Nicht dynamisch ausgestaltet sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Entgeltbestandteile. Sie bleiben von Tariferhöhungen unberührt.
- Zulagen für ständige Schichtarbeit bzw. ständige Wechselschichtarbeit
- sog. Pflegezulagen für Pflege auf Intensivstationen, geriatrischen Stationen usw.
- Erschwerniszuschläge (es sei denn im landesbezirklichen Tarifvertrag ist die Dynamik ausdrücklich geregelt)
- Strukturausgleich
- vermögenswirksame Leistungen
- Zulage für Beschäftigte der EG 5-15 in Krankenhäusern nach § 15 Abs. 2.1 TVöD-K
- Besitzstandszulagen, wie z. B. Techniker-, Meister- und Programmiererzulage
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