Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Entgelt / 1.1 Einheitliche Tabelle

Annette Salomon-Hengst
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder richtet sich seit dem 1. Januar 2012 gem. §§ 12, 13 TV-L nach der auf Tätigkeitsmerkmalen basierenden Eingruppierung (Entgeltordnung) und der bereits erreichten Grund- bzw. Entwicklungsstufe (§ 16 Abs. 1 TV-L). In der Entgelttabelle des TV-L sind dementsprechend Entgeltgruppen und Stufen geregelt.

Die neue Entgelttabelle war das Kernstück der Tarifreform.

Der TV-L unterscheidet – anders, als der BAT – nicht nach Statusgruppen. Für Angestellte und Arbeiter (im TV-L gemeinsame Bezeichnung "Beschäftigte") gilt dasselbe Recht. In der neuen Entgelttabelle werden folglich die bisher 15 Vergütungsgruppen für Angestellte, die 14 besonderen Vergütungsgruppen für die Angestellten im Pflegedienst (vereinfacht: Kr.-Anwendungstabelle) und die 17 Lohngruppen für Arbeiter in einheitlich 15 Entgeltgruppen zusammengefasst. Diese haben das Lohn- und Vergütungsrecht des BAT/BAT-O/MTArb/MTArb-O vollständig abgelöst. Erschwerniszuschläge und bestimmte tarifliche Zulagen wurden in der neuen Entgeltordnung berücksichtigt.

Zwischenzeitlich wurde das Prinzip der einheitlichen Entgelttabelle für alle Beschäftigtengruppen aufgeweicht: Eine aufgewertete Entgelttabelle für Pflegekräfte gibt es seit dem 1. Januar 2019. Für den Sozial- und Erziehungsdienst wurde zum 1. Januar 2020 eine verbesserte Entgelttabelle eingeführt.

Neben dem sich aus der Entgelttabelle ergebenden Tabellenentgelt können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen noch Ansprüche auf sonstige Entgeltbestandteile, wie Zeitzuschläge nach § 8 Abs. 1, Rufbereitschaftsentgelt nach § 8 Abs. 5, Bereitschaftsdienstentgelt nach § 8 Abs. 6, Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 7, Schichtzulage nach § 8 Abs. 8, persönliche Zulage nach § 14, Erschwerniszuschläge nach § 19, Jah...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe TV-L Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Top-Themen
Downloads
Shop
Produktempfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement
Strategisches Talent- und Kompetenzmanagement neu denken
Bild: Haufe Shop

Unternehmen, die strategisch Talente fördern und Potenziale entfalten, gelten als erfolgreicher. Das Buch bietet konkrete Bausteine zur Professionalisierung des Talentmanagements an. Mit Best-Practice-Beispielen, Tools und KI-Instrumenten zur Implementierung eines nachhaltigen Talentmanagements.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexoffice
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren