Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Musikschullehrer / 2.2.1 Arbeitsrechtliche Rechtsfolgen

Wird das Vertragsverhältnis arbeitsrechtlich als Arbeitsverhältnis eingeordnet, finden auf das Rechtsverhältnis sämtliche arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften Anwendung. Hierzu gehören insbesondere die gesetzlichen Regelungen über den Kündigungsschutz, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, den Mindesturlaub, den Mutterschutz, den gesetzlichen Mindestlohn sowie die Vorsc...mehr

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Musikschullehrer / 4.3 Musikschullehrer

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff der Lehrkraft in der Protokollnotiz zu § 44 TV-L definiert. Prägend für die Tätigkeit als Lehrkraft ist die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Musikschullehrer sind nach Nr. 1 b) des Abschnitt D solche Beschäftigte, die:mehr

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Musikschullehrer / 1 Einleitung

Für Musikschullehrer im Angestelltenverhältnis gelten grundsätzlich die allgemeinen tariflichen Regelungen. Abweichende Bestimmungen, die die Besonderheiten der Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub berücksichtigen, gibt es im Geltungsbereich des TV-L nicht. Aus finanziellen Gründen wurden Musikschullehrer häufig nur in Teilzeit als ab...mehr

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Musikschullehrer / 2 Honorarvertrag oder Arbeitsvertrag

Die Regelungen des TV-L sind nur auf Musikschullehrer in Arbeitsverhältnissen anwendbar. Aufgrund der Kostensituation sind die Arbeitgeber im Bereich der Musikschullehrer bemüht, die Vertragsverhältnisse so auszugestalten, dass sowohl die tariflichen als auch gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts nicht einschlägig sind. Die Rechtsprechung hatte sich mit einer Reihe von...mehr

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Musikschullehrer / 5.2 Arbeitszeit

Gemäß Nr. 3 a) Abschnitt D (Lehrkräfte an Musikschulen) der Lehrer-Richtlinien der TdL (West) konkretisiert die Arbeitszeit eines vollbeschäftigten Musikschullehrers in Abänderung des TVöD. Vollbeschäftigung eines Musikschullehrers ist gegeben, wenn die arbeitsvertraglich vereinbarte durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 30 Unterrichtsstunden zu je 45 Minute...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.5 Redaktionelle Änderungen

Im TVöD-VKA verfolgt die neue Entgeltordnung – wie zuvor schon im TV-L und im Bund – zunächst einmal einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale wurden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltgruppe" anstatt "Vergütu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.2.9 Tätigkeit in Ambulanzen, Blutzentralen und Dialyseeinheiten

Nach der Vorbemerkung Nr. 6 zu Teil B Abschn. XI Ziffer 1 Entgeltordnung VKA gehört zu der entsprechenden Tätigkeit von Pflegehelfern bzw. von Pflegern auch die Tätigkeit in Ambulanzen, Blutzentralen und Dialyseeinheiten, soweit es sich nicht überwiegend um eine Verwaltungs- oder Empfangstätigkeit handelt. Die Regelung bezieht sich darauf, dass in den benannten Bereichen das Vor...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 1 Einleitung

Vorbemerkung Nachfolgend wird hinsichtlich der Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Transparenz. Eine Diskriminierung ist hiermit weder verbunden noch beabsichtigt. Am 1.1.2017 ist die Entgeltordnung im Bereich der VKA in Kraft getreten. Sie löste die Eingruppierungsregelungen de...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.4.3 Nebentätigkeiten (§ 5 Abs. 2 TVSöD)

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.2 Entgeltgruppen 5 bis 9b

Entgeltgruppe 5 Das Tätigkeitsmerkmal der Entgeltgruppe 5 wurde inhaltlich unverändert aus der Vergütungsgruppe VII übernommen. Die Beschäftigten der Vergütungsgruppe VII sind auch bisher nach Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Entgeltgruppe 6 Entgeltgruppe 6 beinhaltet die Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppen 1 und 3. Die Beschäftigten de...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.4.2 Entgeltgruppe 9c

Entgeltgruppe 9c Beschäftigte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 9b heraushebt, dass sie besonders verantwortungsvoll ist. Die bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L geschaffene Entgeltgruppe 9 war von Anfang an missglückt. Zu viele Wertebenen flossen in diese neue Entgeltgruppe ein, deren unterschiedlicher Bedeutung und Wertigkeit die Ausdifferenzierung nu...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7 Übersicht über Aufbau und Struktur der neuen Entgeltordnung

Schematische Übersicht Wie im TV-L und anders als beim Bund wird die neue Entgeltordnung nicht als eigenständiger Tarifvertrag, sondern als Anlage 1 zum TVöD konzipiert. Die Entgeltordnung gliedert sich in 4 Bereiche: Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) Teil A. Allgemeiner Teil Teil B. Besonderer Teil Anhang. Regelungskompetenzen Die Grundsätzlichen Eingruppie...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 3 Entfallene Regelungen

Mit Inkrafttreten der Entgeltordnung wurde das Übergangsrecht zur vorübergehenden Eingruppierung (§ 17 TVÜ-VKA sowie Anlage 1 und 3 TVÜ-VKA) obsolet. Allerdings wird die Anlage 3 TVÜ-VKA in modifizierter Form als neue Anlage 3 zum TVÜ-VKA vereinbart, um weiterhin eine Zuordnung der Lohngruppen zu den Entgeltgruppen zu ermöglichen. Die bisherige Vergütungsordnung (VKA) wurde ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 29.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 4 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 23.1 Allgemeines

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO . Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht kann...mehr

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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.1.3 Integrierte Ausbildung in einem vom TVAöD erfassten Beruf

Im Gegensatz zum TVdS-L (siehe Ziffer 1.5.3.1) setzt der TVSöD nicht ausdrücklich voraus, dass für die Verwaltungen und Betriebe, die mit dem Studierenden einen dualen Ausbildungsvertrag schließen, ein bestimmter Tarifvertrag (wie z. B. der TV-L, vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 TVdS-L) gelten muss. Es bestehen daher keine Bedenken, dass auch Arbeitgeber, die nicht unmittelbar tarifge...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.3 Entgeltgruppen 7, 8, 9a

Entgeltgruppe 7 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 8 Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Drittel selbstständige Leistungen erfordert. Entgeltgruppe 9a Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert. Die Entgeltgruppe...mehr

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Schichtarbeit / 1 Vorbemerkungen

Unter dem Stichwort "Schichtarbeit" werden sowohl die Wechselschichtarbeit als auch die Schichtarbeit erläutert. Schon der BAT enthält Regelungen zur Wechselschichtarbeit und Schichtarbeit. Der TV-L hat diese Bestimmungen übernommen, allerdings nicht nur mit redaktionellen, sondern auch mit inhaltlichen Änderungen. Deshalb kann die Rechtsprechung des BAG zu den jeweiligen Re...mehr

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Schichtarbeit / 3.3 Schichtplan

Der Schichtplan ist im TV-L nicht definiert. In § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 und Unterabs. 7 BAT wird der Begriff "Schichtplan" durch den Klammerzusatz "(Dienstplan)" erläutert, indem der Schichtplan dem Dienstplan gleichgestellt wird. Für den TV-L gilt nichts anderes. Mit dem Dienstplan werden die Arbeitszeit für den Kalendertag und die Uhrzeit festgelegt. Der Schichtplan...mehr

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Schichtarbeit / 3 Wechselschichtarbeit

Wechselschichtarbeit ist nach § 7 Abs. 1 Satz 1 TV-L die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Die entsprechende Regelung in § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 BAT unterscheidet sic...mehr

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Schichtarbeit / 3.2 Nachtschichten

Nachtschichten sind nach § 7 Abs. 1 Satz 3 TV-L Arbeitsschichten, die mindestens 2 Stunden Nachtarbeit umfassen. Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr, also 9 Stunden ( § 7 Abs. 5 TV-L). Demgegenüber umfasst die Nachtarbeit nach § 15 Abs. 8 Unterabs. 5 BAT den Zeitraum von 20 Uhr bis 6 Uhr, also 10 Stunden.[1] Hiervon abweichend ist Nachtarbeit im Sinne des Arbe...mehr

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Schichtarbeit / 6 Zulagen für Schichtarbeit

Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten nach § 8 Abs. 7 Satz 1 TV-L eine Wechselschichtzulage. Diese wird aufgrund der Tarifrunde 2025 mit Wirkung vom 1.7.2026 von 105 EUR auf 200 EUR angehoben. Beschäftigte, die nicht ständig Wechselschichtarbeit leisten, erhalten nach § 8 Abs. 7 Satz 2 TV-L eine Wechselschichtzulage, die zum gleichen Zeitpunkt von ...mehr

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Schichtarbeit / 7 Zusatzurlaub für Schichtarbeit

Beschäftigte, die ständig Wechselschichtarbeit nach § 7 Abs. 1 TV-L oder ständig Schichtarbeit nach § 7 Abs. 2 TV-L leisten und denen die Zulage nach § 8 Abs. 7 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 TV-L zusteht, erhalten nach § 27 Abs. 2 TV-L einen Zusatzurlaub. Dieser beträgt einen Arbeitstag bei Wechselschichtarbeit für je 2 zusammenhängende Monate und bei Schichtarbeit für je 4 zusamm...mehr

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Schichtarbeit / 4.3 Zeitspanne 13 Stunden

Der nach § 7 Abs. 2 TV-L vorausgesetzte Mindestzeitraum umfasst die Zeitspanne vom Beginn der frühesten Schicht bis zum Ende der spätesten Schicht.[1] Beträgt die Zeitspanne nicht mindestens 13 Stunden, liegt keine Schichtarbeit im tarifvertraglichen Sinne vor. Dies hat zur Folge, dass weder ein Anspruch auf die Schichtzulage (§ 8 Abs. 8 TV-L) noch ein Anspruch auf Zusatzurl...mehr

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Schichtarbeit / 4 Schichtarbeit

Schichtarbeit ist nach § 7 Abs. 2 TV-L die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird. Der TV-L hat damit die Definition der Schichtarbeit in § 15 Abs. 8 Unterabs. 7...mehr

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Schichtarbeit / 8 Geteilter Dienst

Ein sog. geteilter Dienst liegt vor, wenn die tägliche Arbeitszeit durch einen Zeitraum unterbrochen wird, der über die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Pausen hinausgeht, wobei sich üblicherweise der Beginn der täglichen Arbeitszeit nicht ändert. Praxis-Beispiel Ein Beschäftigter arbeitet täglich von 7 bis 11 Uhr und von 16 bis 19 Uhr. Geteilte Dienste ohne regelmäßigen ...mehr

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Schichtarbeit / 2.2 Weisungsrecht des Arbeitgebers

§ 6 Abs. 5 TV-L erlaubt dem Arbeitgeber, im Rahmen seines Direktionsrechts Wechselschicht- und Schichtarbeit nach billigem Ermessen festzulegen (§ 106 Satz 1 GewO; § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Ausüben des billigen Ermessens wird durch die Tarifregelung näher beschrieben. Danach sind die Beschäftigten im Rahmen betrieblich oder dienstlich begründeter Notwendigkeiten zur Lei...mehr

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Schichtarbeit / 3.4 Pausen

Pausen sind grundsätzlich keine Arbeitszeit. Dies folgt aus der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG. Danach ist Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit ohne die Ruhepausen. Dementsprechend regelt § 6 Abs. 1 TV-L die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit "ausschließlich der Pausen", wobei für Beschäftigte, die st...mehr

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Schichtarbeit / 5 Überstunden bei Schichtarbeit

Grundsätzlich sind Überstunden die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 TV-L) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden (§ 7 Abs. 7 TV-L). Abweichend ...mehr

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Schichtarbeit / 4.1 Schichtplan

Schichtarbeit erfordert zwingend einen Schichtplan (vgl. die vorstehenden Erläuterungen unter 3.3). Eine gleichmäßige Verteilung der anfallenden Arbeit auf die einzelnen Schichten ist nicht erforderlich. So liegt auch dann Schichtarbeit vor, wenn in einer Schicht je nach Tageszeit oder am Wochenende oder an Sonn- und Feiertagen planmäßig, d. h. nach einem Schichtplan mit ver...mehr

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Schichtarbeit / 2.1 Tarifregelung

Die Beschäftigten sind nach § 6 Abs. 5 TV-L im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Wechselschicht- und Schichtarbeit verpflichtet. Diese Regelung unterscheidet sich im Wesentlichen nur redaktionell von § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 BAT.mehr

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Schichtarbeit / 9 Mitbestimmung

Nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG hat der Personalrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Entsprechende Regelungen enthalten alle Landespersonalvertretungsgesetze, soweit dem Personalrat nicht über eine Gene...mehr

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Schichtarbeit / 2.3 Teilzeitbeschäftigte

Auch Teilzeitzeitbeschäftigte sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Leistung von Wechselschicht- und Schichtarbeit verpflichtet, ohne dass es deren Zustimmung bedarf. Nach § 6 Abs. 5 TV-L muss der Arbeitgeber lediglich bei Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit die vorherige Zustimmung der Teilzeitbeschäftigten einholen oder dies...mehr

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Schichtarbeit / 3.1 Wechselschichten

Wechselschichten sind nach § 7 Abs. 1 Satz 2 TV-L wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird.[1] Wesentlich ist hierbei, dass in der Verwaltung bzw. in dem Betrieb, in dem der Beschäftigte tätig ist, an allen Kalendertagen (also auch an Sonn- und Feiertagen) ununterbrochen 24 Stunden ("rund um die ...mehr

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Schichtarbeit / 4.2 Wechselnder Arbeitsbeginn

Der Tarifvertrag regelt in § 7 Abs. 2 TV-L weiter, dass bei Schichtarbeit ein regelmäßiger Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorliegen muss. Praxis-Beispiel In der Dienststelle A werden 2 Beschäftigte nach Schichtplan wochenweise wechselnd zu folgenden Diensten eingeteilt: Dienst A: 7.15 bis 15.45...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 5 Früher sahen einzelne Gesetze lediglich ausnahmsweise spezielle Regelungen in Bezug auf die Reduzierung der Arbeitszeit nur für bestimmte Personengruppen vor. Beispielsweise haben Eltern seit dem 1.1.2001 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit nach § 15 Abs. 6 BEEG. [1] Insoweit kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn er dringend...mehr

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Entgelttransparenz / 8.2.1 Privilegierte Arbeitgeber

Bei der Erfüllung des Auskunftsanspruches privilegiert das Gesetz tarifgebundene und tarifanwendende Arbeitgeber. Der Begriff der tarifgebundenen bzw. tarifanwendenden Arbeitgebers ergibt sich aus § 5 Abs. 4 und 5 EntgTranspG. Tarifgebundene Arbeitgeber sind Arbeitgeber, die einen Entgelttarifvertrag oder Entgeltrahmentarifvertrag aufgrund § 3 Abs. 1 TVG anwenden. Ihre Bindu...mehr

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Entgelttransparenz / 8.2.2 Inhalt der Auskunft

Die zu erteilende Auskunft muss den Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 1 EntgTranspG informieren über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung bezüglich seines Entgeltes Angaben zum Vergleichsentgelt der Beschäftigten des anderen Geschlechtes (§ 10 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG) über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt bis zu 2 weitere einzelne vom Arbeitnehmer zu benennen...mehr

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Entgelttransparenz / 8.4 Rechtsfolgen der erteilten Auskunft

Welchen Nutzen die erteilte Auskunft für den Arbeitnehmer hat, verrät das Gesetz nicht. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG soll sie der Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes dienen. Hier ist zu unterscheiden, worüber die Auskunft erteilt worden ist. Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die Bedeutung der Auskunft jedoch ganz erheblich aufg...mehr

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Ausbildung / 2.3.3.3 Nebentätigkeiten, § 5 Abs. 2 TVAöD

Tätigkeiten, die Arbeitnehmer außerhalb des Hauptarbeitsverhältnisses entgeltlich oder unentgeltlich für den eigenen Arbeitgeber oder einen Dritten ausführen, bedürfen in der Privatwirtschaft nicht ohne weiteres der Genehmigung des Hauptarbeitgebers. Grundsätzlich verboten sind lediglich Konkurrenztätigkeiten für einen Wettbewerber des Arbeitgebers ohne dessen Einwilligung (...mehr

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Strukturausgleich / 3.2 Die Tabelle Teil A der Anlage 3 (ohne Pflegepersonal)

Aufbau der Strukturausgleichstabelle Der Aufbau der Tabelle unterscheidet sich deutlich von der Tabelle im kommunalen Bereich. Die Tabelle gliedert sich in sieben Spalten. Die Spalten 1 bis 5 enthalten die Anspruchsvoraussetzungen, die Spalten 6 und 7 die Rechtsfolgen, also Höhe, Zahlungsbeginn und Dauer der Zahlung des Strukturausgleiches. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen...mehr

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Strukturausgleich / 7 Höhergruppierung (Abs. 5)

Abgesehen von Veränderungen der Strukturausgleichsbeträge aufgrund von Änderungen des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit (Abs. 4) können sich niedrigere Zahlungen oder gar der völlige Wegfall des Strukturausgleichs auch infolge von Höhergruppierungen ergeben. Nach § 12 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder wird bei einer Höhergruppierung der Unterschiedsbetrag zum bisherigen Entgelt a...mehr

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Strukturausgleich / 5 Tarifgebiet Ost (§ 12 Abs. 3)

Für Beschäftigte, für die nach dem TV-L die Regelungen des Tarifgebiets Ost (§ 38 Abs. 1 TV-L) Anwendung finden, galt ursprünglich der jeweilige Bemessungssatz (§ 12 Abs. 3 TVÜ-Länder in Verbindung mit der Protokollerklärung zu § 15 Abs. 1 TV-L). Wegen der vollständigen Angleichung des Bemessungssatzes für die Beschäftigten im Tarifgebiet Ost auf 100 % ist die Protokollerklä...mehr

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Strukturausgleich / 1 Funktion des Strukturausgleichs (§ 12 TVÜ-Länder)

Der nachfolgende Beitrag bezieht sich auf die Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder) vom 12.10.2006. Beim sog. Strukturausgleich geht es nicht um eine Besitzstandsregelung im eigentlichen Sinne. Vielmehr sollen nicht (mehr) erfüllte Erwartungen, insbesondere im Hinblick auf noch a...mehr

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Strukturausgleich / 3.1 Die Grundregelung des § 12 Abs. 1 TVÜ-Länder

Ein Strukturausgleich kommt nach Satz 1 nur für Beschäftigte in Betracht, die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O in den TV-L übergeleitet worden sind. Die Regelung des Strukturausgleichs in § 12 betrifft daher nur Angestellte, also Beschäftigte im Sinne von § 38 Abs. 5 Satz 1 TV-L. Der Strukturausgleich wird "zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt" gezahlt. Es handelt si...mehr

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Strukturausgleich / 10 Ärzte (§ 12 Abs. 7)

Auf Ärzte im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3 findet die Regelung des § 12 TVÜ-Länder keine Anwendung. Für diese Ärzte, die unter § 41 TV-L oder unter den TV-Ärzte (Länder) fallen, gilt eine eigenständige Regelung, die sich auf Fachärzte der Lebensaltersstufen 45 und 47 der Vergütungsgruppe Ia BAT/BAT-O beschränkt; insoweit wird auf § 41 Nr. 25 TV-L bzw. auf § 9 TVÜ-Ärzte ve...mehr

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Strukturausgleich / 4 Zahlungsbeginn (§ 12 Abs. 2)

Absatz 2 regelt – ebenso wie Absatz 2 der Vorbemerkungen zu der Anlage 3 TVÜ-Länder – den Zahlungsbeginn. Dies ist in der Regel der 1.11.2008, wie die nachfolgende Übersicht zeigt:mehr

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Strukturausgleich / 6 Teilzeitbeschäftigung (§ 12 Abs. 4)

Die in den Strukturausgleichstabellen aufgelisteten Beträge beziehen sich auf Vollbeschäftigte. Satz 1 regelt deshalb, dass Teilzeitbeschäftigten der Strukturausgleich nur anteilig zusteht, da diese sonst im Verhältnis zu Vollbeschäftigten überproportional besser gestellt wären. Dies entspricht der in § 24 Abs. 2 TV-L enthaltenen Regelung. Für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost,...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 7.2.1 Diskriminierungsverbot

Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen (§ 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Insbesondere muss einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt oder...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 1.2 Tarifliche Befristungsregelung des § 30 TVöD bzw. § 30 TV-L

§ 30 TVöD erklärt beide Formen der Befristung – die mit und ohne Sachgrund – für zulässig. Für befristete Arbeitsverträge gelten gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD grundsätzlich die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). § 30 TVöD enthält jedoch einige Sonderregelungen zur Abwicklung der befristeten Verträge, insbesondere zur Dauer der Befristung, zur Kündigu...mehr