Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Tarifeinigung für die Besch... / 6.2 Verkürzung der Stufenlaufzeit bei übernommenen Auszubildenden / Studierenden

Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt (§ 16 Abs. 2 S. 1 TV-L). Nur bei Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung oder – im Rahmen von Ermessensvorschriften – bei Anerkennung förderlicher beruflicher Vorzeiten werden Beschäftigte bei der Einstellung einer höheren Stufe zugeordnet. Zeiten einer Aus...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 2 Änderungen bei den Entgelten

2.1 Wiederinkraftsetzen der Entgeltregelungen (bis 31.3.2026) Die von den Gewerkschaften mit Schreiben vom 22.9.2025 (ver.di) bzw. 23.9. 2025 (dbb) gekündigten Entgeltregelungen werden für die Zeit bis zum 31.3.2026 wieder in Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben also die bisherigen Entgelttabellen weiterhin Gültigkeit. 2.2 Erhöhung der Tabellenentgelte (ab 1.4.2026, 1....mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 2.3 Folgeänderungen bei dynamisch ausgestalteten Entgeltbestandteilen

Es erhöhen sich die Bemessungsgrundlage für die Lohnzuschläge nach § 1 Abs. 2 des Tarifvertrages über die Lohnzuschläge gemäß § 29 MTL II (TVZ zum MTL) vom 9. Oktober 1963, die Vergütungsgruppenzulagen (Besitzstandszulagen) nach § 9 TVÜ-Länder und die kinderbezogenen Entgeltbestandteile (Besitzstandszulagen) nach § 11 TVÜ-Länder ab dem 1.4.2026 um 2,82 Prozent ab dem 1.3.2027 um ...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 9 „Hamburg-Zulage“

Bereits im Vorfeld der Tarifrunde zum TV-L wurde zwischen den Hamburgischen Tarifvertragsparteien – der Freien und Hansestadt Hamburg und den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion – Tarifverhandlungen über eine Zulage für Beschäftigte in bürgernahen Diensten in Hamburg geführt. Die Tarifeinigung der Hamburgischen Tarifvertragsparteien vom 29.10.2025[1] wird...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / Zusammenfassung

Überblick Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben sich am 14. Februar 2026 in Potsdam auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder (ausgenommen das Land Hessen, das eigene Tarifverhandlungen führt) geeinigt.[1] Die Gewerkschaften, insbesondere ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion, hatten zahlreiche Tarifregelungen des Tarifv...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 2.2 Erhöhung der Tabellenentgelte (ab 1.4.2026, 1.3.2027 und 1.1.2028)

Die Tabellenentgelte – einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwert für die Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü – werden ab dem 1.4.2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 EUR monatlich, ab dem 1.3.2027 um weitere 2,0 Prozent *) und ab dem 1.1.2028 um weitere 1,0 Prozent erhöht. *) Abweichend von Buchstabe b) erhöht sich d...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 5 Angleichung der Arbeitsbedingungen im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West

Die unterschiedlichen Arbeitsbedingungen zwischen Beschäftigten in den Tarifgebieten Ost und West werden wie folgt angeglichen. 5.1 „Unkündbarkeit“ auch im Tarifgebiet Ost (ab 1.1.2027) Der Ausschluss der ordentlichen Arbeitgeberkündigung bei Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben, nach einer Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber von mehr als 15 Jahren gi...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 15 Erklärungsfrist

Die Einigung wurde von den Tarifvertragsparteien unter eine Erklärungsfrist bis zum Ablauf des 13.3.2026 gestellt. Bei der Gewerkschaft ver.di wird die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst in ihrer Sitzung am 12.3.2026 über die Zustimmung zur Tarifeinigung entscheiden. Der Entscheidung wird eine Mitgliederbefragung vom 23.2. bis zum 9.3.2026 vorangehen.[1]mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 3 Erhöhung der Wechselschicht- und Schichtzulagen (ab 1.7.2026)

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine deutliche Erhöhung der Zulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit verständigt. 3.1 Zulagen nach § 8 TV-L Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 TV-L wird – von bisher 105 EUR monatlich – auf 200 EUR monatlich angehoben. Die Zulage für nicht ständige Wechselschichtarbeit gemäß § 8 Abs. 7 Satz 2 TV-L ...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 6 Paket für Nachwuchskräfte

Zusätzlich zur Erhöhung der Auszubildenden-, dual Studierenden- und Praktikantenentgelte (Einzelheiten siehe Ziffer 2.4) haben sich die Tarifvertragsparteien auf weitere Verbesserungen für „Nachwuchskräfte“ verständigt. 6.1 Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden Bereits bisher sahen § 19 TVA-L BBiG, § 18a TVA-L Pflege, § 18a TVA-L Gesundheit und § 18a TVdS-L Regelu...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 6.6 Studienentgelte für praxisintegriert dual Studierende und Masterstudierende

Die Studienentgelte für praxisintegriert dual Studierende in der Richtlinie der TdL für duale Studiengänge und Masterstudiengänge erhöhen sich um folgende Beträge: ab 1. April 2026 um 60 EUR ab 1. März 2027 um weitere 60 EUR ab 1. Januar 2028 um weitere 30 EUR. Die Regelung tritt zum 1.4.2026 in Kraft.mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 10 Geltung für ausgeschiedene Beschäftigte nur auf Antrag

Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 14.2.2026, dem Tag der Tarifeinigung zwischen der TdL und den Gewerkschaften, aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die Vereinbarungen nur, wenn diese dies bis zum 31.7.2026 schriftlich beantragen. Der Regelung dürfte nur wenig praktische Bedeutung zukommen, insbesondere weil die Erhöhung der Tabellenentgelte und ...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 14 Maßregelungsklausel

Die Arbeitgeberseite erklärt, dass von Maßregelungen (Abmahnung, Entlassungen o. ä.) aus Anlass gewerkschaftlicher Warnstreiks, die bis einschließlich 14.2.2026, 24:00 Uhr, durchgeführt wurden, abgesehen wird, wenn sich die Teilnahme an diesen Warnstreiks im Rahmen der Regelungen für rechtmäßige Arbeitskämpfe gehalten hat.mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 2.1 Wiederinkraftsetzen der Entgeltregelungen (bis 31.3.2026)

Die von den Gewerkschaften mit Schreiben vom 22.9.2025 (ver.di) bzw. 23.9. 2025 (dbb) gekündigten Entgeltregelungen werden für die Zeit bis zum 31.3.2026 wieder in Kraft gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt haben also die bisherigen Entgelttabellen weiterhin Gültigkeit.mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 3.3 Auswirkungen auf die Theaterbetriebszulage

Nach den Sonderregelungen für Beschäftigte an Theatern und Bühnen (§ 45 Nr. 4 Abs. 5) gelten die Regelungen über die Zeitzuschläge sowie über die Wechselschichtzulage und Schichtzulage (§ 8 Abs. 1, 7 und 8) nicht für Beschäftigte, die eine Theaterbetriebszulage oder einen Theaterbetriebszuschlag nach einem landesbezirklichen Tarifvertrag erhalten. Die TdL wirkt nach dem Einig...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 6.3 Staffelung der Abschlussprämie

Bereits bisher sehen die Tarifverträge für die Auszubildenden sowie der TVdS-L die Zahlung einer Abschlussprämie bei erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung vor. Die Prämie beträgt bisher einheitlich 400,00 EUR. Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Staffelung der Höhe der Abschlussprämie geeinigt: Die Abschlussprämie nach § 20 Abs. 1 TVA-L BBiG, § 19 Abs. 1 TVA-L Pfle...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 6.5 Ausbildungsbedingungen für Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz

Mit dem Gesetz über den Pflegefachassistenzberuf (Pflegefachassistenzgesetz – PflFAssG) vom 28.10.2025[1] hat der Gesetzgeber Regelungen zu einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung eingeführt. Tarifvertragliche Regelungen für die Pflegefachassistenzauszubildenden gab es bisher nicht. Auszubildende nach dem Pflegefachassistenzgesetz werden nunmehr mit folgenden ...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 6.1 Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden

Bereits bisher sahen § 19 TVA-L BBiG, § 18a TVA-L Pflege, § 18a TVA-L Gesundheit und § 18a TVdS-L Regelungen zur Übernahme von Auszubildenden nach dem BBiG, in Pflegeberufen und in Gesundheitsberufen sowie von Studierenden in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung / abgeschlossenem Studium vor. Die Regelungen waren befristet b...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 6.4 Angleichung der vermögenswirksamen Leistungen im Tarifgebiet Ost

Bisher sehen die Tarifverträge für Auszubildende und Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen unterschiedlich hohe vermögenswirksame Leistungen vor: Auszubildende erhalten im Tarifgebiet West eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 EUR monatlich und im Tarifgebiet Ost in Höhe von 6,65 EUR monatlich, wenn sie diesen Betrag nach Maßgabe des Vermöge...mehr

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Tarifeinigung für die Besch... / 2.4 Erhöhung der Auszubildenden-, dual Studierenden-, Praktikantenentgelte

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach § 8 Abs. 1 TVA-L BBiG, § 8 Abs. 1 TVA-L Pflege und § 8 Abs. 1 TVA-L Gesundheit sowie die monatlichen Entgelte der dual Studierenden nach § 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 TVdS-L und die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach § 8 Abs. 1 TV Prakt-L erhöhen sich ab dem 1.4.2026 um einen Festbetrag in Höhe vo...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.9 Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte von Personal- oder Betriebsrat sind lediglich bei der Wahl des untersuchenden Arztes berührt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, e...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.1 Früheres Tarifrecht (BAT)

Die ärztliche Untersuchung war vor der Einführung des TVöD / TV-L in § 7 BAT/-O und § 10 MTArb/-O bzw. BMT-G/-O geregelt. Im Vergleich zur aktuellen Regelung in § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L enthielten diese Vorschriften noch deutlich umfangreichere Regelungen und Befugnisse des Arbeitgebers. So sah das frühere Tarifrecht noch vor, dass der Arbeitgeber vor der Einstellung...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.11 Tarifliche Sonderregelungen

§ 33 Abs. 4 TVöD / § 33 Abs. 4 TV-L regelt einen Sonderfall der ärztlichen Untersuchung. Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD / § 33 Abs. 4 Satz 1 TV-L endet das Arbeitsvertragsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.3 Ärztliche Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. Regelmäßig stellt sich daher für den Arbeitgeber die Frage, ob er auf Grundlage von § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Ab...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.1 Begriff der "begründeten Veranlassung"

Einzige Voraussetzung um den Beschäftigten im laufenden Arbeitsverhältnis nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L wirksam zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und damit auch zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zu verpflichten ist das Vorliegen einer begründeten Veranlassung seitens des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf eine ärztliche Untersuchun...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.4 Ärztliche Bescheinigung

§ 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L verpflichtet den Beschäftigten, dem Arbeitgeber mit ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass der untersuchende Arzt dem Beschäftigten eine Bescheinigung aushändigt, welche der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegt. Eine direkte Ü...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.8 Kosten der Untersuchung, Freistellung

Sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchung hat der Arbeitgeber zu tragen (§ 3 Abs. 4 Satz 3 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 3 TV-L). Zu den Untersuchungskosten gehören z. B.: Gebühren für Ärzte, Kosten von Laboruntersuchungen, Kosten einer eventuell erforderlichen stationären Unterbringung im Zusammenhang mit der Untersuchung, Fahrtkosten, sofern der Beschäftigte einen Arzt außerhalb se...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 4.2 Nachtarbeit

Gemäß § 6 Abs. 3 ArbZG sind Nachtarbeitnehmer berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als 3 Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Ein Nachtarbeitnehmer ist gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG ein Arbeitne...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2 Ärztliche Untersuchung während des bestehenden ­Arbeitsverhältnisses

Nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L kann der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis bei begründeter Veranlassung den Beschäftigten verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Die Untersuchung zielt somit nicht nur auf die Feststellung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit, sond...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.2 Umfang der ärztlichen Untersuchung

Ordnet der Arbeitgeber rechtmäßig eine Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L an, ist der Beschäftigte verpflichtet, sich dieser zu unterziehen. Darüber hinaus trifft den Beschäftigten hinsichtlich der Durchführung der Untersuchung eine Mitwirkungspflicht. Es genügt gerade nicht, lediglich beim Arzt zu erscheinen und dessen Untersuchungen duldend über sich ergeh...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.6 Pflichten des Beschäftigten

Verlangt der Arbeitgeber rechtmäßig die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L von einem Beschäftigten und kommt dieser dem Verlangen nicht nach, verletzt der Beschäftigte seine arbeitsvertraglichen Pflichten.[1] Hinweis Dem Arbeitgeber ist es nicht zumutbar, aufgrund einer nach den Angaben des Beschäftigten zustande gekommenen priv...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 1 Allgemeines

Sowohl im Rahmen der Einstellung als auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber ein Interesse an Informationen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit eines Beschäftigten und in diesem Zusammenhang auch an der Anordnung ärztlicher Untersuchungen. Dem Interesse des Arbeitgebers stehen grundrechtlich geschützte Interessen der Beschäftigten gegenüber. So we...mehr

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Betriebliche Übung / 2 Begriff

Unter einer betrieblichen Übung versteht man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Beschäftigten schließen können, ihnen solle eine Leistung oder Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden. Sie enthält daher eine Willenserklärung des Arbeitgebers, in seinem Betrieb eine bestimmte Übung einführen zu wollen, zu der ihn weder ei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 192 Die Erprobung des Arbeitnehmers ist als Befristungsgrund seit langem anerkannt.[1] Damit wird dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers, die Eignung des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu überprüfen, ebenso Rechnung getragen wie dem Anliegen des Arbeitnehmers zu entscheiden, ob der Arbeitsplatz seinen Vorstellungen entspricht. Rz. 193 Während der Probeze...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.1.4 Angabe des Sachgrunds im Arbeitsvertrag

Rz. 37 Das TzBfG enthält hinsichtlich des Rechtfertigungsgrunds für die Befristung kein Zitiergebot. Sofern nicht in anderen Gesetzen (z. B. § 2 Abs. 4 WissZeitVG) oder in Tarifverträgen etwas anderes bestimmt ist, muss der Rechtfertigungsgrund für die Befristung weder im Arbeitsvertrag angegeben noch dem Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrags mitgeteilt werden. Es r...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.2.3.1 Befristung auf das Regelrentenalter

Rz. 109 Die Befristungsmöglichkeit nach § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB VI setzt das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses voraus, das beim Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung enden soll. Die Altersgrenze kann sich aus einer einzelvertraglichen Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien ergeben oder aus einer auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden tari...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.9.2 Drittmittelfinanzierung

Rz. 297 Die Befristung von Arbeitsverträgen wegen Drittmittelfinanzierung mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen ist in § 2 Abs. 2 WissZeitVG gesondert geregelt.[1] Für den vom WissZeitVG erfassten Personenkreis kann die Befristung nicht mit Erfolg auf § 14 Abs. 1 TzBfG gestützt werden, wenn sie ausschließlich mit der Drittmittelfinanzierung begrün...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.5.3 Fortsetzungsanspruch

Rz. 207 Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer nach Beendigung des wirksam zur Erprobung befristeten Arbeitsvertrags in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, auch wenn sich der Arbeitnehmer bewährt hat. Der Arbeitgeber kann vielmehr frei entscheiden, ob er den Arbeitnehmer nach der Probezeit weiterbeschäftigen will oder nicht.[1] Rz. 208 Dies gi...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 2.3 Befristung einzelner Vertragsbedingungen

Rz. 15 § 14 TzBfG findet weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung auf die Befristung einzelner Vertragsbedingungen.[1] Denn die Vorschrift bezieht sich nur auf die Befristung des gesamten Arbeitsvertrags, nicht auf die Befristung einzelner Vertragsbestandteile. Deshalb führte das Inkrafttreten des TzBfG am 1.1.2001 nicht zu einer Änderung der Rechtslage in Bezug auf die ...mehr

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Einstellung / 3.3 Absageschreiben

Absageschreiben an nicht geeignete Bewerber sollten kurz und knapp gefasst werden. Um zu vermeiden, dass unmittelbare oder mittelbare Anknüpfungspunkte an eines oder mehrere durch das AGG geschützte Merkmale gegeben werden, sollte das Schreiben neutral und inhaltsleer gestaltet sein. Soweit keine Unterrichtungs- oder Begründungspflichten aus anderen Vorschriften (z. B. § 164...mehr

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Einstellung / 10 Nichtantritt der neuen Stelle

Abbruch der Vertragsverhandlung Mit Aufnahme von Vertragsverhandlungen entsteht zwischen den Parteien ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dem sich Verhaltenspflichten zu gegenseitiger Sorgfalt und Rücksichtnahme ergeben. Der Abbruch von Vertragsverhandlungen für sich allein begründet jedoch regelmäßig keine Schadensersatzpflichten, selbst dann nicht, wenn der die Verhandlu...mehr

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Einstellung / 4 Bewerbung, Bewerbungsunterlagen, Auswahlentscheidung für das Vorstellungsgespräch

Für die Auswahl aller Beschäftigten, vom Sachbearbeiter über Dienstvorstand, Geschäftsführer, Beigeordneter bis Bürgermeister, werden Bewerbungsunterlagen als erste Informationsquelle benutzt. Ziel der Bewerbung ist deshalb auch, einen ersten Eindruck zu vermitteln und über die Hürde der Vorauslese in die persönliche Vorstellung zu kommen. Die Bewerbungsunterlagen vermitteln...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 5 Tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Mehrurlaub

Rz. 212 Die Entscheidungen des EuGH und des BAG betreffen zunächst nur den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch von 4 Wochen (24 Werktage). Daneben betrifft die neue Rechtsprechung auch den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen, da der Zusatzurlaubsanspruch aus § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX an das rechtliche Schicksal des Mindesturlaubsanspruchs gebunden ist.[1] Rz. 213 Das ...mehr

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Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 5.5 Regelung des TVöD und TV-L

Rz. 17 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VkA) geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) regeln im Abschnitt IV des Allgemeinen Teils die Punkte "Urlaub und Arbeitsbefreiung". Die ursprüngliche Regelung in § 26 Abs. ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 7.2 TVöD/TV-L

Rz. 22 Der für den Bereich des Bundes und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände geltende TVöD und der für die Länder[1] geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sehen für den Fall, dass bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil verbleibt, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, vor, dass dieser auf einen vollen Urlaubstag auf...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 16 Unabdingbarkeit

Rz. 44 Der gesetzliche Mindesturlaub gem. § 3 Abs. 1 BUrlG kann nicht durch tarifliche Regelungen verkürzt werden, § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG. Der Anspruch ist unabdingbar und tariffest. Die Unabdingbarkeit, § 13 Abs. 1 BUrlG, gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und dies nach einer tariflichen Regelung, z. B. § 33 Abs. 2 und 3 T...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3 Abschnitt III – Zulagen

Bei Einführung des TVöD wie auch des TV-L sind die bislang bestehenden Zulagen wie z. B. die Techniker-, Meister- und Programmierzulage, die Vorhandwerker-, Vorabeiter- und Lehrgesellenzulage oder auch Funktionszulagen übergangsweise grundsätzlich fortgeführt worden bzw. als Besitzstand erhalten geblieben, wie z. B. die Vergütungsgruppenzulage. Bei der Einführung der Entgelto...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.3.3 Entgeltgruppenzulage (§ 17 TV EntgO Bund)

Vorgänger der Entgeltgruppenzulagen sind die Vergütungsgruppenzulagen nach Anlage 1a zum BAT/BAT-O, welche ab Einführung des TVöD bei neueingestellten Beschäftigten nicht mehr gewährt wurden (§ 17 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Bund). Entsprechendes gilt auch im Bereich des TV-L. Im TV-L wurden alle Vergütungsgruppenzulagen, die spätestens nach 6 Jahren gewährt wurden, als Entgeltgruppenz...mehr