Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-H § 30 Befristete Arbeitsverträge

1 Allgemeines Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen/BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonder...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der TVöD besteht aus einem Allgemeinen Teil mit 39 Paragrafen sowie 6 Besonderen Teilen für die Sparten Verwaltung (BT-V), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen/BT-B), Sparkassen (BT-S), Flughäfen (BT-F) und Entsorgung (BT-E). Die Bestimmungen des Allgemeinen Teils sind quasi "vor die Klammer" gezogen und gelten für jeden der 6 Besonderen Teile glei...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.3 Kündigungsmöglichkeit nach Ablauf der Probezeit

Rz. 29 Verträge unter 12 Monaten Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) nach Ablauf der Probezeit ist nach § 30 Abs. 5 Satz 1 TVöD/TV-L nur zulässig, wenn die Vertrag...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8.3 Probezeitkündigungen

Rz. 24 Innerhalb der Probezeit kann ein befristeter Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten ordentlich gekündigt werden. Ob es sich um einen kalendermäßig befristeten oder einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag handelt, ist ebenso gleichgültig wie die Frage, ob es sich um einen Vertrag mit Sachgrund oder ohne Sachgrund handelt. Es gilt eine einheitliche Kündigungs...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.2 Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Probezeit

Rz. 28 § 30 Abs. 4 Satz 2 TVöD/TV-L sieht für befristete Arbeitsverhältnisses mit Beschäftigten, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 24) die Möglichkeit der Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit[1] ausdrücklich vor. ...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 4 Bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 11 Nach § 30 Abs. 2 Satz 2 TVöD sind Arbeitnehmer, die mit Sachgrund auf der Grundlage eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags beschäftigt werden, bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu berücksichtigen, wenn die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regelung entspricht der Protokollnotiz Nr. 4 zu Nr. 1 SR 2y BAT.[1] Sie gil...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8 Probezeit (Abs. 4)

8.1 Befristungen ohne Sachgrund Rz. 22 Bei Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit abweichend vom Grundsatz in § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L (nur) die ersten 6 Wochen (§ 30 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3 Beendigung vor Fristablauf

9.3.1 Grundsätzliche Kündigungsmöglichkeit Rz. 27 Befristete Arbeitsverträge können vor Vertragsablauf nicht ordentlich gekündigt werden, sofern nicht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart ist (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Der Kündigungsausschluss betrifft dabei sowohl den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten.[1] Die Kündigung...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 8.2 Befristungen mit Sachgrund

Rz. 23 Bei Befristungen mit Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. Rz. 6) als Probezeit in Anlehnung an § 2 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L die ersten 6 Monate. Diese Probezeitdauer ist auch anzunehmen, wenn sich aus dem Arbeitsv...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 5 Besonderheiten bei Befristungen ohne Sachgrund (Abs. 3)

Rz. 15 Für Befristungen ohne Sachgrund gelten für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte (s. oben Rz. 6), folgende Besonderheiten und Einschränkungen: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses muss mindestens 6 Monate betragen. § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD/TV...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9 Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses (Abs. 5)

9.1 Beendigung bei Zeitbefristung Rz. 25 Ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der im Vertrag angegebenen Befristung. Dies gilt auch, wenn der Angestellte zwischenzeitlich einen Sonderkündigungsschutz erworben hat, z. B. nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.2 Beendigung bei Zweckbefristung

Rz. 26 Das zweckbefristete Arbeitsverhältnis endet mit Eintritt des bestimmten Ereignisses oder durch Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung (§ 15 Abs. 2 TzBfG). Hinweis Im TVöD wurde nicht die früher in Nr. 7 Abs. 4 SR 2y BAT vorgesehene Ankünd...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.3.1 Grundsätzliche Kündigungsmöglichkeit

Rz. 27 Befristete Arbeitsverträge können vor Vertragsablauf nicht ordentlich gekündigt werden, sofern nicht die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung tarifvertraglich oder einzelvertraglich vereinbart ist (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Der Kündigungsausschluss betrifft dabei sowohl den Arbeitgeber als auch den Beschäftigten.[1] Die Kündigungsmöglichkeit besteht auch dann, wenn ohne ...mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 9.1 Beendigung bei Zeitbefristung

Rz. 25 Ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der im Vertrag angegebenen Befristung. Dies gilt auch, wenn der Angestellte zwischenzeitlich einen Sonderkündigungsschutz erworben hat, z. B. nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) oder dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).[1]mehr

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Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 7 Besonderheiten für Beschäftigte der Entsorgungsbetriebe

Rz. 21 Die Tarifvertragsparteien des TVöD für den Bereich der Entsorgungsbetriebe haben in § 30.1 TVöD-E von der Öffnungsklausel des § 14 Abs. 2 Satz 3 TzBfG Gebrauch gemacht.[1] Danach kann unter anderem die Höchstdauer der Befristung durch Tarifvertrag abweichend vom Gesetz festgelegt werden. Nach § 30.1. Abs. 1 TVöD-E ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrag...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 4 Ausnahme: Öffnungsklausel für Tarifverträge

Rz. 25 Die unter dem Geltungsbereich des HRG bereits durch § 57a Abs. 1 Satz 3 HRG vorgesehene Auflockerung der Tarifsperre wird beibehalten. Von den in § 2 Abs. 1 WissZeitVG vorgesehenen Fristen kann für bestimmte Fachrichtungen und Forschungsbereiche durch Tarifvertrag abgewichen werden; außerdem soll die Anzahl der zulässigen Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge fes...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 2.1 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Promotion ("Qualifizierungsphase")

Rz. 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Promotion können für maximal 6 Jahre befristet beschäftigt werden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG). Die 6-jährige Frist berücksichtigt, dass wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einzelnen Bereichen erst einmal an die wissenschaftliche Arbeit herangeführt werden müssen, bevor sie beispielsweise eine hinreichend qualif...mehr

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Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 3 Literatur

Rz. 9 Cisch/Ulbrich, Flexi-Gesetz II: Licht und Schatten, BB 2009 S. 550. Frank, Sozialrechtliche Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, ZRP 2008 S. 255. Langohr-Plato/Sopora, Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für Zeitwertkoten, NZA 2008 S. 1377. Rittweger, Das Flexi-Gesetz heißt nur so, DStR 2009 S. 278. Salomon-Hengst, Praxisbericht: Einführung von Langzeitkonten gem. §...mehr

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Gleichstellung / 3.4.2 Wechsel zur Vollzeitbeschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg (§ 17 BGleiG)

Nach § 17 Abs. 1 BGleiG sind Teilzeitbeschäftigte mit Familien- oder Pflegeaufgaben, die eine Vollzeitbeschäftigung oder eine Erhöhung ihrer wöchentlichen Arbeitszeit anstreben, und Beurlaubte mit Familien- oder Pflegeaufgaben, die eine vorzeitige Rückkehr aus der Beurlaubung beantragen, bei der Besetzung von Arbeitsplätzen bei gleicher Qualifikation gemäß § 9 BGleiG vorrang...mehr

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Gewerkschaften / 7 Tarifeinheitsgesetz

Jahrzehntelang galt in Deutschland der Grundsatz "Ein Betrieb – ein Tarif". Die ständige Rechtsprechung begründete dies damit, dass ein Nebeneinander mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb für den Arbeitgeber unüberwindliche praktische Schwierigkeiten mit sich bringen würde. Im Jahr 2010 gab das Bundesarbeitsgericht den Grundsatz der Tarifeinheit auf, weil es keinen übergeo...mehr

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Gleichstellung / 3.4.3 Benachteilungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung, Telearbeit und ­familienbedingter Beurlaubung (§ 18 BGleiG)

Weitergehend als § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, der sachliche Gründe als Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten ausreichen lässt, ist nach § 18 Abs. 2 Satz 1 BGleiG eine unterschiedliche Behandlung nur gerechtfertigt, wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen. Entsprechendes gilt nach § 18 Abs. 2 Satz 2 BGleiG ...mehr

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Gleichstellung / 3.5.2 Rechtsstellung und Ausstattung (§§ 24, 28, 29 BGleiG)

Die Gleichstellungsbeauftragte ist organisatorisch Teil der Personalverwaltung und unmittelbar der Dienststellenleitung zugeordnet.[1] Nur bei obersten Bundesbehörden kann sie auch der Leitung der Zentralabteilung zugeordnet werden, § 24 Abs. 1 BGleiG. Sie nimmt eine einer Stabsfunktion vergleichbare Stellung ein. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Täti...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.5 Einrichtungen mit Bindung an den TV-L oder einen anderen Tarifvertrag, der Kurzarbeit nicht regelt

Praxis-Beispiel Bindung an den TV-L oder den Tarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Das Land beabsichtigt, für die Beschäftigten der Staatstheater, die mindestens noch bis zum Ende der laufenden Spielzeit geschlossen sein werden, Kurzarbeit einzuführen. Das Studierendenwerk, das auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten den TV-L anwendet, will aufgrund der Schl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.4 Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit

Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe ihrer Entgeltgruppe nach einer konkret im Tarifvertrag in § 16 Abs. 3 TVöD/TV-L angegebenen Dauer der Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei ihrem Arbeitgeber (Stufenlaufzeit). Bestimmte Zeiten, z. B. Zeiten eines bezahlten Urlaubs oder Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, sind...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.3 Keine Verminderung der Jahressonderzahlung bzw. der Sparkassensonderzahlung

Nach der tariflichen Grundregelung vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TVöD/TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahressonderzahlung beispielsweise für Kalendermonate,...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.4 Die tariflichen Regelungen zum Abbau von Überstunden und Stundenguthaben aus Arbeitszeitkonten

Als Voraussetzung für die Unvermeidbarkeit des Arbeitsausfalls gilt es Arbeitszeitschwankungen zu nutzen (§ 96 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 SGB III). Gerade in Verwaltungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes bestehen sehr unterschiedliche Formen von Arbeitszeitkonten, um Arbeitszeitschwankungen auszugleichen. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit[1] sind Ar...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9 Auswirkungen der Kurzarbeit auf tarifliche Leistungen

Im Anwendungsbereich des TV COVID sind hinsichtlich der Auswirkungen der Kurzarbeit auf weitere tarifliche Leistungen die ausdrücklichen Regelungen zur ungekürzten Weiterzahlung bestimmter Leistungen und zur Unzulässigkeit der Verminderung des Urlaubs zu berücksichtigen. Außerhalb des Anwendungsbereiches des TV COVID, z.B. bei Kurzarbeit in Staatstheatern der Länder, die dem ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 5 Situation bei den Ländern

Hinweis Derzeit kein Tarifvertrag zur Einführung von Kurzarbeit für die Länder Für den Bereich der Länder existiert aktuell keine tarifvertragliche Grundlage für die Einführung von Kurzarbeit. Der TV-L enthält keine Bestimmungen für die Einführung von Kurzarbeit. Ein dem TV COVID[1] auf kommunaler Ebene vergleichbarer ergänzender Tarifvertrag wurde für die Länder jedenfalls b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 7.2.1 Überblick

Der Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) fordert die Beteiligung der Personalräte bei der Ein- und Durchführung der Kurzarbeit "im Rahmen der Reichweite der Beteiligungsrechte nach den jeweiligen landesrechtlichen Personalvertretungsgesetzen", vgl. § 2 Abs. 2 TV COVID. Durch die tarifvertragliche Erm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2.2 Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs für Zeiten der Kurzarbeit

Die Rechtslage nach den gesetzlichen Bestimmungen Nach der gesetzlichen Rechtslage (zum TV COVID siehe unten) hängt die Entscheidung, ob der Urlaubsanspruch des Beschäftigten für das Kalenderjahr, in welchem Kurzarbeit angeordnet ist, verringert wird, vom Umfang der Kurzarbeit ab. Erbringt der Beschäftigte Arbeitsleistung während der Kurzarbeit (damit nicht Kurzarbeit Null), ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kurzarbeit im öffentlichen ... / 1 Einführung

Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der Einführung von Kurzarbeit im öffentlichen Dienst. Mit der Überlegung, Kurzarbeit einzuführen, betritt der öffentliche Dienst völlig neues Terrain. Bisher kannte man Kurzarbeit nur aus dem privatwirtschaftlichen Bereich. Anlass für dahingehende Überlegungen sind insbesondere die Vereinbarungen der Bundesregierung und der Ministerpr...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sterbegelder für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen von Hinterbliebenen versteuert werden

Leitsatz Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Sterbegelder für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bei den Hinterbliebenen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. Das FG Berlin-Brandenburg vertritt hierzu eine gegenteilige Rechtsauffassung. Das letzte Wort liegt in beiden Verfahren beim BFH. Sachverhalt Geklagt hatte eine Tochter, die im Jahr 2017 aufgrund des Todes ih...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Zur Anlage geeignete Teile des Arbeitslohns

Rz. 75 Stand: EL 122 – ET: 05/2020 Für die vermögenswirksame Anlage kommt nur Arbeitslohn im arbeitsrechtlichen Sinne in Betracht; im Einzelnen > Arbeitslohn Rz 10 f. Der ArbN darf nicht – etwa bei ruhendem Arbeitsverhältnis – eigene Mittel durch den ArbG vermögenswirksam anlegen lassen. Nicht anlegbar sind ferner Beträge, die vom ArbG als Ersatz für Aufwendungen des ArbN gez...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 3.1 Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

Ist der Beschäftigte in Kontakt mit einer coronainfizierten Person gekommen, zeigt selbst aber keine Krankheitssymptome, und muss dieser aufgrund behördlicher Anweisung für 14 Tage in häuslicher Quarantäne verbleiben – dies ist z. B. im Landkreis Heinsberg zu Beginn der Coronavirus-Krise bei über 1.000 Personen der Fall gewesen – kann der Beschäftigte seine geschuldete Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 8 Fernbleiben zur Kinderbetreuung wegen Kita- und Schulschließung

Kindertageseinrichtungen und Schulen wurden wegen der Coronavirus-Pandemie geschlossen. Eine Notbetreuung wird aufrechterhalten, zunächst nur für die Kinder bestimmter Personengruppen, die beruflich in sog. Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Nähere Bestimmungen regeln die jeweiligen Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise war Grundlage einer solchen Entscheidu...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 2 Entgeltfortzahlung bei Krankheitssymptomen, "Verdachtsfall" einer Corona-Infektion

Weist ein Beschäftigter grippeähnliche Symptome auf und ist er aus diesem Grund krankheitsbedingt arbeitsunfähig, so liegt ein "normaler" Fall der Entgeltfortzahlung wegen Erkrankung nach § 22 TVöD/TV-L vor. Bestätigt sich der Verdacht auf Vorliegen einer Corona-Infektion bei gleichzeitigem Abklingen und Verschwinden der Krankheitssymptome und schließt sich für die betroffene...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 10.2.1 Voraussetzungen der Verdienstausfallentschädigung

Nach ursprünglichen Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten wird zwischenzeitlich die Notbetreuung erheblich ausgeweitet und unter Beachtung strenger Vorgaben die Betreuung von Kindern in Schulen und Kindertagesstätten schrittweise wieder hochgefahren. Dennoch sind Schulen und Kindertagesstätten von einem Normalbetrieb noch weit entfernt. Hinsichtlich der Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Corona-Pandemie: Arbeitsrec... / 4.1 Schließung des Betriebes durch behördliche Anordnung

Bei Schließung des Betriebs durch behördliche Anordnung bzw. landesgesetzliche Regelung stellt sich die Frage nach dem Entgeltanspruch der Beschäftigten und einem etwaigen Erstattungsanspruch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Eine eindeutige gesetzliche Regelung besteht für Fälle, in denen ein Arbeitnehmer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) "als Aussch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Verjährung / 2 Verjährung und tarifliche Ausschlussfristen

Wegen der Ausschlussfrist nach § 37 TVöD haben die Regelungen über die Verjährung im öffentlichen Dienst nicht die übliche Bedeutung. Die tariflichen Ausschlussfristen lassen jedoch die Verjährung unberührt.[1] Die Vorschriften über die Verjährung kommen für die unter die Ausschlussfrist fallenden Ansprüche nur zur Geltung, wenn die in § 37 TVöD bestimmten Voraussetzungen ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 6.2 Pflichten des Arbeitgebers nach Teilzeit- und Befristungsgesetz

Das TzBfG enthält zudem allgemeine Regelungen zu befristeten Verträgen, die neben dem § 30 TVöD Beachtung finden müssen und für beide Befristungsarten gelten. - Diskriminierungsverbot Ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.12 Befristete Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Abschluss eines neuen befristeten Vertrags nach Erreichen der Regelaltersgrenze Nach § 33 Abs. 1 Buchst. a TVöD endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat. Soll die/der Beschäftigte weiterbeschäftigt werden, is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 4.7 Besonderheiten nach § 30 TVöD für die Befristung ohne sachlichen Grund

Folgende Besonderheiten gegenüber der gesetzlichen Regelung des § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG wurden zwischen den Tarifvertragsparteien in § 30 Abs. 3 TVöD vereinbart: Dauer: Die Dauer des Arbeitsverhältnisses soll in der Regel 12 Monate nicht unterschreiten; sie muss mindestens 6 Monate betragen. Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD ist eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 1 Überblick über die gesetzlichen und tariflichen Befristungsregelungen

– § 14 Teilzeit und Befristungsgesetz Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit – befristet – geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 01/2020, Beweiserhebung... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung der Entscheidung zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen (§ 80 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 OWiG)." Die Rechtsbeschwerde ist zur Untermauerung und Festigung der bestehenden Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 26.4.2017 – 2 Ss-OWi 295/17, NStZ 2017, 588, 590, sog. Lauterbach-Entscheidung) zur ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.2 Vorteile des Auflösungsvertrags

Die Vorteile eines Auflösungsvertrags liegen darin, dass der Arbeitgeber frei entscheiden kann, wem er das Angebot zum Abschluss eines Auflösungsvertrags macht (was er bei Kündigungen so nicht kann, weil er z. B. bei einer betriebsbedingten Kündigung die Grundsätze der sozialen Auswahl zu beachten hat); Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen (was allerdings zu Nacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Teilzeitanspruch von A... / F. Erörterungsanspruch nach § 11 Abs. 2 TVöD/TV-L

Rz. 39 Soweit es nicht um eine Pflege oder Betreuung i.S.v. § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L geht (oder wenn dem geltend gemachten Teilzeitwunsch dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange entgegenstehen), haben Beschäftigte des öffentlichen Dienstes einen eigenständigen Erörterungsanspruch über die mögliche Verringerung ihrer Arbeitszeit, der sich aus § 11 Abs. 2 TVöD/TV-L ergibt...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / G. Rückkehrrecht nach § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L

Rz. 41 § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L gewährt dem Teilzeitbeschäftigten eine gewisse Vorzugsbehandlung bei der späteren Besetzung von Vollzeitstellen. Er hat damit ein ganz ähnliches Ziel wie § 9 TzBfG, dessen Wertungen deshalb ergänzend herangezogen werden können, von dem sich aber die Tarifnorm in Details unterscheidet. Rz. 42 § 11 Abs. 3 TVöD/TV-L begünstigt nur solche Teilzeitbesc...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / B. Allgemeines

Rz. 5 Innerhalb des personalen Anwendungsbereiches des § 11 TVöD/TV-L sind dessen Normen aus Arbeitnehmersicht in vielerlei Hinsicht günstiger als die gesetzliche Regelung. Denn nach dem Tarifrecht kann der Anspruch auf Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ausgeschlossen werden, während § 8 Abs. 4 S. 1 TzBfG bereits einfache betriebliche Gründe ausreichen lässt....mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / A. Der Teilzeitanspruch im Öffentlichen Dienst

Rz. 1 Die Arbeitsverhältnisse der im Öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer richten sich neben dem Gesetz vor allem auch nach dem TVöD (Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen) bzw. nach dem TV-L (Arbeitnehmer der Länder). Der frühere BAT ist mit dem 30.9.2005 im Anwendungsbereich des TVöD und mit dem 31.10.2006 für die dem Geltungsbereich des TV-L unterfallenden Ar...mehr

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§ 16 Teilzeitanspruch von A... / III. Möglichkeit der Befristung

Rz. 30 Die Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 TVöD/TV-L ist auf Wunsch des Beschäftigten auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu befristen, so dass vorbehaltlich neuer Regelungen anschließend ohne weiteres wieder die zuvor geltende Vereinbarung zur Arbeitszeit in Kraft tritt. Eine solche Möglichkeit hat der Gesetzgeber für den allgemeinen Anspruch auf Teilzeitarbeit ...mehr