Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist. AO-StB 2023, 40
Verfahrensrechtliche Möglichkeiten zur Korrektur des Zinslaufs in einer Zinsberechnung Berechnungsfehler, die den Zinslauf betreffen, können nicht über die Änderungsvorschrift des § 233a Abs. 5 S. 1 AO, sondern nur auf der Grundlage der gem. § 239 Abs. 1 S. 1 AO auf Zinsfestsetzungen anwendbaren Regelungen in §§ 129, 172 ff. AO korrigiert werden. AO-StB 2023, 136
Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzungen bei Organschaft Macht eine KG geltend, dass sie aufgrund geänderter BFH-Rspr. Organgesellschaft i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG sei, setzt die Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung voraus, dass der Organträger zur Vermeidung eines widersprüchlichen Verhaltens einen Antrag auf Änderung der für ihn vorliegenden Steuerfestsetzung stellt. AO-StB 2023, 169
Änderung von Antrags- und Wahlrechten Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung der Bestandskraft nur in Betracht, wenn die damit verbundenen steuerlichen Folgen nicht über den durch § 351 Abs. 1 AO und § 177 AO gesetzten Rahmen hinausgehen. Dies gilt auch dann, wenn die partielle Durchbrechung der Bestandskraft des Folgebescheids durch einen den Veräußerungsgewinn ändernden Grundlagenbescheid ausgelöst wird. AO-StB 2023, 201
Änderung eines Steuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei irrtümlich doppelter Erklärung von Einnahmen als Arbeitslohn und als Betriebseinnahmen Werden Einnahmen eines angestellten Chefarztes aus der Erbringung wahlärztlicher Leistungen im Rahmen der ESt-Erklärung irrtümlich sowohl bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit als auch bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärt, weil weder der Chefarzt noch sein Steuerberater erkannt haben und nach den Umständen des Streitfalls auch nicht erkennen mussten, dass diese Einnahmen bereits dem Lohnsteuerabzug unterlegen haben, liegt kein "grobes Verschulden" i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO vor. AO-StB 2023, 199
Bescheidänderung nach Auflösung einer § 6b-Rücklage infolge Ausscheidens eines Mitunternehmers Wird die § 6b-Rücklage bei der Gewinnfeststellung der Gesellschaft erst nach einem Einspruch angesetzt, erfolgt nach gewinnerhöhender Auflösung der Rücklage die Änderung des bestandskräftigen ESt-Bescheids des früheren Mitunternehmers gem. § 174 Abs. 4 AO. AO-StB 2023, 328
Vertrauensschutz für einen Umsatzsteuerjahresbescheid bei zwischenzeitlich rechtswidrigem Verwaltungshandeln Der Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO knüpft bei einem Umsatzsteuerjahresbescheid, der den Regelungsgehalt vorheriger Voranmeldungsfestsetzungen in sich aufnimmt, an die Beurteilung des Verwaltungshandelns im Zeitpunkt der Voranmeldungsfestsetzungen an. AO-StB 2023, 364
Keine Änderung eines Steuerbescheids nach § 173a AO bei fehlerhaftem Datenimport ins ELSTER-Portal

Ein "Verklicken" beim Import von steuerlichen Daten in das ELSTER-Portal ist kein nach § 173a AO korrigierbarer Schreibfehler.

§ 173a AO ist nicht bei sonstigen offenbaren Unrichtigkeiten, die dem Steuerpflichtigen bei der Erstellung seiner Steuererklärung unterlaufen sind, anwendbar.
AO-StB 2023, 362
     

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