Ein Aufzinsungspapier ist ein Wertpapier, das zum Nennwert ausgegeben und am Ende der Laufzeit zu einem höheren Betrag eingelöst wird. Es ist keine laufende Verzinsung vereinbart. Die Differenz zwischen Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag stellt den Ertrag dieser Anlageform dar. Zu den bekanntesten Aufzinsungspapieren gehören der Bundesschatzbrief (Typ B), dessen Ausgabe mittlerweile eingestellt wurde, sowie bestimmte Formen von Sparbriefen (s. "Bundesschatzbrief (Typ B)" und "Sparbrief"). Da die Veräußerung/Einlösung solcher Wertpapiere bereits nach der Rechtslage bis 2008 als Kapitalertrag steuerpflichtig war, besteht kein Bestandsschutz für vor dem 1.1.2009 erworbene Wertpapiere.[1]

 
Laufende Erträge Veräußerung/Einlösung
Erwerb vor dem 1.1.2009 Erwerb nach dem 31.12.2008
entfällt Veräußerungsgewinn/-verlust[2] Veräußerungsgewinn/-verlust

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