Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaubsabgeltung / 1.1 Abgeltungen wegen Todes

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub geht mit dem Tod des Arbeitnehmers nicht unter. Dies gilt unabhängig davon, ob der Tod im laufenden Arbeitsverhältnis oder aber erst nach seinem rechtlichen Ende eingetreten ist. Nach der Rechtsprechung des BAG[1] geht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar der Freistellungsanspruch unter, die Vergütungskomponente des Urlaubsansp...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialwahlen

Begriff Die Bildung der Selbstverwaltungsorgane erfolgt durch Wahlen, den sog. Sozialwahlen. Diese finden alle 6 Jahre statt. Die nächsten Sozialwahlen finden am 31.5.2023 statt. Diese Amtsperiode endet im Jahr 2029. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Einschlägige Rechtsbestimmungen für diese Wahlen sind die §§ 45 bis 57 SGB IV und die Wahlordnung f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 4 Rentenhöhe/Fortschreibung

Die Renten der Alterssicherung der Landwirte wird – vergleichbar der Rentenversicherung – nach einer Rentenformel berechnet.[1] Die monatliche Rente ergibt sich aus der Multiplikation des allgemeinen Rentenwerts[2], dessen Fortschreibung an die Veränderung des aktuellen Rentenwerts der Rentenversicherung gekoppelt ist[3], mit dem Rentenartfaktor und der Steigerungszahl, die sich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenartfaktor / 1 Höhe des Faktors im Einzelnen

Der Rentenartfaktor beträgt dementsprechend für persönliche Entgeltpunkte bei:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 4 Steuerfreie Bezüge

Neben der Steuerpflicht für die üblichen Dienstbezüge und Zulagen sind gesonderte Steuerbefreiungsvorschriften für bestimmte Leistungen des Dienstherrn an den Beamten zu beachten. Steuerfrei sind allgemein die Beihilfen in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden[1]. Das anlässlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandsrentenzahlung / 4 Nachweise

Der Rentenversicherungsträger übersendet einmal jährlich an alle im Ausland wohnenden Rentner eine Lebensbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung sollen Rentenüberzahlungen bei Todesfällen zulasten der Rentenversicherungsträger vermieden werden. Sendet der Rentner die Lebensbescheinigung nicht zurück, erfolgt eine Mahnung. Sollte die Lebensbescheinigung weiterhin nicht zurück...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 5 Änderungen für die Organspender

Dank der erhöhten Sensibilität in den Kliniken wird es wahrscheinlicher, dass dem Wunsch zur Organspende im Todesfall entsprochen wird (wenn medizinisch möglich). Und ganz konkrete Verbesserungen gibt es für sog. Lebendspender.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erreichbarkeit Leistungsber... / 3.1 Abwesenheit aus wichtigen Gründen

Während eines Aufenthalts außerhalb des näheren Bereichs wegen eines wichtigen Grundes besteht weiter ein Leistungsanspruch, wenn das Jobcenter dem Aufenthalt zugestimmt hat. Die nachfolgenden wichtigen Gründe sind in Gesetz und Verordnung aufgeführt. Die Aufzählung ist aber nicht abschließend. Es ist also möglich, dass das Jobcenter auch andere Gründe für eine Abwesenheit al...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unterstützungsleistung / 2 Leistungen an Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Unterstützungszahlungen, die aus öffentlichen Kassen in besonderen Notfällen und als Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder an Arbeitnehmer des Bundes, der Länder oder an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, sind in vollem Umfang steuerfrei.[1] Für...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe zur Überwindung beson... / 1.2 Besondere Lebensverhältnisse/soziale Schwierigkeiten

Den Betroffenen darf die Änderung ihrer Lebensverhältnisse aus eigenen Kräften nicht möglich sein. Die Begriffe "besondere Lebensverhältnisse" und "soziale Schwierigkeiten" sind weit auszulegen. Zu beachten ist dabei, dass es um grundlegende Existenzbedingungen geht, weniger um rein wirtschaftliche Schwierigkeiten. Oft wird auch von "besonderen Lebensumständen" gesprochen, j...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / Zusammenfassung

Begriff Anspruch auf Rente wegen Todes besteht auch bei Verschollenheit (wenn sich der Tod des Versicherten nicht feststellen lässt). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rente wegen Todes bei Verschollenheit regelt § 49 SGB VI. Diese Norm fingiert den Tod eines verschollenen Versicherten, der Anspruchsvoraussetzung auf eine entsprechende Rente weg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Überbrückungsgeld / 1 Voraussetzungen

Nach dem Tode versicherter Landwirte erhalten Witwen/Witwer oder überlebende Lebenspartner Überbrückungsgeld, wenn sie das Unternehmen der Landwirtschaft als versicherungspflichtiger Landwirt weiterführen, im Haushalt des Leistungsberechtigten mindestens ein waisengeldberechtigtes Kind lebt, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das wegen körperlicher, geistiger...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 2 Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung des Insolvenzgeldanspruchs

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Dabei ist vom allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen. Anspruchsberechtigt ist gemäß § 7 SGB IV der nichtselbstständig Beschäftigte, insbesondere Beschäftigte in persönlicher Abhängigkeit in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 3.1 Fälligkeit der Ansprüche

Die Vorschrift des § 56 SGB I sieht vor, dass die Sonderrechtsnachfolge nur in den Fällen eintritt, in denen es sich um fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen handelt. Alle übrigen fälligen Geldleistungen werden hingegen im Rahmen der Vorschrift des § 58 SGB I vererbt. Ansprüche auf Dienst- und Sachleistungen werden hingegen weder vererbt, noch im Rahmen der Sonderrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 2 Rangfolge

Laufende Geldleistungen beim Tod des Berechtigten stehen nacheinander dem Ehegatten, dem Lebenspartner, den Kindern, den Eltern, dem Haushaltsführer zu, wenn diese mit dem Berechtigten zurzeit seines Todes in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder von ihm wesentlich unterhalten worden sind. Mehreren Personen einer der oben genannten Gruppen stehen die Ansprüche zu gleichen T...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 1 Rangfolge

Die Berechnungsvorschriften für rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen sind nach § 98 Satz 1 SGB VI in folgender Reihenfolge anzuwenden: Versorgungsausgleich[1] und Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern[2]; Leistungen an Berechtigte im Ausland[3]; Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten nach Anzahl der Ehemonate/Anzahl der Monate der Lebenspartnerschaft auf mehrere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Überbrückungsgeld / 2 Höhe/Dauer

Das Überbrückungsgeld wird nach den Vorschriften über die Berechnung einer Regelaltersrente berechnet. Dabei sind die bis zum Tode des Unternehmers von ihm gezahlten Beiträge zu berücksichtigen. Es wird längstens für die Dauer der auf den Sterbemonat des Unternehmers folgenden 3 Jahre gezahlt. Dabei gelten die Bestimmungen über Beginn, Änderung, Ende, Ausschluss und Minderung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 2 Leistungen

Die Alterssicherung kennt folgende Leistungen[1]: Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Todes, Beitragszuschüsse, Medizinische Rehabilitation, Betriebs- und Haushaltshilfe. Betriebs- und Haushaltshilfe stehen bei Tod des Landwirts nicht mehr zu, wenn in dem Unternehmen Arbeitnehmer oder mitarbeitende Familienangehörige ständig beschäftigt sind. Alle Leistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / 1 Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger können, wenn die Umstände den Tod wahrscheinlich machen und seit einem Jahr Lebensnachrichten nicht eingegangen sind, den Todestag selbst feststellen. Dadurch bleibt es Hinterbliebenen (insbes. Witwen, Witwer und Waisen) erspart, ein Aufgebotsverfahren nach dem Verschollenheitsgesetz, das im Einzelfall erst nach 10 Jahren möglich ist, einzuleite...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 5.1 Lohnsteuer

Beihilfen und Unterstützungen, die private Arbeitgeber an Arbeitnehmer bei Krankheit, Tod naher Angehöriger, Naturkatastrophen oder in anderen Unglücksfällen (Feuer u. Ä.) leisten, sind bis zu 600 EUR jährlich steuerfrei.[1] Die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Arbeitnehmers ist ohne Bedeutung. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitnehmer durch die Notsituation finanziell...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / 1 Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 SGB VII begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit).[1] Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (Unfallereignis).[2] Ein Arbeitsunfall erfordert, dass der Versicherte zum Kreis der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 3 Leistungen

Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach dem Leistungskatalog in § 23 SGB I erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen (an Versicherte und Hinterbliebene) und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Te...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandsrentenzahlung / 1 Rentenzahlungen in Deutschland

In Deutschland wird zwischen 3 Rentenarten unterschieden. Es gibt Renten wegen Alters, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Todes. Eine Rente kann bezogen werden, wenn die persönlichen, versicherungsrechtlichen und die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Klinische Krebsregister / 1.1 Zusammenführung/Auswertung standardisierter Informationen

Es erfolgt eine einrichtungsübergreifende Zusammenführung und Auswertung von standardisierten Informationen zu Diagnostik, Therapie und Verlauf von Tumorerkrankungen. Dies beinhaltet auch Nachsorge, Rückfälle (Rezidive), Überleben und Tod. Mit den Ergebnissen kann überprüft werden, ob Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften beachtet werden und welche Therapieoptionen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Überbrückungsgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Überbrückungsgeld ist eine Leistung, die nach dem Tode eines versicherten Landwirts an eine Witwe oder einen Witwer gezahlt wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Voraussetzungen für den Erhalt von Überbrückungsgeld bei Landwirten ist in § 38 ALG geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Deutsche Rentenversicherung ist der europaweit größte Rentenversicherer. Sie ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und damit eine der 5 Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie schützt ihre Versicherten bei Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, im Alter sowie bei Tod deren Hinterbliebene. Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / 1.2 Rückkehr des Verschollenen

Kehren Verschollene und als verstoben geltende Versicherte zurück, lebt ein Rentenanspruch, der wegen Verschollenheit endete, wieder auf. Im Wiederauflebenszeitraum geleistete Renten wegen Todes an Hinterbliebene sind mit der Nachzahlung zu verrechnen.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vertragsarzt / 3 Ende der Zulassung

Die Zulassung als Vertragsarzt endet mit dem Tod, Wirksamwerden eines Verzichts, Ablauf des Befristungszeitraums oder Wegzug des Berechtigten aus dem Bezirk seines Vertragsarztsitzes. Daneben ist die Zulassung zu entziehen, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung nicht oder nicht mehr vorliegen, der Vertragsarzt die vertragsärztliche Tätigkeit nicht aufnimmt oder seine vertragsär...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zurechnungszeit / 1 Beginn

Die Zurechnungszeit zählt innerhalb der rentenrechtlichen Zeiten zu den beitragsfreien Zeiten. Sie beginnt bei den Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000: Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten) mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. Ausnahme: Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000: Erwerbsunfähigkeitsrente), auf die erst nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 1.4 Haushaltsführer

Der Begriff des Haushaltsführers ist in der Vorschrift des § 56 Abs. 4 SGB I näher definiert. Danach gilt als Haushaltsführer derjenige Verwandte oder Verschwägerte, der anstelle des verstorbenen oder geschiedenen oder an der Führung des Haushalts durch Krankheit, Gebrechen oder Schwäche dauernd gehinderten Ehegatten oder Lebenspartner den Haushalt des Berechtigten mindesten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entlastungsbetrag für Allei... / 3.1 Grund-Entlastungsbetrag für das erste Kind

Der Grund-Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit 2023 4.260 EUR [1] im Kalenderjahr und wird von der Summe der Einkünfte abgezogen.[2] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag nicht vorgelegen haben, ermäßigt sich der Entlastungsbetrag um 1/12.[3] Verwitwete Steuerpflichtige Verwitwete Steuerpflichtige erhalten den Entlas...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.3 Besonderheiten beim Blockmodell

Kommt es bei Altersteilzeitbeschäftigungen nach dem Blockmodell zu einer vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, z. B. durch Kündigung, vorzeitige Verrentung oder Tod des Arbeitnehmers (sog. Störfall), ist der Arbeitgeber nach den bestehenden tarifvertraglichen Regelungen infolge der in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistung zur Arbeitslohnnachzahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Garantenstellung (strafrech... / Zusammenfassung

Begriff Die Garantenstellung ist eine strafrechtliche Verantwortlichkeit dafür, dass die Verletzung eines strafrechtlich geschützten Rechtsguts durch Unterlassen nicht eintritt (z. B. Tod, Körperverletzung, sexueller Missbrauch einer Person). Die Garantenstellung begründet Garantenpflichten zur Abwendung der Rechtsgutverletzung Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Wer ein...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Spezialisierte ambulante Pa... / Zusammenfassung

Begriff Die "spezialisierte ambulante Palliativversorgung "(SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, fördern, verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen. Im Vordergrund steht, anstelle eines kurativen Ansatzes, die medizinisch-pfl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / Zusammenfassung

Begriff Beim nachgehenden Leistungsanspruch handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Fortbestehen von Leistungsansprüchen aufgrund der zuvor bestandenen Mitgliedschaft, wenn und solange die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen hierfür (noch) vorliegen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz vermieden, die sich insbesondere durch einen Arbeitgeberwechsel ergeben könn...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfall / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsunfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Sie werden auch als Berufsunfälle bzw. Werksunfälle oder Betriebsunfälle bezeichnet. Bei Unfallereignissen muss ein Bezug zu einer Tätigkeit gegeben sein, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht (versiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Abstammung / 2.3 Vaterschaftsanfechtung

Die Vaterschaft kann durch den rechtlichen Vater, den möglichen biologischen Vater, die Mutter des Kindes und das Kind selbst angefochten werden[1], wenn ein Anfangsverdacht der fehlenden Vaterschaft besteht. Ernstliche Zweifel an der Vaterschaft können beispielsweise wegen Geschlechtsverkehrs der Mutter mit einem anderen Mann während der Empfängniszeit oder ungewöhnlich lan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zurechnungszeit / 2 Ende

Bei einem Rentenbeginn vom 1.1.2001 bis zum 30.6.2014 endete die Zurechnungszeit mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Zurechnungszeit endete bei einem Rentenbeginn vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2017 mit der Vollendung des 62. Lebensjahres. Nach dem im Jahr 2017 verabschiedeten "Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Behandlungsvertrag / 7 Einsichtnahme in die Patientenakte

Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebammenhilfe / 1 Hebammenhilfe

Versicherte haben bei Schwangerschaft und Entbindung neben der ärztlichen Behandlung auch Anspruch auf Hebammenhilfe. Zur Hebammenhilfe gehören: Leistungen der Mutterschaftsvorsorge und der Schwangerenbetreuung, Geburtshilfe, Leistungen während des Wochenbetts bis zu 12 Wochen nach der Geburt und sonstige Leistungen, wie Beratung der Mutter bei Stillschwierigkeiten oder Rückbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / Zusammenfassung

Begriff Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um ein Bewertungsverfahren für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert ausgedrückt in Entgeltpunkten, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 3.2 Laufende Geldleistungen

Neben der Fälligkeit der Ansprüche ist weitere Voraussetzung für die Anwendung des § 56 SGB I, dass es sich um laufende Geldleistungen handelt. Laufende Geldleistungen sind solche Sozialleistungen, die in der Zahlung eines Geldbetrags bestehen. Allerdings gehen nur die "laufenden" Geldleistungen auf den Sonderrechtsnachfolger über. Die übrigen Geldleistungen werden nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.1 Nachrangigkeit der Vererbung

Fällige Ansprüche auf Geldleistungen, die nicht nach den §§ 56 und 57 SGB I einem Sonderrechtsnachfolger zustehen, werden nach den Vorschriften des BGB vererbt.[1] Der Fiskus als gesetzlicher Erbe kann die Ansprüche nicht geltend machen. Die Vererbung nach dem BGB ist gegenüber der Sonderrechtsnachfolge nachrangig. Das Erbrecht wird somit durch die Sonderrechtsnachfolge ausge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Grundsicherung im Alter und... / 5 Unterhaltsrückgriff

In der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Eltern oder Kinder nicht zum Unterhaltsrückgriff herangezogen. Dazu gibt es seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine Einkommensgrenze von 100.000 EUR. Sie wird überschritten, wenn Unterhaltspflichtige ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 EUR haben. Die Jahreseinkommensgrenze g...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundbewertung / 2 Belegungsfähiger Gesamtzeitraum

Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt parallel zu den Anrechnungszeiten wegen Ausbildung[1] mit dem vollendeten 17. Lebensjahr des Versicherten. In Ausnahmefällen, wenn bereits vor dem vollendeten 17. Lebensjahr rentenrechtliche Zeiten vorhanden sind, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Praxis-Beispiel Belegungsfähiger Gesamtzeitraummehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vollzeitpflege (Kinder- und... / Zusammenfassung

Begriff Vollzeitpflege ist die Unterbringung, Betreuung und Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses in einer anderen Familie (Pflegefamilie). Dies ist jede Familie, die nicht Herkunftsfamilie ist.[1] Dies kann aber auch bei anderen Verwandten, z. B. den Großeltern, erfolgen, aber auch in der Familie des Vormunds oder Pflegers. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhalb von 2 Monaten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 5.3 Sonderformenrahmen der Vererbung

Neben der gesetzlichen Erbfolge sieht das BGB verschiedene weitere Möglichkeiten der Vererbung vor: "Erbeinsetzung durch letztwillige Verfügung" – der Erblasser kann durch einseitige Verfügung von Todes wegen (Testament, letztwillige Verfügung) den Erben bestimmen.[1] " Enterbung ohne Erbeinsetzung" – der Erblasser kann durch Testament einen Verwandten, den Ehegatten oder den ...mehr