Disagio-Anleihen (auch: deep-discount-bonds) sind niedrig verzinsliche Anleihen, die mit einem Abschlag auf den Nennwert (Emissionsdisagio, Emissionsdiskont) emittiert werden. In diesen Fällen besteht der Kapitalertrag aus (laufend gezahlten) Zinsen und der Kursdifferenz zwischen Erwerb und Einlösung der Anleihe. Da die Veräußerung/Einlösung solcher Wertpapiere bereits nach der Rechtslage bis 2008 als Kapitalertrag steuerpflichtig war, besteht kein Bestandsschutz für vor dem 1.1.2009 erworbene Wertpapiere.[1]
Laufende Erträge | Veräußerung/Einlösung | ||
---|---|---|---|
Erwerb vor dem 1.1.2009 | Erwerb nach dem 31.12.2008 | ||
Zinsen; bei Erwerb in Rechnung gestellte Stückzinsen = negative Einnahmen[2] |
Veräußerungsgewinn/-verlust[3] | Veräußerungsgewinn/-verlust[4] |
Disagio-Anleihe
A erwirbt eine mit 1 % zu verzinsende Anleihe. Die Anleihe (Laufzeit 4 Jahre) wird zu 93 % ausgegeben und soll zu 100 % zurückgezahlt werden.
Emissionsdisagio wird bei Erwerb bis 2008 steuerlich nicht erfasst
Aus Vereinfachungsgründen wurde ein Emissionsdisagio oder ein Emissionsdiskont jedoch steuerlich nicht erfasst, wenn die folgenden Prozentsätze des Nennwerts in Abhängigkeit von der Laufzeit nicht überstiegen werden.[5] Dies gilt für alle Anleihen, die bis zum 31.12.2008 erworben werden. Bei einem späteren Erwerb ist der Veräußerungsgewinn immer steuerpflichtig.[6]
Laufzeit | Disagio in % |
---|---|
bis unter 2 Jahre | 1 |
2 Jahre bis unter 4 Jahre | 2 |
4 Jahre bis unter 6 Jahre | 3 |
6 Jahre bis unter 8 Jahre | 4 |
8 Jahre bis unter 10 Jahre | 5 |
ab 10 Jahre | 6 |
Tab. 1: Prozentsätze des Nennwerts in Abhängigkeit der Laufzeit Emissionsdisagio/-discont.
Liegt das Disagio unter den o. g. Sätzen, führt das Disagio nicht zu Einkünften aus § 20 EStG. Es sind deshalb nur die laufenden Zinseinnahmen zu besteuern.
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