Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.13 Wissenschaftliche Hochschulbildung

Sämtliche Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 13–15 besitzen als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Neben dem Vorliegen einer abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung ist des Weiteren erforderlich, dass die konkret auszuübende Tätigkeit diese wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert, dass also die durch die Hochs...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.2 Rechtscharakter der Entgeltordnung

Nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) enthält die Entgeltordnung Rechtsnormen und ist Gesetz im materiellen Sinne. Hingegen haben Eingruppierungsrichtlinien der Arbeitgeberverbände bzw. des Bundes in seinen Rundschreiben weder eine tarifrechtliche noch eine arbeitsrechtliche Bedeutung, da es sich hierbei lediglich um einseitige Empfehlungen einer Tarifvertragspartei an ih...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2 Entgeltgruppe 13 + Zulage nach § 17 Abs. 8 TVÜ-Bund

Beschäftigte in der Entgeltgruppe 13, die nach § 17 Abs. 8 TVÜ-Bund eine persönliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Entgelt ihrer Stufe nach Entgeltgruppe 13 und der entsprechenden Stufe der Entgeltgruppe 14 erhalten, werden von Amts wegen, also ohne Antrag, mit Inkrafttreten der Entgeltordnung stufengleich und unter Anrechnung der bisherigen Stufenlauf...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.2 Ausbildungszulage (§ 16 TV EntgO Bund)

Die Ausbildungszulage entspricht der früheren Lehrgesellenzulage (§ 4 TV LohngrV Bund). Sie ist lediglich redaktionell angepasst worden. Auch der persönliche Geltungsbereich hat sich nicht geändert. Voraussetzung für den Erhalt der Ausbildungszulage ist die Eingruppierung nach einem Tätigkeitsmerkmal des Teils III Abschn. 4 der Entgeltordnung (Ausbilderinnen und Ausbilder in...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.10 Entgeltgruppe 2Ü

Die im Überleitungsrecht geschaffene Entgeltgruppe 2Ü sieht die Entgeltordnung nicht mehr vor. Diese Tätigkeiten sind in der Entgeltordnung nunmehr entweder der Entgeltgruppe 3 (also höher) oder im Ausnahmefall der Entgeltgruppe 2 (also niedriger) zugeordnet worden. Zur Höhergruppierung der in den TV EntgO Bund übergeleiteten Beschäftigten ist ein Antrag gem. § 26 Abs. 1 TVÜ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.3 Technische Hochschulbildung (§ 9 TV EntgO Bund)

Eine abgeschlossene technische Hochschulbildung liegt vor, wenn von einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule ein Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule" ("FH"), ein anderer nach § 18 HRG gleichwertiger Abschlussgrad oder ein Bachelorgrad verliehen wurde, der den Zugang zur Laufbahn ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.4 Modernisierung der Tätigkeitsmerkmale aufgrund technischer Entwicklungen (z. B. im IT-Bereich oder auch Technikbereich)

Aufgrund eines Wandels bei Berufs- oder Bildungsabschlüssen (z. B. infolge des Bologna-Prozesses) oder aufgrund des Wandels von Berufsbildern (z. B. bei Beschäftigten im Fremdsprachendienst und bei Restauratoren) waren eine Vielzahl der bisherigen Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsordnung überholt und kaum noch anwendbar. Aufgrund dessen kamen sämtliche Tätigkeitsmerkmale und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.3 Beschäftigte der Entgeltgruppe 2Ü evtl. in die EG 3

Die Entgeltgruppe 2Ü wurde aufgelöst. Die ihr zugeordneten Tätigkeitsmerkmale wurden entsprechend der durch die Tarifvertragsparteien beurteilten Wertigkeiten überwiegend der Entgeltgruppe 3, in wenigen Fällen der Entgeltgruppe 2 zugeordnet. Für ab dem 1.1.2014 neu eingestellte Beschäftigte ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 2Ü somit nicht mehr möglich. Vorhandene Besch...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.7 Entfallen der Besitzstände bei Höhergruppierung nach § 26 TVÜ-Bund

Werden Beschäftigte, die eine Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-Bund (Vergütungsgruppenzulagen) oder eine Besitzstandszulage nach § 25 Abs. 3 TVÜ-Bund (Techniker-, Meister- oder Programmiererzulage) erhalten, auf Antrag höhergruppiert, entfällt diese Besitzstandszulage rückwirkend ab dem 1.1.2014, und zwar vollständig (§ 26 Abs. 4 Satz 1 TVÜ-Bund). Die näheren Einzelheiten insb...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Struktur des Teils III

Die Entgeltgruppe 1–3 wie auch die Entgeltgruppen 4 und 7 werden in den Teil III integriert, um so die ganze Bandbreite der Entgeltgruppen weitgehend zu nutzen und Differenzierungen in der Wertigkeit der Tätigkeiten zu ermöglichen. Auch wurden die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2 bis 4 zur Behebung von Abgrenzungsschwierigkeiten neu strukturiert. Die Berufsbilder wurde...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.5 Beschäftigte im Bereich Informationstechnik und Ingenieure

Im Bereich der Informationstechnik (Teil III Abschn. 24) weisen die neuen Tätigkeitsmerkmale mit den früheren Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte in der Datenverarbeitung kaum Gemeinsamkeiten auf. Daher müssen die Tätigkeiten neu bewertet und zum Teil höher eingruppiert werden. Im Bereich der Ingenieure (Teil III Abschn. 25) wird das in den Heraushebungsmerkmalen geforderte z...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.1 Geltungsbereich des Teils I

Teil I enthält Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst. Die Tätigkeitsmerkmale des Teils I gelten nur, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten keines der Tätigkeitsmerkmale der Teile III, IV, V oder VI erfüllt und es sich auch nicht um eine körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeit handelt (§ 3 Abs. 4 Satz 1 TV EntgO Bund). Teil I besitzt damit eine beschränk...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.4 Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (§ 18 TV EntgO Bund)

Beschäftigte im Pflegedienst sind geregelt in Teil IV Abschn. 25 für den Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung. Durch Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 18.4.2018 zum TV EntgO Bund wurde die Regelung über den Pflegedienst aus Abschnitt XI Unterabschnitt 1 bis 3 Teil B der Entgeltordnung (VKA) übernommen und damit auch die Pflegezulagen in den Protokollerklärungen Nr. ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.3 Verhältnis von Teil I zu Teil II

Teil I enthält Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst und Teil II Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Sonach enthält die Entgeltordnung 2 "allgemeine" Teile. Dies beruht darauf, dass für diese beiden Bereiche keine gemeinsamen allgemeinen Tätigkeitsmerkmale gefunden werden konnten, die gleichzeitig Rechtssicherheit...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.2 Körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten (§ 2 TV EntgO Bund)

§ 2 Abs. 3 TV EntgO Bund enthält die zentrale Definition der "körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten". Danach sind dies Tätigkeiten, die bei Weitergeltung des TV LohngrV von einem Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 des TV LohngrV erfasst würden. Der Sache nach handelt es sich hierbei um die früheren Arbeitertätigkeiten. Diese Definition gilt für alle Regelungen des TV Ent...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.5 Verhältnis der Teile IV bis VI zu Teil III

Nach Ziffer 1 der Niederschriftserklärung Nr. 1 zu § 3 TV EntgO Bund ist der jeweilige Teil für die in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen der Teile IV, V oder VI geregelten Tätigkeiten abschließend. Soweit die Tätigkeit keines der in dem jeweiligen Teil aufgeführten Tätigkeitsmerkmale erfüllt, sind die Teile IV, V und VI nicht abschließend. In diesem Fall ist zunächst zu prüf...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.9.4 Bestandsschutz bei Ausgleichszulagen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Die Protokollerklärung zum 3. Abschn. TVÜ-Bund regelte zunächst übergangsweise die Überleitung von Beschäftigten mit Zahlungen nach §§ 25, 37 MTArb/MTArb-O bzw. § 56 BAT/BAT-O (Lohn- bzw. Vergütungssicherung bei Leistungsminderung). In der Protokollerklärung wurde auch aufgenommen, dass die fortgeltenden Bestimmungen auch auf die Zulage nach §§ 15 u. 16 TV EntgO Bund angewen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4 Tätigkeiten, für die eine eingehende Einarbeitung bzw. eine fachliche Anlernung erforderlich ist, die über eine Einarbeitung im Sinne der Entgeltgruppe 2 hinausgeht

Das Tätigkeitsmerkmal in der EG 3 ist neu kreiert worden. Es löst zusammen mit dem ebenfalls neugeschaffenen Tätigkeitsmerkmal "schwierige Tätigkeit" der EG 4 das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" der VergGr. VIII Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT ab. Die bislang unter das Tätigkeitsmerkmal "schwierigere Tätigkeiten" subsumierten Tätigkeiten sind nach d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5 Überblick über Entstehung und den Aufbau der bisher geltenden Allgemeinen Vergütungsordnung

Die Entgeltordnung ist aus der Allgemeinen Vergütungsordnung (im Folgenden: Vergütungsordnung) und dem Lohngruppenverzeichnis hervorgegangen, die in der Hauptsache redaktionell überbearbeitet wurden. Daher kann auch die bisherige Rechtsprechung hierzu weiterhin herangezogen werden. Zum besseren Verständnis zunächst eine kurze Übersicht über den Aufbau der bislang geltenden V...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.7 Vorgehen bei mehreren Arbeitsvorgängen

Besteht die auszuübende Tätigkeit aus mehreren Arbeitsvorgängen, erfolgt die Prüfung der Geltung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Teile der Entgeltordnung für jeden Arbeitsvorgang gesondert (Protokollerklärung zu § 3 TV EntgO Bund). Die Tarifvertragsparteien haben dies anhand eines Beispiels in den Niederschriftserklärungen näher erläutert. Beispiel 5 (Registratur-, Büro...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.4 Geprüfte Meister sowie staatlich geprüfte Techniker (§ 10 TV EntgO Bund)

Geprüfte Meister sind Beschäftigte, die eine Meisterprüfung auf der Grundlage der Handwerksordnung oder des Berufsbildungsgesetzes bestanden haben. Die Definition beruht auf den in den Tätigkeitsmerkmalen des Teil II Abschn. Q der Anlage 1a zum BAT enthaltenen Begriffen "Handwerksmeister, Industriemeister" sowie der entsprechenden Protokollnotiz Nr. 3. Sie dehnt den Geltungs...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3 Der Arbeitsvorgang als Bewertungsgrundlage

Ursprünglich erfolgte die Eingruppierung gem. § 22 BAT – wie schon nach der TO.A – nach der "überwiegend auszuübenden" Tätigkeit. Die hierzu bei angenommener "einheitlich zu bewertender Gesamttätigkeit" entwickelte Rechtsprechung des BAG führte 1975 zur Neufassung des § 22 BAT. Durch den 37. Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des BAT vom 17.3.1975 ist der Begriff des Ar...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.1 Einbeziehung der Entgeltgruppen 4 und 7

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 2 und 4 des TVÜ-Bund ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestelltenbereich geöffnet, um so das gesamte Entgeltgruppengefüge zu nutzen und eine ausgewogene Differenzierung und "Feineinstellung" bei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.2 Zusammenhangstätigkeiten bzw. Zusammenhangsarbeiten

Alle mit der Erledigung eines Arbeitsvorgangs in engem Zusammenhang stehenden sonstigen Arbeitsleistungen werden als Zusammenhangstätigkeiten bezeichnet. Diese sind dem Arbeitsvorgang zuzuordnen und dürfen nicht gesondert im Sinne einer Atomisierung bewertet werden. Eine getrennte Bewertung von Zusammenhangstätigkeiten würde, da es sich um meist "einfache" Arbeiten handelt, ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.3 Keine Berücksichtigung mehr von Einarbeitungszeiten

Bislang wurde bei manchen Tätigkeitsmerkmalen während einer Einarbeitungszeit von bis zu einem Jahr eine geringere Vergütungsgruppe vorgesehen. Eine derartige Differenzierung ist entfallen. Die Beschäftigten sind nunmehr von Anfang an entsprechend dem Niveau eingruppiert, das sie nach altem Recht erst nach Ablauf der Einarbeitungszeit erreicht haben. Praxis-Beispiel Beschäfti...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.1 Zulage für Vorarbeiter und Vorhandwerker (§ 15 TV EntgO Bund)

Die Zulagenregelung entspricht inhaltlich der früheren Regelung in § 3 TV LohngrV Bund. Sie ist lediglich redaktionell angepasst worden. Auch der persönliche Geltungsbereich hat sich nicht geändert. Er beschränkt sich auf Beschäftigte, die nach Tätigkeitsmerkmalen eingruppiert sind, welche im Anhang zu § 15 TV EntgO Bund aufgelistet sind. Die Regelung gilt entsprechend auch ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.3.7 Außertarifliche Zulagen

Außertarifliche IT-Fachkräftezulage [1] Mit dem TV EntgO Bund bleiben die außertariflichen Instrumente der IT-Fachkräftezulage und der Vorweggewährung von Stufen für IT-Fachkräfte grundsätzlich unverändert erhalten. Diese Personalgewinnungsmaßnahmen können bis zum 31.12.2020 (RS dem BMI vom 13.12.2018, AZ: D5-31002/4#21) angewendet werden. Entgelterhöhungen, die sich aufgrund d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3 Einfache Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal in EG 2 ersetzt die Tätigkeitsmerkmale "mit einfacheren Arbeiten" der Vergütungsgruppe IXb Fallgr. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXa Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT und "mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit" der Vergütungsgruppe X Fallgr. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5 Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund

Durch den am 1.1.2014 in Kraft getretenen TV EntgO Bund sind im Vergleich zum früheren Recht vielfach höhere Eingruppierungen vereinbart worden. Für die hiervon betroffenen Beschäftigten eröffnet sich dadurch die Möglichkeit einer Höhergruppierung, ohne dass sich ihre auszuübende Tätigkeit ändert. Allerdings erfolgt eine derartige Höhergruppierung nur auf Antrag. Dies kann u...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1 Teil I der Entgeltordnung

Teil I der Entgeltordnung enthält nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren ersten Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. Damit werden die Tätigkeitsmerkmale auf ihren Wesenskern beschränkt. Die ursprünglich in Teil I (Allgemeiner Teil) der Anlage 1a zum BAT/BAT-O geregelten besonderen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.2 Hochschulbildung (§ 8 TV EntgO Bund)

§ 8 TV EntgO Bund enthält erstmals eine zentrale Definition der Hochschulbildung, die die sich aus dem Bologna-Prozess ergebenden Änderungen berücksichtigt. Inhaltlich beschreibt die Hochschulbildung das Niveau des Bachelor-Abschlusses bzw. des bisherigen Fachhochschulabschlusses. Eine Hochschulbildung liegt danach vor, wenn von einer Hochschule i. S. d. § 1 Hochschulrahmeng...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.5 Schwierige Tätigkeit

Dieses neu geschaffene Tätigkeitsmerkmal ist in der Entgeltgruppe 4 Fallgr. 1 enthalten. Nach der Protokollerklärung Nr. 7 zu Teil 1 der Entgeltordnung sind schwierige Tätigkeiten solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. d. EG 3 erfordern, z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit. Das Vorgänger-Tätigkeitsme...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.1 Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit

Die Qualität und Quantität der geleisteten Arbeit ist unerheblich. Maßgebend für die Eingruppierung ist nicht die "ausgeübte", sondern die "auszuübende" Tätigkeit. Es kommt daher nicht darauf an, ob der Beschäftigte den Anforderungen gewachsen ist oder nicht. Dies fällt in den Bereich des Arbeitgeberrisikos. So hat das BAG bereits im Urteil vom 28.5.1968[1] entschieden, dass...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3 Teil III der Entgeltordnung

In Teil III der Entgeltordnung sind die Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen geregelt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist Teil III in alphabetischer Reihenfolge in 48 Abschnitte unterteilt nach Berufs- und Beschäftigtengruppen. Große Abschnitte sind wiederum in Unterabschnitte gegliedert wie z. B. Abschn. 16 (Fremdsprachendienste) oder Abschn. 21 (Gesundh...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.3 Einstufung vergleichbarer Beschäftigter

Anträge auf Höhergruppierung werden häufig mit dem Hinweis begründet, dass ein Beschäftigter bei einer vergleichbaren Behörde mit dem gleichen Aufgabenbereich Entgelt z. B. nach der Entgeltgruppe 9b erhalte. In einem Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem Beschäftigten die Darlegungs- und Beweislast. So hat das Bundesarbeitsgericht[1] darauf hingewiesen, dass der Mitarbeite...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.6 Einstufung über- oder untergeordneter Mitarbeiter

Die Eingruppierung über- oder untergeordneter Mitarbeiter spielt i. d. R. keine Rolle, es sei denn, dass das Tätigkeitsmerkmal selbst die Eingruppierung von der Anzahl und Eingruppierung der unterstellten Mitarbeiter abhängig macht. Praxis-Beispiel Entgeltgruppe 14 Fallgr. 4 Teil I der Entgeltordnung. Hier werden Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbi...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Die Regelungen des TV EntgO Bund

Im TV EntgO Bund sind die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgeblichen Regelungen zentral zusammengefasst und "vor die Klammer" gezogen worden. Damit erhält der Anwender ohne großes Suchen einen vollständigen Überblick und eine schnelle Orientierung über die von ihm zu beachtenden Anwendungshinweise. Bisher waren diese Regelungen an verschiedenen Stellen verstreut i...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.1 Übersicht über die Mitbestimmungstatbestände

Nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 PersVG unterliegen der Mitbestimmung die Praxis-Beispiel Beispiel Eingruppierung, Höher- oder Rückgruppierung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit. Darüber hinaus wird in einigen Landespersonalvertretungsgesetzen ausdrücklich die Feststellung der Fallgruppe als mitbestimmungspflichtiger Tatbestand festgelegt. Nach § 99 BetrVG ist ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2.8 Übergangsregelungen DDR-Abschlüsse (§ 14 TV EntgO Bund)

§ 14 TV EntgO Bund stellt die in der DDR erworbenen Abschlüsse nach den Maßgaben des Einigungsvertrages den entsprechenden Anforderungen in den Tätigkeitsmerkmalen gleich. Dies entspricht der bisherigen Regelung in der Vorbemerkung Nr. 9 zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT/BAT-O und in Nr. 5 Abs. 2 der Vorbemerkungen zu allen Lohngruppen des Lohngruppenverzeichn...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.2 Geltungsbereich des Teils II

Teil II enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Nach der Definition in § 2 Abs. 3 TV EntgO Bund sind dies Tätigkeiten, die bei Weitergeltung des TV LohngrV von einem Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 des TV LohngrV erfasst würden. Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten des Teils II gelte...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.1 Allgemeines

Die Entgeltordnung enthält eine Vielzahl von unbestimmten Tätigkeitsmerkmalen. Diese sog. unbestimmten Rechtsbegriffe, z. B. "einfachste Tätigkeit", "einfache Tätigkeit", "schwierige Tätigkeit", "gründliche Fachkenntnisse", "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse", "selbstständige Leistungen" sind auslegungsbedürftig. Ihrem Charakter entsprechend können unbestimmte Rechts...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.5 Auswirkungen einer unterlassenen Personalvertretungsbeteiligung

Wird das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung verletzt, ist zwischen den individualrechtlichen und den personalvertretungsrechtlichen Auswirkungen zu unterscheiden. Der Entgeltanspruch beruht allein und ausschließlich auf der individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag und der sich hieraus ergebenden tariflichen Bewertung der auszuübenden Tätigkeit. Dieser A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.3 Mitbestimmung bei einer Höhergruppierung

Höhergruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in eine höhere Entgeltgruppe. Die Höhergruppierung ist in § 78 Abs. 1 Nr. 4 BPersVG ausdrücklich als Mitbestimmungstatbestand angeführt. Zu beachten ist, dass in manchen Personalvertretungsgesetzen der Länder die Höhergruppierung als solche nicht der Mitbestimmung unterliegt, sondern lediglich die Übertragung einer höherw...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.8 Haushalts-/Stellenplan

Ohne Bedeutung für die Eingruppierung des Beschäftigten ist die jeweilige Ausweisung einer entsprechenden Stelle im Haushalts- bzw. Stellenplan. Somit kann der Arbeitgeber tarifliche Ansprüche auf Bezahlung nach einer bestimmten Entgeltgruppe nicht unter Berufung auf haushaltsrechtliche Vorschriften oder unter Berufung auf den Stellenplan zurückweisen. Nach dem Urteil des Bu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.8 Tätigkeitsmerkmale mit Voraussetzungen in der Person in den Teilen II bis VI

Nach der Niederschriftserklärung Nr. 6 zu § 3 TV EntgO Bund ist wie folgt zu verfahren: Ist einem Beschäftigten eine Tätigkeit übertragen worden, die unter ein Tätigkeitsmerkmal der Teile III, IV, V oder VI zu subsumieren ist, das eine Voraussetzung in der Person enthält (§ 6 TV EntgO Bund), die der Beschäftigte aber nicht erfüllt, finden dennoch die Tätigkeitsmerkmale des j...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.1 Begriff des Arbeitsvorgangs

Nach der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) sind die Arbeitsvorgänge wie folgt definiert: Zitat Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangsarbeiten), die, bezogen auf den Aufgabenkreis der/des Beschäftigten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen (z. B. unterschriftsreife Bearbeitung eines Aktenvorgangs, e...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.3.3 Atomisierungsverbot

Der Begriff Atomisierung (i. S. v. völlig zerstören, zerkleinern) wurde vom Bundesarbeitsgericht geschaffen. Atomisierung bedeutet, Arbeitsvorgänge in kleinstmögliche abgrenzbare Arbeitsleistungen zu zerstückeln mit der Folge, dass diese rechtswidrig gebildeten Bewertungseinheiten eine "schlechtere" Gesamtbewertung ermöglichen. Zu beachten ist hierbei, dass zur Vermeidung ein...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.1.5 Unterstellungsverhältnisse (§ 5 TV EntgO Bund)

§ 5 TV EntgO Bund enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fallgr. 2 des Teils I der Entgeltordnung). Sie entsprechen inhaltlich weitgehend den beiden Vorgängerregelungen in Nr. 6 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen der Anlage 1a zum BAT bzw. in ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.2 Teil II der Entgeltordnung

Die Tätigkeitsmerkmale des Teils II finden gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 TV EntgO Bund nur Anwendung auf körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Definiert sind die körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten in § 2 Abs. 3 TV EntgO Bund. Teil II der Entgeltordnung enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Es werden hier nahezu unv...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.3 Auslegung von Eingruppierungsnormen

Die Entgeltordnung enthält unterschiedliche, in ihrer Wertigkeit abgestufte unbestimmte Tätigkeitsmerkmale, die im Einzelfall auszufüllen sind. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe sind solche, deren Inhalt nicht durch einen feststehenden Sachverhalt bestimmt wird, sondern bei deren Anwendung auf den Einzelfall eine Fixierung erforderlich ist, die entweder im Bereich des Tatsäc...mehr