Fachbeiträge & Kommentare zu Veräußerungsgewinn

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kollruss, Aktuelle Besteuerungsfragen der KGaA: § 50d Abs 11 EStG – Eingliederung in das Normengefüge (insb Organschaftsbesteuerung), Funktionsweise und Regelungslücken, AG 2012, 906; Drüen/van Heek, Die KGaA zwischen Trennungs- und Transparenzprinzip – Eine steuersystematische Bestandsaufnahme, DStR 2012, 541; Wittkowski, DBA-Schachtelprivileg bei hybriden Gesellschaftsformen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn?

Tz. 7 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören: Reisekosten und dienstlich veranlasste Umzugskosten, die dem Arbeitnehmer vom Verein/Verband als Arbeitgeber ersetzt werden und die gesetzlichen Höchstbeträge nicht übersteigen. S. § 9 Abs. 4a EStG und § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG (Anhang 10) und § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10); Zuwendungen anlässlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach seinem Wortlaut bezieht sich § 50d Abs 3 EStG auf den Anspruch auf Entlastung von der KapSt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage eines DBA. Sachlich gilt die Regelung (wie schon die Vorversionen) ausschließlich für Fälle des Steuerabzugs bei KapErtr und bei inländischen Einkünften nach § 50a EStG . Andere Einkünfte, die n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Voraussetzung: Haftungsminderung

Rn. 41 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Definition: "Wird der Haftungsbetrag iSd Abs 1 S 2 gemindert (Haftungsminderung) ...". Eine Haftungsminderung liegt nur vor, wenn die Herabsetzung des Haftungsbetrages spätestens am Schluss des Wj im HR eingetragen und bekannt gemacht ist (§ 174 HGB iVm § 15 HGB: glA Wacker in Schmidt, § 15a EStG Rz 102 (43. Aufl 2024)). Der BGH v 04.05.2021, ...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / b) Ermittlung des vereinfachten Ertragswerts gem. §§ 199 ff. BewG

Rz. 180 Gem. § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Ableitung des gemeinen Werts aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften, für das Betriebsvermögen von Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen als auch für den Wert des Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse anwen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen

Rn. 202 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Tatbestandlich knüpft § 50d Abs 11 EStG zunächst an die abkommensrechtliche Schachtelfreistellung an: S 1 der Regelung erfasst Dividenden, die nach einem DBA beim Zahlungsempfänger von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen werden. Die Freistellung muss abkommensrechtlich nach Maßgabe des Methodenartikels bei tatsächlicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Mit dem Ausscheiden des Kommanditisten ist kein Gesellschafterwechsel verbunden

Rn. 55 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Dies ist der Fall, auf den die Gesamtregelung der S 3 und 4 des § 52 Abs 24 EStG (idF KoatienAnpG v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) zugeschnitten ist. Nach der Verwaltungsanweisung in Tz 15 des BMF BStBl I 1981, 308 und in H 15a EStH 2023 "Übernahme des negativen Kapitalkontos" soll § 52 Abs 24 S 3 und 4 EStG nämlich nicht anwendbar sein, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Festlegung der abkommensrechtlichen Einkunftsart und des Zuordnungsmaßstabs (§ 50d Abs 10 S 1–4 EStG)

Rn. 187 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 10 S 1 EStG legt zunächst die abkommensrechtlich anzuwendende Einkunftsart fest: Enthält ein DBA keine ausdrückliche Regelung für Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 Hs 2 und Nr 3 Hs 2 EStG, dann gilt die Vergütung für Zwecke der Abkommensanwendung ausschließlich als Teil des Unternehmensgewinns des vergütungsberechtigten Ge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Aus systematischen Gründen ergibt sich aber ein Unterschied zwischen dem "maßgebli...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.4 Erinnerungswert – Restwert – Schrottwert

Rz. 8 Üblicherweise wird (vor dem Hintergrund des Vollständigkeitsgebots) auf einen Erinnerungswert, i. d. R. 1 EUR, abgeschrieben. Dieser wird so lange fortgeführt, wie der Anlagegegenstand noch im Betriebsvermögen verbleibt. Verlässt der Anlagegegenstand das Betriebsvermögen bei einem Verkauf, bei einer Entnahme oder wird er auf sonstige Weise hieraus entfernt, wird er aus...mehr

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Sachanlagen / 2.5 Grundstücksgleiche Rechte

Unter grundstücksgleichen Rechten werden Rechte verstanden, die im bürgerlichen Recht wie Grundstücke behandelt werden. Hierzu gehört z. B. das Erbbaurecht.[1] Ein Erbbaurechtsverhältnis begründet im Rahmen mit Mitunternehmerschaften eine (sonstige) Nutzungsüberlassung im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, wonach zu den gewerblichen Einkünften eines Mitunternehmers auc...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.3 Nutzungsdauer

Rz. 7 Handelsrechtlich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände bei der planmäßigen Abschreibung auf die Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB). Die Nutzungsdauer hängt ab von der technischen Leistungsfähigkeit oder/und von wirtschaftlichen Umstän...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Mobilheim

Bei einem Mobilheim handelt es sich regelmäßig nicht um ein – bebautes – Grundstück, sondern um ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden. Im Zusammenhang mit der Frage der Besteuerung des Verkaufs eines Mobilheims als privates Veräußerungsgeschäft hat der BFH entschieden, dass es sich bei dem Mobilheim um ein "anderes Wirtschaftsgut" i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ha...mehr

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ABC der wichtigsten materie... / Außenanlagen

Außenanlagen wie Einfriedungen (Zaun und Tor) bei Betriebsgrundstücken sind Bestandteile des Grund und Bodens. Schutzgitter innerhalb des Betriebsgeländes sowie Platzbefestigungen, die der Wartung betrieblicher Anlagen dienen, wie z. B. Schalterstraßen, Trafostraßen, Umkehrplätze, sind Betriebsvorrichtungen.[1] Hofbefestigungen, Straßenzufahrten und Umzäunungen sind mit dem G...mehr

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Sachbezüge-ABC / Gesellschaftsanteile

An Arbeitnehmer überlassene Gesellschaftsanteile sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das gilt auch, wenn sie im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis überlassen werden.[1] Als Wert der Vermögensbeteiligung ist bei Gesellschaftsanteilen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, b und d bis l sowie Abs. 2 bis 5 5. VermBG der gemeine Wert[2] anzusetzen.[3] Die Anwendung der Sa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.2 Überführung eines Wirtschaftsguts

Rz. 374 Der Ausschluss oder die Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts tritt in den praktisch wichtigsten Fällen ein, wenn ein Wirtschaftsgut in das Ausland überführt wird. Dabei kann es sich um eine Überführung vom inländischen Stammhaus in eine ausländische Betriebsstätte (unbeschränkte Steuerpflicht) oder von einer inländischen Betriebsstätte in das ausländische St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.5 Fiktive Einlage bei Steuerverstrickung

Rz. 424 § 4 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG, eingefügt durch Gesetz v. 7.12.2006[1] regelt die steuerlichen Folgen der Steuerverstrickung, die eintritt, wenn ein bisher aus dem deutschen Besteuerungsrecht ausgeschlossenes Wirtschaftsgut in die deutsche Steuerhoheit gelangt, sodass Deutschland das Besteuerungsrecht bei einer Veräußerung des Wirtschaftsguts erwirbt. Die Regelung gilt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.3 Aufwendungen für Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 701 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind die Aufwendungen für Gästehäuser des Stpfl., die sich außerhalb des Orts eines Betriebs des Stpfl. befinden. Gästehäuser sind nach der Legaldefinition der Nr. 3 Einrichtungen, soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, dienen (zur umsatzsteuerliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.10 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 821 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben sind, nicht abzugsfähig, wenn sie die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698). Zwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.1 Grundsätzliches

Rz. 519 Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erfolgt, wenn ein bisher nicht buchführungspflichtiger Stpfl. durch Überschreiten der Buchführungsgrenzen buchführungspflichtig wird oder wenn er nach einer Einnahme-Überschussrechnung seinen Betrieb veräußert oder aufgibt. Aus dem Grundsatz, dass die Einnahme-Überschussrechnung auf die gesamte Dauer der betrieblichen Tätigkeit ge...mehr

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Entstrickung - ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine Entstrickung liegt nach § 12 Abs. 1 KStG vor, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik für den Gewinn aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsgutes ausgeschlossen oder beschränkt wird. Voraussetzung ist, dass ein deutsches Besteuerungsrecht bestand, also z. B. nicht bereits vorher durch ein DBA ausgeschlossen war.[1] Der Standardfall eines Ausschlusses ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.3.1 Begriff der Bilanzänderung

Rz. 456 Bilanzänderung bedeutet, dass ein handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässiger (richtiger) Bilanzansatz durch einen anderen handelsrechtlich und steuerrechtlich zulässigen Bilanzansatz ersetzt wird. Sie setzt grundsätzlich ein Wahlrecht des Stpfl. voraus, das durch die Bilanzänderung anders, als es in der ursprünglichen Bilanz der Fall war, ausgeübt werden soll. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

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Entstrickung - ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Neben den in § 12 Abs. 1 KStG geregelten Fällen Entstrickung sind weitere Fallgruppen zu berücksichtigen. So kann eine Sitzverlegung einer Körperschaft zu einer Entstrickung führen. Es sind folgende Fälle denkbar: Verlegung von Sitz und Geschäftsleitung: Dies ist gegenwärtig nur für die SE und die SCE möglich. Die Folgen bestimmen sich nach § 12 Abs. 1 KStG, d. h. es ist zu p...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 9 Betriebseinnahmen

Rz. 552 Anders als für Betriebsausgaben erwähnt § 4 EStG Betriebseinnahmen nur in § 4 Abs. 3 EStG für die Einnahme-Überschussrechnung. Während § 4 Abs. 1 S. 8 EStG die Regelung über Betriebsausgaben auch beim Vermögensvergleich für anwendbar erklärt, ist dies für den Begriff der Betriebseinnahmen nicht der Fall. Dies erscheint auch entbehrlich, da sich beim Vermögensvergleic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.2 Begriff des Betriebs

Rz. 22 Obwohl der Begriff des Betriebs für die Definition und Durchführung des Betriebsvermögensvergleichs grundlegend ist, hat er in der wissenschaftlichen Diskussion und in der Praxis kaum selbstständige Bedeutung erlangt. Auch im Gesetz ist der Begriff nicht definiert. In § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG erscheint der Begriff in der Verbindung als "Gewerbebetrieb"; in § 15 Abs. 1 Nr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 7.2 Verfall des Zins- und EBITDA-Vortrags bei einem Einzelunternehmen

Rz. 189 Für einen Einzelunternehmer sowie Körperschaften, die nicht unter § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KStG fallen, verfallen Zins- und EBITDA-Vorträge bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs. Unter "Betrieb" ist derselbe Betrieb zu verstehen wie in § 4h Abs. 1 EStG (Rz. 25). Dieser Betrieb muss übertragen oder aufgegeben werden. Rz. 189a Aufgabe des Betriebs bedeutet, dass die wesen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.5 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 388 Eine Entstrickung liegt auch vor, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Insoweit bestehen gewisse Unklarheiten. Soweit das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen wird, hat der Nutzungstatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.3 Besteuerung des Anteilseigners einer wegziehenden Körperschaft

Rz. 404 Verlegt eine Körperschaft Sitz und/oder Geschäftsleitung ins Ausland, kann hinsichtlich der Anteile ebenfalls eine Entstrickung i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG eintreten. Diese Vorschrift ist so allgemein gefasst, dass sie jede Art des Verlustes oder der Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts erfasst, also auch den Fall, dass dies ohne Zutun und ohne Willen des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.2.2 EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs

Rz. 40 Die Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug und damit das verrechenbare EBITDA ist in § 4h Abs. 1 S. 1, 2 EStG geregelt. Nach dieser Regelung ist Bemessungsgrundlage der maßgebliche Gewinn (Rz. 106), zuzüglich der Zinsaufwendungen (Rz. 42), der Auswirkungen der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 S. 1 EStG (Rz. 44), der Auswirkungen der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift ist (für eine Steuervorschrift) verhältnismäßig wenig geändert worden. Wesentliche Änderungen waren: Durch G. v. 10.8.1971[1] wurde die Bodengewinnbesteuerung neu geordnet und dabei die (verfassungswidrige) Freistellung der Veräußerungsgewinne von Grund und Boden im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 EStG beseitigt. Die erforderlichen Anpassungsregelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.4.3 Sonstige Fälle des Verlustes oder der Einschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 383 Wenn auch die Fälle der Überführung eines Wirtschaftsguts in eine andere Betriebsstätte die häufigsten Fälle der Entstrickung sein werden, kann eine Entstrickung doch auch auf andere Weise erfolgen. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG knüpft nur an die Tatsache der Entstrickung an und macht die Regelung nicht davon abhängig, auf welche Weise diese Entstrickung erfolgt. Rz. 383a So w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.5 Rechtsfolge der Entnahme

Rz. 345 Mit der Wirksamkeit der Entnahme scheidet das entnommene Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögensvergleich aus. Aufwendungen und Erträge berühren ab diesem Zeitpunkt den Betrieb nicht mehr, sondern treffen die private Sphäre. Etwaige Veräußerungsgewinne sind nur noch im Rahmen der §§ 17, 23 EStG und ab Vz 2009 im Rahmen des § 20 Abs. 2 EStG steuerbar. Der Zeitpunkt de...mehr

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Erfindertätigkeit (estb 202... / 3. Veräußerung einer Zufallserfindung

Im Privatvermögen gehaltene Zufallserfindung: Wird eine solche Zufallserfindung veräußert, führt dies nach h.M. nicht zu Einkünften nach § 22 Nr. 2 oder 3 EStG [21]. Dies erklärt sich daraus, dass Veräußerungsgeschäfte i.S.d. § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 EStG zuvor eine entgeltliche Anschaffung von einem Dritten voraussetzen. Eine eigene Herstellung ist keine solche Anschaffung[22]...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 2.4.6 Mehr-/Minderabführungen

Abgeführt wird der nach den Vorschriften des HGB ermittelte Gewinn. Aufgrund von vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften oder Änderungen aufgrund Betriebsprüfungen kann der handelsrechtlich abgeführte Gewinn über dem nach Steuerrecht ermittelten Gewinn liegen (sog. Mehrabführung) oder darunter (sog. Minderabführung). Für die steuerliche Behan...mehr

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Privates Veräußerungsgeschä... / Entscheidung

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Die Übertragung des Grundstücks wurde als privates Veräußerungsgeschäft eingestuft. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung eines Grundstücks weniger als zehn Jahre liegen. Im vorliegenden Fall wurde das Grundstück 2014 erworben und 2019 übertragen, womit die Frist noch nicht abgelaufen war. Durch ...mehr

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Altersentlastungsbetrag: St... / 1.2 Positive Summe der anderen Einkünfte

Unter die positive Summe der anderen Einkünfte fallen alle nach § 2 Abs. 2 EStG ermittelten Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Hierzu rechnen auch außerordentliche Einkünfte.[1] Lediglich die als sonstige Einkünfte anzusetzenden Leibrenten bleiben außer Ansatz, da sie ohnehin nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Einzubeziehe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 2 Steuerliche Behandlung der Rückzahlung von Einlagen beim Anteilseigner

Rz. 8 Gesellschaftsrechtlich und dem folgend auch handelsbilanziell können Einlagen der Gesellschafter sowohl in das Nennkapital geleistet (insbes. bei Kapitalerhöhungen aus Bar- oder Sachmitteln) als auch in die Kapitalrücklage eingestellt werden (z. B. Zuzahlungen ohne Vorzugsgewährung i. S. d. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), sowie als Ertragszuschuss geleistet werden.[1] Steuerr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.5 Ausstellung der Bescheinigung durch ein Kreditinstitut (Abs. 4)

Rz. 180 Bei Aktien besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Dividende abzutrennen und auf eine rechtlich selbstständige Urkunde zu übertragen (Dividendenschein oder Kupon). Der Dividendenschein kann unabhängig von der Aktie veräußert werden und berechtigt dann eine andere Person als den Anteilseigner zum Bezug der Dividende. In derartigen Fällen kann die AG den Empfänger de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.4.3 Vorabausschüttungen und verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 87 In der Praxis kommt es aufgrund der Systematik des steuerlichen Einlagekontos häufig zu Problemen, da für die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns auf die Vorjahreswerte zurückgegriffen werden muss; der im laufenden Wirtschaftsjahr erzielte Gewinn steht für Ausschüttungen der Körperschaft noch nicht zur Verfügung. Viele Unternehmen haben die Prozesse für die Aufstell...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.4 Nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung (§ 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG)

Rz. 183 Nach § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UmwStG kommt es insoweit, als für den Vermögensübergang eine nicht in Gesellschaftsrechten bestehende Gegenleistung gewährt wird, zwingend zu einer Gewinnrealisierung. Die Buchwerte der Wirtschaftsgüter sind dann in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft anteilig aufzustocken. Derartige Gegenleistungen können nur von ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.3.2 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 159 Der Ausschluss bzw. eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts ist insbesondere anzunehmen, wenn ein deutsches Besteuerungsrecht gänzlich entfällt, ein Besteuerungsrecht zwar weiterhin besteht, jedoch nunmehr ausl. Steuern anzurechnen sind, oder eine Besteuerung mit Anrechnung ausl. Steuern zu einer Besteuerung unter Anwendung der Freistellungsmethode wechselt. A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.2 Betriebsaufspaltung, Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung bei Mitunternehmerschaften

Rz. 285 Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung[1], Betriebsunterbrechung und Betriebsverpachtung (Rz. 128; § 16 EStG Rz. 145) gelten auch für Betriebe einer Personengesellschaft. Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Besitzunternehmen (typischerweise Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) eine wesentliche Betriebsgrundlage an eine (operativ tätige) Betriebsgesel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.4.4.3.2 Erbfolge nach einem Mitunternehmer

Rz. 358 War der Erblasser an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, so ist zunächst zu unterscheiden, ob die Beteiligung nach gesellschaftsrechtlicher Rechtslage vererblich war oder nicht (Rz. 270).[1] War der Anteil nicht vererblich und ist deshalb die Gesellschaft mit dem Tod des Erblassers aufgelöst, so fällt in den Nachlass lediglich eine Beteiligung an einer Liquidations...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.4 Einzelfälle

Rz. 431 Nach st. Rspr. führen auch mittelbare Nutzungsüberlassungen zu Sonderbetriebsvermögen in der Form von Sonderbetriebsvermögen II. Hierbei handelt es sich meist um Gestaltungen, mit denen die Entstehung von Sonderbetriebsvermögen – und damit dessen steuerliche Verstrickung – vermieden werden soll, indem das (für den Betrieb der Personengesellschaft bedeutsame) Wirtscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.3.4.2 Regelungsinhalt

Rz. 304 Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 EStG gilt eine OHG, KG oder "andere" Personengesellschaft als vollen Umfangs gewerblich tätig, wenn sie auch nur in einem Teilbereich eine originär gewerbliche Tätigkeit i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (einschl. der dort genannten gewerblichen Bodenbewirtschaftung) ausübt. Dies gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 EStG unabhängig davon, o...mehr