Wird im Arbeitsvertrag auf den BAT/BAT-O/MTArb in der für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils gültigen Fassung verwiesen, so verblieb es bis zum 31. Oktober 2006 bei der Anwendung der bisherigen Tarifverträge.

Die TdL und die Gewerkschaften haben sich 2006 auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L) geeinigt. Der TV-L ist zum 1. November 2006 in Kraft getreten und löst zu diesem Zeitpunkt den BAT ab.[1]

[1] Vgl. hierzu BAG, Urteil v. 16.12.2009, 888/08, NZA 2010, 401. Auf die Ausführungen oben, Ziffer 3.2 wird verwiesen.

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