Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.2.2 TVÜ-Bund

Im Bereich des Bundes galten entsprechende Regelungen mit Ausnahme von Abs. 4. Dies beruht darauf, dass § 25 BAT, zu dem die Anlage 3 zum BAT vereinbart worden ist, nur im Bereich der VKA gilt. Aufgrund des Änderungstarifvertrags Nr. 7 vom 5.9.2013 zum TVÜ-Bund, der im Zusammenhang mit der Entgeltordnung für die Beschäftigten des Bundes vereinbart worden ist, sind die Absätze...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.7.3 TVÜ-Bund

Der TVÜ-Bund enthält keine eigenen Regelungen zu Erschwerniszuschlägen und Schichtzulagen. Jedoch ergibt sich aus § 19 Abs. 5 Satz 2 TVöD unmittelbar zunächst eine Weitergeltung der bisherigen Regelungen über Erschwerniszuschläge bis zur Ablösung durch einen Tarifvertrag.mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.5.2.1 Für Angestellte

Als 2. Schritt war der Beschäftigte innerhalb der Entgeltgruppe einer Stufe zuzuordnen. Angestellte wurden dabei nicht unmittelbar einer bestimmten Grundentgelt- oder Entwicklungsstufe der neuen Tabelle zugeordnet. Vielmehr wurden sie mit ihren am Stichtag tatsächlich erhaltenen Bezügen, aus denen ein sog. Vergleichsentgelt gebildet wurde, in eine individuelle Zwischenstufe ü...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.8.1 Entgeltgruppen 3 bis 8

War bei Angestellten der Entgeltgruppen 3 bis 8 am Stichtag der Einführung des neuen Tarifrechts die Hälfte der Zeitdauer für einen Aufstieg in die nächste BAT-Vergütungsgruppe erfüllt, erfolgte der "Aufstieg" in die nächsthöhere Entgeltgruppe zum jeweiligen individuellen Aufstiegszeitpunkt. Beispiel 1 Eine Angestellte, eingruppiert in BAT VII mit Bewährungsaufstieg nach 6 Ja...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.2 Die 2 Versionen des TVÜ

Am 13.9.2005 wurden 2 Textfassungen des TVÜ, der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) unterzeichnet. Zwar wurden die Tarifverhandlungen zur Überleitung der ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.9 Übergangsregelung zur Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage (§ 25)

§ 25 enthält eine besondere Besitzstandsregelung für Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst. Die Besitzstandsregelung bezieht sich ausschließlich auf die Zusatzversorgungspflichtigkeit der sog. Feuerwehrzulage nach Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O und greift die dort verankerte Besitzstandsregelung auf. Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O hat folgenden Wortlaut: Angestellte im Einsat...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Im Bereich der VKA-Tarifgebiet West erfasste der Tarifvertrag über die Einmalzahlung vom 9.2.2005 lediglich das Jahr 2005. Die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sind Regelungsgegenstand des TVÜ-VKA geworden. Im Bereich der VKA-Tarifgebiet Ost erfolgte aufgrund der Tarifrunde 2005 keine Einmalzahlung. Stattdessen wurde der Bemessungssatz wie fo...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.1 Der eigenständige Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten

Mit dem Abschluss der Lohn- und Vergütungstarifverhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes im Januar 2003 auf eine Prozessvereinbarung verständigt, wonach bis Anfang 2005 das gesamte Tarifrecht des öffentlichen Dienstes reformiert werden sollte. Am 9.2.2005 haben sich der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)[1] in ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.2 Besitzstandsregelungen (§ 29a)

Abs. 1 Bereits § 17 Abs. 4 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung enthielt die Regelung, dass Anpassungen der Eingruppierung aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung mit Wirkung für die Zukunft erfolgen (Satz 1) und bei Rückgruppierungen, die in diesem Zusammenhang erfolgen, finanzielle Nachteile im Wege einer nicht dynamischen Besitzstandszulage auszugleiche...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.11 Angestellte im Bibliotheksdienst (§ 27)

Nr. 2 SR 2m BAT/BAT-O ist durch das Inkrafttreten des TVöD unberührt geblieben. Diese Regelung hat folgenden Wortlaut: Den Bibliothekaren, zu deren Aufgaben auch die Erarbeitung von Bücherkenntnissen und die Besprechung von Neuerscheinungen gehören, ist hierfür eine nach den besonderen Verhältnissen der einzelnen Bibliothek bemessene Zeit auf die regelmäßige Arbeitszeit anzur...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.7.2 TVÜ-Bund

Abs. 1 Satz 1 ist wortgleich mit Abs. 1 der VKA-Fassung. Da die Beschäftigungszeit auch für die sog. Unkündbarkeit (§ 34 Abs. 2 TVöD) von Bedeutung ist, hat der Bund entsprechend der in § 53 Abs. 3 BAT enthaltenen Einschränkung der Beschäftigungszeit die nach § 72 Abschn. A Ziff. I BAT berücksichtigten Zeiten im Rahmen des TVÜ als anrechnungsfähig ausgeschlossen. Es handelt ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.5 Besondere Regelungen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst – Abschn. IVa (§ 28a bis § 28e)

§ 28a ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27.7.2009 in den TVÜ-VKA eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.11.2009. Spätere Neuregelungen hierzu enthalten der Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30.9.2015, der Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29.4.2016, der Änderungstarifvertrag Nr. 15 vom 18.4.2018, der Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 25.10.2020, der Änderungstarifve...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.1 Eingruppierung (§ 17)

§ 17 TVÜ-VKA ist aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung durch den Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29.4.2016 zum TVÜ-VKA mit Wirkung vom 1.1.2017 grundlegend umgestaltet worden: Abs. 1 wurde neu gefasst. Die Absätze 2 bis 6 wurden unter Beibehaltung der Absatzbezeichnungen gestrichen. Abs. 7 und die Anlage 3 wurden neu gefasst. Abs. 8 wurde unter Beibehaltung der Absatzb...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.8 Bereitschaftszeiten (§ 24)

2.4.8.1 TVÜ-VKA § 15 Abs. 2 BAT und § 14 Abs. 2 BMT-G i. V. m. den Bezirkstarifverträgen der kommunalen Arbeitgeberverbände haben Möglichkeiten vorgesehen, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. So war in Nr. 3 SR 2r BAT (Tarifgebiet West) die Arbeitszeit für Hausmeister beim Bund und im Bereich der TdL auf 50,5...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.7 Erschwerniszuschläge, Schichtzulagen (§ 23)

2.4.7.1 Erschwerniszuschläge (Abs. 1) TVÜ-VKA Die bis zum 30.9.2005 maßgebenden Regelungen über Erschwerniszuschläge bleiben über diesen Zeitpunkt hinaus zunächst weiterhin in Kraft, und zwar so lange, bis sie durch eine neue tarifliche Regelung abgelöst werden. Dies gilt auch für neu eingestellte Beschäftigte i. S. v. § 1 Abs. 2. Die Übergangszeit endete allerdings hinsichtl...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.8.2 TVÜ-Bund

Der TVÜ-Bund enthält hierzu in § 22 inhaltsgleiche Regelungen. Dort wird nicht nur auf Nr. 3 SR 2r BAT-O verwiesen, sondern auch auf Nr. 3 SR 2r BAT. Die Sonderregelungen für Angestellte als Hausmeister (SR 2r BAT) gelten nämlich nur für die beim Bund und im Bereich der TdL beschäftigten Hausmeister, nicht aber im Bereich der VKA.mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.11.1 TVÜ-Bund

Da der Bund keine Angestellten beschäftigt, für die die SR 2m BAT/BAT-O gegolten haben, enthält der TVÜ-Bund keine § 27 TVÜ-VKA entsprechende Regelung.mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.4.2 Arbeiter

Die Überleitung der Arbeiter erfolgte in 3 Schritten: Zuordnung der Lohngruppe zu einer Entgeltgruppe des TVöD Ermittlung der Stufe Ermittlung der Stufe entsprechend der Beschäftigungszeit Ermittlung des Vergleichsentgelts Falls Vergleichsentgelt unter dem Stufenwert liegt, Bildung einer individuellen Zwischenstufe Besitzstandsregelungenmehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.10 Angestellte als Lehrkräfte in Musikschulen (§ 26)

2.4.10.1 TVÜ-VKA Nach § 52 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BT-V (= Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 der Anlage D.8 zum TVöD-V) gilt ein Musikschullehrer dann als vollbeschäftigt, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten (= 1.350 Unterrichtsminuten) beträgt. Diese Regelung entspricht der bis zum 30.9.2005 maßg...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.12.2 TVÜ-Bund

Die Regelung in § 27 TVÜ-VKA war inhaltsgleich unter § 21 TVÜ-Bund zu finden mit der Maßgabe, dass der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt war und anstelle der aufgeführten Regelungen des BMT-G/BMT-G-O auf die für die Arbeiter des Bundes geltenden Vorschriften im MTArb/MTArb-O verwiesen wurde. § 21 TVÜ-Bund ist mit Wirkung vom 1.3.2012 aufgehoben worden.mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.2 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 30.9.2005 (§ 18)

2.4.2.1 TVÜ-VKA Übersicht § 10 TVÜ-Bund/VKA regelt den Fall, dass am Stichtag der Überleitung die höherwertige Tätigkeit bereits übertragen worden ist. § 14 TVöD regelt den Fall, dass einem ab dem 1.10.2005 neu eingestellten Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit vorübergehend übertragen wird. § 18 TVÜ-Bund/VKA regelt die Fälle, dass einem übergeleiteten Beschäftigten nach de...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.4 Jahressonderzahlung für die Jahre 2005 und 2006 (§ 20)

Bezüglich dieser Regelung wird auf die Darlegungen im Stichwort Jahressonderzahlung verwiesen. § 20 hat aufgrund Zeitablaufs seine praktische Bedeutung verloren. Die Regelung ist mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31.3.2012 zum TVÜ-VKA aufgehoben worden. TVÜ-Bund § 20 ist mit Wirkung vom 1.3.2012 aufgehoben worden.mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.6.2 TVÜ-Bund

Der TVÜ-Bund enthält insoweit keine entsprechenden Regelungen.mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.12 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile (§ 28)

2.4.12.1 TVÜ-VKA Der Teil der Bezüge, der nicht in monatlichen Beträgen oder Pauschalen festgelegt ist, wurde gemäß § 36 Abs. 1 Unterabs. 2 BAT/BAT-O/BAT-Ostdeutsche Sparkassen bzw. § 26a Abs. 1 Unterabs. 2 BMT-G/BMT-G-O nach der Arbeitsleistung des Vorvormonats bemessen. Ohne die Übergangsregelung in § 28 TVÜ-VKA wären z. B. Zeitzuschläge, die den Beschäftigten aufgrund von ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.4.1 Angestellte

Die Überleitung von Angestellten erfolgte in 5 Schritten: Zuordnung der Vergütungsgruppe zu einer Entgeltgruppe des TVöD Ermittlung der Stufe Ermittlung des Vergleichsentgelts Bildung einer individuellen Zwischenstufe Überleitung aus dem BAT-Tabellensystem in die individuelle Zwischenstufe Prüfung, ob Aufstiege zu berücksichtigen sind (50-%-Regel) Prüfung, ob Strukturausgleich gewä...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.10.2 TVÜ-Bund

Der TVÜ-Bund enthält hierzu keine Regelung. Allerdings enthält § 23 Sonderregelungen für besondere Berufsgruppen. Diese Überleitungs-, Übergangs- und Besitzstandsregelungen ergeben sich aus der Anlage 5 TVÜ-Bund.mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.6.6 Hebammen und Entbindungspfleger (§ 29e)

§ 29e ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 6.4.2025 in den TVÜ-VKA eingefügt worden, und zwar mit Wirkung vom 1.1.2025. Danach werden Hebammen und Entbindungspfleger, denen am 1.1.2025 oder danach Tätigkeiten übertragen sind, die einer der Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe P 11 in der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung erfüllen, rechtlich so gestellt, als ob sie...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.6 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b und SR 2c BAT/BAT-O (§ 22)

2.4.6.1 TVÜ-VKA Hintergrund der Regelung (Abs. 1) Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im "SIMAP-Urteil" vom 3.10.2000[1] und im Urteil[2] vom 9.10.2003 ist der Bereitschaftsdienst nach der EU-Richtlinie 2003/88/EG arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Dieser Rechtsprechung hatte sich das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen[3] ange...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.3 Entgeltgruppen 2 Ü und 15 Ü (§ 19)

2.4.3.1 TVÜ-VKA Überleitung in die Entgeltgruppe 2 Ü (Abs. 1) Die Regelung in Abs. 1 betrifft lediglich den Arbeiterbereich wie folgt: Hierdurch sind die beim Inkrafttreten des TVöD bestehenden 15 Entgeltgruppen zunächst für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung um eine weitere Entgeltgruppe erweitert worden. Die Entgeltgruppe 2 Ü gilt jedoch auch nach dem...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5 Einmalzahlungen für 2006 und 2007 (§ 21)

2.4.5.1 TVÜ-VKA Grundregelung (Abs. 1) Im Bereich der VKA-Tarifgebiet West erfasste der Tarifvertrag über die Einmalzahlung vom 9.2.2005 lediglich das Jahr 2005. Die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sind Regelungsgegenstand des TVÜ-VKA geworden. Im Bereich der VKA-Tarifgebiet Ost erfolgte aufgrund der Tarifrunde 2005 keine Einmalzahlung. Stattdessen wurde der Bemess...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.8.2 Entgeltgruppen 2 sowie 9 bis 15

Bei der Überleitung von Angestellten in die Entgeltgruppe 2 oder 9 bis 15 fand ein ausstehender Aufstieg generell zunächst nur dann Berücksichtigung, wenn er in der Zeit zwischen dem 1.11.2005 und dem 31.12.2009 anstand. In der ursprünglichen Fassung war als Stichtag der 30.9.2007 enthalten. Diese Regelung wurde mit Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 erheblich erweite...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.2 TVÜ-Bund

Die Einmalzahlung für die Tarifbeschäftigten des Bundes ist nicht im TVÜ-Bund, sondern in einem eigenen Tarifvertrag geregelt worden.[1] Sie erhielten einheitlich in den Tarifgebieten Ost und West in den Jahren 2005, 2006 und 2007 jeweils eine Einmalzahlung i. H. v. 300 EUR, die in Teilbeträgen ausgezahlt wurde. Auszubildende, Schüler und Praktikanten erhielten eine Einmalzah...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.8.3 Berücksichtigung einer Höhergruppierung/Herabgruppierung zwischen dem 1.10.2005 und dem 1.10.2007

Wurde der Beschäftigte vor dem 1.10.2007 höhergruppiert, z. B. wegen Berücksichtigung eines Bewährungs- oder Fallgruppenaufstiegs oder wegen Übertragung einer mit einer höheren Entgeltgruppe bewerteten Tätigkeit, so erhielt er in der höheren Entgeltgruppe Entgelt nach der regulären Stufe, deren Betrag mindestens der individuellen Zwischenstufe entsprach, jedoch nicht weniger...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.3.2 TVÜ-Bund

Die Regelung in Abs. 1 ist im TVÜ-Bund identisch mit der Maßgabe, dass aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung für die Beschäftigten des Bundes am 1.1.2014 der Anwendungsbereich auf den Zeitraum vom 1.10.2005 bis zum 31.12.2013 begrenzt worden ist. Die Regelung in Abs. 2 ist oben dargestellt. Der Bund hat ergänzend vereinbart, dass § 6 Abs. 4 TVÜ-Bund keine Anwendung f...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.9.1 TVÜ-VKA

Zu einem Tarifrecht, das modern und zukunftsfähig sein will, gehören insbesondere praxisfreundliche Regelungen, die dazu beitragen, unnötigen Verwaltungsaufwand und aufwendige Berechnungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Tarifvertragsparteien haben sich deshalb im Rahmen der Tarifrunde im Februar 2005 u. a. darauf verständigt, dass einzelvertraglich zusätzliche Entgeltbes...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.4.2 TVÜ-Bund

Die Abs. 1 bis 3 sind inhaltsgleich mit der Maßgabe, dass in Abs. 1 Satz 1 der BAT-Ostdeutsche Sparkassen nicht aufgeführt ist und anstelle des BMT-G/BMT-G-O auf die für die Arbeiter des Bundes geltenden Manteltarifverträge MTArb/MTArb-O verwiesen wird und eine Protokollerklärung zu Abs. 2 Satz 1 nicht aufgenommen worden ist, da sich die regelmäßige Arbeitszeit im Bereich de...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 10 Abgrenzung zu § 32 Abs. 3 TV-L – Übertragung einer Führungsposition auf Zeit

Das BAG hat entschieden, dass § 32 TVöD keine gegenüber § 14 TVöD speziellere Norm für Führungspositionen ist. Die Entscheidung ist auf den TV-L übertragbar, da § 32 Abs. 3 TV-L und § 32 Abs. 3 TVöD den gleichen Wortlaut haben.[1] Die Tarifvertragsparteien haben mit § 14 TV-L eine besondere Vergütungsregelung für die nicht auf Dauer angelegte Übertragung einer höherwertigen T...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.3 Anspruchsdauer und Fälligkeit

Der Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG beginnt mit dem Tag, an dem die Frau wegen eines Beschäftigungsverbotes eine Entgeltminderung erfährt. Dabei ist es gleichgültig, ob ihre Arbeitspflichten aufgrund des Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise suspendiert sind ("teilweises Beschäftigungsverbot"). Der Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht auch, wenn der Arbe...mehr

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Schichtarbeit / 5 Überstunden bei Schichtarbeit

Grundsätzlich sind Überstunden die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 TV-L) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden (§ 7 Abs. 7 TV-L). Abweichend ...mehr

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Mutterschutzlohn / 1.2 Grundsatz der Monokausalität

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss das Beschäftigungsverbot alleinige Ursache für den Entgeltausfall sein ("Grundsatz der Monokausalität", vgl. nur BAG, Urteil v. 12.3.1997, 5 AZR 766/95; BAG, Urteil v. 13.2.2002, 5 AZR 588/00). Dies ergibt sich auch aus dem Wortlaut von § 18 Satz 1 MuSchG ("wegen eines Beschäftigungsverbotes"). Besteht aus anderen Gründe...mehr

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Vorübergehende höherwertige... / 5.4 Ständige Vertretung

Nicht erfasst werden die Fälle der ständigen Vertretung. Dies ist bei der Eingruppierung des ständigen Vertreters schon bei den einschlägigen Tätigkeitsmerkmalen berücksichtigt oder ggf. zu berücksichtigen.[1] Dem BAG nach liegt im Fall der Vertretung grundsätzlich keine Übertragung einer anderen Tätigkeit i. S. d. § 14 Abs. 1 TVöD vor, wenn der Beschäftigte arbeitsvertragli...mehr

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Schichtarbeit / 3.2 Nachtschichten

Nachtschichten sind nach § 7 Abs. 1 Satz 3 TV-L Arbeitsschichten, die mindestens 2 Stunden Nachtarbeit umfassen. Eine Definition der Nachtschichten enthält der BAT nicht. Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr, also 9 Stunden ( § 7 Abs. 5 TV-L). Demgegenüber umfasst die Nachtarbeit nach § 15 Abs. 8 Unterabs. 5 BAT den Zeitraum von 20 Uhr bis 6 Uhr, also 10 Stund...mehr

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Schichtarbeit / 4.3 Zeitspanne 13 Stunden

Der nach § 7 Abs. 2 TV-L vorausgesetzte Mindestzeitraum umfasst die Zeitspanne vom Beginn der frühesten Schicht bis zum Ende der spätesten Schicht.[1] Beträgt die Zeitspanne nicht mindestens 13 Stunden, liegt keine Schichtarbeit im tarifvertraglichen Sinne vor. Dies hat zur Folge, dass weder ein Anspruch auf die Schichtzulage (§ 8 Abs. 8 TV-L) noch ein Anspruch auf Zusatzurl...mehr

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Schichtarbeit / 3.3 Schichtplan

Der Schichtplan ist im TV-L nicht definiert. In § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 und Unterabs. 7 BAT wird der Begriff "Schichtplan" durch den Klammerzusatz "(Dienstplan)" erläutert, indem der Schichtplan dem Dienstplan gleichgestellt wird. Für den TV-L gilt nichts anderes. Mit dem Dienstplan werden die Arbeitszeit für den Kalendertag und die Uhrzeit festgelegt. Der Schichtplan...mehr

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Entgelt / 2.6.1 TVöD

Im Wesentlichen enthält der TVöD folgende sonstige Entgeltbestandteile: Zeitzuschläge für Arbeiten zu ungünstigen Zeiten (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TVöD), Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienstentgelte (§ 8 Abs. 3 bis 4 TVöD), Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 5, 6 TVöD), Zulagen wegen vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeiten (§ 14 Abs. 3 TVöD), Leistungszulagen,...mehr

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Entgelt / 3.1.3 Abweichungen von den §§ 16, 17 TVöD

Die Stufenzuordnung im TVöD erfolgt normalerweise nach den Vorgaben des § 16 TVöD, eine Verkürzung oder Verlängerung der Stufenlaufzeiten nach Maßgabe des § 17 TVöD. Abweichungen von diesen Regelungen, wie die Stufenvorweggewährung, können in speziellen Vorschriften zum TVöD festgelegt sein, sie finden sich aber auch in Richtlinien oder Rundschreiben des Bundesministeriums d...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1 Zulagen- und Prämiensystem, § 18 TVöD

Anders als in § 18 (Bund) ist in § 18 (VKA) das Leistungsentgelt abschließend tarifvertraglich geregelt. Zudem ist § 18 TVöD (VKA) im Gegensatz zu § 18 TVöD (Bund) nicht als Kann-Vorschrift ausgestaltet. Vielmehr besteht nach § 18 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2, Abs. 4 S. 1 TVöD (VKA) die Verpflichtung des Arbeitgebers zur jährlichen Auszahlung des Leistungsentgelts. Die Umsetzung kan...mehr

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Entgelt / 4.2.2.1.8 Protokollerklärungen zu § 18 (VKA) TVöD

Hinsichtlich der Protokollerklärungen zu § 18 (VKA) wird auf die Erläuterungen zu Punkt 4.2.1.3 mit folgenden Ergänzungen hingewiesen: Protokollerklärung Nr. 2 zu § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD/VKA: Zu § 18 Abs. 4 Satz 3 TVöD/VKA wurde im Jahr 2008 eine Protokollerklärung Nr. 2 geschaffen. Diese sah vor, dass Beschäftigte im Vollstreckungsdienst diejenigen Leistungen als Erfolgsprämi...mehr

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Entgelt / 4.2.2.2 Alternatives Entgelt-Anreizsystem, § 18a TVöD

Mit dem im Rahmen der Umsetzung der Tarifeinigung vom 25.10.2020 in den TVöD eingefügten § 18a haben die Tarifvertragsparteien den Betriebsparteien die Möglichkeit eröffnet, auf der Grundlage einer Betriebs- oder einvernehmlichen Dienstvereinbarung das Leistungsentgeltvolumen für die leistungsorientierte Bezahlung ganz oder teilweise für andere Leistungen (z. B. Kita-Zuschüs...mehr

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Entgelt / 3.7.2.1 Anwendung des § 17 Abs. 4 Satz 2, Abs. 4a Satz 3, Abs. 4a.1 Satz 3 TVöD

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (zu den Ausnahmen bei stufengleicher Höhergruppierung Ziff. 3.7.1.3.2). Dies gilt sowohl bei der stufengleichen Höhergruppierung (hierzu ZIff. 3.7.1.3) als auch der betragsmäßigen Höhergruppierung (hierzu Ziff. 3.7.1.1.). Erfolgt die Hö...mehr