Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Personalakte / 4.1.4 Aufbewahrungsfristen

Sandra Kunert
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Beim Führen von Personalakten stellt sich für Arbeitgeber regelmäßig die Frage, wie lange die Informationen und Unterlagen aufbewahrt werden dürfen bzw. müssen. Es besteht keine pauschale gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine personenbezogene Daten und Unterlagen im Arbeitsverhältnis. Ob und wann ein Arbeitgeber eine Information oder eine Unterlage aus der Personalakte entfernt, ist anhand des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.

Insbesondere hat der Arbeitgeber lohnsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Informationen zu beachten.

Steuerrecht: Für das Lohnkonto gilt gem. § 41 Abs. 1 Satz 9 EStG eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren. Diese Aufbewahrungsfrist gilt auch für andere Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug stehen. Hierunter fallen z. B. Gehaltsabrechnungen, die abgerufenen Lohnsteuerabzugsmerkmale, Reisekostenabrechnungen, Fahrtenbücher und Arbeitszeitlisten.

Für Lohnunterlagen, die für die betriebliche Gewinnermittlung relevant sind, ist gem. § 257 HGB und § 147 AO eine Aufbewahrungsfrist von bis zu 10 Jahren einzuhalten. Es handelt sich in der Regel um Dokumente, die in der Buchführung verwendet werden. Hierzu zählen z. B. Gehaltsbuchungsbelege.

Sozialversicherungsrecht: Für gesetzlich unfallversicherte Beschäftigte sind Nachweise über Arbeitsentgelte und die geleistete Arbeitszeit gem. § 165 Abs. 4 Satz 2 SGB VII für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren. Nach § 28f Abs. 1 Satz 1 SGB IV sind Entgeltunterlagen für Beschäftigte bis zum Ablauf des auf die letzte Sozialversicherungsprüfung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren. Aus dem regelmäßigen Prüfungsintervall von 4 Jahren (§ 28p Abs. 1 SGB IV) ergibt sich eine Aufbewahrungsfrist von bis zu 5 Jahren.

 
Praxis-Tipp

Zur Vermeidung von Verstöß...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang – TVSöD / 2.7.1.1 Entgelt während des Ausbildungsteils
    1
  • Jung, SGB VII § 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden / 2 Rechtspraxis
    1
  • Sommer, SGB V § 47 Höhe und Berechnung des Krankengeldes / 2.3.4.1.3 Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit
    1
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe V a
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe V b
    0
  • Anlage 1a zum BAT VKA / Vergütungsgruppe VIII
    0
  • Aufenthaltsgesetz / §§ 3 - 12a Abschnitt 1 Allgemeines
    0
  • Aushilfen (BAT) / 4.1.3 Haushaltsnahme geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse
    0
  • Freibeträge: Lohn- und einkommensteuerliche Bewertung / 4.1 ELStAM-Freibetrag
    0
  • Digitalisierung / 1.4.4 Ausschlusstatbestände
    0
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 14.9 Weitere wichtige Änderungen des TVÜ- Bund
    0
  • Entgeltordnung VKA / VI. Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
    0
  • Entsendung: Anwendung von Abkommensrecht / 2.1.6 Deutsch-moldauisches Abkommen
    0
  • Gewerkschaften/Streik (BAT) / 3.5.3 Beihilfe
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 49 BPersVG (und ... / 3.5 Bremen
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 55 BPersVG (und ... / 1.3.6 Rechtsmittel
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 72-75 BPersVG ( ... / 3.10.2 Zusammensetzung
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 77 BPersVG (und ... / 3.4.3 Sonstige innerdienstliche Angelegenheiten
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 84 BPersVG (und ... / 3.10.6 Disziplinarklage
    0
  • III. Ende des Arbeitsverhältnisses / Ende der Versicheru ... / 5.3 Beendigung der Pflichtversicherung bei Saisonarbeitnehmern
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Haufe Shop: Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Stellenbewertung und Eingruppierung nach TVöD
Bild: Haufe Shop

Die Autoren beschreiben anhand von Beispielen die nötigen Arbeitsabläufe, um sich in der Entgeltordnung zurechtzufinden. Ihr Buch bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Eingruppierungsgrundsätze und zeigt, wie Stellenbeschreibungen systematisch aufgebaut und formuliert werden.


Personalakte
Personalakte

1 Einleitung Eine gesetzliche oder tarifliche Verpflichtung zum Führen von Personalakten besteht für Arbeitgeber in Deutschland grundsätzlich nicht. Gemäß § 106 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. § 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) besteht lediglich die ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren