Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Firmen-Pkw, Oldtimer / 3 Oldtimer im Betriebsvermögen: Worauf geachtet werden muss

Grundsätzlich steht es dem Unternehmer frei, welchen Firmenwagen er nutzt. In den meisten Fällen sind die Anschaffungskosten für ein serienmäßig ausgestattetes Fahrzeug angemessen, auch wenn es zur oberen Preisklasse gehört. Gut ausgestattete Serienfahrzeuge können durchaus die Grenze von 100.000 EUR überschreiten. Bei solch hohen Preisen sind die Anschaffungskosten angemess...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs

Leitsatz 1. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen (Anschluss an Senatsurteile vom 29.10.2019 ‐ IX R 10/18, BFHE 266, 560, BStBl II 2020, 258, Rz 30 f., sowie vom 24.05.2022 – IX R 22/21, BFHE 277, 237, BStBl II 2023, 108, Rz 29). 2. Der Wert eines Wirtschaftsguts ist für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 4.4 Umfang der Kürzung

Rz. 120 Gekürzt wird im Rahmen von § 9 Nr. 2 GewStG der Anteil am Gewinn der Mitunternehmerschaft. Hierzu gehören der Anteil des die Beteiligung haltenden Unternehmens am von der Mitunternehmerschaft erzielten Gewinn aus dem Gesamthandsvermögen und die zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehörenden Sondervergütungen, die der Mitunternehm...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Grundstück im Betriebsvermö... / 5.2 Veräußerung von Betriebsgrundstücken

Wird ein Grundstück des Betriebsvermögens veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn/-verlust grundsätzlich der laufenden Besteuerung. Erfolgt die Grundstücksveräußerung im Rahmen einer Betriebsveräußerung, kann eine begünstigte Besteuerung nach §§ 16, 34 EStG in Betracht kommen. Die bei der Veräußerung von Betriebsgrundstücken realisierten stillen Reserven können nach Maß...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.2 Verwaltung und Nutzung

Rz. 42 Der erweiterten Kürzung unterliegt nur die "Verwaltung und Nutzung" eigenen Grundbesitzes. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der Gewinn, der unmittelbar aus der Verwaltung und Nutzung von Grundbesitz resultiert, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen ist, sondern der gesamte Gewinn, der sich aus allen vom Begriff der Verwaltung und Nutzun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 31 ... / 5.3 Cum/Cum

Rz. 38 Ebenfalls öffentlichkeitswirksam bekannt geworden sind Steuergestaltungen, bei denen die Anrechnung von KapESt sichergestellt werden soll, was ohne Vornahme des Geschäfts nicht möglich wäre. Hierbei veräußert ein in einem ausl. Staat ansässiger Stpfl. Aktien mit Dividendenanspruch (cum) kurz vor dem Ausschüttungsstichtag an ein inl. Kreditinstitut, welches die Anteile...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.5 Umfang der Kürzung

Rz. 141 Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen ist zu kürzen um die Gewinne aus Anteilen an den in § 9 Nr. 2a GewStG genannten Gesellschaften. Schwankungen der Beteiligungshöhe sind unbeachtlich. Sie haben keinen Einfluss auf die Höhe der Kürzung. Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG ist, dass die entsprechenden Gewinnanteile bei der Ermittlung des Gew...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.8 Umfang und Ermittlung der Kürzung

Rz. 99 § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erfasst nur den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Erforderlich ist die Ermittlung des auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallenden Teils des Gewerbeertrags. Hierzu gehören auch die anteiligen Hinzurechnungen und Kürzungen.[1] Übt das Grundstücksunternehmen außer...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.1.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Durch die Kapitalerhöhung gegen Einlagen ergeben sich beim Anteilseigner keine steuerpflichtigen Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die Einlagen erhöhen beim Gesellschafter die Anschaffungskosten der Anteile. Werden die Anteile im Privatvermögen gehalten und handelt es sich um eine Beteiligung nach § 17 EStG, ergibt sich diese Erhöhung der Anschaffungskosten im Anwen...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 5.2 Besteuerungsgrundlagen des Beteiligten

Die Zeilen 140 bis 248 sind für jeden Feststellungsbeteiligten auszufüllen, um die Einkünfte zu ermitteln, die auf den jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallen. Der nachfolgende Aufbau des Vordrucks entspricht quasi spiegelbildlich dem Aufbau des Vordrucks zu den Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft, so dass nachfolgend nur auf zusätzlich erforderliche Angaben näher ...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.5 Steuerliche Folgen der Liquidation für die Anteilseigner

Der Liquidationserlös ist beim Gesellschafter aufzuteilen in steuerpflichtige Kapitalerträge[1] und Kapitalrückflüsse, die keine Kapitalerträge darstellen. Steuerpflichtig sind alle Bezüge im Rahmen des Liquidationsverfahrens mit Ausnahme der Rückzahlung von Nennkapital aus dem steuerlichen Einlagekonto sowie von Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.15 Angaben für Zwecke der Steuerermäßigung nach § 35 EStG (Zeile 143)

Zeile 143 betrifft Personengesellschaften oder Einzelunternehmen mit Veräußerungs- oder Aufgabegewinnen nach § 18 Abs. 3 UmwStG. Wird der Betrieb fünf Jahre nach der Umwandlung aufgegeben oder veräußert, unterliegt der Aufgabe- oder Veräußerungsgewinn der Gewerbesteuer.mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.3 Anteile am Gewinn in- und ausländischer Personengesellschaften (Zeile 89-89cd)

Eingetragen werden der Name der Personengesellschaft (Zeile 89), deren Steuernummer (Zeile 89a), die Wirtschafts – ID – Nummer, soweit bekannt (Zeile 89b) sowie der Gewinnanteil, der im Gewinn aus Gewerbebetrieb (Ausgangsbetrag zu Zeile 39) enthalten ist (Zeile 98c). Die Höhe des Gewinnanteils ergibt sich aus dem die Gesellschaft betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid bzw....mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.3.1 Steuerliche Folgen bei der Kapitalgesellschaft

Die Veräußerung von eigenen Anteilen stellt bei der Gesellschaft steuerlich keinen Veräußerungsvorgang dar, sondern ist wie eine Erhöhung des Nennkapitals zu behandeln. Sie führt nicht zu einem steuerlichen Veräußerungsgewinn bzw. -verlust. In Höhe des Nennbetrags der eigenen Anteile ergeben sich keine Auswirkungen auf den Bestand des steuerlichen Einlagekontos oder einen be...mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 2.2.2 Steuerliche Folgen beim Anteilseigner

Die Rückzahlung des Nennkapitals gilt, soweit der Sonderausweis zu mindern ist, als Gewinnausschüttung, die beim Anteilseigner zu Bezügen nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG führt.[1] Bei einer natürlichen Person als Anteilseigner kommt die teilweise Steuerbefreiung des § 3 Nr. 40 Buchst. e EStG zur Anwendung (Abgeltungsteuer bzw. Teileinkünfteverfahren 40 %). Ist der Anteilseigner ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 6 Rechtsbehelfe

Gegen den Gewerbesteuermessbescheid oder einen für Zwecke der Vorauszahlungen erlassenen Gewerbesteuermessbescheid kann beim zuständigen Finanzamt Einspruch eingelegt und evtl. die Aussetzung der Vollziehung des Bescheids beantragt werden. Wird dem Antrag entsprochen, wird die Gemeinde die Gewerbesteuerforderung ebenfalls aussetzen. Gleiches gilt bei Einwendungen gegen den Z...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.3 Anlage FG-G

Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfolgen Eintragungen zu den laufenden Einkünften (einschließlich von Einkünften aus dem Teileinkünfteverfahren) in den Zeilen 3-5. Sind in den laufenden Einkünften auch solche enthalten, für die die Teilfreistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet, sind diese Einnahmen – vor Teilfreistellung – in den Zeilen 6-9 zu erfassen. Die Z...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.2 Anlage FG-L

Die Zeilen 1 und 2 dienen der Identifizierung des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, in Zeile 3 wird die Art der Gewinnermittlung kenntlich gemacht. In Zeile 4 kann der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich[1] oder durch Einnahme – Überschussrechnung[2] beantragt werden.[3] Wird ein solcher Antrag gestellt,...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 9.1 Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft/Gemeinschaft

Die Zeilen 3 bis 11 sind für Kapitalerträge vorgesehen, die dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Bei ab dem 1.1.2018 eintretenden Wertveränderungen von bestandsgeschützten Alt-Anteilen i. S. v. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG – Zeile 6 – (vor dem 1.1.2009 erworbene und seitdem im Privatvermögen gehaltene Investmentanteile) sind steuerpflichtig, soweit sie den Freib...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 17 Anlagen FE-K und FE-K-Bet

Die Anlagen FE-K und FE-K-Bet werden benötigt, wenn an einer Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar (über eine andere Personengesellschaft) Körperschaften beteiligt sind. Hier geht es insbesondere um die zutreffende Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG sowie um die zutreffende Anwendung von § 8b KStG. Die Anlage FE-K-Bet ist auszuf...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.9 Anlage FG-G-AUS

Die Anlage FG-G-AUS betrifft Gewerbetreibende mit ausländischen Einkünften und Steuern. Sofern sowohl laufende ausländische Einkünfte als auch ausländische Veräußerungsgewinne/tarifbegünstigte Einkünfte erzielt wurden, ist jeweils eine eigene Anlage FG-G-AUS abzugeben. Da bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht gilt,[1] sind die Angaben durch in Kopie beige...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 7.2 Besteuerungsgrundlagen des Beteiligten

Die Zeilen 69 bis 169 sind für jeden Feststellungsbeteiligten auszufüllen, um die Einkünfte zu ermitteln, die auf den jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallen. Der nachfolgende Aufbau des Vordrucks entspricht quasi spiegelbildlich dem Aufbau des Vordrucks zu den Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft, so dass nachfolgend nur auf zusätzlich erforderliche Angaben näher e...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.4 Anlage FG-S

In den Zeilen 3-5 sind die laufenden Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einschließlich der dem Teilenkünfteverfahren unterliegenden Einkünfte einzutragen, in die Zeilen 6-9 die in den laufenden Einkünften enthaltenen Einkünfte, für die die Freistellung nach §§ 20, 21 InvStG Anwendung findet. Die Zeilen 10 und 11 betreffen Leistungsvergütungen einer Wagniskapitalgesellschaf...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.10 Anlage FG-S-AUS

Die Anlage FG-G-AUS betrifft Steuerpflichtige mit selbständigen Einkünften,[1] die ausländische Einkünfte erzielt haben bzw. bei denen ausländische Steuern angefallen sind. Sofern sowohl laufende ausländische Einkünfte als auch ausländische Veräußerungsgewinne/tarifbegünstigte Einkünfte erzielt wurden, ist jeweils eine eigene Anlage FG-S-AUS abzugeben. Da bei Auslandssachver...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 2.8 Anlage FG-L-AUS

Die Anlage FG-L-AUS betrifft Land – und Forstwirte mit ausländischen Einkünften und Steuern. Sofern sowohl laufende ausländische Einkünfte als auch ausländische Veräußerungsgewinne/tarifbegünstigte Einkünfte erzielt wurden, ist jeweils eine eigene Anlage FG-L-AUS abzugeben. Da bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht gilt,[1] sind die Angaben durch in Kopie ...mehr

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Kapitalgesellschaft: Liquid... / 3.3.2 Abwicklungs-Endvermögen

Abwicklungs-Endvermögen ist das zur Verteilung kommende Vermögen, vermindert um die steuerfreien Vermögensmehrungen, z. B. Investitionszulage, offene und verdeckte Einlagen, die im Abwicklungszeitraum zugeflossen sind.[1] Die Bewertung des Abwicklungs-Endvermögens erfolgt nach den Regelungen der §§ 5 und 6 EStG. Da sämtliche stille Reserven aufzudecken und zu besteuern sind,...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 6.1 Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft

Die Zeilen 3 bis 31 betreffen die laufenden Einkünfte der Gesellschaft, die entweder nach dem vertraglichen Verteilungsschlüssel (Zeile 3) oder abweichend vom vertraglichen Verteilungsschlüssel (Zeile 4) verteilt werden. In den Zeilen 5 bis 8 geht es um Einkünfte aus Ergänzungsbilanzen/Ergänzungsvermögen sowie um Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben. In den Zeil...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 5.1 Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft

In Zeile 3 ist die Art der Gewinnermittlung kenntlich zu machen. Entsprechend ist dem FA eine Bilanz, eine Anlage EÜR oder eine Anlage 13a zu übermitteln. In Zeile 4 kann der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) oder durch Einnahme – Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) beantragt werden (§ 13...mehr

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Feststellungserklärung 2025... / 6.2 Besteuerungsgrundlagen des Beteiligten

Die Zeilen 99 bis 226 sind für jeden Feststellungsbeteiligten auszufüllen, um die Einkünfte zu ermitteln, die auf den jeweiligen Feststellungsbeteiligten entfallen. Der nachfolgende Aufbau des Vordrucks entspricht quasi spiegelbildlich dem Aufbau des Vordrucks zu den Besteuerungsgrundlagen der Gesellschaft, so dass nachfolgend nur auf zusätzlich erforderliche Angaben näher e...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne von Anteilen an Körperschaften

Zeilen 161-166a Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 166b In Zeile 166b sind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländisc...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 5.2 Einbringungsgewinn I

Zeile 118 In dieser Zeile ist der Einbringungsgewinn I nach § 22 Abs. 1 UmwStG anzusetzen. Ein Einbringungsgewinn I entsteht, wenn nach einer Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen zu Werten unter dem gemeinen Wert nach § 20 Abs. 3 UmwStG die einbringende Körperschaft die durch die Einbringung erworbenen Anteile vor Ablauf von 7 Jahren veräußert ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 3.4 Veräußerung/Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

Vor Zeilen 351–372 In Zeilen 21-23, 321–322, 331–332 und 341–342 waren nur Veräußerungsgewinne und Gewinnminderungen erfasst worden, die erzielt wurden, wenn Anteile an einer Körperschaft isoliert veräußert wurden. In den Zeilen 351 ff. einzutragen ist demgegenüber ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust, der auf eine Beteiligung an einer Körperschaft entfällt, die als Teil eine...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.4 Veräußerung/Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

Vor Zeilen 51–52 In Zeilen 51–52 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 351ff. Einzutragen ist ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust, der auf eine Beteiligung an einer Körperschaft entfällt, die mit einem Betrieb oder Teilbetrieb der Personengesellschaft veräußert worden ist. Dieser Veräußerungsgewinn...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZwiG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In der Anlage ZwiG werden die Daten für die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7,8 AStG erfasst. Diese werden im Regelfall aus der jeweiligen Feststellungserklärung übernommen. Sofern (noch) keine Feststellung erfolgt ist, sind die Angaben für die Anlage ZwiG gesondert zu ermitteln. Die Anlage ist eine Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. im Falle einer Organgesells...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 21–23 In Zeilen 21–23 sind nur Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz einzutragen. Zu Ergänzungs- und Sonderbilanzen vgl. Zeilen 331 ff. Nicht erfasst werden auf Anteile an einer Körperschaft entfallende Veräußerungsgewinne und Vermögensminderungen, wenn die Anteile zum Betriebsvermögen eines Betriebs, Teilbetriebs oder einer Mitunternehmerschaft gehören ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 3.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 321–343 Diese Zeilen nehmen Besteuerungsgrundlagen auf, die den in Zeilen 21–23 entsprechen. Während jedoch die Zeilen 21–23 nur die Werte der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft berücksichtigen, werden in den Zeilen 321ff. auch die Besteuerungsgrundlagen der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der jeweiligen an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteilig...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-147c In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39-99c sind nicht auszufüllen, soweit das Unternehmen Handelsschiffe im internationalen Verkehr nach § 5a EStG betreibt. In diesem Fall erfolgt eine besondere Ermittlung des Gewerbeert...mehr

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Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 14 Angaben in Organschaftsfällen

Vor Zeilen 105–118 Die Zeilen 105–118 nehmen zusätzliche Informationen bei Organschaft auf, die für die Ermittlung des Gewerbesteuer-Messbetrags des Organträgers erforderlich sind. Die Zeilen 105-107 und 108 sind von allen Organträgern auszufüllen, auch soweit sie selbst Organgesellschaft sind. Ist der Organträger auch Organgesellschaft, sind auch die für Organgesellschaften ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 8.7 Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 bis 8 KStG

Zeilen 182-187 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 188 Ebenfalls das steuerbilanzielle Ergebnis nicht mindern dürfen Teilwertabschreibungen oder ähnliche Gewinnminderungen aus Beteiligungen. Da diese aber im steuerbilanziellen Ergebnis (Zeile 11) enthalten sind, sind sie in Zeile 188 wieder hinzuzurechnen. Zeile 189 Ebenfalls hinzuzurechnen sind Darlehensverluste und Wertberichtigun...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3 Bilanzielles Ergebnis

Zeilen 3–10 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 11 Ausgangswert für die Ermittlung des Einkommens ist grundsätzlich das Ergebnis (Gewinn oder Verlust) nach der Steuerbilanz.[1] In der Steuerbilanz sind alle Vermögensmehrungen enthalten, auch solche, die nicht steuerbar oder nicht steuerpflichtig sind. Andererseits sind in der Steuerbilanz steuerpflichtige Einkommensteile nicht ent...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.4 Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Zeile 9 Die Zeilen 9, 10 sind nur von Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften auszufüllen. Bei beschränkter Steuerpflicht wird das Ergebnis der selbstständigen Arbeit erfasst, soweit die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist oder hierfür im Inland eine Betriebsstätte oder feste Einrichtu...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage ZVE / 2.2 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Zeile 1 Hier sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einzutragen. Für unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, VVaG, Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit und Betriebe gewerblicher Art kommt eine Eintragung in dieser Zeile nicht in Betracht, da diese Körperschaften nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb haben können. Für diese Körperschafts...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage Ber / 6 Angaben zur Mittelverwendung

Vor Zeilen 30–38 Die Zeilen dienen der Überprüfung, ob die Mittel des Berufsverbandes zulässigerweise verwendet worden sind. Zulässig ist die Verwendung der Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken (Spenden und Beiträge); steuerlich schädlich ist die Förderung politischer Parteien. Die Zeilen dienen daher auch der Prüfung, ob die besondere Steuerpflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 Satz...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage SPIF / 2 Allgemeine Angaben

Zeile 1 In diese Zeile ist die Bezeichnung des Spezialinvestmentfonds einzutragen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIF auszufüllen. Zeile 2 In diese Zeile ist die ISIN des Spezial-Investmentfonds einzutragen. Die ISIN ist die internationale Wertpapieridentifikationsnummer (international securities identification number). Diese Nummer dient der Identifizierung von an der...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 7 Unmittelbare Beteiligungen an anderen Körperschaften

Zeilen 143-145 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 146–202 Die Zeilen 146 bis 202 dienen der Ermittlung der steuerfreien in- und ausländischen Beteiligungserträge. Da in- und ausländische Beteiligungserträge gleich behandelt werden, erfolgt keine entsprechende Unterscheidung. Ausländische Beteiligungserträge sind grundsätzlich mit dem Bruttobetrag, d. h. ohne Abzug der Kapita...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 2.2 Zusätzliche Angaben für beteiligte Körperschaften, die selbst Organgesellschaften sind

Vor Zeilen 12–13 In den Zeilen 12–13 sind Sachverhalte zu erfassen, die natürliche Personen betreffen. Die Daten dienen der Durchführung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG, wenn die an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligte Körperschaft Organgesellschaft ist. Dann kann deren Gesellschafter als Organträger eine natürliche Person sein, für die das T...mehr