Mit dem Begriff des „Hausmeisters“ ist ein bestimmtes Berufsbild im berufskundlichen Sinn verbunden. Zu seinen Aufgaben gehören typischerweise die Regelung und Wartung von technischen und sanitären Anlagen sowie der Hauselektrik. Darüber hinaus übernimmt er Streich-, Maler- oder Verlegearbeiten und führt Botendienste sowie kleinere Transportarbeiten durch. Er ist zudem für die Außenanlagen von Gebäuden, den Winterdienst und die Müllentsorgung verantwortlich (www.berufenet.arbeitsagentur.de – Hausmeister/in – Tätigkeitsinhalte, zuletzt abgerufen am 15. Dezember 2020). Der Hausmeister übt danach regelmäßig eine Vielzahl von Tätigkeiten rund um ein Gebäudeobjekt eigenverantwortlich aus.[1]

 Der Hausmeister legt bei notwendigen Arbeiten selbst mit Hand an, insbesondere bei Reparaturen.[2] Eine Berufsausbildung zum Hausmeister gibt es nicht. Die Beschäftigten müssen daher für die Tätigkeit über ein Grundlagenwissen verfügen, das für die Tätigkeit eines Hausmeisters benötigt wird. Daraus folgt, dass in erster Linie anerkannte Ausbildungsberufe in den Bereichen Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung der vorgenannten Anlagen (Elektriker, Gas- und Wasserinstallateur etc.) als "einschlägig" für eine Tätigkeit als Hausmeister angesehen werden können. Der Einsatz der Hausmeister erfolgt im Bereich des öffentlichen Dienstes insbesondere in Schulen, Verwaltungsgebäuden bzw. sonstigen öffentlichen Einrichtungen.

Bis zum Inkrafttreten des TVöD waren Hausmeister sowohl im Arbeiterverhältnis als auch im Angestelltenverhältnis nach dem BAT/BAT-O eingesetzt. Außerdem richtete sich das Beschäftigungsverhältnis nach ergänzenden tariflichen Vorschriften (Anlage 2r zum BAT für Bund und Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Anlage 2r zum BAT-O, bezirkliche Regelungen für die Kommunen). Nach dem Inkrafttreten des TVöD am 1.10.2005 gilt jedenfalls für Hausmeister des Bundes und im Bereich der VKA, unabhängig vom bisherigen Status, einheitliches Tarifrecht.

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