Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Personalakte

Sandra Kunert
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

1 Einleitung

Eine gesetzliche oder tarifliche Verpflichtung zum Führen von Personalakten besteht für Arbeitgeber in Deutschland grundsätzlich nicht. Gemäß § 106 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. § 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) besteht lediglich die rechtliche Verpflichtung zum Führen von Personalakten für verbeamtete Beschäftigte. Gleichwohl wird man wohl kaum einen Arbeitgeber in Deutschland finden, welcher keinerlei Personalakten über seine Beschäftigten führt. Schon allein aufgrund einer Vielzahl arbeitsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften (§ 2 NachwG, § 27 Abs. 5 MuSchG, § 17 MiLoG, § 28f Abs. 1 SGB IV etc.) sind Arbeitgeber zur Dokumentation im Rahmen des Arbeitsverhältnisses und damit indirekt auch zum Führen von Personalakten verpflichtet.

Im Öffentlichen Dienst sind die zentralen Vorschriften im Hinblick auf Personalakten in § 3 Abs. 5 TVöD und § 3 Abs. 6 TV-L geregelt.

Gemäß § 3 Abs. 5 TVöD und § 3 Abs. 6 Satz 1 – 3 TV-L haben Beschäftigte ein Recht auf Einsicht in ihre vollständige Personalakte. Dieses Recht kann auch durch einen schriftlich Bevollmächtigten ausgeübt werden. Außerdem können Beschäftigte Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten.

§ 3 Abs. 6 Satz 4 und 5 TV-L regelt zusätzlich für die Beschäftigten der Länder, dass sie über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakte gehört werden müssen. Ihre Äußerung ist zur Personalakte zu nehmen.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber zahlreiche durch die Rechtsprechung geschaffene Regelungen im Hinblick auf die Personalaktenführung sowie den Datenschutz zu beachten.

2 Beamtenrecht

Für verbeamtete Personen beinhalten die Vorschriften § 50 BeamtStG und §§ 106 – 115 BBG ausführliche Regelungen r...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TVöD Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 9.14.2 Ständige Unterstellung durch ausdrückliche Anordnung
    2
  • Ausbildungsintegrierter dualer Studiengang – TVSöD / 2.7.1.1 Entgelt während des Ausbildungsteils
    1
  • Eingruppierung – Entgeltordnung TVöD-Bund / 9.8 Selbstständige Leistungen
    1
  • III. Ende des Arbeitsverhältnisses / Ende der Versicheru ... / 5.3 Beendigung der Pflichtversicherung bei Saisonarbeitnehmern
    1
  • Jung, SGB VII § 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden / 2 Rechtspraxis
    1
  • TV-L - Entgeltordnung / Entgeltgruppe 6
    1
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / I. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe V a
    0
  • Anlage 1a zum BAT Bund/TdL / Vergütungsgruppe VIII
    0
  • Aushilfen (BAT) / 4.1.3 Haushaltsnahme geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse
    0
  • Besoldungsgesetz Rheinland-Pfalz / Besoldungsgruppe C 1 (kw)
    0
  • Besoldungsgesetz Sachsen [bis 31.12.2023] / Besoldungsgruppe B 8
    0
  • Freibeträge: Lohn- und einkommensteuerliche Bewertung / 4.1 ELStAM-Freibetrag
    0
  • Brandenburgisches Datenschutzgesetz / §§ 30 - 31 Unterabschnitt 2 Besondere Verarbeitungssituationen außerhalb des Anwendungsbereichs der Verordnung (EU) 2016/679
    0
  • Eingruppierung – Entgeltordnung (VKA) / 14.3 Ingenieure
    0
  • Entgeltordnung VKA / VI. Beschäftigte im Fernmeldebetriebsdienst
    0
  • Geringfügigkeits-Richtlinien (GeringfügRL) / Beispiel 13
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG § 6 BPersVG (und e ... / 1.2 Dienststellenbegriffe
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 72-75 BPersVG ( ... / 3.13.4 Bindung an Beschlüsse
    0
  • Hock, Stehle, Wäldele (u.a.), BPersVG §§ 72-75 BPersVG ( ... / 3.14.2.1 Vorsitz
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe TVöD Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Öffentlicher Dienst
Optimal managen: Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst
Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst
Bild: Haufe Shop

Das Buch erläutert die Methoden der aufgaben- bzw. prozessorientierten Personalbedarfsermittlung im öffentlichen Dienst und zeigt, wie Zeiten und Mengen transparent und fortschreibungsfähig ausgewiesen werden können.


Abmahnung
Abmahnung

1 Einleitung Die Abmahnung als solche gesetzlich nicht näher geregelt. Sie wird lediglich in verschiedenen Gesetzen erwähnt, so z. B. in § 314 Abs. 2 und § 323 Abs. 3 BGB sowie in § 12 Abs. 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Außerdem ...

4 Wochen testen


Newsletter Arbeitsschutz
Newsletter Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst

Aktuelle Informationen zum Thema Digitalisierung & Transformation im Öffentlichen Dienst frei Haus – abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Digitalisierung
  • Transformation
  • Weiterbildung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Öffentlicher Dienst Archiv
Haufe Group
Haufe Öffentlicher Sektor Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Shop Öffentlicher Dienst
Öffentlicher Dienst Produkte Komplettlösungen Finanzen & Controlling Produkte Haufe Shop Buchwelt

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren