Fremdwährungsanleihen sind Anleihen, die in einer ausländischen Währung aufgelegt und verzinst werden. Die Besteuerung der Erträge aus diesen Anleihen entspricht der Behandlung inländischer Anleihen.

a) Laufende Kapitalerträge

Zinseinnahmen in Fremdwährung sind mit dem Wechselkurs des Tages umzurechnen, an dem die Zinserträge (ggf. auch auf einem ausländischen Konto) zufließen bzw. gutgeschrieben werden.

b) Veräußerung nach der ab 2009 geltenden Rechtslage

Unterliegen die Veräußerungen der Abgeltungsteuer, sind die Wechselkursgewinne steuerpflichtig.[1] Das FG Hamburg hält die Einbeziehung von Wechselkursgewinnen in die Berechnung des Veräußerungsgewinns für verfassungskonform.[2]

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