Ein Abzinsungspapier ist ein Wertpapier, das unter seinem Nennwert ausgegeben und zum Nennwert eingelöst wird. Ist keine laufende Verzinsung vereinbart, stellt die Differenz zwischen Ausgabe- und Einlösungsbetrag den Ertrag dieser Anlageform dar. Abzinsungspapiere sind z. B. (Bundes-)Finanzierungsschätze, abgezinste Sparbriefe (s. "Sparbriefe"), Nullkupon-Anleihen (Zero-Bonds, s. "Nullkupon-Anleihen"). Da die Veräußerung/Einlösung solcher Wertpapiere bereits nach der Rechtslage bis 2008 als Kapitalertrag steuerpflichtig war, besteht kein Bestandsschutz für vor dem 1.1.2009 erworbene Wertpapiere.[1]

 
Laufende Erträge Veräußerung/Einlösung
Erwerb vor dem 1.1.2009 Erwerb nach dem 31.12.2008
entfällt Veräußerungsgewinn/-verlust[2] Veräußerungsgewinn/-verlust

Ein Abzinsungspapier ist aber auch ein niedrig verzinsliches Wertpapier, das unter seinem Nennwert ausgegeben wird. Wegen der steuerlichen Besonderheiten s. "Disagio-Anleihen".

Eine Schuldverschreibung, die am Ende ihrer Laufzeit zum Nennbetrag zurückgezahlt wird, ist nur dann ein abgezinstes Wertpapier, wenn der Emissionskurs unter dem Rückzahlungskurs liegt.[3]

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