zu, sind sämtliche Werbungskosten zunächst mit dem im ersten Zuflussjahr erhaltenen Teilerlös und ein etwa ve...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.3.1 Werbungskostenabzug

Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten in Zusammenhang mit den (laufenden) Kapitalerträgen ist ausgeschlossen.[1] Ein Abzug laufender Kosten im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist nur noch in den Fällen des § 32d Abs. 2 Nr. 1 und 3 EStG (Steuersatzspreizung/bestimmte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften) möglich.[2] Zur Frage des Werbungskostenabzugs liegen mehr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 7.1 Ehegatten/Lebenspartner

Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind Veräußerungsverluste des einen Ehegatten mit Veräußerungsgewinnen des anderen Ehegatten auszugleichen.[1] Dies gilt nur dann nicht, wenn der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn des anderen Ehegatten steuerfrei bleibt, weil er die Freigrenze von 1.000 EUR[2] nicht überschreitet. Entsprechendes gilt auch für Lebenspa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.1 Veräußerungspreis

Gewinn oder Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ist grundsätzlich der Unterschied, der sich bei Gegenüberstellung des Veräußerungspreises einerseits und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, abzüglich der AfA und zuzüglich der mit dem Veräußerungsgeschäft in Zusammenhang stehenden Werbungskosten andererseits ergibt. H...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 8.2 Derivativer Erwerb

Typischerweise wird bereits vorhandene virtuelle Währung auf Onlinebörsen, z. B. im Gegenzug für andere virtuelle oder gegen staatliche Währungen, getauscht. Soweit Kryptowährungen nicht im Betriebsvermögen erworben und veräußert werden, stellen derartige Veräußerungen Tatbestände i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung und Veräu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.1 Subsidiarität des § 20 EStG

Nach § 20 Abs. 8 EStG sind die in § 20 EStG aufgeführten Kapitalerträge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zuzurechnen, soweit sie zu diesen Einkunftsarten gehören (Grundsatz der Subsidiarität). Achtung Gewerblicher Wertpapierhandel Einkünfte aus einem Wertpapierhandel würden dann zu Einkünften a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Private Veräußerungsgeschäfte / 5.2.2 Anschaffungskosten

Anschaffungskosten[1] sind alle Aufwendungen, die erbracht werden, um das Wirtschaftsgut zu erwerben und es nach § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG i. V. m. § 255 Abs. 1 HGB in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[2] Neben dem Kaufpreis für das Wirtschaftsgut gehören dazu auch die Anschaffungsnebenkosten, wie z. B. die Inseratskosten, Maklerhonorare, Notargebühren, Gerichtskoste...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Änderungsvorschriften / 3.5.3 Unterlassene Berücksichtigung eines Sachverhalts

Ist ein bestimmter Sachverhalt in einem Steuerbescheid – zugunsten oder zuungunsten des Steuerpflichtigen – nicht berücksichtigt worden in der für den Steuerpflichtigen erkennbaren Annahme, dass er in einem anderen Steuerbescheid zu berücksichtigen ist, und stellt sich diese Annahme später als unrichtig heraus, kann gem. § 174 Abs. 3 AO der fehlerhafte Steuerbescheid insowei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5.2 Abzugsfähige Aufwendungen

Sämtliche Fahrtkosten aus Anlass einer beruflichen Auswärtstätigkeit gehören zu den Werbungskosten. Abzugsfähig sind die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Bei Benutzung eines eigenen Kfz hat der Arbeitnehmer wie bisher die Möglichkeit, die pro Kilometer angefallenen Kosten entweder einzeln nachzuweisen oder den hierfür festgelegten Kilometersa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalertragsteuer / 3.2 Veräußerungsgewinne

3.2.1 Berechnungsschema Bei Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 2 EStG bildet der Veräußerungsgewinn nach § 20 Abs. 4 EStG die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer. Dies gilt grundsätzlich immer dann, wenn der Erwerb, die Veräußerung und die Verwahrung durch die auszahlende Stelle erfolgen.[1] Beim Verkauf/der Einlösung von Wertpapieren und Kapitalforderungen gilt folgend...mehr