Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.5 Regelung des TVöD und TV-L

Rz. 17 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regeln im Abschnitt IV des Allgemeinen Teils die Punkte "Urlaub und Arbeitsbefreiung". Die ursprüngliche Regelung in § 26 Abs. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.2 TVöD/TV-L

Rz. 22 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltende TVöD und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sehen für den Fall, dass bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil verbleibt, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, vor, dass dieser auf einen vollen Urlaubstag auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 16 Unabdingbarkeit

Rz. 44 Der gesetzliche Mindesturlaub gem. § 3 Abs. 1 BUrlG kann nicht durch tarifliche Regelungen verkürzt werden, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Der Anspruch ist unabdingbar und tariffest. Die Unabdingbarkeit, § 13 Abs. 1 BUrlG, gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und dies nach einer tariflichen Regelung, z. B. § 33 Abs. 2 und 3 T...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 16 Zulage für Beschäftigte im Gesundheitsdienst

Ab 1.1.2022 erhalten nachfolgende Beschäftigte an Universitätskliniken eine dynamische monatliche Zulage nach Anlage F, Abschn. IIa TV-L: Diätassistenten (Teil II, Abschn. 10.4 EntgO TV-L), Ergotherapeuten (Teil II, Abschn. Abschnitt 10.5 EntgO TV-L), Logopäden (Teil II, Abschn. 10.6. EntgO TV-L), Masseure und medizinische Bademeister (Teil II, Abschn. 10.7 EntgO TV-L), medizinis...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 21 Exkurs: Zulage für Beschäftigte in Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg

Pfleger und Pflegehelfer gem. Vorbemerkung 1 zu Teil IV, Abschn. 1 EntgO TV-L, die nach Teil IV, Abschn. 1 oder Abschn. 2 EntgO TV-L eingruppiert sind, erhalten eine monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IV Nr. 8 ("Universitätsklinikzulage"). Wegen der Einzelheiten vgl. Ziff. 11. Ergotherapeuten (Teil II, Abschn. 10.5 EntgO TV-L), Logopäden (Teil II, Abschn. 10.6. EntgO T...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 6 Erschwerniszulage

§ 19 TV-L enthält in den Abs. 1–5 lediglich eine Rahmenvorschrift für die Zahlung von Erschwerniszuschlägen. In Abs. 2 wird festgelegt, für welche Erschwernisse Zuschläge gewährt werden können und hält in Abs. 4 fest, dass die Zuschläge i. d. R. 5 bis 15 % des auf eine Stunde entfallenden Anteils des monatlichen Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 2 betragen solle...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 11 Universitätsklinikzulage

Gem. Vorbemerkung Nr. 8 zu Abschn. 1 sowie zu Abschn. 2 des Teils IV erhalten Pfleger, Pflegehelfer sowie leitende Pfleger und der ständige Vertreter ab 1. Januar 2019 eine dynamische monatliche Zulage nach Anlage F Abschnitt IV Nr. 8 zum TV-L, wenn sie an einer Universitätsklinik beschäftigt sind. Weitere, bspw. fachliche oder tätigkeitsbezogene Voraussetzungen müssen nicht...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 19 Außertarifliche Fachkräftezulage

Die TdL[1] hat beschlossen, dass zur Gewinnung oder Bindung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten (Teil II Abschnitt 2 der Entgeltordnung zum TV-L), Beschäftigten in der IT (Teil II Abschnitt 11 Unterabschnitte 1 bis 4 der Entgeltordnung zum TV-L sowie Fachinformatiker) und Ingenieuren (Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 der Entgeltordnung zum TV-L) im begründeten...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 14 Zulage für Praxisanleiter

Die Zulage wird ausschließlich für die Praxisanleitung von Auszubildenden zur Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz oder einer der Vorgängerregelungen (Krankenpflegegesetz, Altenpflegegesetz) gewährt. Zulageberechtigt sind Beschäftigte des Abschn. 1 in den Entgeltgruppen KR 7/Fg.1 und 2, KR 8/Fg. 1 bzw. FGr. 2 und KR 9/Fg. 1, die als Praxisanleiter mit berufspädagogisc...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 5.1 Rechtslage bis zum 31.12.2018

Die zum Zeitpunkt der Überleitung in den TV-L am 1.11.2006 vorhandenen Beschäftigten erhalten bis zu einer Überarbeitung oder Neuregelung der entsprechenden Abschnitte der Entgeltordnung zum TV-L ihre Techniker-, Meister- und Programmierzulage unter den bisherigen Voraussetzungen als persönliche Besitzstandszulage weiter (Protokollerklärung zu § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ-Länder). B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.3 Entgeltgruppenzulage (§ 17 TV EntgO Bund)

Vorgänger der Entgeltgruppenzulagen sind die Vergütungsgruppenzulagen nach Anlage 1a zum BAT/BAT-O, welche ab Einführung des TVöD bei neueingestellten Beschäftigten nicht mehr gewährt wurden (§ 17 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Bund). Entsprechendes gilt auch im Bereich des TV-L. Im TV-L wurden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden, als Entgeltgruppenz...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 12 Zulage für Pflegekräfte im Maßregelvollzug und im Justizvollzug

Die sog. Universitätsklinikzulage wird gem. Vorbemerkung Nr. 8 zu Abschn. 1 sowie zu Abschn. 2 des Teils I seit dem 1.1.2024 auch Pflegekräften im Maßregelvollzug (gem. § 61 Nr. 1, 2 und 3 StGB) sowie im Justizvollzug gewährt. Ergotherapeuten, Logopäden, medizinische Fachangestellte und zahnme-dizinische Fachangestellte, medizinisch-technische Assistenten und Physiotherapeute...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3 Abschnitt III – Zulagen

Bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L sind die bislang bestehenden Zulagen wie z. B. die Techniker-, Meister- und Programmierzulage, die Vorhandwerker-, Vorabeiter- und Lehrgesellenzulage oder auch Funktionszulagen übergangsweise grundsätzlich fortgeführt worden bzw. als Besitzstand erhalten geblieben, wie z. B. die Vergütungsgruppenzulage. Bei der Einführung der Entgelto...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 15 Weitere Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (Teil IV)

Abschnitt 4 enthält über die vorgenannten Zulagen hinaus eine Intensivzulage gem. Vorbemerkung Nr. 10 zu Abschn. 1 bzw. Vorbemerkung Nr. 7 zu Abschn. 2 und eine Zulage für die Pflege von Schwerbrandverletzten gem. Vorbemerkung Nr. 11 zu Abschn. 1. Zulage für leitende Beschäftigte in der Pflege, die Gesamtverantwortung tragen gem. Vorbemerkung Nr. 9 zu Abschn. 2. Die Voraussetzun...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 13 Pflegezulagen

Die Rechtsgrundlagen für die Zulagen in der Pflege finden sich ab 1.1.2012 ausschließlich in Teil IV der Entgeltordnung (und ausnahmsweise nach § 43 Nr. 8 TV-L), d. h. bis 31.12.2018 nach der Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Abschnitten, der Vorbemerkung Nr. 2 zu Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 und der Vorbemerkung Nr. 2 zu Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 bzw. ab 1.1.2019 nach den Vorbem...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 2 Die Novellierung des Zulagenwesens zum 1.1.2019

Mit dem Änderungstarifvertrag Nr. 11 zum TV-L wurden zum 1.1.2019 die Außendienstzulage in der Steuerverwaltung sowie die Techniker- und Meisterzulage in die jeweiligen Abschnitte der Entgeltordnung integriert, während gleichzeitig die bisherigen Altregelungen, die nach Teil B der Anlage 1 zum TVÜ-Länder fortgegolten hatten, einschl. der Besitzstandszulagenregelungen gem. Pr...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 3 Vergütungsgruppenzulagen

Beschäftigte, die bis zum 31.10.2012 einen Anspruch auf eine Besitzstandszulage gem. § 9 TVÜ-Länder erworben haben, haben weiterhin ausschließlich einen Anspruch auf diese Zulage. Die Besitzstandszulage wird so lange gezahlt, wie die anspruchsbegründete Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird und die sonstigen Voraussetzungen für die Vergütungsgruppenzulagen nach bisherigem Re...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6 Materielle Veränderung der bisherigen Tätigkeitsmerkmale und Wertigkeiten

Anders als im TV-L, wo man sich weitgehend mit redaktionellen Änderungen begnügte, geht die Entgeltordnung Bund über diesen redaktionellen Ansatz weit hinaus. Alle Regelungen, Tätigkeitsmerkmale und Zulagen standen nicht nur redaktionell auf dem Prüfstand, sondern sind in vielen Fällen auch materiell überarbeitet worden. So wurde die Anzahl der Tätigkeitsmerkmale im Bereich ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.6.8 Integration Arbeiter-/Angestelltenmerkmale

Im gesetzlichen Arbeitsrecht ist, gefördert auch durch die Rechtsprechung des BVerfG, ebenso im Sozialversicherungsrecht, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt worden. Dieser Entwicklung ist auch weitgehend im TVöD und TV-L Rechnung getragen worden. So wird begrifflich nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, sondern beide Grup...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 10 Besitzstandszulage nach § 10 TV Zulagen

Die Besitzstandszulage nach § 10 des Tarifvertrages über Zulagen an Angestellte vom 17.5.1982 kann unter den dort genannten Voraussetzungen außertariflich[1] über den 31.12.2018 hinaus fortgezahlt werden. Die Zulage wird nur für Zeiträume gezahlt, in denen Beschäftigte Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 TV-L haben. Sie steht nicht neben einer Zulage nach ...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 18 Funktionszulagen aus dem früheren Tarifrecht

Nach Inkrafttreten des TV-L zum 1.11.2006 besteht kein Anspruch auf Funktionszulagen, soweit deren Fortgewährung nicht ausdrücklich normiert ist. Dies hat das BAG zwischenzeitlich bestätigt. Zum Wegfall der Baustellenzulage[1], zur Auswärtszulage gem. Nr. 13 Abs. 1 Buchst. e der Sonderregelungen für die Besatzungen von Binnen- und Seefahrzeugen (Schiffen) und von schwimmende...mehr

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Zulagen aus der Entgeltordnung / 4 Entgeltgruppenzulage

Vergütungsgruppenzulagen nach der Anlage 1a zum BAT/BAT-O wurden ab dem 1.11.2006 bei neu eingestellten Beschäftigte nicht mehr gewährt (§ 17 Abs. 5 Satz 2 TVÜ-Länder). Ihre Fortsetzung finden sie nun in der Entgeltordnung als Entgeltgruppenzulage. In Parallelität zur "Abbildung der Aufstiege" werden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 5 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.10 Besonders verantwortungsvolle Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" ist in der Entgeltgruppe 9c enthalten. Dieses Heraushebungsmerkmal ist inhaltlich unverändert aus der VergGr. IVb Fallgr. 1a des Teils I der Anlage 1a zum BAT/BATO übernommen worden. Diese Entgeltgruppe bildet zugleich die Basis für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 10 oder 11, wenn entweder zu einem Dritt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 5.1.3 Die Entgeltgruppen 5 bis 9a

Der sachliche Geltungsbereich der Entgeltgruppen 5–9a wird mit dem Begriff "Beschäftigte im Büro –, Buchhalterei-, sonstigem Innendienst und im Außendienst" umschrieben. In erster Linie sind hiermit Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen Verwaltung angesprochen. Erfasst sind hiermit jedoch auch artverwandte Tätigkeiten, soweit sie nicht in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 2.1 Aufbau des TV EntgO Bund und der Entgeltordnung

Anders als im Bereich der VKA und im TV-L wurde die neue Entgeltordnung nicht als Anlage zum TVöD konzipiert. Vielmehr gibt es einen eigenständigen Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). Der Tarifvertrag enthält zentral zusammengefasst und "vor die Klammer gezogen" im Wesentlichen die Regelungen, die für die Anwendung der Tätigkeitsmerkmale maßgebli...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.4 Aufspaltungsverbot

Das Aufspaltungsverbot ist im letzten Satz der Protokollnotiz Nr. 1 zu § 12 Abs. 2 TVöD (Bund) mit folgendem Wortlaut geregelt: "Jeder einzelne Arbeitsvorgang ist als solcher zu bewerten und darf hinsichtlich der Anforderungen zeitlich nicht aufgespalten werden." Dieser unscheinbare Satz ist von großer praktischer Bedeutung. Fallen in einen Arbeitsvorgang höher zu bewertende Tä...mehr

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Teil IV der Entgeltordnung des TV-L

Teil IV regelt abschließend die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Pflege. Er gliedert sich in 3 Abschnitte: Abschnitt 1: Beschäftigte in der Pflege Abschnitt 2: Leitende Beschäftigte in der Pflege Abschnitt 3: Lehrkräfte in der Pflege Die Entgeltordnung differenziert – abweichend von der Entgeltordnung zum TVöD-VKA – weiterhin zwischen den Beschäftigten in Gesundheitsbe...mehr

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Teil III der Entgeltordnung des TV-L

1 Allgemeines Teil III enthält eine spezielle Regelung für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten. In diesen Teil wurden die – redaktionell überarbeiteten – bisherigen allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale für Arbeiter aus dem Lohngruppenverzeichnis zum MTArb/MTArb-O aufgenommen. So bestimmt Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltor...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 3 Vorbemerkungen zu Teil III der Entgeltordnung

Die Vorbemerkungen zu Teil III beruhen auf den §§ 1 bis 7 des Tarifvertrages über das Lohngruppenverzeichnis der Länder zum MTArb/MTArb-O sowie den Vorbemerkungen Nr. 1 bis 8 zum Lohngruppenverzeichnis. Insofern können die bisherigen Auslegungs- und Rechtsprechungsgrundsätze weiter herangezogen werden. Die Vorbemerkungen zu Teil III treffen abschnittsübergreifende Festlegunge...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 5 Abschn. 1: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale

In Abschn. 1 sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale geregelt. Sie kommen dann zur Anwendung, wenn eine Tätigkeit nicht von den Tätigkeitsmerkmalen der Abschn. 2 und 3 erfasst ist. Sie haben eine uneingeschränkte Auffangfunktion. Im Hinblick auf diese Auffangfunktion wurden Tätigkeitsmerkmale aus dem Lohngruppenverzeichnis, die lediglich eine allgemeine Tätigkeitsbenennung o...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 2 Struktur und Gliederung

Teil III der Entgeltordnung zum TV-L gliedert sich wie folgt: Vorbemerkungen zu Teil III der Entgeltordnung Abschn. 1 – Allgemeine Tätigkeitsmerkmale Abschn. 2 – Besondere Tätigkeitsmerkmale für sämtliche Bereiche Abschn. 3 – Besondere Tätigkeitsmerkmale für einzelne Bereiche Anhang zu Teil III – Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen Die bisherige Struktur des Lohngruppenver...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 4 Richtlinien für verwaltungseigene Prüfungen

Bestimmte Fallgruppen des Teils III der Entgeltordnung erfordern für die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe die erfolgreiche Ablegung einer verwaltungseigenen Prüfung. Dies ist z. B. in Abschn. 1 in Entgeltgruppe 5 Fg. 2, in Abschn. 3 Unterabschn. 5 in Entgeltgruppe 5 und in Abschn. 3 Unterabschn. 8 in Entgeltgruppe 5 der Fall. Ergänzend regelt Nr. 4 Abs. 3 der Vorbem...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 1 Allgemeines

Teil III enthält eine spezielle Regelung für Beschäftigte mit körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten. In diesen Teil wurden die – redaktionell überarbeiteten – bisherigen allgemeinen und besonderen Tätigkeitsmerkmale für Arbeiter aus dem Lohngruppenverzeichnis zum MTArb/MTArb-O aufgenommen. So bestimmt Nr. 2 der Vorbemerkungen zu allen Teilen der Entgeltordnung: 2. Für ...mehr

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Teil III der Entgeltordnung... / 6 Die Abschnitte 2 und 3: Besondere Tätigkeitsmerkmale

Der Abschn. 2 enthält bereichsübergreifende Tätigkeitsmerkmale wie z. B. Facharbeiter, Hausmeister, Pförtner, Wachpersonal, die nicht nur in einzelnen speziellen Bereichen vorkommen. Sofern Tätigkeiten ausgeübt werden, die in einem besonderen Tätigkeitsmerkmal genannt sind, richtet sich die Eingruppierung ausschließlich nach diesem besonderen Tätigkeitsmerkmal, wie z. B. die...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.5.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Wie oben (Ziffer 2.1) dargestellt, besteht Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn der Beschäftigte am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht. Die Jahressonderzahlung wird jedoch um ein Zwölftel vermindert für jeden Kalendermonat, für den kein Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus dem am 1. Dezember bestehenden Arbeitsverhältnis besteht (näher siehe Ziffer 3.5)...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.1 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung nach TV-L

Die Höhe der Jahressonderzahlung ist nach Entgeltgruppen gestaffelt (§ 20 Abs. 2 TV-L). Über die gestaffelten Bemessungssätze werden soziale Gesichtspunkte berücksichtigt. Der Bemessungssatz bestimmt sich nach der Entgeltgruppe am 1. September (§ 20 Abs. 2 Satz 3 TV-L). Wird der Mitarbeiter nach dem 1. September eingestellt, ist die Entgeltgruppe bei Einstellung entscheidend....mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.1 Jahressonderzahlung im Geltungsbereich eines TV zur Regelung der Kurzarbeit zum TV-L

Nach der tariflichen Grundregelung zur Jahressonderzahlung (Näher Ziffer 3.5) vermindert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung nach § 21 haben (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Satz 2 der genannten Vorschrift regelt Ausnahmen. So unterbleibt eine Verminderung der Jahresson...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TV-L anwendet

Der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist, Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c TV-L, näher siehe Ziffer 4.3.1). Der zweite Arbeitgeber, bei dem der/die Beschäftigte eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausübt, hat daneben aus d...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6.2 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu verschiedenen TV-L-Arbeitgebern im laufenden Kalenderjahr

Wichtig Ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber bleibt stets unberücksichtigt und führt zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Dies gilt selbst dann, wenn der Beschäftigte unmittelbar zuvor bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war, der unter den Geltungsbereich des TV-L fällt. Das BAG hat ausdrücklich bestätigt, dass die Kürzungsregelung au...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.6.1 Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber im laufenden Kalenderjahr

Bestehen im Laufe eines Kalenderjahres zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien mehrere Arbeitsverhältnisse, gilt es hinsichtlich der Jahressonderzahlung zu entscheiden, ob eine Zwölfelung der Jahressonderzahlung eintritt, welche Entgeltgruppe und welcher Beschäftigungsumfang bei unterschiedlichen Tätigkeiten bzw. Arbeitszeiten (Vollzeit, Teilzeit) für die Bemessung der Jahr...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.8.2 Jahressonderzahlung außerhalb des Geltungsbereichs eines TV zur Regelung der Kurzarbeit

Auch außerhalb eines landesbezirklichen Tarifvertrags zur Regelung der Kurzarbeit zum TV-L, beispielsweise für Staatstheater, und außerhalb des Geltungsbereichs des im kommunalen Bereich einschlägigen TV COVID kann Kurzarbeit eingeführt werden. Die Einführung und Ausgestaltung der Kurzarbeit bedarf in diesen Fällen der Regelung in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung oder in d...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach §§ 22 Abs. 1 TV-L i. V. m. ...mehr

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Jahressonderzahlung / 1 Einführung

Die Jahressonderzahlung ist eine Leistung, die der Arbeitgeber als zusätzliches Entgelt für die im Bezugsjahr erbrachte Arbeitsleistung und Betriebstreue auszahlen muss. Nachdem im TV-L Bindungsfristen nicht mehr vorgesehen sind (Einzelheiten hierzu Ziffer 2.1 – Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember), entfällt der bei der "Zuwendung" in dem bis 31.10.2006 gültig...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsver...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG vor und nach der Geburt und/oder...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.2.2 Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

Mit der Tarifeinigung vom 2.3.2019 haben die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst im TV-L 16 neue Entgeltgruppen gebildet (Anlage G zum TV-L, vgl. Beitrag Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder 2019). § 20 Abs. 2 TV-L regelt lediglich den Bemessungssatz der Jahressonderzahlung hinsichtlich der Beschäftig...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.7 Anspruch bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell

Auch wenn keine bundesweit gültige Tarifregelung zur Altersteilzeit im Geltungsbereich des TV-L mehr besteht, soll nachfolgend auf die Rechtsprechung zur Jahressonderzahlung bei Altersteilzeitarbeit im Blockmodell eingegangen werden. Teilweise bestehen landesbezirkliche Altersteilzeitregelungen, so z. B. der Tarifvertrag zur Altersteilzeit Baden-Württemberg, der schwerbehind...mehr