Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Feststellungserklärung 2023... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-34)

In den Zeilen 3-5 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4 und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Anga...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 6.8 Anlagen FE-K und FE-K-Bet

Die Anlagen FE-K und FE-K-Bet werden benötigt, wenn an einer Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar (über eine andere Personengesellschaft) Körperschaften beteiligt sind. Hier geht es insbesondere um die zutreffende Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG sowie um die zutreffende Anwendung von § 8b KStG. Die Anlage FE-K-Bet ist auszuf...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.2 Laufende Einkünfte (Zeilen 3/4, 17/18, 40/41, 54/55)

In Zeilen 3, 17, 40 und 54 sind die laufenden Einkünfte der Gesellschaft/Gemeinschaft, die sich aus der Gewinnermittlung (Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung) bzw. Überschussermittlung ergeben, einzutragen. Der dortige Betrag wird nach dem allgemeinen, sich aus den Angaben in der Anlage FB ergebenden Verteilungsschlüssel verteilt. Soweit dieser sowohl auf der Einnahmen- als...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.2.3 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Zeilen 82-110)

In den Zeilen 82-84 sind die laufenden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einschließlich der dem Teilenkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte einzutragen, in die Zeilen 85-88 die in den laufenden Einkünften enthaltenen Einkünfte, für die die Freistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet. Sind Veräußerungsgewinne im Zusammenhang mit der Veräußerung/Aufgabe eines ganz...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.3 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 115 Unter grenzüberschreitenden Verschmelzungen werden Sachverhalte mit Auslandsbezug verstanden. Dabei werden sowohl Auslandsbezüge auf Ebene der verschmelzenden Rechtsträger, als auch auf der Ebene der Gesellschafter erfasst, mithin, wenn die Rechtsträger oder Gesellschafter die Ansässigkeit in unterschiedlichen Staaten haben oder Auslandsvermögen (z. B. Betriebsstätte...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.3 Behandlung bei den Gesellschaftern des übertragenden Rechtsträgers

Rz. 169 Nach § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert. Die an ihre Stelle tretenden Anteile (Surrogation) gelten entsprechend als mit diesem Wert angeschafft. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit voller Aufdeckung der stillen Reserven i. S. d. § 6 Abs. 6 EStG.[1] Wirksam wird ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.4 Besonderheiten bei grenzüberschreitender Verschmelzung

Rz. 173 Grundsätzlich gelten die Ausführungen zu Verschmelzungen auf eine Personengesellschaft entsprechend. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Rz. 115 ff. verwiesen. Nachfolgende Ausführungen betreffen ergänzend nur die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Rz. 174 Besonderheiten können sich dann ergeben, wenn der Vergleichbarkeitstest scheitert, so z. B. wenn es sich...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Fiktive Veräußerungsgewinnbesteuerung verfassungsgemäß

Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Investmentanteilen unter Berücksichtigung fiktiver Übergangsgewinne gem. § 56 InvStG ist nach Auffassung des FG Niedersachsen verfassungsmäßig nicht zu beanstanden. FG Nds. v. 14.6.2023 – 7 K 254/20, EFG 2023, 1571, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 22/23mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Einkünften nach § 17 EStG

Steuerhinterziehung liegt in folgender Konstellation vor: Der Täter möchte seinen GmbH-Anteil von 18 % des Stammkapitals, für welchen er Anschaffungskosten i.H.v. 9.000 EUR aufgewandt hatte, für einen zweistelligen Millionenbetrag an die Gesellschaft verkaufen. Allerdings kann die GmbH den vollen Kaufpreis nicht sofort aufbringen. Der Täter ist aber auf den Zufluss des Kaufp...mehr

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Maklergebühren / 3 Maklergebühren als Veräußerungskosten

Entscheidet sich der Unternehmer ein im Bestand befindliches unbebautes Grundstück zu veräußern, kann es auch hier zu Maklerkosten kommen. Ggf. bekommt der Unternehmer das unbebaute Grundstück über längere Zeit nicht allein verkauft, weshalb ein Makler eingeschaltet wird. Um das Grundstück veräußern zu können, möchte der Unternehmer jedoch nicht, dass der potenzielle Käufer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.4 Rückwirkende Ereignisse i. S. v. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO

Rz. 13 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO bestimmt, dass ein Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern ist, soweit ein Ereignis eintritt, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat (rückwirkendes Ereignis). Ungeachtet dessen, dass es sich bei dieser Regelung unmittelbar nur um eine Verfahrensvorschrift handelt, ergibt sich daraus, dass es Ereignisse gibt, die den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1.2 Bedingungen

Rz. 7 Rechtsgeschäfte, die einen Steuertatbestand verwirklichen, können von einer Bedingung, d. h. einem zukünftigen ungewissen Ereignis, abhängig gemacht werden. Bei einer aufschiebenden Bedingung tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung des Rechtsgeschäfts erst mit dem Eintritt der Bedingung ein.[1] Bei einer auflösenden Bedingung endigt die Wirkung des Rechts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12 Veräußerungsgewinn (§ 18 Abs. 3 EStG)

12.1 Allgemeines Rz. 114 Nach § 18 Abs. 3 EStG gehört der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, wenn er erzielt wird bei der Veräußerung eines Betriebsvermögens im Ganzen, das der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit dient; eines selbstständigen Teils des Betriebsvermögens (eines Teilbetriebs); eines Anteils am Betriebsvermögen (Mitunternehmerantei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.6 Höhe des Veräußerungsgewinns

Rz. 126 Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns verweist § 18 Abs. 3 S. 2 EStG auf die entsprechenden Vorschriften des § 16 Abs. 2–4 EStG. Der Veräußerungsgewinn muss durch Bestandsvergleich ermittelt werden, auch wenn der Gewinn sonst nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.[1] Ein dabei entstehender Übergangsgewinn gehört zum laufenden Gewinn, nicht zum begünstigten Veräuße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.1 Allgemeines

Rz. 114 Nach § 18 Abs. 3 EStG gehört der Veräußerungsgewinn zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit, wenn er erzielt wird bei der Veräußerung eines Betriebsvermögens im Ganzen, das der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit dient; eines selbstständigen Teils des Betriebsvermögens (eines Teilbetriebs); eines Anteils am Betriebsvermögen (Mitunternehmeranteil); einer 100 %-B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.4 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 121 Die Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist gegeben bei entgeltlichem Gesellschafterein- oder -austritt bei einer bestehenden Mitunternehmerschaft. Bei der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis ist die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 S. 2 UmwStG i. V. m. §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG bei einer Einbringung zu Teilwerten auch insoweit anzuwenden, a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.5 Veräußerung einer 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 125 Zu den Einkünften aus selbstständiger Arbeit gehört nach § 18 Abs. 3 S. 2 EStG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG auch der Gewinn, der bei der Veräußerung einer 100-%-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer Steuerberatungs-GmbH) erzielt wird. Voraussetzung ist, dass die Beteiligung das gesamte Nennkapital der Gesellschaft umfasst, zum selbstständigen (f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1.1 Inhalt und Aufbau der Vorschrift

Rz. 1 § 32d EStG ist eine der zentralen Vorschriften der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne. Die Regelung sieht vor, dass für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG ein proportionaler Sondertarif i. H. v. 25 % gilt, der die Anwendung des progressiven Normalta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.3 Veräußerung eines Teilbetriebs

Rz. 119 Der Begriff des Teilbetriebs, der auch für andere steuerliche Vergünstigungen bedeutsam ist (z. B. § 6 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 3 S. 2 EStG), ist nur schwer zu definieren.[1] Die Rspr. unterscheidet 2 alternative Fallgruppen.[2] Der Freiberufler übt verschiedenartige Tätigkeiten aus: Eine Praxis besteht etwa organisatorisch aus mehreren selbstständigen Praxisteilen, in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.7 Aufgabe eines Betriebs

Rz. 127 Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Stpfl., den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d. h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.3.1 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 57 Der Antrag i. S. d. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG setzt das Vorliegen einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft voraus, wobei es genügt, dass die Beteiligung zu irgendeinem Zeitpunkt in dem Vz, für den der Antrag erstmals gestellt wird, besteht.[1] Auch eine Beteiligung über einen sehr kurzen Zeitraum reicht damit aus. Eine Definition des Begriffs der Kapitalgesellscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.1.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 37 Der Umstand, dass Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist darüber hinaus aufgrund einer entsprechenden Änderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2010 v. 8.12.2010[1], dass die den Kapitalertr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.1.2 Grundlagen der Abgeltungsteuer

Rz. 3 Bei § 32d EStG handelt es sich um ein Kernstück der mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] eingeführten Abgeltungsteuer, im Rahmen derer der Tatbestand der Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG erheblich ausgeweitet wurde. Seither unterliegen im Rahmen des § 20 EStG nicht nur laufende Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, sondern auch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.5 Rechtsentwicklung

Rz. 11 § 32d EStG wurde im Rahmen der Einführung der Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 v. 14.8.2007[1] ins Gesetz aufgenommen. Nach § 52a Abs. 15 EStG i. d. F. d. Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 v. 14.8.2007 war der neu eingeführte § 32d EStG erstmals für den Vz 2009 anzuwenden. Rz. 12 Durch das ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 3.1.2.2 Weitere Voraussetzungen des Tatbestands

Rz. 40a Die Tatsache, dass die Kapitalerträge von einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zumindest zu 10 % an der Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt ist, genügt nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) EStG noch nicht für einen Ausschluss des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d Abs. 1 EStG. Erforderlich ist da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 1.3.1 Zusammenhänge mit Vorschriften des EStG

Rz. 7 § 32d EStG steht in engem Zusammenhang mit einer ganzen Reihe von Vorschriften des EStG. So legt § 20 EStG fest, welche laufenden Erträge und Veräußerungsgewinne zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören und bestimmt auf diese Weise den sachlichen Anwendungsbereich des proportionalen Sondertarifs i. S. d. § 32d EStG. Der in § 32a EStG geregelte progressive Normalta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 2.1.1 Ausgestaltung des Sondertarifs

Rz. 18 § 32d Abs. 1 S. 1 EStG bestimmt, dass die ESt für die Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG, die nicht unter § 20 Abs. 8 S. 1 EStG fallen, 25 % beträgt. Der normale ESt-Tarif i. S. d. § 32a EStG i. H. v. bis zu 45 % findet keine Anwendung. Bei dem besonderen Steuertarif i. S. d. § 32d Abs. 1 S. 1 EStG handelt es sich um eines der zentralen Merkmale der mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 1.2 EBITDA bei Kapitalgesellschaften

Bei Kapitalgesellschaften tritt an die Stelle des maßgeblichen Gewinns das maßgebliche Einkommen.[1] Demnach erhöhen z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen und Spenden das Einkommen. Dividenden und Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG vermindern dieses entsprechend. Das steuerliche EBITDA für Kapitalgesellschaften ermittelt sich somit wie folgt:[2]mehr

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Unternehmensnachfolge durch Verkauf an das eigene Management

Zusammenfassung Über die Hälfte der Unternehmensinhaber übergeben, laut Institut für Mittelstandsforschung Bonn, ihr Unternehmen familienintern, um die Unternehmensfortführung zu sichern. Fehlen familiäre Optionen, kommt ein Verkauf an das bestehende Management in Betracht (sog. Management Buy-Out – MBO). MBO in der Praxis Ein MBO ist eine bestimmte Art des Unternehmenskaufs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außenprüfung: Heilberufe / 3 Gewinnermittlung

Ärzte und sonstige "Heilberufler" erzielen aus freiberuflicher Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[1] Sie sind grundsätzlich weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet.[2] Umsatz- oder Gewinngrenzen sind hierfür nicht zu beachten.[3] Ärzte und sonstige "Heilberufler"können daher den Gewinn nach der sog. "Einnahmen-Überschussrechnung"...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Containermiete / 4 Containervermietung als Kapitalanlage: Welche steuerlichen Möglichkeiten bestehen

Die Kapitalanlage stellt sich wie folgt dar: Der Steuerpflichtige erwirbt für eine bestimmte Zahl von Jahren eine bestimmte Anzahl von Containern und vermietet diese weiter. Der zugeflossenen Miete steht die Abschreibung (AfA) gegenüber. Vermietet der Steuerpflichtige lediglich Container und kommt neben der bloßen Vermietung keine weiteren gewerblich prägenden Tätigkeiten hi...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ansatzwahlrecht bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft

Streitig ist, ob im Fall einer rückwirkenden Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH, bei der die Entnahmen der im Rückwirkungszeitraum erwirtschafteten Gewinne das eingebrachte Buchvermögen übersteigen, eine Einschränkung des Ansatzwahlrechtes analog § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 UmwStG für das zum Rückwirkungszeitpunkt vom Einzelunternehmen auf die GmbH übergehende Verm...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Ausnahme vom Abflussprinzip für Kirchensteuern?

Der Kläger K war Gesellschafter der A-GmbH. 2014 brachte er Anteile im Weg eines qualifizierten Anteilstausches in die B-GmbH ein. Der Ansatz der Anteile erfolgte auf Antrag gem. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG zum Buchwert. Die B-GmbH veräußerte Anteile hiervon in den Jahren 2018 und 2019 innerhalb der Sperrfrist (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG) mit der Folge, dass K Einbringungsgewinne r...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ff) Der Veräußerungsgewinn beträgt mindestens TEUR 2 (§ 3 Nr 71 Buchst b S 1 Doppelbuchst dd und S 2, 3 EStG nF)

Rn. 2599w Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die TEUR-2-Grenze findet sich auch in Tz 4.1 vorletzter Spiegelstrich der RL 2016 (s Rn 2597c). Rn. 2599x Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Veräußerungsgewinn wird legaldefiniert in S 2 des § 3 Nr 71 Buchst b EStG wie folgt: Rn. 2599y Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Dabei sind Erwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Veräußerungsgewinne (§ 11 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1553 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 11 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 nahm aus der Hinzurechnungsbesteuerung Folgendes heraus, um eine doppelte Hinzurechnung zu vermeiden: Gewinne, die die ausländische Gesellschaft aus der Veräußerung der Anteile an einer anderen ausländischen Gesellschaft oder einer Gesellschaft iSd § 16 REITG sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetz...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Veräußerun...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Das in Art. 6 DBA Österreich/Deutschland zum Ausdruck kommende Belegenheitsprinzip für laufende Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen hat nach Art. 13 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland auch Bestand im Fall der Veräußerung von Immobilien, sodass das Besteuerungsrecht im Grundsatz stets dem Belegenheitsstaat zusteht. Liegen die zu veräußernden Immobilien daher in Deutschland, b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Tatbestandsvoraussetzungen im Überblick

Rn. 2599r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 71 Buchst b EStG nF stellt einen Zuschuss steuerfrei anlässlich der Veräußerung eines KapGes-Anteils iSd Buchst a iHv 25 % des Veräußerungsgewinns (Definition in S 2, Ergänzung in S 3) steuerfrei unter 5 kumulativen Voraussetzungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zeitlicher Anwendungsbereich der Vorschrift, Aufhebung

Rn. 1531 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG war (§ 52 Abs 4c EStG aF) erstmals auf Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne und gleichgestellte Sachverhalte anzuwenden, wenn auf die Gewinnausschüttung, den Veräußerungsgewinn oder den gleichgestellten Sachverhalt § 3 Nr 40 S 1 Buchst a–d EStG idF Art 3 des Gesetzes vom 23.12.2000 (BGBl I 2000, 1433) anwendbar wäre. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) § 3 Nr 41 S 1 Buchst b EStG

Rn. 1564 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 Buchst b EStG betraf Veräußerungsgewinne und gleichgestellte Sachverhalte. Mit "gleichgestellten Sachverhalten" war gemeint: Gewinne aus der Auflösung der ausländischen KapGes, Gewinne aus der Herabsetzung des Kapitals der ausländischen Gesellschaft. Rn. 1565 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese wurden unter folgenden Bedingungen (d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Einkünfte von Zwischengesellschaften (§ 8 AStG aF bis einschließlich VZ 2021)

Rn. 1542 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 8 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 unterteilte zwischen "guten" (="aktiven") und "schlechten" (= "passiven") Einkünften. Soweit "schlechte" Einkünfte vorlagen, wurde die ausländische Gesellschaft als Zwischengesellschaft angesehen, falls diese Einkünfte einer niedrigen Besteuerung (dh Ertragsteuerbelastung unter 25 %, § 8 Abs 3 AStG aF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Beantragung der Anwendung von § 5 Abs 7 EStG für frühere Wj (§ 52 Abs 14a S 2 EStG aF)

Rn. 353 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das übernehmende Unternehmen konnte die Anwendung der Regeln des § 5 Abs 7 EStG auch für Wj beantragen, die vor dem 29.11.2013 endeten (§ 52 Abs 14a S 2 EStG in der am 31.12.2013 geltenden Fassung). Das Gesetz sah keine zeitliche Schranke für die rückwirkende Anwendung vor. Allerdings hätte sie nur insoweit zulässig sein können, als für frü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Verfahrensrecht (§ 3 Nr 41 S 2 EStG)

Rn. 1567 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Prüfung, ob Hinzurechnungsbeträge der Est unterlagen (diese Frage ist eine der Tatbestandsvoraussetzung für die Steuerbefreiung nach § 3 Nr 41 Buchst a oder b EStG), erfolgte iRd gesonderten Feststellung nach § 18 AStG aF bis einschließlich VZ 2021 (§ 3 Nr 41 S 2 EStG). Damit war auch in diesem Verfahren darüber zu entscheiden, in welc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 1530 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 EStG wurde durch Art 1b des UntStFG (vom 20.12.2001, BGBl I 2001, 3858) eingefügt. Die Vorschrift betrifft – vereinfacht gesagt – Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinne nebst gleichgestellten Sachverhalten in Bezug auf sog Zwischengesellschaften (nach den §§ 7–14 AStG). Rn. 1530a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erfolgte bei Zwisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Überblick über § 3 Nr 41 EStG

Rn. 1559 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 EStG betraf 2 Tatbestände: Rn. 1560 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 41 S 1 EStG stellte daher von der ESt frei: Buchst a: Gewinnausschüttungen, soweit für das Kj (betreffend Beteiligung im PV)/Wj (betreffend Beteiligung im BV),...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bcd) Besteuerung auf der Ebene des Anteilseigners (§ 19 REITG)

Rn. 2586 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Behandlung von Ausschüttungen uÄ: Die Ausschüttungen der REIT-AG ua (= ausländische, s Legaldefinition in § 19 Abs 5 REITG) REIT-Körperschaften, -Personenvereinigungen oder -Vermögensmassen sowie sonstige Vorteile, die neben oder anstelle dieser gewährt werden, sind (§ 19 Abs 1 S 1 REITG) vorrangig BE des Anteilseigners, ansonsten Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die Ausnahmetatbestände (§ 3 Nr 70 S 2 EStG)

Rn. 2593 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 70 S 2 EStG enthält 6 Ausnahmetatbestände, in denen die vorbezeichnete hälftige Steuerbefreiung nach s Rn 2591–2592a ganz oder partiell nicht zum Tragen kommt, weil der StPfl bereits anderweitig begünstigt ist (dh 3 § Nr 70 S 2 EStG will eine Kumulation von Steuervorteilen vermeiden):mehr