Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 2.3 Verhältnis zu § 164 Abs. 5 Satz 2 SGB IX

Rz. 10 Als schwerbehindert anerkannte Arbeitnehmer haben nach § 164 Abs. 5 Satz 2 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 2 SGB IX) Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.[1] Dieser Anspruch ist unabhängig vom Anspruch aus familiären Gründen nach § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H und dem Erörterungsansp...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 1.3 Persönlicher Geltungsbereich des TV-L und des TV-H

Rz. 3 Der TV-L gilt nach § 1 Abs. 1 TV-L für alle Beschäftigten, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedsverbands der TdL ist. Ausnahme, d. h. vom Geltungsbereich ausgenommene Beschäftigtengruppen, sind im Katalog des § 1 Abs. 2 TV-L aufgeführt. Für die Tarifbeschäftigten des La...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.3 Betreuung oder Pflege eines sonstigen Angehörigen

Rz. 15 Nach § 11 Abs. 1b TVöD/ § 11 Abs. 1b TV-L/ § 11 Abs. 1b TV-H besteht die Antragsberechtigung auch, wenn der Angestellte einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich pflegt. Der Begriff des "Angehörigen" wird im Tarifvertrag nicht definiert. Zu den Angehörigen gehören insbesondere die oben in Rz. 14 genannten Kinder, wenn sie das 1...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.5 Antrag

Rz. 20 § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/ § 11 Abs. 1 TV-H setzt einen Antrag des Beschäftigten voraus. Der Antrag ist – anders als beim allgemeinen Teilzeitanspruch und beim Anspruch auf Brückenteilzeit, bei denen seit 1.1.2019 nach §§ 8 Abs. 2, 9a Abs. 3 TzBfG Textform erforderlich ist – formfrei möglich. Das Verringerungsverlangen ist eine auf die Änderung des Arbeitsver...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 2.2 Verhältnis zu § 15 Abs. 4-7 BEEG

Rz. 9 Mütter und Väter können während der Elternzeit mit ihren Arbeitgebern nach § 15 Abs. 4–7 BEEG eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen eines besonderen Arbeitsvertrags vereinbaren, die die wöchentliche Arbeitszeit von 15 Stunden nicht unterschreitet und 32 Stunden (für bis 31.8.2021 geborene Kinder: 30 Stunden) im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt.[1] Der Arbeitnehmer ha...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.6 Keine entgegenstehenden dringenden dienstlichen bzw. betrieblichen Belange

Rz. 21 Die Ablehnungsgründe aus Sicht des Arbeitgebers entsprechen der (früheren) Regelung des § 15b BAT. Der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit dürfen dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Sie sind zu berücksichtigen, wenn sie "dienstlich/betrieblich" sind, sich also auf die Verhältnisse der Dienststelle/des Betriebs beziehen. Dabei sin...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10.2 Verlängerung der Befristung

Rz. 31 Die Befristung der Teilzeitbeschäftigung kann verlängert werden. Der Antrag ist spätestens 6 Monate vor Ablauf der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung zu stellen. Nur bei rechtzeitiger Antragstellung muss sich der Arbeitgeber auf das Verlangen einlassen.[1] Wird ein Verlängerungsantrag nicht rechtzeitig im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 TVöD/ § 11 Abs. 1 Satz 3 TV-L/ § 11...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 6 Bevorzugte Berücksichtigung für Vollzeitstellen (Abs. 3)

Rz. 39 Nach § 11 Abs. 3 TVöD/§ 11 Abs. 3 TV-L/§ 11 Abs. 3 TV-H sollen Beschäftigte, mit denen auf ihren Wunsch anstelle der früheren Vollzeitbeschäftigung eine nicht befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbart wurde, bei späterer Besetzung eines Vollzeitarbeitsplatzes bei gleicher Eignung und im Rahmen der dienstlichen bzw. betrieblichen Möglichkeiten bevorzugt berücksichtig...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 2 Verhältnis zu gesetzlichen Teilzeitvorschriften

Rz. 5 § 11 TVöD/ § 11 TV-L/ § 11 TV-H regeln die Teilzeitbeschäftigung für die Angestellten des öffentlichen Dienstes nicht abschließend. Die gesetzlich begründeten Verringerungsansprüche hindern die Tarifvertragsparteien nicht, hiervon abgekoppelt einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung der Arbeitszeit zu begründen und den Inhalt dieses Anspruchs im Einzelnen ausz...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.4.1 Tatsächliche Betreuung

Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss aber nicht (mehr) im engeren Sinne betreut werden. Der/die Jugendliche wird häufig nicht einmal den Tag zu Hause verbringen. Demnach muss wohl...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 2.4 Verhältnis zu den Frauenförder- und Gleichstellungsgesetzen

Rz. 11 Zu beachten sind ferner die vom Anwendungsbereich des § 11 TVöD/ § 11 TV-L/ § 11 TV-H. unabhängigen Frauenförder- und Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder, welche ausnahmslos die Teilzeit fördernde Vorschriften haben[1] und die nach § 23 TzBfG neben dem TzBfG gelten.[2]mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.8 Gerichtliche Überprüfung

Rz. 27 Ob ein vom Arbeitgeber behaupteter gewichtiger Grund tatsächlich besteht, ist von den Arbeitsgerichten nicht ungeprüft hinzunehmen. Für die Prüfung ist das vom BAG zu den "betrieblichen" Ablehnungsgründen i. S. v. § 8 TzBfG entwickelte 3-stufige Prüfschema auch hier anzuwenden.[1] Nach der Rechtsprechung des BAG ist es ebenso auf Verringerungsansprüche anzuwenden, die...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10.3 Hinweispflichten des Arbeitgebers?

Rz. 35 In der Rechtsprechung des BAG ist anerkannt, dass der Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Nebenpflicht hat, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitnehmers so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung seiner Belange, der des Betriebes und der Interessen der anderen Arbeitnehmer nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden k...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3 Voraussetzungen für die Reduzierung der Arbeitszeit (Abs. 1)

3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis Rz. 12 Nach dem Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 1 TVöD/ § 11 Abs. 1 TV-L/ § 11 Abs. 1 TV-H gilt die Norm für "Beschäftigte"; auf den Umfang der Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit) kommt es nicht an. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen, wonach die in § 15b BAT vorgesehene ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 1 Allgemeines

1.1 Aufbau des TVöD Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 B...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.4 Betreuung oder Pflege

Rz. 16 Das "Kind" bzw. der "sonstige Angehörige" muss vom Beschäftigten tatsächlich betreut oder gepflegt werden. 3.4.1 Tatsächliche Betreuung Rz. 17 Was unter "tatsächlicher Betreuung" zu verstehen ist, ist zweifelhaft. Die Anforderungen dürfen nicht zu eng gesteckt werden, da tariflicher Regelfall auch die Betreuung eines 17-jährigen Kindes ist. Ein 17-jähriges "Kind" muss a...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 11 TV... / 3.10 Umfang und Dauer der Teilzeitbeschäftigung

3.10.1 Unbefristete oder befristete Reduzierung Rz. 30 Grundsätzlich wird die Teilzeitbeschäftigung unbefristet vereinbart. Auf Antrag des Beschäftigten kann sie nach § 11 Abs. 1 Satz 2 TVöD/ § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-L/ § 11 Abs. 1 Satz 2 TV-H jedoch auf bis zu 5 Jahre befristet werden. Abweichend von § 8 Abs. 4 TzBfG ermöglicht die Tarifvorschrift dem Beschäftigten, die Arbeits...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 1.2 Ausnahmetatbestände für den öffentlichen Dienst

Zum 1.4.2017 wurde das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz abermals umfassend geändert. Zwar bleibt es dabei, dass auch eine nicht gewerbsmäßige Überlassung eines Arbeitnehmers unter den Geltungsbereich des Gesetzes fällt und damit der Erlaubnis bedarf, der Gesetzgeber hat jedoch für den Tarifanwender bzw. den öffentlichen Dienst Ausnahmetatbestände geregelt. Diese finden sich in...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 8 Übersicht

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Zuweisung einer anderen Bes... / 5.2 Abordnung zu einem anderen Arbeitgeber

Vor Inkrafttreten des TVöD wurde in der arbeitsrechtlichen Literatur teilweise vertreten, dass die Abordnung nicht zu einem anderen Arbeitgeber erfolgen kann. Das BAG hat in Anlehnung an die beamtenrechtliche Begriffsdefinition der Abordnung ausgeführt, dass unter einer Abordnung die vorübergehende Zuweisung einer anderen Amtsstelle bei einer anderen Behörde desselben oder e...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 6.3 Beschäftigung bei einem Dritten

Nach der Protokollerklärung zu Abs. 2 des § 4 TVöD ist die Zuweisung einer Tätigkeit zu einem "Dritten im In- und Ausland, bei dem der allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt", möglich. Damit ist die Möglichkeit der Zuweisung auf private Einrichtungen erweitert. Nach der früheren Regelung im BAT war eine Zuweisung grundsätzlich nur zu einer öffentlichen Einrichtun...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 6 Zuweisung

Die Zuweisung nach § 4 Abs. 2 TVöD ist der Abordnung weitestgehend nachgebildet. Der Unterschied besteht einerseits darin, dass dem Arbeitnehmer eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber außerhalb des Geltungsbereichs des allgemeinen Teils des TVöD im In- oder Ausland zugewiesen werden kann. Andererseits besteht ohne Ausnahme das Erfordernis der Zustimmung des Arbeitnehmers. Es m...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 2.3 Zuweisung

Im zweiten Absatz des § 4 TVöD sind die Regelungen zur Zuweisung enthalten. Nach der entsprechenden Protokollerklärung versteht man unter Zuweisung die – unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses – vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland, bei dem der allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt.mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 4.4 Anhörung

Wenn der Arbeitnehmer an einen anderen als den bisherigen Dienstort versetzt werden soll, ist er vor dieser Maßnahme zu hören (§ 4 Abs. 1 TVöD). Die Voraussetzungen und der Ablauf dieser Obliegenheit für den Arbeitgeber sind im Tarifvertrag nicht weiter erläutert. Nach den Auslegungsgrundätzen des Bundesarbeitsgerichts[1] bedeutet der Begriff "zu hören" nicht, lediglich dem A...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 9.4 Integration des Beschäftigten in das System der leistungsbezogenen Bezahlung

Bei einer Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung findet, wie oben dargestellt, kein Wechsel des Arbeitgebers statt. Das Leistungsentgelt wird nach § 18 TVöD zusätzlich zum Tabellenentgelt bezahlt. Wie oben in 9.2 bereits dargestellt, obliegt die Entgeltzahlung dem abgebenden Arbeitgeber. Der sogenannte "Leistungstopf" wird bemessen nach den ständigen Monatsentgelten des Vo...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 10.2 Mitbestimmung des Betriebsrats

Ausgangspunkt für die Frage der Mitbestimmung des Betriebsrats ist § 99 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt als mitbestimmungspflichtige Maßnahme die Versetzung, die sich jedoch von der Versetzung i. S. d. § 4 TVöD grundlegend unterscheidet. Nach dem in § 95 Abs. 3 BetrVG geregelten weiten Versetzungsbegriff ist di...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 4 Versetzung

Die Versetzung ist in § 4 Abs. 1 TVöD geregelt. Von den Tarifvertragsparteien wurde die durch die Rechtsprechung entwickelte Definition, wie unter 2.1 dargestellt, übernommen. Die Reichweite der Versetzung im tariflichen Sinne ist eigentlich bereits vom allgemeinen Direktionsrecht gedeckt. § 4 TVöD hat zum Schutz des Arbeitnehmers die Möglichkeit der Versetzung jedoch an die ...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 10.1 Mitbestimmung des Personalrats

Hinweis Die folgenden Ausführungen zur Mitbestimmung des Personalrats beziehen sich auf die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Die Bestimmungen der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze können hiervon abweichen. Zur Wirksamkeit einer Maßnahme i. S. d. § 4 TVöD ist die Beteiligung des Personalrats vorgeschrieben (§ 78 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 BPersVG...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 9.2 Übergang des Direktions-/Weisungsrechts

Grundlage für das Direktionsrecht ist § 106 der Gewerbeordnung. Danach kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, die Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. In der Vorschrif...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 9.5 Geltung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

Erfolgt eine Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung, stellt sich die Frage, ob die Dienst- und Betriebsvereinbarungen des abgebenden und/oder aufnehmenden Arbeitgebers auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden. Der persönliche Geltungsbereich einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung erstreckt sich zunächst auf alle Arbeitnehmer des Betriebs/der Dienststelle, die mit dem...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 5 Abordnung

Die Regelungen über die Abordnung befinden sich in § 4 Abs. 1 TVöD. 5.1 Zeitliche Einschränkung Die Abordnung unterscheidet sich von der Versetzung (Einzelheiten unter Ziffer 4) zunächst in zeitlicher Hinsicht. Der Arbeitnehmer wird vorübergehend einer anderen Dienststelle zugewiesen. Während § 4 Abs. 1 TVöD bei der Versetzung von einer auf Dauer angelegten Maßnahme ausgeht, i...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 1 Einleitung

In § 4 TVöD werden die Maßnahmen der Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung geregelt. Ausgangspunkt der Regelung ist das arbeitgeberseitige Direktionsrecht, welches in § 106 der Gewerbeordnung geregelt ist. Die tarifliche Regelung umfasst einerseits Maßnahmen, die bereits durch § 106 der Gewerbeordnung zulässig sind. Durch die tarifliche Regelung wird darübe...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 4.1 Begriff der Dienststelle

Wesentliches Merkmal der Versetzung ist der Wechsel der Dienststelle bzw. des Betriebs. Sowohl die ehemalige als auch die neue Dienststelle/der neue Betrieb müssen demselben Arbeitgeber zuordenbar sein. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Dienststelle eine tatsächlich organisatorisch verselbstständigte Verwaltungseinheit, der ein örtlich und sachlic...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 9.1 Bezahlung des Entgelts

Der "Arbeitgeber" ist zur Bezahlung des Entgelts verpflichtet. Bei einer Maßnahme nach § 4 TVöD wird weder der rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses berührt noch die Arbeitsvertragsparteien ausgetauscht. Damit bleibt auch im Falle der Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung der abgebende Arbeitgeber – der Vertragspartner des Beschäftigten – weiterhin zur Bezahlung...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 6.2 Dienstliches/Betriebliches oder öffentliches Interesse

Für die Wirksamkeit einer Zuweisung genügen lediglich dienstliche bzw. betriebliche oder öffentliche Interessen. Die Anforderungen an die vom Arbeitgeber vorzunehmende Abwägung sind also geringere. Dies verwundert zunächst, da die Zuweisung aufgrund ihrer möglichen Reichweite zu einem anderen Arbeitgeber, der den allgemeinen Teil des TVöD nicht anwendet, bzw. ins Ausland stä...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 7.2 Betriebsübergang

Der häufigste Anwendungsbereich der Personalgestellung ist der Betriebsübergang nach § 613a BGB. Die Regelung des Betriebsübergangs nach § 613a BGB bestimmt, dass der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs mit dem Veräußerer bestehenden Arbeitsverhältnissen eintritt. Praxis-Beispiel In obigem Beispiel erfolgt ...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 6.4 Mindestens gleich vergütete Tätigkeit/Rechtsstellung des ­Arbeitnehmers

Dem Arbeitnehmer darf keine geringer vergütete Tätigkeit zugewiesen werden. Dies verwundert zunächst im Hinblick auf den klarstellenden Hinweis in § 4 Abs. 2 TVöD, wonach die Rechtsstellung des Arbeitnehmers unberührt bleibt. Dies bedeutet, dass die Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle bleibt, was zur Folge hat, dass die bisher zugewiesene Tätigkeit die auszuübende Täti...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 2.2 Abordnung

Ebenfalls in der Protokollerklärung zu Abs. 1, dort in Ziffer 1, ist die Begriffsdefinition der Abordnung geregelt. Abordnung ist danach die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Wesensmerkmal der Abordnung ist die...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 2 Begriffsdefinitionen

In § 4 TVöD haben die Tarifvertragsparteien die Maßnahmen einzeln definiert. Die Begriffsdefinition der Versetzung und der Abordnung wurde wortidentisch aus dem BAT übernommen (§ 12 BAT). Daher kann die hierzu ergangene Rechtsprechung herangezogen werden. Die Zuweisung hat im Vergleich zur Definition im BAT (§ 12 Abs. 2 BAT) eine Erweiterung erfahren (siehe unten). Die Person...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 2.4 Personalgestellung

Bei der Personalgestellung, die in den Tarifvertrag aufgenommen wurde, handelt es sich um ein Instrument, das mit Inkrafttreten des TVöD erstmals ausdrücklich tarifvertraglich geregelt, jedoch in der Vergangenheit gerade in der öffentlichen Verwaltung häufig einzelvertraglich eingesetzt wurde. Der wesentliche Unterschied zum früheren Zustand besteht in der Erweiterung des Di...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 3.5 Änderungskündigung

Gibt der Arbeitsvertrag nicht die Möglichkeit, eine Änderung aufgrund des allgemeinen Direktionsrechts durchzuführen und liegen die Voraussetzungen des § 4 TVöD nicht vor, ergeben sich lediglich die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrags oder einer Änderungskündigung. Im Rahmen einer Änderungskündigung müssen jedoch die weiteren kündigungsrechtlich...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 10.4 Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Nach § 178 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. Bei den Maßnahmen nach § 4 TVöD handelt es sich in d...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 5.1 Zeitliche Einschränkung

Die Abordnung unterscheidet sich von der Versetzung (Einzelheiten unter Ziffer 4) zunächst in zeitlicher Hinsicht. Der Arbeitnehmer wird vorübergehend einer anderen Dienststelle zugewiesen. Während § 4 Abs. 1 TVöD bei der Versetzung von einer auf Dauer angelegten Maßnahme ausgeht, ist die Abordnung zeitlich befristet, wobei der Arbeitnehmer anzuhören ist, wenn er länger als ...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 4.3 Versetzung auf Antrag des Arbeitnehmers

Bei einer Versetzung bzw. Abordnung gemäß § 4 TVöD handelt es sich regelmäßig um eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers. Dies schließt jedoch nicht aus, dass eine Versetzung bzw. Abordnung auch auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgen kann. Äußert der Arbeitnehmer einen entsprechenden Wunsch und kommt der Arbeitgeber dem nach, liegt keine Versetzung bzw. Abordnung vor, sonder...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 7 Personalgestellung

Die Regelung der Personalgestellung in § 4 Abs. 3 TVöD knüpft an den äußeren Umstand der Verlagerung der Aufgaben des Beschäftigten zu einem Dritten an. Wichtig Der Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers muss also beim bisherigen Arbeitgeber aufgrund einer Änderung, z. B. eines Betriebsübergangs, endgültig weggefallen sein. Praxis-Beispiel Die Gemeinde A überführt den bisher als ...mehr

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Zuweisung einer anderen Bes... / 10.3 Sonderproblem: Versetzung von Personalrats-/Betriebratsmitgliedern

Personalratsmitglieder Bei Personalratsmitgliedern besteht durch § 55 Abs. 2 BPersVG eine erhebliche Einschränkung der Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes: Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder unter Wechsel des Dienstorts umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus wichtigen di...mehr

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Sauer, SGB IX § 179 Persönl... / 2.3 Persönliche Rechtsstellung

Rz. 8 § 179 Abs. 3 regelt die persönliche Rechtsstellung der Vertrauensperson, indem weitestgehend Bezug auf die besondere Rechtsstellung von regelhaften Arbeitnehmervertretungen (Betriebs-, Personal-, Staatsanwalts- und Richterrat) genommen wird. Die Regelung stellt dabei den besonderen Kündigungs-, Versetzungs- und Abordnungsschutz heraus, ohne die besonderen Rechte der Ve...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 5 Auflösende Bedingung

Rz. 28 Bei einer auflösenden Bedingung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ebenso wie bei der Zweckbefristung, von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Parteien bei der Zweckbefristung den Eintritt des zukünftigen Ereignisses für gewiss halten, nur der Zeitpunkt, wann es eintreten wird, ist unge...mehr

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Betriebsübergang: Rechtsfolgen / 1.2.2.1.2 Verweis auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag

Ist der Tarifvertrag nur aufgrund entsprechender Verweisung im Arbeitsvertrag anwendbar, findet eine Transformation nicht statt. Die insoweit durch den Verweis arbeitsvertraglich begründeten Rechte und Pflichten gehen unmittelbar gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB über.[1] Die Inbezugnahme der tarifvertraglichen Vorschriften ist für den neuen Inhaber damit bereits nach § 613a Ab...mehr

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Belästigung und Mobbing im ... / 2.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr