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Zurechnungszeit / 2 Ende

Jörg Heidemann
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Bei einem Rentenbeginn vom 1.1.2001 bis zum 30.6.2014 endete die Zurechnungszeit mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Zurechnungszeit endete bei einem Rentenbeginn vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2017 mit der Vollendung des 62. Lebensjahres.

Nach dem im Jahr 2017 verabschiedeten "Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze (EM-Leistungsverbesserungsgesetz, BGBl. I S. 2509)" sollte die Zurechnungszeit für zukünftige Rentner schrittweise zwischen 2018 bis 2024 auf 65 Jahre verlängert werden. Die erste Stufe der Verlängerung ist im Jahr 2018 erfolgt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2018 endete die Zurechnungszeit mit 62 Jahren und 3 Monaten. Die beschlossene stufenweise Anhebung der Zurechnungszeit bis 2024 auf das 65. Lebensjahr ist durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz beschleunigt und erweitert worden. Die Zurechnungszeit wird im Jahr 2019 in einem Schritt auf 65 Jahre und 8 Monate angehoben. Anschließend wird sie in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze vom Jahr 2020 bis zum Jahr 2031 schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr verlängert.

Die Zurechnungszeit endet ab 2020 wie folgt:

 
Bei Beginn der Rente oder
bei Tod der Versicherten
im Jahr
Anhebung um Monate auf Alter
    Jahre Monate
2020 1 65 9
2021 2 65 10
2022 3 65 11
2023 4 66 0
2024 5 66 1
2025 6 66 2
2026 7 66 3
2027 8 66 4
2028 10 66 6
2029 12 66 8
2030 14 66 10
2031 16 67 0
 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Zurechnungszeit

 
a) Versicherter ist geboren am 1.9.1960  
Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monate am letzten des Vormonats 30.4.2026  
Teilweise Erwerbsminderung liegt vor ab 11.2.2019  
Rentenbeginn ist der 1.3.2019  
Die Zurechnungszeit rechnet vom 11.2.2019 bis 30.4.2026 87 Monate  
b) Versicher...

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