Dynamisch ausgestaltet sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Entgeltbestandteile. Sie erhöhen sich bei einer Tariferhöhung grundsätzlich um denselben Prozentsatz, um den sich das Tabellenentgelt erhöht:

  • Garantiebeträge bei Höhergruppierung (im Sozial- und Erziehungsdienst)
  • Besitzstandszulage "Kinderbezogene Entgeltbestandteile"
  • Die sogenannte Pflegezulage nach § 15 Abs. 2.7 TVöD-K bzw. § 15 Abs. 2.3b TVöD-B (ab 1. März 2021 um monatlich 70 EUR, ab 1.3.2022 um monatlich 120 EUR erhöht) ist ab 1. Januar 2023 dynamisch und nimmt an den allgemeinen Entgelterhöhungen teil. Die Zulage erhöht sich zum 1. März 2024 also um 11,5 % auf 133,80 EUR.
  • Bereitschaftsdienstentgelt
  • Zulage für vorübergehend Übertragung höherwertiger Tätigkeit (Erhöhung wegen Veränderung der Berechnungsgrundlage; Einzelheiten hierzu siehe Ziffer 2.5)
  • Besitzstand für Vergütungsgruppenzulage
  • Vorarbeiterzulage.

Wegen der Erhöhung um einen Sockelbetrag mussten die Tarifvertragsparteien für diese Entgeltbestandteile die Erhöhung um einen gesonderten Prozentsatz vereinbaren. Dieser Beträgt zum 1. März 2024 11,5 %.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge