Nicht dynamisch ausgestaltet sind insbesondere die nachfolgend aufgelisteten Entgeltbestandteile. Sie bleiben von Tariferhöhungen unberührt.

  • Zulagen für ständige Schichtarbeit bzw. ständige Wechselschichtarbeit
  • sog. Pflegezulagen für Pflege auf Intensivstationen, geriatrischen Stationen usw.
  • Erschwerniszuschläge (es sei denn im landesbezirklichen Tarifvertrag ist die Dynamik ausdrücklich geregelt)
  • Strukturausgleich
  • vermögenswirksame Leistungen
  • Zulage für Beschäftigte der EG 5-15 in Krankenhäusern nach § 15 Abs. 2.1 TVöD-K
  • Besitzstandszulagen, wie z. B. Techniker-, Meister- und Programmiererzulage

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