Fachbeiträge & Kommentare zu TV-L

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Personalakte / 4.1.3 Form der Personalaktenführung

Auch hinsichtlich der Form der Aktenführung gibt es keine Regelungen. Es liegt im Organisationsermessen des Arbeitgebers, in welcher Form er Personalakten führt[1] . Allein der Arbeitgeber entscheidet über die Art und Weise der Personalaktenführung[2] . War früher noch die Aktenführung in Papierform Standard, sind aufgrund der Digitalisierung elektronische Akten mittlerweile...mehr

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Personalakte / 4.1.5 Grundsätze der Personalaktenführung

Für das Führen von Personalakten haben sich basierend auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten (Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) die folgenden Grundsätze etabliert: Grundsatz der Richtigkeit Der Grundsatz der Richtigkeit bei der Personalaktenführung besagt, dass die in der Personalakte eines Beschäftigten enthaltenen Daten korrekt, aktuell und voll...mehr

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Personalakte / 3 Früheres Tarifrecht

Vor der Tarifreform des Öffentlichen Dienstes im Jahr 2005 beinhalteten die Vorschriften des § 13 BAT/-O bzw. § 13a MTArb/-O und § 11a BMT-G/-O Regelungen zur Personalakteneinsicht und zum Führen von Personalakten. Diese Vorschriften entsprachen bereits im Wesentlichen den heutigen Regelungen. Darüber hinaus sahen sie vor, dass der Arbeitgeber im Falle einer Einsichtnahme dur...mehr

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Personalakte / 4.2.1 Geltendmachung

Die Tarifregelungen sehen keine Bedingungen oder Einschränkungen für die Geltendmachung des Anspruchs vor. Das Recht kann daher durch den Beschäftigten jederzeit und anlasslos geltend gemacht werden. Der Beschäftigte kann sein Recht ohne die Einhaltung besonderer Formvorschriften geltend machen, daher grundsätzlich auch mündlich. Der Arbeitgeber kann keinen schriftlichen Ant...mehr

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Personalakte / 5.3 Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten

§ 3 Abs. 5 TVöD bzw. § 3 Abs. 6 TV-L regeln das Recht zur Einsichtnahme durch den Beschäftigten bzw. eine durch den Beschäftigten bevollmächtigte Person. Regelungen zur Einsichtnahme durch Dritte ohne Zustimmung des Beschäftigten sind in den Tarifverträgen nicht enthalten. Der Arbeitgeber darf Daten aus Personalakten seiner Beschäftigten nur unter den strengen Voraussetzunge...mehr

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Personalakte / 2 Beamtenrecht

Für verbeamtete Personen beinhalten die Vorschriften § 50 BeamtStG und §§ 106 – 115 BBG ausführliche Regelungen rund um die Personalakte. In der Regel haben die Bundesländer in ihren Beamtengesetzen und zugehörigen Erlassen entsprechende Regelungen getroffen. Nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG ist für jeden Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen ...mehr

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Personalakte / 4.1.1 Begriff und Definition "Personalakte"

Der Begriff der Personalakte ist weder gesetzlich noch tariflich definiert. Die Begriffsbestimmung der Personalakte ist daher anhand des Schutzzwecks des tariflich geregelten Einsichtsrechts zu entwickeln. Der Beschäftigte hat ein Interesse daran, dass die Personalakte ein möglichst wahres und vollständiges Bild seiner Person und seines Werdegangs wiedergibt und dass sie kei...mehr

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Personalakte / 5.1.1 Entfernung einer unrechtmäßigen Abmahnung

Bei der Frage, ob ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte besteht, ist grundsätzlich danach zu unterscheiden, ob die Abmahnung rechtmäßig oder unrechtmäßig ausgesprochen worden ist. Ein Arbeitnehmer kann auf Grundlage von §§ 242, 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (analog) die Entfernung einer unrechtmäßig ausgesprochenen Abmahnung aus seiner Personalakte verlang...mehr

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Keine Hauptstadtzulage für Tarifbeschäftigte oberhalb der EG 13 TV-L

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.4.2023, 12 Sa 513/22 u. a. Angestellte Beschäftigte des Landes Berlin mit einer Eingruppierung oberhalb der EG 13 TV-L haben keinen Anspruch auf Zahlung einer Hauptstadtzulage. Sachverhalt Auf der Grundlage einer landesgesetzlichen Regelung gewährt das Land Berlin Beamten bis einschließlich der Besoldungsgruppe A 13 seit November 2020 eine ...mehr

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Abmahnung: Voraussetzungen ... / 2.2 Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Abmahnung

Eine Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch einer Abmahnung ist grundsätzlich (rechtlich) nicht erforderlich. Ein Anhörungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 82 Abs. 1 BetrVG. Etwas anderes gilt, wenn der Bundesangestellten-Tarifvertrag auf das Vertragsverhältnis noch Anwendung findet. Gemäß § 13 Abs. 2 BAT muss der betroffene Arbeitnehmer vor Aufnahme der Abmahnung in die ...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 3.6 Vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeit

§ 8 Abs. 2 TVöD bzw. § 8 Abs. 4 TV-L regelt die Abgeltung von Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind und die aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht innerhalb des nach § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 TVöD bzw. § 6 Abs. 2 Satz 1 oder 2 TV-L festgelegten Zeitraums mit Freizeit ausgeglichen werden. Für diese sog. Mehrarbeitsstunden erhält der Beschäftigte je Stunde 100 v. H. ...mehr

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Vermögenswirksame Leistungen / 4.2.1 Tarifliche Aufstockung bei Entgeltumwandlung

Vermögenswirksame Leistungen werden üblicherweise in Verträgen mit mittelfristigen Laufzeiten (5 bis 7 Jahre) angelegt. Die Anlage erfolgt dabei in aller Regel nicht über eine Entgeltumwandlung. Verwendet der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen jedoch im Rahmen der Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung, so werden diese vom Arbeitgeber mitunter (...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlage

Rz. 5 Früher sahen einzelne Gesetze lediglich ausnahmsweise spezielle Regelungen in Bezug auf die Reduzierung der Arbeitszeit nur für bestimmte Personengruppen vor. Beispielsweise haben Eltern seit dem 1.1.2001 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit nach § 15 Abs. 6 BEEG. [1] Insoweit kann der Arbeitgeber den Teilzeitwunsch ablehnen, wenn er dringend...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.4.2 Abreden zum Vorteil des Arbeitnehmers

Rz. 202 Der Arbeitgeber, der zur Kündigung berechtigt ist, ist nicht gezwungen, eine Kündigung auszusprechen. Aus der Vertragsfreiheit folgt, dass er auf die außerordentliche Kündigung verzichten und nur eine ordentliche Kündigung aussprechen kann. Ebenso kann er von einer Kündigung ganz absehen und es bei einer Abmahnung belassen.[1] Rz. 203 Darüber hinaus kann der Schutz de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 346 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 347 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

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Die digitale Personalakte / 2.3 Zulässigkeit und Transparenz der Personalakte

Die Unzulässigkeit von Personalakteninhalten ist an den soeben beschriebenen Grundsätzen zu messen. So können Daten unzulässig gespeichert sein, wenn deren Verwendung trotz inhaltlicher Richtigkeit gegen das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten verstoßen würde. Dies ist z. B. bei Daten der Fall, die bei einem betrieblichen Eingliederungsmanagement erhoben wurden: Diese dür...mehr

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Infektionsschutz / 2.5.1 Personen, die tätig sind

Bei Personen, die in den genannten Einrichtungen grundsätzlich tätig sind, besteht die Verpflichtung bis spätestens zum Ablauf des 15.3.2021 einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (zur Abgrenzung s. Gliederungspunkt 1.3). Kommen diese Personen dieser Verpflichtung nicht nach oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, besteht zunächs...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 3 Beg... / 5 Auflösende Bedingung

Rz. 28 Bei einer auflösenden Bedingung ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ebenso wie bei der Zweckbefristung, von dem Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängig. Der Unterschied zwischen beiden besteht darin, dass die Parteien bei der Zweckbefristung den Eintritt des zukünftigen Ereignisses für gewiss halten, nur der Zeitpunkt, wann es eintreten wird, ist unge...mehr

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Krankenbezüge / 5.6 Entgeltfortzahlung und Zusatzurlaub

Nach Ansicht des BAG sind Zeiträume der Entgeltfortzahlung bei der Feststellung eines Anspruches auf Zusatzurlaub gemäß § 27 TVöD zu berücksichtigen[1]. Beschäftigte erhalten für je 2 zusammenhängende Monate einen Arbeitstag Zusatzurlaub nach § 27 TVöD / § 27 TV-L, wenn die Beschäftigten ständig in Wechselschicht nach § 7 Abs. 1 TVöD / § 27 Abs. 2 TV-L arbeiten und dafür eine W...mehr

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Hausmeister / 5.1 TVöD Bund

Im Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 5.9.2013 sind in Teil III Abschn. 23 nur noch 2 Tätigkeitsmerkmale vereinbart, und zwar für Hausmeister mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung in Entgeltgruppe 5 und ohne diese Ausbildung in Entgeltgruppe 4. Damit entsprechen die Tätigkeitsmerkmale für Hausmeister im TV EntgO Bund den Tätigkeitsm...mehr

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Krankenbezüge / 5.1.3 Beschäftigung neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht auch für die Beschäftigten, die vor der Einstellung teilweise erwerbsgemindert gewesen sind und eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Gleiches gilt auch für Beschäftigte, die nach der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente einen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 3 TVöD / § 33 Abs. 2 TV-L stellen. Die Regelung des § 22 ...mehr

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Krankenbezüge / 5.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Nach § 22 Abs. 4 Satz 1 TVöD wird Entgelt im Krankheitsfall nicht über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus gezahlt; § 8 EFZG bleibt unberührt. Danach besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Eine entsprechende Regelung hinsic...mehr

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Dienstvereinbarungen / 1 Bedeutung von Dienstvereinbarungen

Das Personalvertretungsrecht räumt Dienststelle und Personalrat die Möglichkeit ein, bestimmte, die Arbeitsbedingungen bzw. Dienstleistungen der Beschäftigten betreffende Angelegenheiten gemeinsam durch Dienstvereinbarung zu beschließen, anstatt sie einseitig im Wege einer Anordnung der Dienststelle zu regeln, der die Personalvertretung gegebenenfalls lediglich zugestimmt ha...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.9 Mitbestimmungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte von Personal- oder Betriebsrat sind lediglich bei der Wahl des untersuchenden Arztes berührt. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, e...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.1 Früheres Tarifrecht (BAT)

Die ärztliche Untersuchung war vor der Einführung des TVöD / TV-L in § 7 BAT/-O und § 10 MTArb/-O bzw. BMT-G/-O geregelt. Im Vergleich zur aktuellen Regelung in § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L enthielten diese Vorschriften noch deutlich umfangreichere Regelungen und Befugnisse des Arbeitgebers. So sah das frühere Tarifrecht noch vor, dass der Arbeitgeber vor der Einstellung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.11 Tarifliche Sonderregelungen

§ 33 Abs. 4 TVöD / § 33 Abs. 4 TV-L regelt einen Sonderfall der ärztlichen Untersuchung. Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD / § 33 Abs. 4 Satz 1 TV-L endet das Arbeitsvertragsverhältnis automatisch mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Bei einer...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.5 Wahl des untersuchenden Arztes

Der Arbeitgeber ist in der Wahl des Arztes nicht frei. Nach § 3 Abs. 4 Satz 2 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 2 TV-L einigen sich Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat auf einen Arzt, der die Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L durchführt. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, führt der Betriebsarzt, ein Personalarzt oder ein Amtsarzt die Untersuchung durch. So...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.1 Begriff der "begründeten Veranlassung"

Einzige Voraussetzung um den Beschäftigten im laufenden Arbeitsverhältnis nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L wirksam zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und damit auch zur Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung zu verpflichten ist das Vorliegen einer begründeten Veranlassung seitens des Arbeitgebers. Das bedeutet, der Arbeitgeber darf eine ärztliche Untersuchun...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.3 Ärztliche Untersuchung bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Zweifeln an einer durch den Beschäftigten angezeigten und ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitgeber den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch eigene Nachforschungen im Rahmen der gesetzlich Zulässigen zu erschüttern versuchen. Regelmäßig stellt sich daher für den Arbeitgeber die Frage, ob er auf Grundlage von § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Ab...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2 Ärztliche Untersuchung während des bestehenden ­Arbeitsverhältnisses

Nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L kann der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis bei begründeter Veranlassung den Beschäftigten verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Die Untersuchung zielt somit nicht nur auf die Feststellung der allgemeinen Arbeitsfähigkeit, sond...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.2 Umfang der ärztlichen Untersuchung

Ordnet der Arbeitgeber rechtmäßig eine Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L an, ist der Beschäftigte verpflichtet, sich dieser zu unterziehen. Darüber hinaus trifft den Beschäftigten hinsichtlich der Durchführung der Untersuchung eine Mitwirkungspflicht. Es genügt gerade nicht, lediglich beim Arzt zu erscheinen und dessen Untersuchungen duldend über sich ergeh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.4 Ärztliche Bescheinigung

§ 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L verpflichtet den Beschäftigten, dem Arbeitgeber mit ärztlicher Bescheinigung nachzuweisen, dass er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage ist. Dies bedeutet in der Praxis, dass der untersuchende Arzt dem Beschäftigten eine Bescheinigung aushändigt, welche der Beschäftigte dem Arbeitgeber vorlegt. Eine direkte Ü...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.8 Kosten der Untersuchung

Sämtliche Kosten der ärztlichen Untersuchung hat der Arbeitgeber zu tragen (§ 3 Abs. 4 Satz 3 TVöD / § 3 Abs. 5 Satz 3 TV-L). Zu den Untersuchungskosten gehören z. B.: Gebühren für Ärzte, Kosten von Laboruntersuchungen, Kosten einer eventuell erforderlichen stationären Unterbringung im Zusammenhang mit der Untersuchung, Fahrtkosten, sofern der Beschäftigte einen Arzt außerhalb se...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ärztliche Untersuchung / 2.2.6 Pflichten des Beschäftigten

Verlangt der Arbeitgeber rechtmäßig die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L von einem Beschäftigten und kommt dieser dem Verlangen nicht nach, verletzt der Beschäftigte seine arbeitsvertraglichen Pflichten[1] . Hinweis Dem Arbeitgeber ist es nicht zumutbar, aufgrund einer nach den Angaben des Beschäftigten zustande gekommenen priva...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 1 Allgemeines

Sowohl im Rahmen der Einstellung als auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses haben Arbeitgeber ein Interesse an Informationen zur Arbeits- und Leistungsfähigkeit eines Beschäftigten und in diesem Zusammenhang auch an der Anordnung ärztlicher Untersuchungen. Dem Interesse des Arbeitgebers stehen grundrechtlich geschützte Interessen der Beschäftigten gegenüber. So we...mehr

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Antidiskriminierung / 4.6.3 Diskriminierung und Alter

Ein öffentlicher Arbeitgeber, der die Auswahl, welche Beschäftigte er einem sog. "Personalüberhang" zuordnet und dann zu einem sog. Stellenpool versetzt, auf Beschäftigte einer bestimmten Altersgruppe (älter als 40) beschränkt, und seine Vorgehensweise lediglich damit rechtfertigt, dies sei zur Herstellung einer ausgewogenen Personalstruktur erforderlich, ohne im Einzelnen d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 4.6.1 Diskriminierung und Arbeitsentgelt

Nach § 8 Abs. 2 AGG wird die Vereinbarung einer geringeren Vergütung für gleiche oder gleichwertige Arbeit wegen eines der im Gesetz genannten Diskriminierungsgründe nicht dadurch gerechtfertigt, dass wegen einem dieser Gründe besondere Schutzvorschriften gelten. Damit wird die bisherige Vorschrift des § 612 Abs. 3 a. F. BGB über das Geschlecht hinaus auf alle im Gesetz genan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Antidiskriminierung / 2.8.3.3 Fristen

Zur Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gilt eine Ausschlussfrist von 2 Monaten, innerhalb derer eine schriftliche Geltendmachung erforderlich ist (§ 15 Abs. 4 AGG), es sei denn, die Tarifvertragsparteien haben etwas anderes vereinbart. Dies ist bei Diskriminierungen innerhalb eines bereits bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 37 TVöD bzw. § 37 TV-L der Fall. Bei B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Digitalisierung / 2 Digitalisierungstarifvertrag TV-Hessen

Das Land Hessen und die Gewerkschaften haben sich am 15.10.2021 u. a. auf einen Digitalisierungstarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen (DigiTV-H) verständigt. Der DigiTV-H orientiert sich an dem Digitalisierungstarifvertrag des Bundes (DigiTV)[1], enthält zugleich aber wesentliche Abweichungen. Die wichtigste Abweichung dürfte in § 2 Abs. 3 DigiTV-H gegenüber § ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jubiläumsgeld / 2.2.1 Beschäftigungszeit i. S. d. § 34 Abs. 3 TVöD

Der Anspruch auf Zahlung eines Jubiläumsgeldes richtet sich nach der "Beschäftigungszeit" im Sinne des § 34 Abs. 3 TVöD. Beschäftigungszeit ist die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen ist. Unberücksichtigt bleibt die Zeit eines Sonderurlaubs unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts gemäß § 28 TVöD, es sei denn,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jubiläumsgeld / 7 Prozessuales zum Jubiläumsgeld

Der Beschäftigte kann im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht die Berücksichtigung bestimmter Zeiten als Beschäftigungszeit einklagen. Die Dauer der Beschäftigungszeit nach § 34 Abs. 3 TVöD/TV-L ist gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 TVöD/TV-L maßgeblich für den Anspruch auf Jubiläumsgeld. Dies begründet das nach § 256 Abs. 1 ZPO für eine Feststellungsklage erforderl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Jubiläumsgeld / 3 Höhe des Jubiläumsgeldes

Das Jubiläumsgeld wird gezahlt bei 25-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 350 EUR bei 40-jähriger Beschäftigungszeit i. H. v. 500 EUR. Das Jubiläumsgeld nach TVöD wurde damit gegenüber den bis 30.9.2005 gültigen Tarifregelungen[1] (306,78 EUR bzw. 409,03 EUR) erhöht. Auch im Tarifgebiet Ost wurde das Jubiläumsgeld seit Inkrafttreten des TVöD/TV-L in der oben bezeichneten Höhe g...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.3.3 Nachweis in Form eines Hinweises auf den TVöD/TV-L, Betriebs-/Dienstvereinbarung

Bestimmte Arbeitsbedingungen können nachgewiesen werden durch einen Hinweis auf einen Tarifvertrag, eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, Arbeitsvertragsrichtlinien paritätisch besetzter Kommissionen für kirchliche Arbeitgeber. Hierzu gehören insbesondere Angaben zu Dauer der Probezeit Vergütung, Vergütungsbestandteile, Fälligkeit und Art der Auszahlung vereinbarte Ruhepausen und R...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 3.2.2 Probezeit im befristeten Arbeitsverhältnis

In einem befristeten Arbeitsverhältnis muss eine vereinbarte Probezeit im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG in der Fass...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.5 Nachweis zum Kündigungsverfahren

Nach bisheriger Rechtslage mussten Arbeitgeber lediglich die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses angeben, § 2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG (Fassung bis 31.7.2022). Wichtig Ab 1.8.2022 muss der Arbeitgeber über das bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhaltende Verfahren, mindestens über das Schriftformerfordernis und die Fristen fü...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.4 Nachweis vom Arbeitgeber bereitgestellter Fortbildung

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 NachwG muss der Arbeitgeber hinweisen auf einen etwaigen Anspruch auf "vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung". Zunächst gilt es den Begriff der "Fortbildung" zu klären. Die berufliche Fortbildung ist gesetzlich nicht definiert, aber in § 1 Abs. 4 BBiG näher erläutert. Danach zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Ha...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Neue Pflichten für Arbeitge... / 2.1.2 Nachweis vereinbarter Ruhepausen, Ruhezeiten, Schichtarbeit

Der Nachweispflicht unterliegen vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 NachwG). Gelten in der Einrichtung/im Betrieb lediglich die gesetzlichen Ruhepausen und Ruhezeiten nach dem ArbZG, so bedarf es keines ausdrücklichen Hinweises. Das Nac...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen (BAG, Urteil v. 1.12.2004, 7 AZR 135/04 [1]). Soweit in Tarifverträgen für d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 22 Ab... / 3 Abweichungen zugunsten des Arbeitnehmers

Rz. 4 § 22 Abs. 1 TzBfG verbietet nicht, sowohl gegenüber dem TzBfG günstigere Einzelvereinbarungen zu treffen als auch für den Arbeitnehmer günstigere Tarifverträge abzuschließen (BAG, Urteil v. 23.4.2009, 6 AZR 533/08 [1]). Praxis-Beispiel Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 TVöD/TV-L muss die Dauer eines sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 6 Monate betragen. Die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.6 Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Rz. 14 Grundsätzlich zulässig ist die Vereinbarung einer auflösenden Bedingung für den Fall der negativen Eingangsuntersuchung durch den Betriebsarzt (LAG Berlin, Urteil v. 16.7.1990, 9 Sa 43/90 [1]); des Entzugs einer behördlichen Erlaubnis, welche zur Arbeitsausübung erforderlich ist, wenn eine anderweitige Beschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist[2]; des Wegfalls der...mehr