Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.3 Schmerzensgeld

Mobbingbetroffene Arbeitnehmer sind nicht auf den Ersatz ihres materiellen Schadens beschränkt, sondern können von dem Mobber u. U. auch eine Geldentschädigung (Schmerzensgeld) als Ausgleich für die Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und ihres Persönlichkeitsrechts verlangen. Auch Vertragsverletzungen des Arbeitgebers, z. B. eine Verletzung seiner Fürsorgepflicht, können eine...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.1.2 Berechnungsschritte nach § 21 Sätze 2 und 3 TVöD

Im ersten Berechnungsschritt werden die in dem Berechnungszeitraum angefallenen unständigen und berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile addiert. Hierunter fallen z. B.: Zeitzuschläge, Erschwerniszuschläge, Bereitschaftsdienstentgelte, Rufbereitschaftsdienstentgelte und Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TVöD. Anders als nach § 24 ...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TVöD)

1.1 Funktion der Vorschrift Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wurde mit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 die komplizierte Aufschlagsregelung in § 47 Abs. 2 BAT abgelöst. Für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit haben die Tarifvertragsparteien eine Kombination aus dem Entgel...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 1.2 Fortzahlungsfälle

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung nach § 21 TVöD gilt bei Krankheit (§ 22 TVöD) Urlaub (§ 26 TVöD) Zusatzurlaub (§ 27 TVöD) Arbeitsbefreiung (§ 29 TVöD) Arbeitsbefreiung am 24. und 31.12. (§ 6 Abs. 3 Satz 1 TVöD)mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 4 Exkurs: Anforderungen der Rechtsprechung für die Berechnung des Urlaubsentgelts

Nach den Regelungen im TVöD zur Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs ist grundsätzlich der Beschäftigungsumfang während des Urlaubszeitraums maßgeblich. Dies führt dazu, dass die Beschäftigten einen "Alturlaub", den sie in einem Zeitraum erworben haben, in dem für sie ein anderer Beschäftigungsumfang galt als zum Zeitpunkt der tatsächlichen Urlaubsnahme, mit...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 1.3 Entgeltbestandteile der Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung besteht aus 2 Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. das Tabellenentgelt, der Garantiebetrag bei Höhergruppierung (§ 17 Abs. 4a.1 Satz 2 TVöD-V), Wechselschicht-, Schichtzulagen bei ständiger Schichtarbeit, Funktionszulagen, Pflegezulagen, die Wohnzulage, Besitzstands...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.1 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht Ist die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1, 21 TVöD), weil der Zeitraum der Entgeltfortzahlung (i. d. R. sechs Wochen, vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD) noch nicht abgelaufen ist,...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Durch § 21 TVöD, der die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung festlegt, wurde mit Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 die komplizierte Aufschlagsregelung in § 47 Abs. 2 BAT abgelöst. Für die Bestimmung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung bei Urlaub und Krankheit haben die Tarifvertragsparteien eine Kombination aus dem Entgeltausfall- und dem Referenzp...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.4 Kein Tagesdurchschnitt vom Tagesdurchschnitt

Bis zum 31.12.2019 galt: Kein Tagesdurchschnitt vom Tagesdurchschnitt: Fallen in den Bemessungszeitraum Fortzahlungstatbestände nach § 21 TVöD, bleiben sie unberücksichtigt. Dadurch sollte ein "Jojo-Effekt" vermieden werden. In der Protokollerklärung Nr. 2 Satz 4 zu § 21 Sätze 2 und 3 war geregelt, dass für den Fall, dass während des Berechnungszeitraums bereits Fortzahlungs...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 2 Betrag bei ständigen Entgeltbestandteilen

Ständige Entgeltbestandteile wie das Tabellenentgelt (§ 15 TVöD) oder auch die sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile zeichnen sich u. a. dadurch aus, dass sie fortlaufend gezahlt werden, und zwar in der Regel in festen Zeitintervallen (z. B. monatlich) und dass sie keinen täglichen Schwankungen der Arbeitsleistungen unterworfen sind. Die jeweiligen Bet...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.5 Entgeltfortzahlung bei Tariferhöhung

Tritt die Fortzahlung des Entgelts nach einer allgemeinen Entgeltanpassung ein, ist der Beschäftigte so zu stellen, als sei die Entgeltanpassung bereits mit Beginn des Berechnungszeitraums eingetreten (Protokollerklärung Nr. 4 zu § 21 Sätze 2 und 3 TVöD). Mit der Fortzahlung des Entgelts ist das Ereignis der Entgeltfortzahlung (z. B. Urlaubsantritt) gemeint, mit allgemeinen ...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.1.1 Berechnungszeitraum

Basis der Durchschnittsberechnung sind die letzten 3 vollen Kalendermonate, die dem maßgebenden Ereignis für die Entgeltfortzahlung vorausgegangen sind. Entsprechend § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist dabei auf den Beginn des maßgebenden Ereignisses abzustellen. Sofern der Anlass für die Entgeltfortzahlung mehr als einen Kalendermonat betrifft, erfolgt daher keine Neuberechnung de...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.3.2 Eintritt der Arbeitsunfähigkeit während der Kurzarbeit

Zeitraum, in dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht Tritt die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit erst während der Phase der Kurzarbeit ein, und hat der Beschäftigte noch Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber (§§ 22 Abs. 1 Satz 1, 21 TVöD), weil der Zeitraum der Entgeltfortzahlung (i. d. R. 6 Wochen, vgl. § 22 Abs. 1 Satz 1 TVöD) noch ...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.3 Stundenweise Entgeltfortzahlung

Problematischer gestaltet sich die Berechnung bei einer stundenweisen Entgeltfortzahlung (z. B. bei notwendiger ärztlicher Behandlung während der Arbeitszeit gem. § 29 Abs. 1 Buchst. f TVöD). Hier ist der Stundendurchschnitt wie folgt zu ermitteln: Die Summe der während des Berechnungszeitraums angefallenen unständigen Entgeltbestandteile ist auf 1 Kalendermonat umzurechnen ...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.1 Bemessungsbasis bei weniger als 3 vollen Kalendermonaten und mehr als einem vollen Kalendermonat

Beträgt der Berechnungszeitraum weniger als 3 Kalendermonate (bei Neueinstellungen und Arbeitszeitänderungen innerhalb des Berechnungszeitraums), sind als Ersatzberechnungszeitraum die verbliebenen vollen Kalendermonate seit der Neueinstellung bzw. nach der Arbeitszeitänderung zugrunde zu legen, wenn das die Entgeltfortzahlung auslösende Ereignis frühestens 1 Monat nach Begi...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / 3.2.2 Bemessungsbasis bei weniger als einem vollen Kalendermonat

Für die Fälle, in welchen im ersten Monat nach der Einstellung bzw. Änderung der individuellen Arbeitszeit eine Entgeltfortzahlung erfolgt, haben die Tarifvertragsparteien mit Wirkung zum 1.4.2017 eine neue Nummer 3 als Protokollerklärung zu den Sätzen 2 und 3 eingefügt.[1] Mit dieser Protokollerklärung wird die Berechnung der unständigen Entgeltbestandteile für die Fälle ger...mehr

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Entgeltfortzahlung bei Kran... / Zusammenfassung

Überblick Im Arbeitsalltag taucht häufig die Frage auf, ob Arbeitnehmer das vereinbarte Entgelt auch dann erhalten, wenn sie keine Arbeitsleistung erbringen. Diese Frage ist zu bejahen, soweit es sich um einen Fall der Entgeltfortzahlung handelt. Typische Fälle der Entgeltfortzahlung sind Urlaub und Krankheit. Diesen Fällen ist gemein, dass es sich um entgeltpflichtige Zeite...mehr

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Führung auf Probe / 4 Erfasste Führungspositionen

Nicht jede Tätigkeit, die einer höheren Entgeltgruppe im Verhältnis zum betroffenen Arbeitnehmer entspricht, ist eine Führungsposition im Sinne des § 31 TVöD. Was ist also eine Führungsposition im Sinne dieser Regelung? Führungspositionen sind nach der Definition des § 31 Abs. 2 TVöD die ab einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe 10 zugewiesenen Tätigkeiten mit Weisungsbefu...mehr

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Führung auf Probe / 2.1 Abschluss des befristeten Vertrags

§ 31 TVöD enthält keine Regelungen hinsichtlich des Abschlusses – insbesondere der Zulässigkeit – eines befristeten Arbeitsvertrags zur Führung auf Probe. Daher sind hier die Grundsätze anzuwenden, die die Rechtsprechung zu § 14 TzBfG entwickelt hat. Die Führung auf Probe stellt nach dem Willen der Tarifvertragsparteien keine sachgrundlose Befristung dar, sondern eine Befrist...mehr

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Bildungsurlaub / 2.3 Tarifrecht

Tarifvertragliche Ansprüche auf Bildungsurlaub gibt es bisher lediglich auf dem privaten Sektor (z. B. Metall- und Elektroindustrie). Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für Beschäftigte gilt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (V...mehr

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Führung auf Probe / 2.4 Dauerhafte Übertragung der Führungsfunktion

Hat sich der Beschäftigte während der Führung auf Probe bewährt, kann er unbefristet in der jeweiligen Führungsposition weiterbeschäftigt werden. Dazu muss ein entsprechender Fortsetzungsvertrag oder Änderungsvertrag abgeschlossen werden. Nach der Rechtsprechung des BAG hat der Beschäftigte allerdings keinen Anspruch auf eine unbefristete Weiterbeschäftigung in der Führungsp...mehr

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Führung auf Probe / 3.1 Form der Übertragung

Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In der Regel geht mit der Übertragung der Führungsposition eine Änderung des Arbeitsvertrags einher. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte übt eine höherwertige Tätigkeit aus und hat Anspruch auf die entsprechend höhere Vergütung. Der Beschäftigte wird nicht mehr nur in...mehr

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Führung auf Probe / 3.3 Dauerhafte Übertragung der Führungsposition und Stufenlaufzeit

Bei Bewährung wird dem Beschäftigten gemäß § 31 Abs. 3 Satz 4 TVöD die Führungsfunktion auf Dauer übertragen. Anderenfalls erhält der Beschäftigte eine der bisherigen Eingruppierung entsprechende Tätigkeit. Ein interner Bewerber, der sich nicht bewährt, kehrt also nach der (maximal zweijährigen) Probezeit in eine seiner bisherigen eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit entspre...mehr

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Führung auf Probe / 2.2 Dauer der Probezeit

Die Probezeit erstreckt sich auf maximal 2 Jahre.[1] Diese 2 Jahre kann, muss der Arbeitgeber aber nicht ausschöpfen. Er hat die Möglichkeit, mit dem Beschäftigten kürzere Abschnitte mit bis zu zweimaliger Verlängerung zu vereinbaren. Darüber hinaus ist es zulässig, eine Probezeit im engeren Sinne des § 2 Abs. 4 TVöD bis 6 Monate zu vereinbaren. Die Erfahrung hat gezeigt, das...mehr

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Führung auf Probe / 2 Führungspositionen als befristete Arbeitsverhältnisse bei externen Bewerbern

Nach § 31 Abs. 1 TVöD können Führungspositionen als befristetes Arbeitsverhältnis bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren vereinbart werden. Innerhalb dieser Gesamtdauer ist eine höchstens zweimalige Verlängerung des Arbeitsvertrags zulässig. Die beiderseitigen Kündigungsrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt. Damit ist die Führung auf Probe im Prinzip eine verlängerte Probe...mehr

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Führung auf Probe / 1 Einleitung

Eine der völlig neuen Regelungen in dem am 1.10.2005 (TVöD) bzw. 1.11.2006 (TV-L) in Kraft getretenen neuen Tarifrecht ist § 31 TVöD, der die Führung auf Probe regelt. Es war den Tarifvertragsparteien ein wichtiges Anliegen, die Instrumente zur Stärkung der Führung in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben zu schaffen. Mit der Möglichkeit der Führung auf Probe hat der A...mehr

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Führung auf Probe / 3.4 Entgelt während der Ausübung der Führungsposition

Der Beschäftigte hat für die Dauer der Übertragung neben seinem bisherigen Entgeltanspruch gemäß § 31 Abs. 3 Satz 2 TVöD Anspruch auf eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen den Entgelten nach der bisherigen Entgeltgruppe und dem sich bei Höhergruppierung in die Entgeltgruppe, die der übertragenen Funktion entspricht, nach § 17 Abs. 4 Sätze 1, 2 bzw. 4a Sätze 1-...mehr

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Führung auf Probe / 3 Befristete Führungspositionen bei internen Bewerbern

Besteht bereits ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, kann dem Beschäftigten gem. § 31 Abs. 3 Satz 1 TVöD vorübergehend eine Führungsposition bis zu den in § 31 Abs. 1 genannten Fristen – also bis 2 Jahre – übertragen werden. 3.1 Form der Übertragung Hinsichtlich der Form der befristeten Übertragung der Führungsposition macht der Tarifvertrag keinerlei Vorgaben. In ...mehr

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Führung auf Probe / 3.2 Dauer der Probezeit

Hinsichtlich der Dauer der Probezeit gelten dieselben Fristen wie für den befristeten Arbeitsvertrag eines externen Bewerbers. Das bedeutet, dass die Führungsposition bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren – möglich sind auch kleinere Zeitabschnitte mit einer zweimaligen Verlängerung – übertragen werden kann. Selbstverständlich braucht auch hier der Arbeitgeber die zulässige Höchs...mehr

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Bildungsurlaub / 5.2.2 Auswirkungen der Ablehnung

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers auf Bildungsfreistellung ab, so kann die infolgedessen nicht in Anspruch genommene Freistellung i. d. R. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder auf den nachfolgenden Bezugszeitraum übertragen werden. Dies macht aus Sicht des Arbeitnehmers allerdings nur dann Sinn, wenn der Arbeitgeber die Bildungsfreistellung lediglich ...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Befreiung von der Prüfungspflicht zum Angestelltenlehrgang II bei der Eingruppierung eines Arbeitnehmers

Leitsatz In den Vorbemerkungen Nr. 7 zur Entgeltordnung VKA haben die Tarifvertragsparteien nicht nur nach dem ausdrücklichen Wortlaut der Ausnahmeregelung, sondern auch unter Berücksichtigung des tarifvertraglichen Gesamtzusammenhangs davon abgesehen, die Berufserfahrung zu der Eingruppierungsregelung in Beziehung zu setzen, deren Voraussetzungen der jeweilige Arbeitnehmer erfüllt. Die Tarifvertragsparteien gehen ersichtlich davon aus, dass eine mindestens zwanzigjährige berufliche Tätigkeit im...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.16 48. Änderungstarifvertrag – Übernahme des Abschlusses zum TVöD im Sozial- und Erziehungsdienst

Im Wesentlichen wurden mit dem 48. Änderungstarifvertrag diejenigen Regelung im Sozial- und Erziehungsdienst übernommen, die bereits am 18.5.2022 im TVöD vereinbart wurden. Folgende Regelungen finden sich im DRK-Reformtarifvertrag: 1.4.2.16.1 SuE-Zulage Ab dem 1.4.2023 erhalten Beschäftigte, die nach Anlage 6 c in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11 a eingruppiert sind, eine ...mehr

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DRK-TV / 3.1 Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

Übergeleitet werden Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis über den 31.12.2006 hinaus fortbesteht. Grundlage für die Überleitung von den bisherigen Vergütungsgruppen/Lohngruppen der Anlagen 10 a und 10 c zum DRK-TV a. F. in die Entgeltgruppen des Reform-Tarifvertrags ist die Tabelle "Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Dezember / 1. Januar...mehr

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DRK-TV / 2.10 Versetzung, Abordnung und Personalgestellung (§ 10 DRK-TV)

Entspricht § 4 TVöD mit der Besonderheit, dass im TVöD zusätzlich die "Zuweisung" aufgenommen wurde, die im DRK-TV nicht geregelt ist. In den Absätzen 1- 3 ist die Abordnung, Versetzung und die Personalgestellung geregelt worden; vergleichbar mit § 4 TVöD sind in Protokollnotizen die Legaldefinitionen (zu Abs. 1 und Abs. 3) eingefügt worden. Die Protokollnotizen sind wortglei...mehr

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DRK-TV / 1.3 Reformbestrebungen

Inzwischen sind zahlreiche Kreis- oder sonstige DRK-Verbände aus ihren Landestarifgemeinschaften ausgetreten; auch ein Großteil der Landestarifgemeinschaften hat sich aufgelöst und damit die Tarifbindung aufgegeben, da sich die Mitglieder die sich aus dem an den BAT angelehnten Tarifvertrag ergebenden Personalkosten nicht mehr leisten konnten. Um einzelnen DRK-Verbänden trot...mehr

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DRK-TV / 3 TVÜ-DRK: Überleitung der Mitarbeiter des DRK in die Entgeltgruppen und Regelungen des Übergangsrechts

Wie im DRK-Reformtarifvertrag, der ab 1.1.2007 in Kraft getreten ist, hat sich das DRK auch bei der Überleitung an die Regelungen des TVöD angelehnt. So hat das DRK die Entgelttabelle des TVöD Bund übernommen. Nicht übernommen hat das DRK den Strukturausgleich, den der öffentliche Dienst für entgangene Expektanzen bezahlt, d. h. den Ausgleich für nach dem BAT erreichbare Verg...mehr

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DRK-TV / 3.1.6 Bewährungs- und Zeitaufstiege (§ 6 TVÜ-DRK)

Der DRK-Reform-Tarifvertrag kennt keine Bewährungs- oder Zeitaufstiege in höhere Entgeltgruppen (§ 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-DRK). Der Mitarbeiter verbleibt für die Dauer seines Arbeitsverhältnisses in seiner Entgeltgruppe, seine Vergütung ändert sich nur über die Stufenlaufzeit. Eine höhere Entgeltgruppe kommt nur bei Änderung der Tätigkeit des Mitarbeiters in Betracht. Daher so...mehr

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DRK-TV / 2.13.1 Wechselschichtarbeit

§ 13 Abs. 1 DRK-TV entspricht im wesentlichen § 7 Abs. 1 TVöD. Die Vorschrift unterscheidet sich indes in den Anforderungen der Nachtschichtfolgen von § 7 Abs. 1 TVöD. Der DRK-TV erfordert zusätzlich, dass der Mitarbeiter (der DRK-TV spricht grundsätzlich von "Mitarbeitern", nicht von "Beschäftigten" wie im TVöD) längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Na...mehr

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DRK-TV / 3.1.7 Vergütungsgruppenzulagen (§ 7 TVÜ-DRK)

Fallgestaltung 1 gem. § 7 Abs. 1 TVÜ-DRK Die Vergütungsgruppenzulage wurde vor der Überleitung am 31.12.2006 bereits bezahlt. Gilt für alle Arbeitnehmer, die aus dem Geltungsbereich des DRK-TV übergeleitet werden. Die Vergütungsgruppenzulage wird nicht Bestandteil des Vergleichsentgelts. Sie wird als persönliche Besitzstandszulage dynamisch weiterbezahlt, so lange die anspruchsb...mehr

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DRK-TV / 2.2 Sonderregelungen (§ 2 DRK-TV)

Diese Sonderregelungen sind Bestandteil des Reformtarifvertrages.mehr

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DRK-TV / 2.13.3 Bereitschaftsdienst

§ 13 Abs. 3 Satz 1 DRK-TV ist wortgleich mit § 7 Abs. 3 TVöD – auf die dortige Kommentierung wird verwiesen § 13 Abs. 3 hat abweichend von § 7 Abs. 3 TVöD noch einen Satz 2 angefügt. § 13 Abs. 3 Satz 2 DRK-TV führt ergänzend aus, dass der Arbeitgeber nur dann Bereitschaftsdienst anordnen darf, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne ...mehr

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DRK-TV / 2.13.6 Nachtarbeit

Abweichend von § 7 Abs. 5 TVöD hat der DRK-TV die Nachtarbeit als die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr definiert, wenn sie mehr als 2 Stunden dieses Zeitraums umfasst. Diese Einschränkung ist im TVöD nicht geregelt. Bedeutung hat der Mindeststundenumfang von mehr als 2 Stunden für die Zahlung der Nachtzuschläge. Der Nachtzuschlag kann nur dann (ab 21 Uhr) gezahlt werden, wenn...mehr

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DRK-TV / 2.5 Belohnungen und Geschenke (§ 5 DRK-TV)

Die Regelung in § 5 entspricht derjenigen des § 9 DRK-TV a. F., zu den Belohnungen und Geschenken hinzugefügt wurden jedoch "sonstige geldwerte Vorteile". Entsprechend § 3 Abs. 2 TVöD darf der Rotkreuz-Mitarbeiter Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. Während nach der Regelung des TVöD die Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich auch stills...mehr

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DRK-TV / 2.12.11 Vereinbarung einer Rahmenzeit

Durch Betriebsvereinbarung kann in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu zwölf Stunden eingeführt werden. Die Rahmenzeit bietet sich an, wenn die Arbeitsleistung täglich zu von vornherein feststehenden Zeiten erbracht werden muss, hinsichtlich des individuellen Beginns und Endes der Arbeitszeit aber Schwankungen möglich sein sollen. Praxis-Beispiel Es i...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.16.1 SuE-Zulage

Ab dem 1.4.2023 erhalten Beschäftigte, die nach Anlage 6 c in einer der Entgeltgruppen S 2 bis S 11 a eingruppiert sind, eine monatliche Zulage in Höhe von 130 EUR. Beschäftigte in den Entgeltgruppen S 11 b bis S 12 sowie S 14 und S 15 Fallgruppe 6 erhalten ab dem 1.2023 eine monatliche Zulage in Höhe von 180 EUR. Zusatzurlaubstage Anstatt die äußerst komplizierten Bestimmunge...mehr

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DRK-TV / 1.4 Reform

Am 22.12.2006 haben die Tarifparteien den DRK-Reformtarifvertrag, nämlich den 27. Änderungstarifvertrag zum DRK-Tarifvertrag abgeschlossen, Anders als der TVöD, der den BAT ersetzt, besteht der DRK-Tarifvertrag vom 31. Januar 1984 fort, als der Reform-Tarifvertrag in der Fassung des 27. Änderungstarifvertrags. D...mehr

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DRK-TV / 1.4.2.16.7 Antragsfrist bzgl. Gesundheitsschutzregelung

Der 48. Änderungstarifvertrag enthält in Ziffer 1. eine Protokollerklärung mit der Klarstellung, dass Beschäftigte Anträge nach § 12 Absatz 7a Satz 2 DRK-RTV, eingeführt mit dem 47. Änderungstarifvertrag zum DRK-RTV, bereits vor dem 1.9.2023 stellen können. Hintergrund dafür ist, dass die Regelung in § 12 Abs. 7 a DRK-RTV bereits am 1.9.2023 auch tatsächlich in Anspruch geno...mehr

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DRK-TV / 2.9 Personalakte (§ 9 DRK-TV)

Die tarifliche Regelung zur Personalakte war im DRK-TV a. F. wortgleich mit der des BAT. Nunmehr ist auch der Wortlaut in § 9 DRK-TV identisch mit der des TVöD. 2.9.1 Einsichtnahme Die Regelung ist vereinfacht und bezieht sich nur noch auf das Recht des Mitarbeiters bzw. eines von ihm Bevollmächtigten auf Einsicht in seine Personalakte. Neu hinzugefügt wurde, dass der Mitarbei...mehr

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DRK-TV / 2.13.4 Rufbereitschaft

§ 13 Abs. 4 DRK-TV ist wortgleich mit § 7 Abs. 4 TVöD – auf die dortige Kommentierung wird verwiesenmehr

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DRK-TV / 2.12.5 Abweichende Regelungen durch Betriebsvereinbarung

Durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die anders als im TVöD nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft ist ("Abweichungen sind nur aus dringenden betrieblichen Gründen zulässig" – s. § 6 Abs. 4 Satz 1 TVöD), kann die Arbeitszeit gemäß §§ 7 und 12 ArbZG verlängert werden. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 a ArbZG kann die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich verlängert wer...mehr