Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.3 Kausalität

Die Krankheit, die nicht rechtswidrige Sterilisation oder der nicht rechtswidrige bzw. nicht strafbare Schwangerschaftsabbruch müssen die alleinige Ursache für die Arbeitsunfähigkeit sein.[1] Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderfälle, wie z. B.: Mutterschutz Während der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG besteht kein Anspruch auf Krankenbezüge, auch wenn die Bes...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.8 Auszubildende

Seit 2007 betrug die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet West 90 v. H. und im Tarifgebiet Ost 67,5 v. H. des den Auszubildenden für November zustehenden Ausbildungsentgelts (§ 14 Abs. 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG -). Zum Ausgleich dafür, dass diese Jahressonderzahlung niedriger ist als die bisherige Summe aus Zuwendung und Urlaubsgeld, erhalten Auszubildende bei Beendigung ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5.4 Besondere Entgeltregelungen (Absatz 3 Satz 1 Buchst. d)

Die Entgeltregelungen für Sonderformen der Arbeit, nämlich für Zeitzuschläge (§ 10 Abs. 1), Mehrarbeit (§ 10 Abs. 2). Rufbereitschaft (§ 10 Abs. 3), Bereitschaftsdienst (§ 10 Abs. 4), Wechselschichtarbeit (§ 10 Abs. 5 und 7), Schichtarbeit (§ 10 Abs. 6 und 8), konnten nach Absatz 3 Satz 1 Buchst. e in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung mit einer Frist von einem Jahr zu...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.6 Pflicht zur Leistung von Sonderformen der Arbeit (Absatz 5)

Gemäß Absatz 5 sind die Arbeitnehmer im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung folgender Sonderformen der Arbeit verpflichtet: Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag (vgl. Erl zu § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c). Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.1 Vorbemerkungen

§ 22 ist die umfangreichste Vorschrift im Mantelteil des TV-V. Dies beruht darauf, dass die Tarifvertragsparteien von Anfang an das Ziel verfolgt haben, das am Stichtag der Überleitung in den Betrieben vorhandene Personal vollständig in den TV-V überzuleiten, um ein unter Umständen jahrelanges Nebeneinander von BAT und BMT-G II einerseits sowie TV-V andererseits zu vermeiden...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.8.2 Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes bei siebeneinhalbjähriger Beschäftigungsdauer (Absatz 7 Satz 2)

Sofern Arbeitnehmer am Stichtag ein ununterbrochen bestehendes Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von siebeneinhalb Jahren aufweisen können, wird auch ihnen der Erwerb des besonderen Kündigungsschutzes noch ermöglicht. Er tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Arbeitnehmer bei unterstellter Fortgeltung des BAT bzw. BMT-G II die Voraussetzungen hierfür erfüllt hätte. Be...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.4 Verlust des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung

Negativvoraussetzung ist schließlich das fehlende Verschulden des Beschäftigten an der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Im Gegensatz zu BAT und TVöD fehlt hier die Eingrenzung auf grobe Fahrlässigkeit. Eine Legaldefinition fehlt. Es handelt sich nicht um ein Verschulden i. S. des § 276 BGB , sondern ein den Anspruch beseitigendes "Verschulden gegen sich selbst" i. S. d...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem TV-V beruhen und nicht nach Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz unberücksichtigt bleiben. Demzufolge gehören zum Arbeitsentgelt und dam...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 12.5.2 Mindest- und Höchstbeträge

Absatz 4 Satz 2 bestimmt für die Höhe der Zuschläge Mindest- (5 %) und Höchstbeträge (15 %). Der Prozentsatz bezieht sich auf den auf eine Stunde entfallenden Anteil des monatlichen Entgelts der Entgeltgruppe 2 Stufe 1. Die Anbindung der Zuschläge an die Entgeltgruppe 2, die für das Tarifgebiet Ost und West unterschiedliche Beträge ausweist, hatte demgemäß unterschiedliche Zu...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 21.2.6 Weitere Tarifverträge

Über die in § 21 Abs. 1 TV-V genannten Tarifverträge hinaus sind gemäß § 18 der Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunal – (ATV-K) bzw. der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung – ATV) anzuwenden. Für Auszubi...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.2 Auflösungsvertrag (Absatz 1 Satz 1 Buchst. b)

§ 19 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b entspricht § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD. Nach dem auch im Arbeitsrecht – wenn auch eingeschränkt – geltenden Grundsatz der Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) können die Parteien des Arbeitsvertrages diesen jederzeit einvernehmlich aufheben. Ein Auflösungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform (Absatz 6 sowie § 623 BGB). Bei einem Vertrag übe...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.3 Freiwillige Geltung des TV-V (Absatz 2)

Absatz 2 regelt im Gegensatz zu Absatz 1 die freiwillige Geltung des TV-V. Diese besteht darin, dass Betriebe, die nicht unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 fallen, gleichwohl den TV-V anwenden können, wenn sie dies wollen (Einbeziehung in den Geltungsbereich – erster Fall), und umgekehrt Betriebe, die unter den unmittelbaren Geltungsbereich nach Absatz 1 f...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.4.4 Geringfügig Beschäftigte

Im Rahmen der Tarifrunde 2014 haben sich die Tarifvertragsparteien insoweit auf eine Anpassung des Tarifvertrages an die geltende Rechtslage verständigt. Aufgrund des 10. Änderungstarifvertrages vom 1.4.2014 zum TV-V ist § 1 Abs. 3 Buchst. d neu gefasst worden. Mit Wirkung vom 1.3.2014 sind nur noch geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vom Geltungsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.2 Inhalt der Auskunft

Die zu erteilende Auskunft muss den Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 1 EntgTranspG informieren über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung bezüglich seines Entgeltes Angaben zum Vergleichsentgelt der Beschäftigten des anderen Geschlechtes (§ 10 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG) über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt bis zu 2 weitere einzelne vom Arbeitnehmer zu benennen...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.1 Privilegierte Arbeitgeber

Bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches privilegiert das Gesetz tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber. Der Begriff der tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 4 und 5 EntgTranspG. Tarifgebundene Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die einen Entgelttarifvertrag oder Entgeltrahmentarifvertrag aufgrund § 3 Abs. 1 TVG anwenden. Ihre Bindu...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.4 Rechtsfolgen der erteilten Auskunft

Welchen Nutzen die erteilte Auskunft für den Arbeitnehmer hat, verrät das Gesetz nicht. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG soll sie der Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes dienen. Hier ist zu unterscheiden, worüber die Auskunft erteilt worden ist. Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die Bedeutung der Auskunft jedoch ganz erheblich aufg...mehr

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Ausbildung / 2.3.7 Unständige Entgeltbestandteile, § 8a

Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVAöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind in § 7 TVöD zusammengefasst und...mehr

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Ausbildung / 3.9.5.1 Anteilige Jahressonderzahlung

Besteht das Ausbildungsverhältnis am 1.12. nicht mehr, steht dem Auszubildenden grundsätzlich kein Anspruch auf die Jahressonderzahlung zu. Eine Ausnahme gilt gem. § 14 Abs. 4 TVAöD dann, wenn der Auszubildende im unmittelbaren Anschluss an die Ausbildung in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden ist, das am 1.12. noch besteht. In diesem Fall erhält der Auszubildende zusamm...mehr

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Ausbildung / 3.9.5.2 Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis ist das Ausbildungsentgelt (§ 8) des letzten (vollen) Kalendermonats des Ausbildungsverhältnisses, wenn das Ausbildungsverhältnis im November nicht mehr besteht. Für die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis ist § 20 TVöD anzuwenden. Danach ist der Bemessungssatz, der sich n...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.4 Schadenshaftung, § 5 Abs. 3 TVAöD

Durch den Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31.3.2008 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil – vom 13.9.2005 ist § 5 TVAöD um einen Abs. 3 erweitert worden. Dieser regelte bis zum 28.2.2017 die Schadenshaftung der Auszubildenden dahingehend, dass für die Schadenshaftung der Auszubildenden die für die Beschäftigten des Ausbildend...mehr

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Ausbildung / 3.5.2.1 Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber, stellt sich die Frage nach der Höhe des Urlaubsanspruchs, denn die Anwendung der tariflichen Zwölftelungsregelung des § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD zur Berechnung von Teilurlaubsansprüchen würde bei einer Gesamtbetrachtu...mehr

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Ausbildung / 2.3.13.2 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

Das Berufsbildungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, aber auch der TVAöD sehen neben der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch eine Entgeltfortzahlung in anderen Fällen vor. Berufsschulunterricht und Prüfungen, § 19 BBiG: Gem. § 19 Abs. 1 Nr. 1 BBiG besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Freistellung nach § 15 BBiG (siehe Ziffer 2.3.2.1). Hierbei...mehr

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Ausbildung / 3.6.4 Abordnungen und Zuweisungen

Bei Abordnungen und Zuweisungen werden die Kosten nach Maßgabe des § 10 Abs. 2 erstattet (siehe hierzu Ziffer 3.6.2). Die Tarifvertragsparteien haben die Begriffe "Abordnung" und "Zuweisung" im TVAöD nicht näher erläutert. Allerdings ist davon auszugehen, dass sie die Begriffe i. S. d. § 4 TVöD verstanden wissen wollen, wo sie dem Begriff der "Abordnung" in der Protokollerkl...mehr

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Ausbildung / 3.3.2.2 Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitberufsausbildung

Für die Berechnung des Ausbildungsentgelts bei einer Teilzeitausbildung findet sich im TVAöD keine ausdrückliche Regelung. Es stellt sich daher die Frage, ob das Ausbildungsentgelt gleichwohl zeitratierlich gekürzt werden kann. Festzustellen ist, dass im Regelfall des § 8 TVAöD das Ausbildungsentgelt für eine Vollzeitausbildung gezahlt wird. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 TV...mehr

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Ausbildung / 2.3.14 Vermögenswirksame Leistungen

§ 13 Abs. 1 TVAöD regelt einen Rechtsanspruch des Auszubildenden auf eine vermögenswirksame Leistung i. H. v. 13,29 EUR monatlich. Die Unterscheidung nach Tarifgebiet West (13,29 EUR) und Tarifgebiet Ost (6,65 EUR) besteht im TVAöD mit Wirkung vom 1.1.2008 nicht mehr. Hinweis Für die Auszubildenden der Sparkassen gilt abweichend von § 13 Abs. 1 Satz 1 TVAöD die Vorschrift des...mehr

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Ausbildung / 3.5.2.2 Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber

Beendet ein Auszubildender im Laufe eines Monats sein Ausbildungsverhältnis und wechselt ohne Unterbrechung in ein TVöD-Arbeitsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber, ist der Teilmonat, in dem der Wechsel erfolgt, weder bei der Berechnung des Teilurlaubs für das beendete Ausbildungsverhältnis noch bei dem Teilurlaub des sich nahtlos anschließenden Arbeitsverhältnisses zu b...mehr

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Ausbildung / 2.3.2.2.2 Arbeitsbefreiung

Über § 12a Abs. 3 TVAöD finden die für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Regelungen zur Arbeitsbefreiung entsprechende Anwendung, z. B. § 29 TVöD. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (z. B. Niederkunft der Ehefrau/Lebenspartnerin i. S. d. Lebenspartnerschaftsgesetzes, § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a TVöD) steht dem Auszubildenden ein Anspruch auf Freistellung in ents...mehr

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Ausbildung / 3.3.3 Fälligkeit des Ausbildungsentgelts

Gemäß § 8 Abs. 2 TVAöD ist das Ausbildungsentgelt zu demselben Zeitpunkt fällig wie das den Beschäftigten des Ausbildenden gezahlte Entgelt. Soweit auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten des Ausbildenden der TVöD Anwendung findet, ist das Ausbildungsentgelt somit fällig am letzten Tag eines jeden Monats (§ 24 Abs. 1 TVöD), wobei unter dem letzten Tag eines Monats der ...mehr

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Ausbildung / 3.4.2 Erschwerniszuschläge

Werden Auszubildende im Bereich des Bundes im Rahmen ihrer Ausbildung in erheblichem Umfang mit Arbeiten beschäftigt, für die Beschäftigten i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 2 TVöD nach Maßgabe des § 19 Abs. 5 TVöD Erschwerniszuschläge zustehen, kann ihnen auf der Grundlage des § 8b Abs. 2a im 2. bis 4. Ausbildungsjahr ein monatlicher Pauschalzuschlag von 10 EUR gezahlt werden. Entsp...mehr

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Ausbildung / 3.6.1 Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen

Bei Dienstreisen und Reisen zur Ablegung der in den Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Prüfungen erhalten Auszubildende gem. § 10 Abs. 1 eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Reisekostenbestimmungen in der jeweiligen Fassung. Soweit die Beschäftigten unter den Geltungsbereich des TVöD – Besonderer Teil Verwaltu...mehr

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Ausbildung / 3.3.2.3 Berechnung des Ausbildungsentgelts für einzelne Stunden

Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils ist das monatliche Ausbildungsentgelt durch das 4,348-fache[1] der regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit (§ 7 TVAöD) zu teilen. Sonach ergeben sich pro Ausbildungsstunde folgende Beträge: bei einer wöchentlichen Ausbildungszeit von 39 Stunden (§ 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a und b [Tarifgebiet...mehr

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Ausbildung / 3.4.1 Zulagen für gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten

Gem. § 8b Abs. 1a und 1b erhalten Auszubildende bei Vorliegen der Voraussetzungen Zulagen nach § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O. Hinweis § 33 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 6 BAT/BAT-O gilt für Beschäftigte i. S. d. § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD im Bereich der VKA gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 3. bzw. 4. Spiegelstrich TVÜ-VKA bis zur Regelung in einem landesbezirklichen Tarifvertrag...mehr

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Ausbildung / 3.5.1 Urlaubsregelung, § 9

§ 9 Abs. 1 verweist wegen des Erholungsurlaubs auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen mit der Maßgabe, dass der Urlaubsanspruch der Auszubildenden bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche in jedem Kalenderjahr 30[1] Ausbildungstage beträgt. Aufgrund der Verweisung auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden ...mehr

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Ausbildung / 3.2.1 Dauer der Ausbildungszeit

Bei der wöchentlichen und täglichen Ausbildungszeit unterscheidet § 7 Abs. 1 zwischen den Auszubildenden, die nicht unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen, und den Auszubildenden, die als Jugendliche unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fallen. Für Letztere sind hinsichtlich der Dauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit insbesondere die §§ 4 und 8 JArbSchG maß...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.2 Schweigepflicht, § 5 Abs. 1 TVAöD

Der Auszubildende hat nach § 5 Abs. 1 TVAöD in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Ausbildenden. Dies bedeutet, dass er über alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch gesetzliche Vorschriften vorgesehen oder vom Arbeitgeber angeordnet ist, Verschwiegenheit zu wahren hat; an die Schweigepflicht bleibt der Auszubildende auch über die Bee...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.4 Ausnahmen vom Geltungsbereich, § 1 Abs. 2 TVAöD

Vom Geltungsbereich des TVAöD ausgenommen sind gem. § 1 Abs. 2 Buchst. a TVAöD Schülerinnen/Schüler in der Krankenpflegehilfe und Altenpflegehilfe. Grund dafür ist, dass es sich bei der Ausbildung nicht um eine Berufsausbildung im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz handelt, sondern um eine landesrechtlich (unterschiedlich) geregelte schulische Ausbildung an Berufsfa...mehr

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Ausbildung / 2.3.13.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, § 12

§ 12 Abs. 1 TVAöD sieht in Anlehnung an § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG vor, dass Auszubildende, die durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ohne ihr Verschulden verhindert sind, ihre Verpflichtungen aus dem Ausbildungsvertrag zu erfüllen, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu 6 Wochen sowie nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bei Wiederholu...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2 TVAöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.1 Zu § 1 Abs. 1 Buchst. a, d und e TVAöD

Vom Geltungsbereich des Besonderen Teil BBiG erfasst sind zum einen die Personen, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, in einem staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf[1] ausgebildet werden (Buchst. a). Ferner gilt der TVAöD-BBiG für die Auszubildenden in Betrieben oder Betriebsteilen, auf der...mehr

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Ausbildung / 3.3.1.2 Monatliches Ausbildungsentgelt nach dem TVAöD

§ 8 Abs. 1 TVAöD setzt die Vorgaben der §§ 17 Abs. 1 BBiG, 18 Abs. 1 Satz 1 BBiG dahingehend um, dass den Auszubildenden ein monatliches Ausbildungsentgelt gewährt wird, welches sich nach jedem Ausbildungsjahr erhöht. Das Ausbildungsentgelt gem. § 8 Abs. 1 TVAöD-BBiG gilt auch nach Einführung der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung (siehe hierzu Ziffer 3.3.1.1) weiterhin...mehr

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Ausbildung / 1.2.2.1.2 Zu § 1 Abs. 1 Buchst. b TVAöD

Der Besondere Teil Pflege erfasste bis zum 28.2.2018 nur die Schülerinnen/Schüler in der Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege und Altenpflege, die in Verwaltungen und Betrieben, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, ausgebildet werden. Durch § 2 Ziffer 1 des Änderungstarifvertrags Nr. 7 v. 18.4.2018 zum TVAöD – Allg...mehr

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Ausbildung / 3.6.3.1 Fahrtkosten

Hinsichtlich der Fahrtkosten bei Reisen zur Teilnahme am Unterricht an einer auswärtigen Berufsschule fand bis zum 30.9.2005 die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 3 Manteltarifvertrag für Auszubildende (Mantel-TV Azubi) vom 6.12.1974 Anwendung, nach der dem Auszubildenden für Reisen zur Teilnahme am Unterricht an einer auswärtigen Berufsschule die notwendigen Fahrtkosten insow...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.1 Ärztliche Untersuchungen, § 4 TVAöD

§ 4 Abs. 1 Satz 1 TVAöD sieht vor, dass die Auszubildenden auf Verlangen des Ausbildenden vor ihrer Einstellung ihre gesundheitliche Eignung durch das Zeugnis eines Betriebsarztes, eines Personalarztes[1] oder eines Amtsarztes nachzuweisen haben, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeinigt haben. Ergänzend ist für Auszubildende, ...mehr

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Aushilfen / 1.1 Geltung des TVöD für Aushilfsarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Aushilfe ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich festgelegt. Während er in 2 gesetzlichen Regelungen enthalten ist, nämlich in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist und in § 1 NachwG, aber auch hier nicht definiert, sondern vorausgesetzt wird, kommt der Begriff im TVöD nicht vor. Das bedeutet aber nic...mehr

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Aushilfen / 1.3 Aushilfstätigkeit im Geltungsbereich des TVöD

Liegt keine kurzfristige geringfügige Beschäftigung vor, so unterliegen Aushilfstätigkeiten den Regelungen des TVöD – und da dieser keine besonderen Regeln für Aushilfsarbeitsverhältnisse enthält, gibt es für diese Aushilfstätigkeiten keine Abweichungen gegenüber anderen Arbeitsverhältnissen. Daher sind sie auch tariflich nach §§ 12 ff. TVöD einzugruppieren. 1.3.1 Kündigung u...mehr

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Aushilfen / 1.3.3 Urlaubsansprüche

Aushilfen haben Urlaubsansprüche. Sie richten sich nach § 26 TVöD. Nach § 26 Abs. 2 b) TVöD beträgt der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses 1/12 des Urlaubs nach § 26 Abs. 1 TVöD. Zu beachten ist, dass es auf volle Monate, aber nicht volle Kalendermonate ankommt. Praxis-Beispiel Ist die Aushilfe vom 5.1. bis zum 4.2. beschäftigt, hat ...mehr

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Aushilfen / 1.3.2 Befristung

Für die Befristung von Aushilfsarbeitsverhältnissen im Bereich des TVöD sind für Tätigkeiten von Angestellten im Tarifgebiet West nach § 30 Abs. 1 Satz 2 TVöD die von den gesetzlichen Regelungen teilweise abweichenden Vorschriften des § 30 Abs. 2 bis 4 TVöD maßgeblich. Das bedeutet: Soll der Vertrag ohne Sachgrund befristet werden, muss die Laufzeit mindestens 6 Monate betrag...mehr

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Aushilfen / 1.3.4 Entgeltfortzahlung

Anders als nach § 3 Abs. 3 EFZG entsteht der Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 22 TVöD mit dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses und nicht erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses, da § 22 TVöD eine eigenständige tarifliche Regelung ist und insoweit keine Verweisung auf das EFZG enthält. Daher steht auch Aushilfen immer Entgeltfortzahlung ab dem 1....mehr