Fachbeiträge & Kommentare zu TVöD

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.6 Zulage bei vorübergehender Übertragung höherwertiger Tätigkeit

Wird eine höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend übertragen, so ist nach § 14 TVöD eine persönliche Zulage zu gewähren, die sich nach dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung der Tätigkeit ergeben hätte, bemisst. Entgeltgruppe 9–15 der sog. Höhergruppierungsgewinn Entgeltgruppe 1–8 eine Zulage in Höhe von 4,5 % des Tabell...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.7 Beschäftigungszeit

Nach § 34 Abs. 3 TVöD sind auf die für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss sowie das Jubiläumsgeld maßgebliche Beschäftigungszeit – neben den Zeiten bei demselben Arbeitgeber – auch Zeiten bei anderen, vom Geltungsbereich des Tarifvertrages erfassten Arbeitgebern oder öffentlich-rechtlichen Einrichtungen anzurechnen. Aufgrund der komplexen Regelung sollte der TVöD-Anwender d...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.4 Vereinfachung der Übergangsregelungen im TVÜ

Über die Besitzstands- und Vertrauensschutzregelungen des TVÜ werden bei übergeleiteten Beschäftigten auch in Zukunft noch kinderbezogene Entgeltbestandteile – bis zu 25 Jahre nach In-Kraft-Treten des TVöD – gewährt. Strukturausgleichszahlungen, die teilweise unbefristet zu gewähren sind, sollen die durch den zum 1.10.2005 (TVöD) / 1.11.2006 (TV-L) in Kraft getretenen Tarifv...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.2 Verweis auf den BAT-/BAT-O-Bund/MTArb

Für den Bereich des Bundes ersetzt der TVöD/TVÜ ab dem 1. Oktober 2005 vollständig die Mantel- und Entgeltregelungen des BAT, BAT-O, MTArb, MTArb-O, weshalb § 2 TVÜ-Bund auch deutlich kürzer ausfällt und wesentlich einfacher ausgestaltet ist als die entsprechende Regelung im TVÜ-VKA (Einzelheiten siehe unten 3.3). Wird im Arbeitsvertrag auf den BAT-Fassung Bund sowie die ergä...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.5 Rufbereitschaft

§ 8 Abs. 3 TVöD sieht für die Vergütung von Rufbereitschaft unterschiedliche Bestimmungen für Rufbereitschaften von mindestens 12 Stunden und Rufbereitschaften mit kürzerer Dauer vor. Diesbezüglich empfiehlt sich z. B. über eine Pauschalierung eine einfachere Regelung.mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.3 Zeitzuschläge

Erfordert die Aufgabenstellung der Einrichtung/des Betriebs Wochenend- und Nachtarbeit, so sieht der TVöD / TV-L vielfältige, wiederum komplex ausgestaltete Zeitzuschläge vor. So werden z. B. für Arbeit an Samstagen Zeitzuschläge grundsätzlich nur gezahlt, wenn die Arbeit zwischen 13 und 21 Uhr und außerhalb des Wechselschicht- oder Schichtdienstes geleistet wird. Wer am Sams...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.3.1 Verweis auf den BAT und die "ersetzenden" Tarifverträge

Ist bei nicht tarifgebundenen BAT-Anwendern im Arbeitsvertrag z. B. vereinbart: "Auf das Arbeitsverhältnis findet der BAT und die diesen ergänzenden bzw. ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für die VKA jeweils gültigen Fassung Anwendung …" , so gelten für das Arbeitsverhältnis ab dem 1. Oktober 2005 regelmäßig die Bestimmungen des TVöD. War der Arbeitgeber bisher n...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.1 Vorbemerkung

Zwar ist im TVöD die Entgeltberechnung grundsätzlich vereinfacht worden, die Besitzstandsregelungen konterkarieren dieses an sich positive Vorhaben jedoch weitgehend. Im Einzelnen: Die Festsetzung des (Grund-)Entgelts nach dem TVöD ist nachvollziehbar strukturiert. Die Beschäftigten werden – nach dem in Ziffer 5.2 geschilderten, insoweit noch komplexen und komplizierten Eingr...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 4.1 Vorbemerkung

Mit Einführung des TVöD wurden der BAT/BAT-O sowie die entsprechenden Arbeitertarifverträge mit ihren starren und wenig motivierenden Vergütungssystemen für den Bereich Bund und VKA durch ein modernes Entgeltsystem abgelöst. Der BAT beruhte auf dem Alimentationsprinzip: Hinsichtlich der Vergütungshöhe spielten das Lebensalter und der Familienstand des Mitarbeiters sowie die K...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.4 Verweis auf den BAT in der Fassung für die TdL

Wird im Arbeitsvertrag auf den BAT/BAT-O/MTArb in der für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils gültigen Fassung verwiesen, so verblieb es bis zum 31. Oktober 2006 bei der Anwendung der bisherigen Tarifverträge. Die TdL und die Gewerkschaften haben sich 2006 auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L) geeinigt. Der TV-L ist zum 1. November 2006 in Kraft ...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.3.3 Besonderheiten bei Austritt aus dem Arbeitgeberverband

Besonderheiten sind zu beachten, wenn der Arbeitgeber zu einem früheren Zeitpunkt Mitglied in einem kommunalen Arbeitgeberverband war und aus diesem ausgetreten ist. Hier gelten die Tarifregelungen nach dem Tarifvertragsgesetz nur noch mit ihrem Stand zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Verbandsaustritts weiter (sog. statische Tarifgeltung). Praxis-Tipp Ist der Arbeitgeber a...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3 Vereinfachung der Entgeltberechnung

5.3.1 Vorbemerkung Zwar ist im TVöD die Entgeltberechnung grundsätzlich vereinfacht worden, die Besitzstandsregelungen konterkarieren dieses an sich positive Vorhaben jedoch weitgehend. Im Einzelnen: Die Festsetzung des (Grund-)Entgelts nach dem TVöD ist nachvollziehbar strukturiert. Die Beschäftigten werden – nach dem in Ziffer 5.2 geschilderten, insoweit noch komplexen und k...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 3.1 Ermittlung der anzuwendenden Fassung des BAT

Zu unterscheiden ist zwischen Einrichtungen, die an den BAT in der Fassung für den Bund gebunden sind, Einrichtungen, die auf den BAT in der Fassung für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) verweisen und Einrichtungen, die den BAT in der Fassung für die kommunalen Arbeitgeberverbände anwenden. Zunächst bereitet in der Praxis häufig schon die Zuordnung der Einrichtung zu ...mehr

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TVöD-Anwender, in Anlehnung... / 5.3.2 Zulagen

Neben dem monatlichen Entgelt im engeren Sinne werden dem Beschäftigten Zulagen unterschiedlichster Art und Höhe gewährt. Dabei gibt es derart viele verschiedene Zulagen, dass es schwer fällt, den Überblick zu behalten und zuzuordnen, welche Zulagen nebeneinander gezahlt werden und welche sich gegenseitig ausschließen. 5.3.2.1 Wechselschichtzulage und Schichtzulage Nach § 8 Ab...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13 Regelungsinhalte für Betriebsvereinbarungen bei Anwendung des TVöD

Auch unter Geltung der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sind bestimmte Themen mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, d. h. sie können wie z. B. das Arbeitszeitmodell nicht einseitig vom Arbeitgeber vorgegeben, sondern müssen durch Betriebsvereinbarung geregelt werden. Die Betriebsvereinbarung ist die vorweggenommene Zustimmung des Betriebsrats zu Fragen, die s...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.1 Definition

Im TVöD erfolgt die Herausnahme der AT-Beschäftigten nicht wie in anderen Tarifgebieten typisch nach Tätigkeit oder Stellung im Betrieb oberhalb der höchsten Ebene des Tarifvertrags. Abgestellt wird allein auf das Entgelt, das über die Entgeltgruppe 15 hinausgehen muss. Überzeichnet bedeutet dies, dass ein Beschäftigter, der eine Tätigkeit nach der Entgeltgruppe 13 ausübt, a...mehr

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AT-Beschäftigte / 1 Überblick

In der betrieblichen Praxis wird in Unternehmen, in denen Tarifverträge zur Anwendung kommen, der Bereich der Angestellten regelmäßig aufgegliedert in die Gruppen der Tarifangestellten, außertariflich Angestellten (zukünftig AT-Beschäftigte) und[1] leitenden Angestellten. Der Begriff des leitenden Angestellten wird dabei als Rechtsfigur des Betriebsverfassungsrechts (§ 5 Abs. 3 ...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.2 Grundsätze der Entgeltgestaltung

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegen Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Gleiches gilt für die Festsetzung leistungsbezogener Entgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG). In Abschn. III des TVöD ist das Entgeltsystem d...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.1 Verteilung der Arbeitszeit

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – also das Arbeitszeitmodell – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln nur den Umfang der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 6 Abs. 1 TVöD), nicht jedoch die Verteilung d...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.2 Freiwillige Betriebsvereinbarungen/Regelungsabreden

Sog. freiwillige Betriebsvereinbarungen sind nicht zwingend erforderlich, können aber unter Bezug auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes geschlossen werden: Im Falle nicht ständiger Wechselschicht- oder Schichtarbeit soll im Bereich TVöD-VKA bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage geregelt werden (§ 27 Abs. 3 TVöD-VKA). Die Einigung übe...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 1 Die Bedeutung der Betriebsvereinbarung

Bei den echten Mitbestimmungsrechten (diese sind vor allem in §§ 87, 91, 97 Abs. 2, 112 Abs. 4 BetrVG geregelt) können Regelungen nur durch Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat getroffen werden. Einseitige Maßnahmen des Arbeitgebers sind hier deshalb unwirksam. Das gesetzliche Instrument dieser Einigung ist die Betriebsvereinbarung. Kommt bei diesen Mitbestimmungsre...mehr

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AT-Beschäftigte / 3.1 Begründung und Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Die arbeitsrechtliche Sonderstellung der AT-Beschäftigten ergibt sich aus der Nichtanwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrags. Dies bedeutet umgekehrt, dass besonderer Regelungsbedarf bei der Begründung der entsprechenden Arbeitsverhältnisse besteht. Der Arbeitsvertrag sollte neben Aufgabengebiet und Höhe der Vergütung alle wesentlichen Arbeitsbedingungen enthalten. Ein v...mehr

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AT-Beschäftigte / 4.1 AT-Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat

Da in allen Betrieben mit privatrechtlichem Unternehmen als Rechtsträger das Betriebsverfassungsgesetz gilt, gilt dies auch dann, wenn das Unternehmen vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist und der TVöD anzuwenden ist. Der Kreis der AT-Beschäftigten fällt in den persönlichen Geltungsbereich des BetrVG. Die AT-Beschäftigten gehören wie die übrigen Mitarbeiter mit Ausn...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1 Zwingende Betriebsvereinbarungen

Zwingende Betriebsvereinbarungen können von jeder Betriebspartei – Arbeitgeber und Betriebsrat – erzwungen werden, notfalls über das Einigungsstellenverfahren. 13.1.1 Verteilung der Arbeitszeit Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt die Verteilung der Arbeitszeit – also das Arbeitszeitmodell – der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit eine gesetzliche oder tarifl...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.3 Lage des Urlaubs

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes regeln die Dauer des Urlaubs, nicht jedoch die konkrete Lage im Urlaubsjahr, dem Kalenderjahr. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ist die Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer im Urlaubsjahr mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat, wenn zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten kein Einverständnis erzielt wird. Um diese sehr weit...mehr

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Betriebsvereinbarungen / 13.1.4 Rahmenbetriebsvereinbarung Technik

Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unterliegt die Einführung, Anwendung und Änderung von technischen Einrichtungen der Mitbestimmung des Betriebsrats, soweit diese die Kontrolle von Leistung und Verhalten der Beschäftigten ermöglichen. Die Vorschrift betrifft die gesamte Software, mit der heute technische Geräte betrieben werden. Allein aus dem Einloggen mit einem Passwort ergibt...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.2 Abgrenzung zu leitenden Angestellten

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist leitender Angestellter jemand, der als Angestellter Führungsfunktion hat. Auch außertarifliche Angestellte können eine Führungsposition innehaben. Die Abgrenzung ist jedoch wichtig, weil verschiedene Gesetze die Arbeitnehmergruppe der leitenden Angestellten aus dem Geltungsbereich nehmen, nicht jedoch die AT-Beschäftigten. Ein Angestellter, ...mehr

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AT-Beschäftigte / 2.2.1 Leitende Angestellte i. S. d. § 5 Abs. 3 BetrVG

Die wichtigste Definition findet sich in § 5 Abs. 3 BetrVG. Gesetzliche Regelungen, aber auch der TVöD (§ 1 Abs. 2 Buchst. a) nehmen hierauf Bezug. Die Vorschrift benennt funktionsbezogen 3 Fallgruppen, die die Zuordnung zu den leitenden Angestellten begründen können. Gemeinsam für jede der 3 Fallgruppen gilt, dass die in den Fallgruppen geforderten Merkmale vom Angestellten...mehr

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Betriebliche Übung / 6.1 Einschränkungen gemäß § 2 Abs. 2 TVöD

Das Entstehen betrieblicher Übungen soll durch ein konstitutives Schriftformerfordernis wie das des § 2 Abs. 2 TVöD verhindert[1] und damit eine Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes gesichert werden. Eine stillschweigende Leistungsgewährung kann zudem keine weitergehenden Rechte als eine ausdrückliche Regelung, die gegen § 2 Abs. 2 TVöD verstoßen ...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 1.1 Automatische Beendigungstatbestände

Das Arbeitsverhältnis endet automatisch – ohne dass es einer Kündigung oder des Abschlusses eines Auflösungsvertrags bedarf – bei einem befristeten Vertrag bei einer Zeitbefristung: mit Ablauf des im Arbeitsvertrag genannten Datums (Fristablauf, § 15 Abs. 1 TzBfG) bzw. bei einer Zweckbefristung: zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung beim Beschäftigten, dass der Z...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2.1 Urlaubsabgeltungsanspruch ermitteln

Im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch vorhandene (Rest-)Urlaubsansprüche des Beschäftigten sind abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Diese Verpflichtung gilt auch bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes. Entgegen einer in der Praxis verbreiteten Annahme ist der nachfolgende Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Urlaubstage nachzugewähren, die der Be...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 1.2 Sonstige Beendigungstatbestände

Im Übrigen endet das Arbeitsverhältnis durch Abschluss eines Auflösungsvertrags mit Ablauf des im Auflösungsvertrag genannten Enddatums (§ 33 Abs. 1 Buchst. b) TVöD/ TV-L/TV-H). durch Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bei außerordentlicher fristloser Kündigung mit Ablauf des Tags der Zustellung der Kündigung. Bei der ordentlichen Kündigung sind die Kündigungsfristen na...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Zeitversetzte Fälligkeit

Die nicht ständigen Entgeltbestandteile (insbesondere Zeitzuschläge, Bereitschaftsdienst-, Rufbereitschaftsentgelte) sind im übernächsten Kalendermonat nach Ableistung fällig (§ 24 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H). Es erfolgt also eine zeitversetzte Auszahlung. Praxis-Beispiel Zeitversetzte Auszahlung nicht ständiger Entgeltbestandteile Der Beschäftigte scheidet aufgrund einer ordentlic...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 4 Kein Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung

Anspruch auf die Jahressonderzahlung besteht nur, wenn der Beschäftigte am 1. Dezember eines Jahres im Arbeitsverhältnis steht (§ 20 TVöD/TV-L/TV-H; Einzelheiten siehe "Jahressonderzahlung",) Praxis-Beispiel Jahressonderzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beispiel 1: Das Arbeitsverhältnis ist befristet für die Zeit vom 15.12.2022 bis 14.12.2023. Für 2023 besteht Ans...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 2.3 Persönlicher Geltungsbereich

Das BPersVG gilt für alle in den Dienststellen des öffentlichen Dienstes Beschäftigten. Dabei unterteilt das Gesetz die Beschäftigten in die Untergruppen der Beamten und Arbeitnehmer. Hierzu zählen auch die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Auf Richter findet das BPersVG nur in Ausnahmefällen Anwendung (vgl. näher § 4 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG). Nur Beschäftigte der Diensts...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.6 Schweigepflicht

Personen, die Aufgaben nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Einhaltung der Schweigepflicht ist Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung. Bei Verstößen läuft der Personalrat rasch Gefahr, das Vertrauen der Beschäftigten in seine Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit zu...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.8 Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten

In folgenden Personalangelegenheiten steht der Personalvertretung das eingeschränkte Mitbestimmungsrecht zu (§ 75 Abs. 3 Satz 1 BPersVG): In Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer nach § 78 Abs. 1 BPersVG Einstellung nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG Einstellung ist grundsätzlich die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses. Deshalb unterfallen der Mitbestimmung im Sinne der V...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Schlussabrechnung vorzunehmen. Insbesondere sind noch zustehende Entgelte zu ermitteln und auszuzahlen (nicht ständige Entgelte, Urlaubsabgeltung etc.). Der Beschäftigte ist bei seiner Krankenkasse abzumelden, das Lohnkonto abzuschließen und der Finanzverwaltung die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 8.9.4 Fachliteratur, Schulungskosten

Zum Sachaufwand gehört weiter die Ausstattung mit Fachliteratur. Der Personalrat benötigt grundsätzlich – auch in kleineren Dienststellen – die für die Personalratsarbeit einschlägigen Gesetzestexte (insbesondere Vorschriften des Personalvertretungsrechts, des Beamtenrechts, des Arbeits- und Tarifrechts), Kommentierungen der häufig benötigten Gesetzeswerke (z. B. zum BPersVG u...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.1.1 Zwölftelung des Urlaubs

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Kalenderjahres steht dem Beschäftigten für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis Bestand hatte, ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu. – Ausscheiden in der ersten Hälfte des Kalenderjahres Praxis-Beispiel Zwölftelung des Urlaubs bei Ausscheiden in der ersten Hälfte des Kalenderjahrs Der Beschäftigte hat Anspruch auf 30...mehr

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Personalrat/Personalvertretung / 12.4 Freistellung für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Die Mitglieder des Personalrats haben einen Anspruch auf Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen (§ 54 BPersVG). Voraussetzung für die Freistellung und Kostenübernahme ist, dass Kenntnisse vermittelt werden, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die Schulung muss also in Bereichen erfo...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.1 Vom TVöD erfasste Arbeitgeber

Wichtig Nach § 1 TVöD gilt dieser Tarifvertrag grundsätzlich nur für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ist, stehen. Sonderregelungen gelten nach § 1 Abs. 3 TVöD für Versorgungs-, Nahverkehrsbetriebe und Waldwirtschaftsbetriebe/-betriebsteile. Au...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.2 "Wechsel" zwischen vom TVöD erfassten Arbeitgebern

Die Zeiten bei dem anderen TVöD-Arbeitgeber werden beim neuen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt, wenn der Beschäftigte zwischen TVöD-Arbeitgebern "wechselt". Auch wenn der Tarifwortlaut – im Gegensatz zu dem bis 30.9.2005 gültigen Tarifrecht BAT – nicht mehr die Formulierung "unmittelbarer Anschluss der Beschäftigungsverhältnisse" enthält, muss sich das neue Arbei...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.3 Mehrfacher Wechsel zwischen vom TVöD erfassten Arbeitgebern

Im Folgenden wird die Situation eines mehrfachen Arbeitgeberwechsels innerhalb des TVöD im Laufe des Erwerbslebens der Beschäftigten beleuchtet. Praxis-Beispiel Ein Arbeitnehmer war vom 1.11.1990 bis zum 14.10.2002 bei der F Stuttgart GmbH beschäftigt. Vom 15.10.2002 bis einschließlich 30.6.2006 stand er in einem Arbeitsverhältnis mit der Stadt B. Seit dem 1.7.2006 ist er bei...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2 Wechsel zwischen TVöD-Arbeitgebern

Wechseln Beschäftigte "zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfasst werden", werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt (§ 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD). 2.2.2.1 Vom TVöD erfasste Arbeitgeber Wichtig Nach § 1 TVöD gilt dieser Tarifvertrag grundsätzlich nur für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder z...mehr

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Beschäftigungszeit / 3 Die Bedeutung der Beschäftigungszeit nach dem TVöD

Die Beschäftigungszeit hat im TVöD Bedeutung für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss, die Zahlung des Jubiläumsgelds und die Dauer der Kündigungsfristen und im Tarifgebiet West für den Ausschluss der ordentlichen Kündigung (die sog. Unkündbarkeit) im Bereich des Bundes nach § 3 des Digitalisierungstarifvertrags – Entgeltsicherung – auf die Dynamisierung der persönlichen Zulage b...mehr

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Beschäftigungszeit / 4.4 Überleitung der Arbeiter vom BMT-G/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O in den TVöD

Arbeiter, die bis 30.9.2005 unter den Geltungsbereich des BMT-G/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O fielen (Einzelheiten siehe oben Ziffer 4.1), wurden im Rahmen der Überleitung entsprechend der nach § 6 BMT-G/BMT-G-O/MTArb/MTArb-O berechneten Beschäftigungszeit den Entgeltstufen der jeweiligen Entgeltgruppe des TVöD zugeordnet (§ 7 TVÜ). Diesbezüglich ist also die Berechnung der Beschäfti...mehr

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Beschäftigungszeit / 4.2 Besitzstand bei der Beschäftigungszeit

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TVÜ werden (nur) für die Dauer des über den 30.9.2005 hinaus fortbestehenden Arbeitsverhältnisses die vor dem 1.10.2005 nach Maßgabe der jeweiligen tarifrechtlichen Vorschriften anerkannten Beschäftigungszeiten als Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TVöD berücksichtigt. Für übergeleitete Beschäftigte bleibt die am 30.9.2005 ermittelte Beschäftigu...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.4 Zusammenfassende Betrachtung

Betrachtet man die Sätze 3 und 4 des § 34 Abs. 3 TVöD nebeneinander, so ergibt sich damit folgender Anwendungsbereich: § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD regelt die Anrechnung von Vorzeiten bei Arbeitgebern, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. § 34 Abs. 3 Satz 4 TVöD regelt die Vorzeiten bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Hier kommt es nicht darauf an, dass der f...mehr