Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Kommentierung zum TVÜ-L / 8.3 Absatz 2

§ 9 Abs. 2 TVÜ-L regelt die Berücksichtigung einer Vergütungsgruppenzulage ohne vorausgehenden Bewährungs- oder Fallgruppenaufstieg. Dies betrifft Angestellte, die aufgrund ihrer Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungs- und Fallgruppe nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder Bewährungszeit keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung hatten, sondern unmittelbar auf eine Vergü...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 16.9 Eingruppierung in Entgeltgruppe 13 (§ 17 Abs. 8 TVÜ-Länder)

Die Einstiegsentgeltgruppe bei einem Wissenschaftlichen Hochschulabschluss/Master ist die Entgeltgruppe 13. Bei der Überleitung wurden die vorhandenen Beschäftigten der Vergütungsgruppe II mit ausstehendem Aufstieg nach Vergütungsgruppe Ib der Entgeltgruppe 14 zugeordnet. Dies wollten die Arbeitgeber bei Neueinstellungen vermeiden. Denn grundsätzlich sollen alle Neueinstellu...mehr

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Entgelt / 5.2.13 Sonderfall: Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des TV-L-Forst fallen

Die in § 16 Abs. 1 und 2 TV-L-Forst enthaltenen besonderen Regelungen führen zu keiner abweichenden Handhabung des hier erörterten § 16 TV-L.mehr

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Entgelt / 9.8 Wegfall der Voraussetzungen – Zahlung einer Zulage (§ 24 Abs. 5 TV-L)

§ 24 Abs. 5 TV-L regelt, dass bei Wegfall der Voraussetzungen zur Zahlung einer Zulage nur der Teil gezahlt wird, welcher im Anspruchszeitraum zustand. Die Berechnungsweise richtet sich nach § 24 Abs. 3 TV-L.mehr

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Entgelt / 7 Entgelt bei Krankheit, Urlaub und Arbeitsbefreiung (§ 21 TV-L)

§ 21 TV-L legt die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung fest. Diese gilt bei Krankheit (§ 22 Abs. 1 TV-L) Urlaub (§ 26 TV-L) Zusatzurlaub (§ 27 TV-L). Hinweis Für die Arbeitsbefreiung nach § 29 TV-L sowie die Arbeitsbefreiung am 24./31.12. gemäß § 6 Abs. 3 TV-L ist der Anwendungsbereich des § 21 TV-L nicht eröffnet. In § 29 Abs. 6 TV-L sowie § 6 Abs. 3 TV-L sind eigenst...mehr

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Entgelt / 5.8.3.1 Erreichte Stufe im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 3 TV-L

Die Feststellung der erreichten Stufe stellt – von nachstehenden Ausnahmen abgesehen – keine Herausforderung dar. Das BAG[1] hat judiziert, dass eine individuelle Endstufe bereits nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 3 Satz 3 TV-L keine "erreichte Stufe" ist, denn das "Erreichen" setzt nach § 16 Abs. 3 Satz 1 TV-L den Ablauf einer Stufenlaufzeit voraus. Eine individuelle Endstufe ...mehr

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Entgelt / 5.6 Stufenaufstieg am Beginn des Monats (§ 17 Abs. 1 TV-L)

Wie nach bisherigem Recht wirkt auch im TV-L das Erreichen der nächsthöheren Stufe während eines laufenden Kalendermonats auf den Beginn dieses Monats zurück, d. h. das höhere Tabellenentgelt steht der/dem Beschäftigten vom Beginn des entsprechenden Monats an zu (§ 17 Abs. 1 TV-L). Der Beginn der Stufenlaufzeit ändert sich hierdurch nicht.mehr

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Entgelt / 5.5 Stufenlaufzeit (§ 16 Abs. 3 TV-L)

§ 16 Abs. 3 TV-L enthält grundsätzliche Regelungen über die Zeit, nach der ein Beschäftigter in die nächst höhere Stufe aufrückt. Diese Vorschrift wird durch § 17 Abs. 2 TV-L (leistungsabhängige Stufenaufstiege) ergänzt. Die Stufenlaufzeit gibt die jeweilige Verweildauer in der Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe an. Das BAG hat entschieden, dass für das Erreichen der Stufe e...mehr

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Entgelt / 5.2.12 Sonderfall: Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (§ 52 TV-L)

Für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst ist § 52 Nr. 3 TV-L i. V. m. der Entgeltordnung anzuwenden. Seit dem 1.10.2024 gelten keine besonderen Stufenlaufzeiten; § 16 TV-L ist uneingeschränkt anwendbar. Hinweis § 52 Nr. 3 TV-L in der bis zum 30.9.2024 geltenden Fassung (mit besonderen Stufenlaufzeiten): "Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in...mehr

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Entgelt / 5.1.2 Stufen der Entgeltgruppen 2 bis 15 (§ 16 TV-L)

Seit der Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 zum 1.1.2019 in die Entgeltgruppen 9a und 9b umfassen nunmehr alle Entgeltgruppen (mit Ausnahme der EG 1) 6 Stufen, die gem. § 16 Abs. 3 TV-L zu durchlaufen sind. Abweichende Stufenlaufzeiten sind am Tätigkeitsmerkmal in einem sog. Klammerzusatz ausgebracht bzw. den Sonderregelungen für bestimmte Beschäftigtengruppen gem. §§ 40 ff. TV-...mehr

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Entgelt / 5.3 Die entgeltbezogene Vorweggewährung von Stufen gem. § 16 Abs. 5 TV-L

Zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu 2 Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden. Beschäftigte mit einem Entgelt der Endstufe können bis zu 20 % der Stufe 2...mehr

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Entgelt / 5.10.3.4 Stufenzuordnung bei Höhergruppierung im Zusammenhang mit der Gewährung einer Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L

Gemäß § 16 Abs. 5 TV-L wird nicht die Stufe, sondern das Entgelt vorweg gewährt; die Stufenzuordnung bleibt von dieser Vorweggewährung unberührt. Dies wird durch die umgangssprachliche Bezeichnung des Vorgangs als Stufenvorweggewährung häufig übersehen. Im Fall einer Höhergruppierung wird auf die reguläre Stufenzuordnung und nicht auf das vorweg gewährte Entgelt/"Stufe" abge...mehr

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Entgelt / 9.5 Anspruch auf Entgelt nur für einen Teil des Monats (§ 24 Abs. 3 TV-L)

Besteht nicht für alle Tage eines Kalendermonats Anspruch auf Entgelt, so wird nur der "auf den Anspruchszeitraum" entfallende Teil gezahlt. Bei der Berechnung des anteiligen Entgelts werden die Kalendertage mit Anspruch auf Entgelt (nicht nur die tatsächlichen Arbeitstage) ins Verhältnis gesetzt zu der Zahl der Kalendertage des jeweiligen Kalendermonats (§ 24 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

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Entgelt / 3.3 Grundsätze der Eingruppierung, §§ 12, 13 TV-L

Die Eingruppierung der Beschäftigten im Geltungsbereich des TV-L bestimmt sich seit dem 1.1.2012 für alle Eingruppierungsvorgänge nach den §§ 12, 13 TV-L i. V. m. der Entgeltordnung. Die §§ 12, 13 TV-L gelten für alle Beschäftigten unabhängig davon, ob sie nach altem Recht Arbeiter oder Angestellte gewesen wären (§ 38 Abs. 5 Sätze 1 und 2 TV-L). In den §§ 12, 13 TV-L haben di...mehr

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Entgelt / 5.2.10 Sonderfall: Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (§ 40 TV-L)

Für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen enthält § 40 TV-L Sonderregelungen. So gilt bei der Einstellung von Beschäftigten in den Entgeltgruppen 13 bis 15 ergänzend, dass Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen grundsätzlich anerkannt werden. Dasselbe gilt für Beschäftigte in den Entge...mehr

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Entgelt / 5.10 Höhergruppierung und Herabgruppierung (§ 17 Abs. 4 TV-L)

5.10.1 Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 TV-L einschließlich der Abgrenzung von einer Stufenzuordnung bei einer Einstellung Einer Höher-/Herabgruppierung gem. § 17 Abs. 4 TV-L liegt eine (dauerhafte) Eingruppierung in eine höhere oder niedrigere Entgeltgruppe in einem bestehenden Arbeitsverhältnis zugrunde. Eine solche Umgruppierung setzt – mit Ausnahme der korrigierenden Her...mehr

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Entgelt / 5.2 Die Stufenzuordnung gem. § 16 TV-L

5.2.1 Aufbau der Norm und Grundbegriffe Im Kern befasst sich § 16 TV-L mit der Stufenzuordnung bei der Neu- bzw. Wiedereinstellung. Davon zu unterscheiden ist die Stufenzuordnung bei einer Umgruppierung, die sich nach § 17 TV-L richtet. Die Anwendung des § 16 TV-L setzt ein abgeschlossenes Nachbesetzungsverfahren – in der Regel ein Auswahlverfahren (Bestenauslese gem. Art. 33 ...mehr

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Entgelt / 5.7 Leistungsabhängiger Stufenaufstieg (§ 17 Abs. 2 TV-L)

5.7.1 Grundsatz, kein Durchführungsanspruch Ein wesentliches Ziel der Tarifreform des öffentlichen Dienstes bestand in der Abkehr vom Senioritätsprinzip. Im TV-L knüpft folglich keine Regelung mehr an das Lebensalter der Beschäftigten an. In § 17 Abs. 2 TV-L ist vorgesehen, dass Aufstiege in die Entwicklungsstufen 4 bis 6 neben der Berufserfahrung auch an die Leistung der Besc...mehr

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Entgelt / 9.7 Die Rundungsregel bei der Entgeltberechnung (§ 24 Abs. 4 TV-L)

§ 24 Abs. 4 TV-L regelt entsprechend den allgemeinen mathematischen Grundsätzen bis auf 2 Dezimalstellen: Die Auf- und Abrundung von Bruchteilen und verpflichtet den Arbeitgeber, jeden Entgeltbestandteil vor der Addition jeweils auf 2 Dezimalstellen gesondert zu runden.mehr

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Entgelt / 5.4.1 Korrigierende Rückstufung im Fall des § 16 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 TV-L

Der Arbeitgeber prüft unter Beachtung der PE zu § 16 Abs. 2 TV-L, ob eine einschlägige Berufserfahrung von bestimmter Dauer aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis vorliegt. Bei der Stufenzuordnung handelt sich um eine reine Rechtsanwendung; erweist sich die Stufenzuordnung als fehlerhaft, kann der Arbeitgeber diese durch einseitige Rückstufung korrigieren. Voraussetzung: der S...mehr

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Entgelt / 5.10.7.2 Höhergruppierung: Stufenzuordnung § 17 Abs. 4 Satz 1 TV-L und Stufenlaufzeit (Durchführungshinweise der TdL vom 4.11.2019)

Die Stufenzuordnung erfolgt gemäß , wobei der betragsmäßige Vergleich – tabellenübergreifend – unmittelbar zwischen Ausgangs- und Zielentgeltgruppe durchgeführt wird. § 17 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz TV-L, wonach bei Höhergruppierungen über mehr als eine Entgeltgruppe die Stufenzuordnung so vorzunehmen ist, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgrupp...mehr

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Entgelt / 9.6 Das Stundenentgelt (§ 24 Abs. 3 TV-L)

Besteht der Entgeltanspruch nur für einen Teil eines Kalendertages wird das auf eine Stunde entfallende anteilige Entgelt ermittelt. § 24 Abs. 3 Satz 2 und 3 TV-L enthält die Formel zur Ermittlung des Stundenentgelts. Praxis-Tipp Zur Ermittlung des Stundenentgelts werden die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile dividiert durch das 4,348-Fache der regelmäßigen wö...mehr

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Entgelt / 5.4.1.2 Korrigierende Rückstufung im Fall des § 16 Abs. 2a TV-L

Es treffen Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung zusammen: Rechtsanwendung Der Arbeitgeber prüft, ob folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sind: Einstellung im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Satz 3 und 4 TV-L); beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜ-Länder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erwo...mehr

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Entgelt / 5.10.1 Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 TV-L einschließlich der Abgrenzung von einer Stufenzuordnung bei einer Einstellung

Einer Höher-/Herabgruppierung gem. § 17 Abs. 4 TV-L liegt eine (dauerhafte) Eingruppierung in eine höhere oder niedrigere Entgeltgruppe in einem bestehenden Arbeitsverhältnis zugrunde. Eine solche Umgruppierung setzt – mit Ausnahme der korrigierenden Herabgruppierung – immer die Zustimmung des Beschäftigten voraus, da sich das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nur auf Tätig...mehr

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Entgelt / 5.8 Unterbrechung der Tätigkeit (§ 17 Abs. 3 TV-L)

Die ununterbrochene Tätigkeit innerhalb einer Entgeltgruppe bei demselben Arbeitgeber ist gem. § 16 Abs. 3 TV-L Voraussetzung für den Aufstieg in die nächsthöhere Stufe. Die Auswirkungen von Tätigkeitsunterbrechungen auf die Stufenlaufzeit im bestehenden Arbeitsverhältnis werden in § 17 Abs. 3 TV-L geregelt. Unterbrechungen im bestehenden Arbeitsverhältnis können sich wie folg...mehr

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Entgelt / 5.10.10 Herabgruppierung (§ 17 Abs. 4 TV-L)

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Ein Garantiebetrag kommt nicht zur Anwendung. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats, in dem die Herabgruppierung erf...mehr

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Entgelt / 5.2.11 Sonderfall: Nichtärztliche Beschäftigte in Universitätskliniken und Krankenhäusern (§ 43 TV-L)

Regelungen zu den Stufen für Pflegekräfte enthält § 43 Nr. 5a TV-L i. V. m. der Entgeltordnung. Die Entgeltgruppen KR 5 und KR 6 umfassen 6 Stufen. Die Entgeltgruppen KR 7 bis KR 17 umfassen lediglich 5 Stufen, nämlich die Stufen 2 bis 6. Abweichungen sind in den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung geregelt. Demzufolge erfolgt bei Neueinstellungen in die Entgelt...mehr

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Entgelt / 9.4 Zeitratierliche Bezahlung von Teilzeitkräften (§ 24 Abs. 2 TV-L)

Teilzeitkräfte erhalten nach § 24 Abs. 2 TV-L das Tabellenentgelt sowie grundsätzlich auch alle sonstigen Entgeltbestandteile anteilig im Verhältnis der individuell vereinbarten Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit. Die zeitanteilige Umrechnung hat dabei für jeden Entgeltbestandteil einzeln zu erfolgen (§ 24 Abs. 4 Satz 3 TV-L). Hinsichtlich der Ausnahmen sowie weitere...mehr

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Entgelt / 9.9 Pauschalierung von unständigen Entgeltbestandteilen (§ 24 Abs. 6 TV-L)

§ 24 Abs. 6 TV-L lässt eine weitgehende Pauschalierung von sog. unständigen Entgeltbestandteilen, wie z. B. Zeitzuschlägen und Erschwerniszuschlägen zu. Auch eine Pauschalierung von Bereitschaftsdienst- oder Rufbereitschaftsentgelten, Reisekostenentschädigungen usw. ist erlaubt, denn auch hier handelt es sich um "neben dem Tabellenentgelt zustehende Entgeltbestandteile". Die ...mehr

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Entgelt / 5.10.4 Ermittlung des Höhergruppierungsgewinns, Garantiebetrag gem. § 17 Abs. 4 Satz 2 TV-L in der ab 1.1.2019 geltenden Fassung

Der Höhergruppierungsgewinn errechnet sich aus der Differenz der Monatstabellenentgelte der Ausgangsentgeltgruppe und -stufe und der Zielentgeltgruppe. Praxis-Beispiel Berechnung des Höhergruppierungsgewinns (Grundfall) Ein Beschäftigter ist in die EG 9b eingruppiert und der Stufe 6 (4.878,28 EUR) zugeordnet. Er wird zum 15.2.2025 in die Entgeltgruppe 10 höhergruppiert. Der b...mehr

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Entgelt / 4.2 Monatliches Tabellenentgelt und Tarifautomatik (§ 15 TV-L)

Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 2 TV-L bestimmt sich die Höhe des Tabellenentgelts nach der Entgeltgruppe, in die der Beschäftigte eingruppiert ist. Damit hält auch der TV-L an der Tarifautomatik des BAT fest. Die Eingruppierung ist kein konstitutiver Akt, sondern lediglich eine Feststellung des anzuwendenden Rechts. Der Beschäftigte wird nicht eingruppiert, sondern seine Eingruppier...mehr

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Entgelt / 7.3.2 Berechnung nach § 21 Sätze 2 und 3 TV-L

Im ersten Berechnungsschritt werden die in diesem Berechnungszeitraum angefallenen tariflichen wie übertariflichen unständigen und berücksichtigungsfähigen Entgeltbestandteile addiert. Hierunter fallen z. B.: Zeitzuschläge Erschwerniszuschläge Bereitschaftsdienstentgelte Zulagen bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 14 TV-L Die im Dienstplan vorgese...mehr

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Entgelt / 5.4.1.3 Korrigierende Rückstufung im Fall des § 16 Abs. 5 TV-L

Es treffen Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung zusammen: Rechtsanwendung Der Arbeitgeber prüft, ob einer der folgenden Gründe für eine Stufenvorweggewährung/Zulagenzahlung vorliegt (Prüfung der Tatbestandsmerkmale): regionale Differenzierung, Deckung des Personalbedarfs, Bindung von qualifizierten Fachkräften oder Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten. Fehler auf der Tatbestandss...mehr

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Entgelt / 5.4.1.1 Korrigierende Rückstufung im Fall des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

Es treffen Rechtsanwendung und Rechtsgestaltung zusammen: Rechtsanwendung Der Arbeitgeber prüft, ob die Einstellung zur Deckung des Personalbedarfes erforderlich ist und ob und ggf. in welchem Umfang förderliche Zeiten vorliegen (Prüfung der Tatbestandsmerkmale). Fehler auf der Tatbestandsseite können rückwirkend korrigiert werden, soweit der Subsumtion unzutreffende Tatsachen ...mehr

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Entgelt / 9 Berechnung und Auszahlung des Entgelts (§ 24 TV-L)

9.1 Zahltag Das Entgelt wird grundsätzlich für den Kalendermonat bemessen und ausbezahlt, soweit tarifvertraglich nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Zum Entgelt i. S. d. § 24 zählen das Tabellenentgelt gem. § 15 TV-L und die sonstigen Entgeltbestandteile. Der Arbeitgeber hat vor der Auszahlung des Entgelts zu beachten, dass im Fall von Pfändungen nach Zustellung des Pfänd...mehr

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Entgelt / 5 Grund- und Entwicklungsstufen (§§ 16, 17 TV-L)

5.1 Allgemeines, Historie Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TV-L der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TV-L seit dem 1.1.2018 6 Stufen zug...mehr

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Entgelt / 5.8.1 Unschädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit

In § 17 Abs. 3 Satz 1 TV-L wird bestimmt, welche Zeiten der Unterbrechung in der Tätigkeit für die Stufenlaufzeit unschädlich und wie Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit (anwartschaftssteigernd) zu werten sind. Dies sind: Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit nach § 22 TV-L bis zu 39 Wochen, Zeiten eines bezahlten Urlaubs, Zeiten eines So...mehr

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Entgelt / 4.3 Sonstige Entgelte

Der TV-L weist neben dem Tabellenentgelt noch Zeitzuschläge (§ 8 Abs. 1 TV-L) aus. Hierunter fallen Zuschläge für Überstunden oder für die Arbeit zu besonderen Zeiten bzw. an besonderen Tagen (§ 8 Abs. 2 bis 4 TV-L). Geregelt werden darüber hinaus Pauschalen für Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst (§ 8 Abs. 5 und 6 TV-L), Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 8 Abs. 7 un...mehr

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Entgelt / 5.2.1.1 Grundbegriff Einstellung

Vor der Feststellung der Stufenzuordnung ist zu prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Einstellung i. S. d. § 16 TV-L handelt. § 16 Abs. 2 Satz 1-3 TV-L spricht generell von der Einstellung. Der Begriff der Einstellung wurde von den Tarifvertragsparteien nicht näher definiert. Eine Einstellung liegt nach ständiger Rechtsprechung nicht nur bei der erstmaligen Begründung eines...mehr

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Entgelt / 5.2.5 Stufenzuordnung bei erstmaliger Einstellung (anderer Arbeitgeber)

Die Anrechnung einschlägiger Berufserfahrung ist bei einem Wechsel von einem anderen Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L auf eine Zuordnung bis höchstens zur Stufe 3 begrenzt. Eine Zuordnung zur Stufe 3 verlangt eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren. Im Sozial- und Erziehungsdienst (§ 52 Nr. 2 TV-L) und in der Pflege (§ 43 Nr. 5a TV-L) gelten abweich...mehr

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Entgelt / 5.2.1 Aufbau der Norm und Grundbegriffe

Im Kern befasst sich § 16 TV-L mit der Stufenzuordnung bei der Neu- bzw. Wiedereinstellung. Davon zu unterscheiden ist die Stufenzuordnung bei einer Umgruppierung, die sich nach § 17 TV-L richtet. Die Anwendung des § 16 TV-L setzt ein abgeschlossenes Nachbesetzungsverfahren – in der Regel ein Auswahlverfahren (Bestenauslese gem. Art. 33 GG) – voraus. Beide Verfahren dürfen in...mehr

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Entgelt / 5.2.7 Sonderfall: Wechsel zwischen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes

§ 16 Abs. 2a TV-L ermöglicht bei einem unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes eine Zuordnung zu der Stufe, die der Beschäftigte dort bereits erworben hat (Stufenmitnahme). Dies setzt die Gleichwertigkeit der vorherigen und der neu übertragenen Tätigkeit voraus. Die Möglichkeit, weitere Zeiten einer vorherigen b...mehr

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Entgelt / 7.1 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung stellt eine Kombination aus Lohnausfall– (§ 21 Satz 1 TV-L) und Referenzprinzip (§ 21 Satz 2 TV-L) dar. Sie besteht aus zwei Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. Tabellenentgelt, Entgeltgruppenzulage, Garantiebetrag bei Höhergruppierung, Wechselschicht-, Schichtzula...mehr

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Entgelt / 5.2.1.5 Grundbegriff: einschlägige Berufserfahrung

Gem. Protokollerklärung Nr. 1 zu § 16 Abs. 2 TV-L ist einschlägige Berufserfahrung eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Sie kann nur in einem Arbeitsverhältnis erworben werden. Mithin erfolgt ein tätigkeitsbezogener Abgleich der in der bzw. in den Vorbeschäftigung(en) erlangten Kenntnissen und Fähigkeiten m...mehr

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Entgelt / 5.1 Allgemeines, Historie

Während die Eingruppierung in die jeweilige Entgeltgruppe den vertikalen Verlauf der Entgelttabelle bestimmt, sind durch § 16 TV-L der horizontale Verlauf und damit die finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Entgeltgruppe geregelt. Mit Ausnahme der Entgeltgruppe 1 sind den Entgeltgruppen des TV-L seit dem 1.1.2018 6 Stufen zugeordnet. Innerhalb der St...mehr

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Entgelt / 5.2.1.9 Grundbegriffe: Anrechenbarkeit mehrerer Arbeitsverhältnisse, Unterbrechungen im Vorbeschäftigungsverhältnis

Der TV-L enthält keine Regelung, wie mit mehreren Vorbeschäftigungen umzugehen ist. Auch die einschlägige Kommentarliteratur äußert sich nicht in der gebotenen Tiefe, wie Vortätigkeiten – insbesondere bei Biografien mit einer Vielzahl befristeter Arbeitsverhältnisse – zu "addieren" sind. Das betrifft vor allem das Ineinandergreifen der verschiedenen Anrechnungstatbestände de...mehr

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Entgelt / 5.8.3.2 Fiktive Vergleichsberechnung

Wie die fiktive Vergleichsberechnung durchgeführt wird bleibt – von wenigen Ausnahmen abgesehen – weitgehend ungeklärt. Durch das BAG[1] ist entschieden, dass – bezogen auf die vor der Unterbrechung bei demselben Arbeitgeber erlangte Berufserfahrung – eine mittels fiktiver Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 TV-L durchzuführende Vergleichsberechnung erforderlich ist. Da bei dies...mehr

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Entgelt / 5.2.6 Berücksichtigung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung (§ 16 Abs. 2 Satz 4)

Zur Deckung des Personalbedarfs (siehe 5.2.1.7) kann der Arbeitgeber bei neueingestellten Beschäftigten Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich (siehe 5.2.1.6) ist. Zu Zeiten, die als einschlägige Berufserfahrung anerkannt wurden, können Zeiten, die...mehr

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Entgelt / 5.10.7.3 Höhergruppierung: Ermittlung des Höhergruppierungsgewinns (Durchführungshinweise der TdL vom 4.11.2019)

Die Ermittlung des Höhergruppierungsgewinns erfolgt gem. § 17 Abs. 4 TV-L. Für die Feststellung, ob und ggf. welcher Garantiebetrag zur Anwendung kommt, ist die Zielentgeltgruppe maßgeblich. Handelt es sich bei der Zielentgeltgruppe um eine KR- oder -S-Entgeltgruppe, ist diese anhand der Zuordnungstabellen in § 43 Nr. 9 bzw. § 52 Nr. 4 TV L in eine "normale" Entgeltgruppe (An...mehr

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Entgelt / 1.1 Einheitliche Tabelle

Die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich seit dem 1. Januar 2012 gem. §§ 12, 13 TV-L nach der auf Tätigkeitsmerkmalen basierenden Eingruppierung (Entgeltordnung) und der bereits erreichten Grund- bzw. Entwicklungsstufe (§ 16 Abs. 1 TV-L). In der Entgelttabelle des TV-L sind dementsprechend Entgeltgruppen und Stufen geregelt. Die neue Entg...mehr