Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Brexit

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bestellung eines Nachlasspf... / 5. Lösung mittels trans- oder postmortaler Vollmachten

Vorstehende Schwierigkeiten können durch post- oder transmortale Vollmachten vermieden werden: entweder durch eine Generalvollmacht, die umfassend zur rechtlichen Vertretung über den Tod hinaus berechtigt (OLG Karlsruhe v. 13.8.2013 – 11 Wx 64/13, GmbHR 2014, 205), oder Spezialvollmacht, die sich inhaltlich auf die Beteiligung beschränkt und den Bevollmächtigten ermächtigt, al... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 1. Der Bewegungstatbestand gem. § 1 Abs. 2b GrEStG

Kommt es bei einer grundbesitzhaltenden Kapitalgesellschaft innerhalb von 10 Jahren zu einer Änderung im Gesellschafterbestand, so dass von einem Übergang von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft[14] auf neue Gesellschafter auszugehen ist, sind die Tatbestandsvoraussetzungen gem. § 1 Abs. 2b GrEStG erfüllt. Beachten Sie: Ob es sich dabei um einen einzigen Übertragung... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bestellung eines Nachlasspf... / 1. Vererblichkeit des Geschäftsanteils

GmbH-Geschäftsanteile sind vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG). Der Rechtsnachfolger tritt zugleich in alle mit dem Anteil verbundenen Rechte und Pflichten ein (Wicke, GmbHG, 5. Aufl. 2024, § 15 Rz. 7, zu den Rechtsfolgen des Todes eines Gesellschafters in der GmbH: Kneissl, GmbHR 2026, 65). Die Satzung kann die Vererblichkeit weder ausschließen noch beschränken (OLG Koblenz v. 19... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Bestellung eines Nachlasspf... / 7. Formulierungsbeispiel

Formulierungsbeispiel für einen Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.4 Exemplarische Einzelsachverhalte

Rz. 74 Bei der Bewertung von Lagerbeständen zum Abschlussstichtag können wenige Wochen später durchgeführte Abverkaufsaktionen wertaufhellend sein.[1] Rz. 75 Verfall von Marktpreisen für Rohstoffe oder Kursen von Wertpapieren nach dem Abschlussstichtag gelten grds. als wertbegründende Ereignisse. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn die Werte am Abschlussstichtag auf wenig ... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 16

Die Kommission empfiehlt, am Grundsatz eines einheitlichen Beitragssatzes auf Löhne und Gehälter festzuhalten. Zusätzliche Faktoren sollen bei der Festlegung der Beitragssatzhöhe ebenso wenig berücksichtigt werden wie weitere Einkunftsarten bei der Beitragsbemessung. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, die bisherige Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der g... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 11

Die Kommission empfiehlt, Reformoptionen zu prüfen, welche die Hinterbliebenenversorgung an die geänderten gesellschaftlichen Normen und Rahmenbedingungen anpassen. Ausgangslage Die Hinterbliebenenrente ist eine zentrale Säule der gesetzliche Rentenversicherung zur sozialen Absicherung nach dem Tod eines Versicherten. Sie ersetzt den wegfallenden Unterhalt und dient der Absic... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Gefahrgutklassen / 1 Klasseneinteilung

In Tab. 1 sind die Gefahrgutklassen und die zugehörigen Gefahrzettel aufgeführt. Mit den Gefahrzetteln werden entsprechend den internationalen Übereinkommen die Versandstücke bzw. in Form von Großzetteln (Placards) die Beförderungseinheiten gekennzeichnet. mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Gemeinnützigkeit im Bereich... / b) GrESt-Befreiung bei Erwerben von Todes wegen und Schenkungen

Allgemein befreit ist der Erwerb durch gemeinnützige Personen (aber unabhängig von der Eigenschaft "gemeinnützig") bei Erwerb durch Testament, Vermächtnis, Auflagen u. dgl. und durch Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG). Muss der zum Erben eingesetzte Verein Pflichtteilsansprüche erfüllen und überträgt er dem Pflichtteilsberechtigten statt Geld ein Grundstück, gilt auch hierfür di... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.7 Aufgabe eines Betriebs

Rz. 127 Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Stpfl., den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d. h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen... mehr

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Riester-Rente / 1 Altersvorsorgerefomgesetz im Überblick

Die Neuordnung der steuerlich geförderte private Altersvorsorge bringt ab dem 1.1.2027 zahlreiche Änderungen für Anbieter und Anleger mit sich. Die wichtigsten Neuerungen sind im Einzelnen: Neue Produkttypen mit mehr Kapitalmarktnähe Künftig müssen geförderte Altersvorsorgeprodukte nicht mehr zwingend regeln, dass zu Beginn der Auszahlungsphase die eingezahlten Beiträge sowie ... mehr

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Riester-Rente / 3.1.2 Altersvorsorgeverträge in Form von Sparverträgen

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wurden weitreichende Änderungen der Zertifizierungskriterien vorgenommen. Diese Änderungen gelten ab dem 1.1.2027. Erfolgt eine Zertifizierung nach diesem Zeitpunkt, sind die Neuregelungen entsprechend zu berücksichtigen. Im Hinblick auf Vertragsmuster und Verträge, die vor dem 1.1.2027 zertifiziert wurden, ordnet der Gesetzgeber an, dass d... mehr

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Riester-Rente / 10.3.1 "Sparverträge"

Soweit aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen während der Ansparphase oder nach Beginn der Auszahlungsphase eine Auszahlung außerhalb der nach § 93 EStG und des AltZertG zulässigen Zahlungen erfolgt, liegt eine schädliche Verwendung vor. Regelmäßig wird es sich hierbei um eine Auszahlung anlässlich einer Kündigung des Vertrags handeln. Ob es sich um eine schädliche Verwen... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.3 Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 26 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nur dann zu dieser Einkunftsart, wenn und soweit sie nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (§ 21 Abs. 3 EStG). Einnahmen aus der Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter sind daher solange nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern aus selbstständiger Arbeit anzusehen, als sich diese Wirtschaftsgüt... mehr

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Riester-Rente / 10.4.1 Sparverträge

Rückzahlung der Förderung Im Fall einer schädlichen Verwendung von gefördertem Altersvorsorgevermögen müssen die auf den schädlich verwendeten Betrag entfallenden Altersvorsorgezulagen und die nach § 10a Abs. 4 EStG gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden. Dieses Verfahren vermeidet eine rückwirkende Änderung der alten Steuerbescheide. Die ZfA ermitte... mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Zukunftssicherung

Leistungen des Arbeitgebers, um den Arbeitnehmer oder dessen Angehörige für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes sicherzustellen, sind steuerfrei, soweit der Arbeitgeber gesetzlich zur Leistung verpflichtet ist.[1] Steuerfrei bleibt deshalb der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Sozialversicherung. Übernimmt der Arbeitgeber auch die... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.5 Erbfall

Rz. 92a Eine nur vorübergehende Vertretung liegt nicht vor, wenn nach einem Erbfall ein Berufsangehöriger nicht nur für eine kurze Übergangszeit fehlt.[1] Die fehlende berufliche Qualifikation des Erben kann auch nicht dadurch ersetzt werden, dass ein entsprechend qualifizierter Treuhänder eingesetzt wird. Denn dadurch wird die Tätigkeit des Erben nicht zu einer leitenden un... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Riester-Rente / 10.2 Unschädliche Auszahlungen

Die förderunschädlichen Auszahlungen werden durch § 93 EStG und die entsprechenden Vorschriften aus dem AltZertG definiert. Die Hauptnorm ist insoweit § 93 Abs. 1 EStG. § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG nimmt Bezug auf die im Laufe der Jahre unterschiedlichen Fassungen des AltZertG und die dort geregelten Auszahlungsmodalitäten. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine bei Vertragsabs... mehr

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Riester-Rente / 10.4.2 Wohn-Riester

Im Gegensatz zu den rechtlichen Folgen einer schädlichen Verwendung bei Sparverträgen wird beim "Wohn-Riester" auf die Rückforderung der steuerlichen Förderung verzichtet.[1] Stattdessen erfolgt eine Versteuerung des in das Wohnförderkonto eingestellten Betrags (Auflösungsbetrag). Dieser Auflösungsbetrag ist in vollem Umfang nach § 22 Nr. 5 Satz 1, 4 EStG zu versteuern.[2] T... mehr

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Riester-Rente / 10.3.2 Wohn-Riester

Zu einer schädlichen Verwendung kommt es, wenn der Steuerpflichtige die Selbstnutzung der geförderten Wohnung nicht nur vorübergehend aufgibt. Dies gilt entsprechend, wenn der Steuerpflichtige das Eigentum an der geförderten Wohnung verliert. Eine nur vorübergehende und damit unschädliche Aufgabe der Selbstnutzung kann regelmäßig bis zu einem Zeitraum von einem Jahr angenomm... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.1 Medizinische Berufe

Rz. 51 Zu den medizinischen Berufen gehört die Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt und Tierarzt sowie die Tätigkeit als Heilpraktiker, Dentist und Krankengymnast (Ausübung der Heilkunde).[1] Die Tätigkeit umfasst alle Maßnahmen, die der Vorbeugung (z. B. Impfungen, Reihenuntersuchungen), Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder sonstigen Körperschäden dienen. Für s... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.6 Höhe des Veräußerungsgewinns

Rz. 126 Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns verweist § 18 Abs. 3 S. 2 EStG auf die entsprechenden Vorschriften des § 16 Abs. 2–4 EStG. Der Veräußerungsgewinn muss durch Bestandsvergleich ermittelt werden, auch wenn der Gewinn sonst nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird.[1] Ein dabei entstehender Übergangsgewinn gehört zum laufenden Gewinn, nicht zum begünstigten Veräuße... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitslohn-ABC / Beihilfen

Beihilfen in Krankheits- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder sowie Unterstützungen in besonderen Notfällen, aus öffentlichen Kassen gewährt[1], sind steuerfrei. Das Gleiche gilt für Leistungen an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie an Arbeitnehmer von Verwaltungen, Unternehmen und Betrieb... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Tarif und Steuersatz / 4 Anwendung des Einkommensteuertarifs

Für zu versteuernde Einkommen ist die Steuer nach § 32a Abs. 1 EStG zu berechnen. Für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner [1], die zusammen veranlagt werden[2], ist die Einkommensteuer nach § 32a Abs. 5 EStG zu berechnen.[3] Der Splittingtarif nach § 32a Abs. 5 EStG ist auch in folgenden Fällen anzuwenden: Bei einem verwitweten Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitrau... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitslohn-ABC / Zukunftssicherungsleistungen

Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer sind steuerfrei, soweit der Arbeitgeber dazu sozialversicherungsrechtlich oder kraft anderer gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist. Das Gleiche gilt für die den gesetzlichen Beiträgen gleichgestellten Zuschüsse.[1] Im Übrigen gehören Aufwendungen des Arbeitgebers, um einen Arbeitnehmer oder diesem n... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitslohn-ABC / Früheres Dienstverhältnis

Einnahmen, die durch ein früheres Dienstverhältnis veranlasst sind, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn, z. B. Pensionen, Warte- und Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder; s. "Altersbezüge/Pensionen/Betriebsrenten/Renten (aus betrieblicher Altersvorsorge)". Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers den Erben zufließt, gehört bei ihnen zu den Einkünften aus nichtselbststä... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.3 Beginn/Ende der Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Geburt bzw. dem Zuzug ins Inland. Sie endet mit dem Tod bzw. dem Wegzug aus dem Inland. Bei Wohnsitzverlegung im Laufe eines Veranlagungszeitraums ist für das gesamte Kalenderjahr nur eine Veranlagung durchzuführen, und zwar nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht. Folglich werden alle zustehenden Jahresfreibeträge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 09/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Frieser/Herzog/Potthast/Stückemann Erbrecht Nachlassplanung | Abwicklung | Erbprozess 8. Aufl. 2026 Nomos, ISBN 978-3-7560-2015-7, 149 EUR Das Handbuc... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2024)

Tz. 15 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Die bisherige Nr 3 des § 27 Abs 3 UmwStG ist aufgr der Neufassung des § 27 Abs 3 UmwStG durch das JStG 2024 zu dessen Nr 2 geworden. Nach § 27 Abs 3 S 1 Nr 2 S 1 UmwStG nF ist § 21 UmwStG aF letztmals für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen und das die Besteue... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 09/2026, Erberwartung ... / 2 Anmerkung

Problem Der Fall wirft die in Rechtsprechung und Literatur seit Langem umstrittene Frage auf, welche Wirkung ein im Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) auf die durch § 2287 Abs. 1 BGB geschützte Erberwartung des Vertragserben hat. Der Erblasser bleibt nach Abschluss eines Erbvertrags grundsätzlich befugt, unter Lebenden über sein ... mehr

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ZErb 09/2026, Abweichende F... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt a) Der Erblasser errichtete vor seinem Tod im Jahr 2006 ein eigenhändiges Testament, mit dem er den Kläger, dessen Mutter (M) sowie eine weitere Person (B) zu gleichen Teilen als Erben einsetzte. Da das Testament zunächst nicht bekannt war, beantragten M und die im Ausland lebende Schwester des Erblassers (S) beim Nachlassgericht einen Erbschein auf Grundlage d... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 1. Verfahrensstrategie – Erbscheinsverfahren vs. Erbenfeststellungsklage

Während im "normalen" Zivilprozess die Frage häufig (nur) lautet "Klagen oder nicht klagen", muss die Auftraggeberin in der vorliegenden Konstellation noch eine ganz andere Entscheidung treffen: Freiwillige oder streitige Gerichtsbarkeit. Nachlassgericht oder Landgericht. Amtsermittlung oder Dispositionsmaxime. Der wesentliche Vorteil des Erbscheinsverfahrens liegt im Amtser... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / 1. Grundlagen

Wie bereits ausgeführt wirkt sich die reine Teilungsanordnung nicht auf die Erbquoten der Miterben aus. Dementsprechend hat die reine Teilungsanordnung auch grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Erbschaftsteuerbelastung. Ebenso wie eine eigenständige Erbauseinandersetzung zwischen Miterben sich nicht auf die Erbschaftsteuerlast auswirkt, wirkt sich auch die Teilungsanordn... mehr

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ZErb 09/2026, Abweichende F... / Leitsatz

1. Die Festsetzung der Erbschaftsteuer kann aus sachlichen Billigkeitsgründen ausnahmsweise unbillig sein, wenn der Erbe zwar den Wert des Nachlasses am Stichtag zu versteuern hat, ihn jedoch kein Verschulden daran trifft, dass er trotz des Erwerbs von Todes wegen letztendlich nicht bereichert ist. 2. Dafür hat der Erbe zum einen darzulegen und ggf. nachzuweisen, dass er alle... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / 1

Der gedankliche Prozess der Nachfolgegestaltung beginnt häufig mit der Frage, welche Person nach dem eigenen Tod einen bestimmten Vermögensgegenstand erhalten soll. Nicht selten findet sich daher gerade in Laientestamenten die "Vererbung" einzelner Vermögensgegenstände. Dass dies nicht funktioniert, versteht sich für den erbrechtlichen Berater aufgrund des Grundsatzes der Un... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Altersvorsorge und Altersversorgung

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Zu Hinweisen auf steuerliche Begünstigungen der eigenen Aufwendungen eines ArbN für sog Vorsorgeaufwendungen ua > Private Altersvorsorge; > Sonderausgaben Rz 27 ff, > Sozialversicherung, > Vorsorgepauschale, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern. Rz. 2 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wegen der steuerlichen Behandlung der Aufwendungen des ArbG zur S... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / c) Lebzeitige Schenkung an den bedachten Miterben

Zum Dritten kann es vorkommen, dass der per Teilungsanordnung zugewiesene Gegenstand bereits zu Lebzeiten des Erblassers an denjenigen Miterben verschenkt wurde, dem der Gegenstand auch per Teilungsanordnung zugewiesen ist. Hier hat der Erblasser selbst bereits zur Verteilung seines Vermögens vollendete Tatsachen geschaffen, was häufig auch ratsam ist. Es stellt sich jedoch ... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.6 Betriebliche Altersversorgung

Rz. 378 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Eine betriebliche Altersversorgung nach dem BetrAVG liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen oder Beiträge zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des biologischen Ereignis... mehr

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ZErb 09/2026, Perspektivwec... / 1. Das Setting eines Erbrechtsprozesses – oder: "Ohne Sterben kein(e) Erben"

In der Regel beginnt alles mit dem Tod des Erblassers:[1] Ansprüche entstehen, werden von den Betroffenen unterschiedlich bewertet und schließlich erhoben. Anspruchsinhaber holen sodann anwaltliche Beratung ein und suchen schließlich – wenn auch dies nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt – Hilfe bei den staatlichen Gerichten. Entlang dieses Prozesses agieren unterschiedlic... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Überlassung von Wohnungen an Mitglieder (§ 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a KStG)

Tz. 5 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Nach § 5 Abs 1 Nr 10 S 1 Buchst a KStG ist die zulässige Haupttätigkeit die Herstellung oder der Erwerb von Wohnungen und deren Gebrauchsüberlassung an die Mitglieder aufgr eines Mietvertrags oder eines gen Nutzungsvertrags. Tz. 6 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Praxishinw zum Gebot der "Wohnungsüberlassung" an Mitglieder: Den Wohnungen stehen Räume... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Eltern als Arbeitnehmer der Kinder

Rz. 120 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Auch in diesen Fällen gilt ein Fremdvergleich (> Rz 80). Arbeiten Eltern im Betrieb eines Kindes mit, so kann dies aufgrund eines Arbeitsvertrags oder einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage (als Mitunternehmer) geschehen. Bisweilen erreicht die Mitarbeit der Eltern jedoch nur einen geringen Umfang. Das FA wird aber auch darauf achten, ob ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Besonderheiten

Rz. 20 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Wird Altersteilzeit im sog Blockmodell rückwirkend in Anspruch genommen und deshalb in einem Kalenderjahr > Arbeitslohn überzahlt, der erst im Folgejahr zurückgezahlt wird, ist der zugeflossene Betrag iRd Veranlagung (> Rz 25) anzusetzen; eine abweichende Behandlung aus Gründen sachlicher > Billigkeit ist nicht vorgesehen. Der als Aufstockun... mehr

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ZErb 09/2026, Zwangsgeld zu... / 1 Gründe

I. Der Gläubiger nimmt den Schuldner im Wege der Stufenklage auf Erteilung von Pflichtteilsauskünften, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung sowie Zahlung eines sich nach Auskunftserteilung ergebenden Pflichtteils in Anspruch. Gegenstand der ersten Stufe war insbesondere die Verpflichtung des Schuldners zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses unter Hinzuziehun... mehr

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ZErb 09/2026, Ausgewählte P... / 2. Teilungsanordnung und Vor- und Nacherbschaft

Zu ungewollten Ergebnissen und Überraschungen kommt es gelegentlich, wenn die Teilungsanordnung mit der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft i.S.d. §§ 2100 ff. BGB zusammentrifft. Hier ist aus gestalterischer Sicht – bzw. im Falle verunglückter Gestaltungen unter dem Blickwinkel der Testamentsauslegung – zu ermitteln, von wem die Teilungsanordnung auszuführen ist. Regelmäß... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.6.4 Bewertung einschließlich geteilter Bezugsrechte

Rz. 80 Ein nach allgemeinen Grundsätzen anzusetzender Versicherungsanspruch ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG höchstens mit den Anschaffungskosten und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren Teilwert zu bewerten. Ob die Position bis zum Versicherungsfall dem nicht abnutzbaren Anlage- oder dem Umlaufvermögen zuzuordnen ist, ändert an dieser Bewertungsnorm... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2.4 Wirksamer Vertragsschluss und Versicherungsnehmereigenschaft

Rz. 34 Vorausgesetzt wird ein wirksamer Versicherungsvertrag. Bei einer Versicherung für den Todesfall eines anderen verlangt § 150 Abs. 2 S. 1 VVG grundsätzlich dessen schriftliche Einwilligung, wenn die Leistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten übersteigt; das Gesetz nimmt Lebensversicherungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung hiervon jedoch ausdrücklich aus.... mehr