Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum zur Partnerschaftsgesellschaft (PartG obB lt Gesetz von 1994):

Seibert, Die Partnerschaft für die Freien Berufe, DB 1994, 2381; Müller, Die Partnerschaftsgesellschaft – Eine Rechtsform für freie Berufe aus der Sicht der freiberuflichen Leistung, FR 1995, 402; Knoll/Schüppen, Die Partnerschaftsgesellschaft – Handlungszwang, Handlungsalternative oder Schubladenmodell?, DStR 1995, 608; Eggesieker, Die Partnerschaftsgesellschaft für freie Beru... mehr

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ZErb 06/2026, Die Darlegung... / 4. Die Feststellungslast im Erbscheinsverfahren

Im Erbscheinsverfahren (§§ 352 ff. FamFG) ist die Erbfolge von Amts wegen zu ermitteln, § 26 FamFG.[12] Eine formelle Beweislast (Beweisführungslast) besteht nicht. Statt dieser hat der Gesetzgeber eine förmliche Nachweispflicht vorgesehen:[13] Nach § 352 Abs. 2 Nr. 1 FamFG hat der Antragsteller die Verfügung von Todes wegen zu bezeichnen, auf der sein Erbrecht beruht, und n... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lenzen, Die Testamentsvollstreckung bei der GmbH & Co KG nach höchstrichterlicher Rspr, GmbH-Rdsch 1977, 56; Durchlaub, Die Ausübung von Gesellschaftsrechten in PersGes durch Testamentsvollstrecker, DB 1977, 1399; Bommert, Neue Entwicklungen zur Frage der Testamentsvollstreckung in PersGes, BB 1984, 178; nn, Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen, GmbHR 6/1985, R 4; Kl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stein, Nießbrauch am Gewerbebetrieb und bei Betriebsaufspaltungen in der jüngeren Rspr – Konsequenzen und Gestaltungen, DStR 2025, 503 zu II. Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.11.2019, IV C 6 – S 2241/15/10003, BStBl I 2019, 1291 (zum Nießbrauch am verpachteten Gewerbebetrieb); BMF v 28.10.2025, IV C 6 – S 2240/00044/019/033 (COO.7005.100.3.13107528), BStBl I 2025, 1834 (zur une... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt, Der Nießbrauch an PersGes-Anteilen in der Rspr des BFH, FS für von Wallis, 1985, 359; Biergans, Der Nießbrauch an Einzelunternehmen und MU-Anteilen in der ESt, DStR 1985, 327; Balke, Nießbrauch an einem KG-Anteil, FR 1987, 129; Petzoldt, Nießbrauch an Kommanditanteilen und GmbH-Geschäftsanteilen – Zivil- und Steuerrecht, GmbH-Rdsch 1987, 381; Lohr, Der Nießbrauch an Unt... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.4 Doppelbelastung einer verdeckten Gewinnausschüttung mit Ertragsteuern und Erbschaftsteuer?

Tz. 675 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Grds kann derselbe Sachverhalt sowohl ertragstpfl sein (mit KSt, GewSt und ESt) als auch der ErbSt unterliegen (dagegen zB s Viskorf/Löcherbach, DStR 2016, 789 und s Krieg, DStR 2017, 2705, 2710); zur Problematik s auch Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8 Rn 230), der auch noch auf Konstellationen hinweist, bei denen sich eine dreifache Besteueru... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Ein anderer Unternehmer als Leistungsempfänger

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Leistungsempfänger der steuerbefreiten Leistung muss ein anderer Unternehmer sein. Dazu zählen auch Kleinunternehmer sowie pauschalierende Land- und Forstwirte. Damit scheidet § 9 UStG in den Fällen einer unentgeltlichen Wertabgabe aus (vgl. Abschn. 9.1. Abs. 2 S. 3 UStAE). Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Unternehmereigenschaft muss berei... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Tatbestandsmerkmale des § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG

Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Steuerbefreit ist nach dem Gesetzeswortlaut erste Alternative die Gestellung land- und forstwirtschaftlicher Arbeitskräfte durch juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Dabei müssen folgende Bedingungen eingehalten werden: der begünstigte Betrieb muss ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sein, inklusive der Nebenbetrie... mehr

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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / b) Im Vordringen befindliche Ansicht spricht sich für stärkere Berücksichtigung der Diskriminierungsverbote aus

Auf der anderen Seite sind Stimmen in der Literatur zu vernehmen, die für die Unwirksamkeit diskriminierender Verfügungen eintreten.[42] Als Begründung wird sich teilweise auf die Entscheidungen des EGMR zu Art. 14 EMRK gestützt, die auch in Deutschland zu beachten seien.[43] Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung streitet jüngst Holzer [44] dafür, alle Erbeinsetzungen ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Stille Reserven höher als das negative Kapitalkonto

Rn. 51a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Sind die übergebenen anteiligen stillen Reserven einschließlich anteiligem Geschäftswert höher als das negative Kapitalkonto (sollte in den Akten dokumentiert werden!) und erfolgt die Übertragung unentgeltlich durch Schenkung unter Lebenden (oder von Todes wegen), so steht das negative Kapitalkonto der Unentgeltlichkeit auch iSv § 6 Abs 3 E... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Ernst, Das Entnahmerecht der Gesellschafter von PersGes und das Steuerrecht, BB 1961, 377; Uelner, Das EK und FK der PersGes in ertragsteuerlicher Sicht, JbFSt 1979/80, 338, 342; Schulze zur Wiesche, Einlage und Entnahme bei PersGes, FR 1982, 497; Schulze zur Wiesche, Gesellschafterentnahmen bei PersGes, BB 1985, 1522; Balz, Entnahme fiktiver Steuern bei der Personenhandelsgesel... mehr

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zfs 06/2026, Keine Instands... / 1 Aus den Gründen:

Das angegriffene Urteil des LG beruht auf einer Rechtsverletzung (§ 546 ZPO) und die der Entscheidung gemäß § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung. Entgegen der Ansicht des LG dürften die Kl. einen Anspruch gegen die Bekl. auf weitere Leistungen aus der Kaskoversicherung für den Pkw LR … ausgehend von den dem Vertrag zugrunde liegenden... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.9 Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung (§ 55 Abs 1 Nr 5 AO)

Tz. 71 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 55 Abs 1 Nr 5 AO muss eine Kö ihre Mittel grds zeitnah für ihre st-begünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden, ist Verwendung idS auch Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen, ist eine zeitnahe Mittelverwendung gegeben, wenn die Mittel spätestens in den a... mehr

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ZErb 06/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Gerhardt/Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch Familienrecht 13. Aufl. 2026 Luchterhand, ISBN 978-3-472-09835-5, 199 EUR Das Handbuch Familienrecht berüc... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wegen mangelnden Unternehmerrisikos

Rn. 25 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Beispiel 1 (BFH HFR 1962, 266): A und B gründeten durch schriftlichen Vertrag v 31.12.1954 die im HR eingetragene KG, deren Vollhafter A und deren Kommanditist B sein sollte. Beide leisteten die Kapitaleinlagen von DM 20 000 (A) und DM 5 000 (B) und waren im gleichen Verhältnis an Gewinn und Verlust beteiligt. Vertragsgemäß sollten die an de... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7.3 Veräußerung eines vorsteuerentlasteten Wirtschaftsguts als ein der Erbengemeinschaft zuzurechnender Umsatz

Rz. 165 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG wird die Entnahme eines Gegenstands durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. (Hinweis: für das Streitjahr 1998 galt im Urteilsfall freilich noch der – insoweit identische – § 1 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 Buchst. a US... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise):

Glade, Besondere Bilanzierungsfragen bei der Betriebsaufspaltung, GmbHR 1981, 268; Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluß bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Sack, Betriebsaufspaltungen in steuerlicher Sicht – eine Zusammenfassung steuerlicher Motive –, GmbH-Rdsch 1986, 352; Lemm, Das ertragsteuerliche Schic... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Korrektur der Bemessungsgrundlage um Sonder-AfA uä

Tz. 454 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 UE ist es zulässig, die BMG von Gewinntantiemen um den Aufwand aus Sonderabschr und sonstigen bilanziellen Gewinnauswirkungen zu korrigieren, die ihre Begr vornehmlich im stlichen Bereich haben. Nach dem s Urt des FG SnA v 13.07.2006 (EFG 2006, 1931) sei eine solche Korrektur sogar zwingend, weil die BMG einer Tantieme fremdüblicherweise gg... mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Der Grundfall: Steuerschuldner beim Leistungsaustausch (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 UStG)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Im Grundfall des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG ist Steuerschuldner der Unternehmer, der die Lieferungen oder sonstigen Leistungen im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt im Inland ausführt. Zum Unternehmerbegriff vgl. § 2 UStG. Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Bei Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbfolge, Vermögensübertragung, Verschmelzung und Umwan... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beendigung der Unternehmensverflechtung

Rn. 420 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Wegen der möglichen Gründe, die zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung führen können, s Rn 400 zu (3), speziell zur Insolvenz vorstehend s Rn 417. Es kommt oft zu einer ungewollten Zwangsbetriebsaufgabe des Besitzunternehmens, die zu existenzbedrohenden Steuerbelastungen führen kann (s Rn 305 zu (1) und (3)), sofern nicht die Voraussetzung... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1 Verhältnis zur Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 3 Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung sind der Grundstückserwerb von Todes wegen und Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes von der Grunderwerbsteuer ausgenommen.[1] Die Grunderwerbsteuer tritt damit grundsätzlich hinter die Erbschaft- und Schenkungsteuer zurück; es besteht also ein gesetzessystematischer Vorran... mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Grunderwerbsteuer in an Deutschland angrenzenden Staaten

Rz. 11 In allen an Deutschland angrenzenden Staaten – mit Ausnahme von Dänemark, Tschechien und Polen – wird eine der deutschen Grunderwerbsteuer vergleichbare Steuer bzw. Abgabe erhoben. Häufig sind diese Abgaben als "Registersteuer" ausgestaltet. Die Steuersätze liegen zwischen 1 % in einzelnen Kantonen der Schweiz und 12,5 % in Belgien. Näheres zur landeseigenen Bezeichnu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Nr. 1: Niederschriften über Verfügungen von Todes wegen

Rz. 3 Wird auf Wunsch der Beteiligten eine beglaubigte Abschrift in die Verwahrung des Notars gegeben (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a), so gilt: Während gem. § 20 DONot-a.F. die offene Aufbewahrung (d.h. nicht im verschlossenen Umschlag) letztwilliger Verfügungen das schriftliche Einverständnis der Beteiligten voraussetzte, ist dieses Einverständnis nun schon in der Zustimmung zur V... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Besondere amtliche Verwahrung von Verfügungen von Todes wegen (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 ist bei Testamenten, die der Notar gemäß § 34 Abs. 1 S. 4 BeurkG in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht zu bringen hat, sowie bei Erbverträgen, die der Notar gemäß § 34 Abs. 2 BeurkG in die besondere amtliche Verwahrung verbringen kann, die Tatsache der Verbringung unter ihrem Datum im UVZ zu vermerken. Die entsprechende Eingabe erfolgt in de... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Fristen für Verfügungen von Todes wegen in Nebenakten

I. Sonderregelungen bei Verwahrung in der Nebenakte Rz. 23 Regelmäßig werden auf Wunsch der Beteiligten – welche auch nach Jahr und Tag beim Notar einen schnellen Zugriff auf ihre ursprünglichen Verfügungen ohne den gefährlichen Weg der Rückgabe derselben aus der amtlichen Verwahrung erwarten – beglaubigte Abschriften von Verfügungen von Todes wegen in Nebenakten verwahrt. Abs... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, NotAktVV § 16 Weitere Angaben bei Verfügungen von Todes wegen

Gesetzestext (1) Ist Gegenstand der Eintragung eine Verfügung von Todes wegen, deren Verbringung in die besondere amtliche Verwahrung der Notar veranlasst hat (§ 34 Absatz 1 und 2 des Beurkundungsgesetzes), so ist zu dieser Eintragung die Verbringung der Verfügung von Todes wegen in die besondere amtliche Verwahrung unter Angabe des Datums zu vermerken. (2) Ist Gegenstand der... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, NotAktVV § 38 Sonderbestimmungen für Verfügungen von Todes wegen

Gesetzestext (1) Wird den Beteiligten nach § 33 Absatz 4 die in der Urkundensammlung verwahrte beglaubigte Abschrift einer Verfügung von Todes wegen ausgehändigt, so ist auch die elektronisch beglaubigte Abschrift, die in der elektronischen Urkundensammlung verwahrt wird, zu löschen. (2) Ein Vermerk nach § 33 Absatz 5 ist auch in die elektronische Urkundensammlung aufzunehmen... mehr

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Testamentsregister / V. Benachrichtigungsverfahren nach dem Tod des Erblassers

Rz. 33 Über jeden Sterbefall in Deutschland wird gem. § 78e BNotO von dem örtlich zuständigen Standesamt eine sog. Sterbefallmitteilung an das ZTR übermittelt; dies gilt entsprechend, wenn eine Person durch ein Gericht für tot erklärt wird. Der Inhalt der Sterbefallmitteilungen ergibt sich aus § 6 ZTRV. Das ZTR prüft, ob hinsichtlich des Verstorbenen Verwahrangaben vorliegen... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. In der Verfügung von Todes wegen "bedacht"

Rz. 7 Bedacht ist, wem der Erblasser eine letztwillige Zuwendung macht: Erben, sei es, dass es sich um Vollerben, Vorerben, Nacherben oder Ersatzerben handelt, Vermächtnisnehmer einschließlich der Ersatzvermächtnisnehmer und Nachvermächtnisnehmer. Rz. 8 Umstritten ist die Anwendbarkeit des § 27 BeurkG auf den durch eine Auflage (§§ 1940, 2192 ff. BGB) Begünstigten. Die Frage ... mehr

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Testamentsregister / III. Verwaltungsvorschriften für Benachrichtigungen in Nachlasssachen (Vorschlag für Musterfassung)

Rz. 5 I. Testamentsumschlag und gegenstandslose Verwahrungsnachrichten 1.1 Die Notarin oder der Notar, vor der bzw. dem ein Testament errichtet wird, vermerkt auf dem Umschlag, in dem das Testament gemäß § 34 des Beurkundungsgesetzes zu verschließen ist, die folgenden Angaben: 1.1.1 den Geburtsnamen, die Vornamen und den Familiennamen der Erblasserin oder des Erblassers, 1.1.2 de... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, NotAktVV § 33 Sonderbestimmungen für Verfügungen von Todes wegen

Gesetzestext (1) Wird ein Erbvertrag aus der notariellen Verwahrung zurückgegeben, so ist anstelle des Erbvertrags ein Vermerk mit den Angaben nach § 9 Nummer 1 bis 3 und der Urkundenverzeichnisnummer zur Erbvertragssammlung zu nehmen. (2) 1Wird über die Rückgabe des Erbvertrags keine Niederschrift errichtet, soll der Notar in dem Vermerk die Erfüllung der ihm nach § 2300 Abs... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Wiederholung der Ermittlung alle fünf Jahre (S. 2)

Rz. 10 Stellt der Notar bei seiner erstmaligen Überprüfung nach 30-jähriger Verwahrung positiv fest, dass der Erblasser noch lebt, verbleibt die Urkunde in seiner Verwahrung. Die Ermittlung nach § 351 FamFG ist nun alle fünf Jahre erneut durchzuführen. Ein Vermerk über die Überprüfung ist – anders als bei der erstmaligen Durchsicht – nicht anzufertigen. Aus Gründen der Dokum... mehr

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Testamentsregister / I. Verordnung zur Einrichtung und Führung des Zentralen Testamentsregisters (Testamentsregister-Verordnung – ZTRV)

Rz. 3 § 1 Inhalt des Registers Die Registerbehörde nimmt folgende Verwahrangaben in das Zentrale Testamentsregister auf: mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Ablieferung von Erbverträgen

Rz. 15 Erbverträge müssen nicht in die besondere amtliche Verwahrung gebracht werden, sondern können auf Wunsch der Beteiligten in der notariellen Verwahrung verbleiben (siehe hierzu § 34 BeurkG Rdn 26 ff.). Mit "dem (ersten) Erbfall" muss der Notar den Erbvertrag sodann nach Abs. 3 S. 1 an das Nachlassgericht abliefern. Rz. 16 Um der Ablieferungspflicht genügen zu können, mu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 § 8 DONot entspricht inhaltlich § 20 Abs. 5 DONot a.F. mit Anpassungen zum Zeitpunkt der Durchsicht und zur Wiederholungsdurchsicht. Der Regelungsgehalt der § 20 Abs. 1–4 DONot a.F. wurde – inhaltlich ebenfalls überarbeitet – in die §§ 16, 31 Abs. 1 Nr. 1, 33 NotAktVV verlagert. Die verschiedenen Formen der Errichtung notarieller letztwilliger Verfügungen sind im BGB ge... mehr

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Testamentsregister / VI. Registerauskunft und Testamentsregisterauszug

Rz. 35 Neu geschaffen wurde mit § 78f Abs. 1 S. 2 BNotO und § 8 ZTRV eine Möglichkeit, das ZTR unabhängig von einem Sterbefall nach Verwahrangaben zu durchsuchen. Im alten, papiergebundenen Benachrichtigungswesen bestand eine vergleichbare Möglichkeit nicht. Rz. 36 Für Notare sind dabei insbesondere Fälle relevant, in denen Verfügungen von Todes wegen errichtet werden sollen ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XVI. Höferecht

Rz. 39 Land- und forstwirtschaftliche Besitzungen in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein können den erbrechtlichen Regelungen der HöfeO [109] unterliegen.[110] In Baden-Württemberg, Brandenburg (seit 2019),[111] Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz gibt es landesgesetzliche Hoferbenregelungen.[112] Voraussetzung für die Anwendung ist, dass es sich... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Ausschließliche Zuständigkeit des Standesbeamten

Rz. 2 Der Standesbeamte ist für die Beurkundungen zum Zwecke des Personenstandswesens ausschließlich zuständig.[1] Hierzu gehören die Beurkundung der Eheschließung (§ 14 Abs. 3 PStG) und der Begründung einer Lebenspartnerschaft (§ 17 PStG) sowie die Beurkundungen in den Personenstandsregistern, nämlich der Eheschließung im Eheregister (§ 15 PStG), der Begründung der Lebenspa... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Vollstreckung aus Urkunden deutscher Notare im Ausland

Rz. 97 Im Inland kann aus Urkunden deutscher Notare nach Maßgabe des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vollstreckt werden (zur Vollstreckung aus ausländischen notariellen Urkunden im Inland vgl. Rdn 77). Das deutsche Recht stellt danach ausländische vollstreckbare Urkunden ausländischen Gerichtsentscheidungen nicht gleich. In vielen ausländischen Rechtsordnungen ist das anders. Rz. 98 N... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / D. Ablieferungspflichten nach Erbfall (Abs. 3)

Rz. 14 Die Ablieferungspflichten nach Abs. 3 entstehen, wenn der Notar als Verwahrstelle der erbfolgerelevanten Urkunde über das ZTR (Registerbehörde) elektronisch über den Sterbefall informiert wird und die Verwahrangaben mitgeteilt bekommt (siehe § 78e S. 3 Nr. 2 BNotO). Die gleiche Mitteilung erhält das Nachlassgericht (siehe § 78e S. 3 Nr. 1 BNotO). I. Ablieferung von Erb... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Amtliche Begründung

Rz. 24 Zitat Die Regelung bezieht sich inhaltlich auf solche beglaubigten Abschriften, die auf Wunsch der Beteiligten im Sinne des § 20 Abs. 1 S. 3 DONot von der Notarin oder dem Notar zurückbehalten wurden. Während solche Abschriften nach dem derzeit geltenden (je nach Land 2000 oder 2001 in Kraft getretenen) § 20 Abs. 1 S. 4 DONot in der Urkundensammlung zu verwahren sind, ... mehr

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Vorbemerkung zu §§ 27–35 Be... / B. Geltungsbereich der §§ 27–35 BeurkG

Rz. 2 Das BeurkG gilt für öffentliche Testamente (§§ 1937, 2231 Nr. 1, 2232 BGB) und Erbverträge (§ 2276 BGB). Es gilt auch für den Widerruf eines Testaments (durch öffentliches Widerrufstestament oder öffentliches widersprechendes Testament, §§ 2254, 2258 Abs. 1 BGB) und für die Aufhebung erbvertraglicher Verfügungen (durch Aufhebungsvertrag, § 2290 Abs. 4 BGB [ab 1.1.2023:... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 16 NotAktVV ist zum 1.1.2022 in Kraft getreten. Von der Verschiebung der elektronischen Urkundensammlung war sie nicht betroffen (vgl. § 76 Abs. 5 S. 1 BeurkG). Rz. 2 Gegenstand der Bestimmung sind die Besonderheiten, die sich bei Verfügungen von Todes wegen aufgrund der Anforderungen an die amtliche Verwahrung (§ 34 BeurkG) sowie aus dem über das Z... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / III. Vollmacht und Vollmachtsvermutung

Rz. 9 Der Notar bedarf zur Antragstellung als Vertreter des Antragsberechtigten einer Vollmacht. Der hoheitliche, öffentlich-rechtliche Charakter der notariellen Amtstätigkeit steht einem Rückgriff auf Modelle des Privatrechts insoweit nicht entgegen. Die Vollzugsvollmacht beinhaltet allerdings keine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht, sondern bleibt im öffentlichen Recht ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Sonderregelungen bei Verwahrung in der Nebenakte

Rz. 23 Regelmäßig werden auf Wunsch der Beteiligten – welche auch nach Jahr und Tag beim Notar einen schnellen Zugriff auf ihre ursprünglichen Verfügungen ohne den gefährlichen Weg der Rückgabe derselben aus der amtlichen Verwahrung erwarten – beglaubigte Abschriften von Verfügungen von Todes wegen in Nebenakten verwahrt. Abs. 3 knüpft an § 5 Abs. 4 S. 2 DONot a.F. an und ent... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / g) Erbrecht

Rz. 142 Beurkundet der Notar ein Testament, ist er gehalten, sich über das Vorhandensein entgegenstehender letztwilliger Verfügungen zu erkundigen. Verbleiben danach rechtliche oder tatsächliche Zweifel, ob eine zu beurkundende letztwillige Verfügung wirksam ist, muss der Notar gem. Abs. 2 einen Hinweis geben.[458] Rz. 143 Auf § 14 HeimG sowie die infolge der Föderalismusrefo... mehr

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Testamentsregister / II. Erbfolgerelevanz einer notariellen Urkunde

Rz. 11 Erbfolgerelevant sind nach § 78d Abs. 2 BNotO Testamente, Erbverträge und alle Urkunden mit Erklärungen, welche die Erbfolge beeinflussen können, insbesondere Aufhebungsverträge, Rücktritts- und Anfechtungserklärungen, Erb- und Zuwendungsverzichtsverträge, Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge und Rechtswahlen. Rz. 12 Erbfolgerelevant sind zunächst alle notariell beurk... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüster/Prof. Dr. Christian Gomille/Prof. Dr. Nicola Preuß/Jan-Herbert Wentzel, BeurkG mit NotAktVV und DONot, BeurkG § 31 Ausschluss der elektronischen Niederschrift

Gesetzestext Über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen soll keine elektronische Niederschrift aufgenommen werden. Rz. 1 § 31 BeurkG n.F. wurde durch das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung[1] eingefügt. Die Vorschrift regelt, dass über die Errichtung einer "Verfügung von Todes wegen" keine elektronische Niederschrift aufgenommen werden sol... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Begriff und Funktion der Ausfertigung

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Bedeutung der Ausfertigung einer notariellen Urkunde im Rechtsverkehr.[1] Die Ausfertigung tritt im Rechtsverkehr an die Stelle der Urschrift, fungiert hier also gewissermaßen als "Urschrift im Rechtssinne".[2] Die Ausfertigung wird Eigentum dessen, dem die Ausfertigung erteilt wird.[3] Ausfertigungen nach § 47 BeurkG werden nur von der papier... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Gesetzestext

(1) Wird ein Erbvertrag aus der notariellen Verwahrung zurückgegeben, so ist anstelle des Erbvertrags ein Vermerk mit den Angaben nach § 9 Nummer 1 bis 3 und der Urkundenverzeichnisnummer zur Erbvertragssammlung zu nehmen. (2) 1Wird über die Rückgabe des Erbvertrags keine Niederschrift errichtet, soll der Notar in dem Vermerk die Erfüllung der ihm nach § 2300 Absatz 2 Satz 3... mehr