Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 2. Erwerbe von Todes wegen/Nachlassverbindlichkeiten

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 9. Stiftungen

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Sustainable Human Resource ... / 2.2 Personalauswahl

Besondere Anforderungen stellen sich bei der "Personalauswahl" (Selektion) dann, wenn – wie es das nachhaltige Personalmanagement fordert – v. a. unternehmensethische Problemstellungen zu lösen sind. Zum einen stellt sich die Frage, ob das Auswahlverfahren selbst bestimmten ethischen Kriterien genügt. Zum anderen ist zu klären, ob und wie das Auswahlverfahren dazu beitragen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Anforderungen an die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments"

Für die Wirksamkeit eines "Drei-Zeugen-Testaments" ist objektiv das Vorliegen einer nahen Todesgefahr oder zumindest die subjektive Überzeugung der Zeugen hiervon erforderlich. OLG Saarbrücken v. 4.2.2025 – 5 W 4/25 BGB § 2250 Beraterhinweis Für die Todesgefahr i.S.v. § 2250 Abs. 2 BGB ist maßgebend, ob aufgrund konkreter Umstände der Tod des Erblassers vor dem Eintreffen des N...mehr

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Schenkung unter Auflage – B... / 1. Zivilrecht

Die zivilrechtliche Regelung für eine Schenkung unter Auflage befindet sich in § 525 BGB. Danach handelt es sich grundsätzlich um ein Geschenk, bei dem der Beschenkte im Gegenzug zu einer bestimmten Leistung oder Duldung verpflichtet wird, die dem Schenker oder einem Dritten zugutekommt. Der Schenker befindet sich mit der Auflage in einer sicheren Rechtsposition, da er die V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / c) Begründung des gewöhnlichen Aufenthalts in einem Hospiz

Allein der Wechsel in ein Hospiz ist nicht geeignet, dort den gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen zu begründen, da der Aufenthalt dort – auch wenn er willentlich geschieht und mit einer Rückkehr nicht gerechnet werden kann – i.d.R. auf der palliativmedizinischen Notwendigkeit beruht, durchschnittlich nur für einen kurzen Zeitraum erfolgt und damit nicht geeignet ist, die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Letztwillige Verfügungen/Erbfall

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Schenkung unter Auflage – B... / 3. Zusammenfassung

Schenkungen von Immobilien unter Lebenden sind grundsätzlich grunderwerbsteuerfrei, da sie mit dem Wert der Schenkung der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen. Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich des Wertes von Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind. Der Wert der Auflagen ist nach §§ 11 bis 15 BewG zu ermitteln, wobei bei der Einräumung von Wohn- und Nie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung unter Auflage – B... / c) Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer unterliegen Grundstücksübergänge im Wege einer Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Allerdings sind Grundstücksschenkungen i.S.d. ErbStG nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen. Das gilt allerdings nicht hinsichtlich des Wertes für Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind (§ 3 Nr. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / d) Abgrenzung zwischen Einheitslösung und Trennungslösung

Auch in sog. Patchwork-Familien bedarf es konkreter Anhaltspunkte im gemeinschaftlichen Testament für die Wahl einer sog. Trennungslösung. Allein der Umstand, dass die Eheleute zu Lebzeiten getrennte Konten führten, lässt noch nicht den sicheren Schluss zu, dass sie ihre jeweiligen Vermögen auch im Todesfalle als getrennte Vermögen weiterführen wollten. OLG Naumburg v. 7.1.20...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.5 Hinterbliebene

Rz. 10 Hat der Versicherungsfall zum Tod des Beamten geführt und besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen nach §§ 65 ff., gelten die vorstehenden Ausführungen mit der Maßgabe entsprechend, dass an Stelle der Dienst- und Versorgungsbezüge des Beamten die Hinterbliebenenbezüge treten.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3 Strafprozessuale Kompetenzen

Rz. 16 Keine strafprozessualen Befugnisse kann die Steuerfahndung in Anspruch nehmen, sofern ein offensichtliches, absolutes Verfahrenshindernis besteht (Tod des Beschuldigten, Strafklageverbrauch, strafrechtliche Verfolgungsverjährung gem. §§ 78ff. StGB). Ein entsprechendes Verfahren ist gem. § 170 Abs. 2 StPO einzustellen. Durchsuchungen oder Beschlagnahmen sind insoweit u...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.4 Rente aus der Rentenversicherung

Rz. 10 Ein Anspruch auf Leistung einer Erhöhung der Rente wegen Schwerverletzteneigenschaft besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nur, wenn der Versicherte tatsächlich keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Nach dem Wortlaut gehören hierzu sämtliche Renten nach dem SGB VI, also Renten wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI), Renten wegen v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 66 Höhe und... / 2.3.1 Definition Kind

Rz. 17 Für die Beurteilung der Kindeigenschaft verweist § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 auf § 32 Abs. 1, 3, 4 und 5 EStG – also auf das Steuerrecht. Während § 32 Abs. 1 EStG aufführt, wer als Kind im Steuerrecht definiert wird, befassen sich die Abs. 3 bis 5 lediglich mit dem Beginn und dem Ende der Kindeigenschaft. Für die grundsätzliche Definition, wer als Kind zählt, ist somit z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.1 Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten (Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

Rz. 7 Primäre Aufgabe der Fahndung ist nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO die Erforschung von Steuerstraftaten und solchen Straftaten, die kraft gesetzlicher Regelung als Steuerstraftaten gelten[1] und Steuerordnungswidrigkeiten.[2] Die besondere Erwähnung dieser Aufgabe in § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO hat in erster Linie deklaratorische Bedeutung, denn sie folgt bereits aus der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.13 Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter

Rz. 133 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich nicht Vertreter der Erben, sondern Träger eines von dem Erblasser begründeten Amtes.[1] Verwaltungsakte, die allein die Erben betreffen, können daher weder an den Testamentsvollstrecker adressiert noch ihm bekannt gegeben werden. Handelt es sich um Steueransprüche, die der Erblasser noch vor seinem Tod verwirklicht hat, ric...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Steuerbefreiung für ein Gelegenheitsgeschenk

Leitsatz Eine Schenkung über 20.000 EUR zu Ostern von einem Vater an seinen Sohn ist kein übliches Gelegenheitsgeschenk im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG. Sachverhalt Streitig ist die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung als "übliches Gelegenheitsgeschenk" im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG für ein Ostergeschenk in Höhe von 20.000 EUR am 31.3.2015 - in zeitlicher Nähe zum Osterfest 2015 (Ostersonntag war der 5.4.2015). Diese streitige Schenkung (neben weiteren Schenkungen) wurde dem Kläger K...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1.3 Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Rz. 16 § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO weist der Fahndung ausdrücklich die Aufgabe zu, in den in Nr. 1 bezeichneten Fällen, d. h. in den Fällen, in denen die Fahndung die Aufgabe der Erforschung der Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten hat, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Dies sind nach der Legaldefinition in § 199 Abs. 1 AO die tatsächlichen und rechtlichen V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.4.12 Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 124 Ein vor dem Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfolge, Verschmelzung, Umwandlung, Anwachsung) bekannt gegebener Bescheid wirkt auch gegenüber dem Rechtsnachfolger, doch ist nach § 254 Abs. 1 S. 3 AO ein erneutes Leistungsgebot erforderlich.[1] Rz. 125 Bei der Spaltung tritt keine Gesamtrechtsnachfolge ein. Bei der Abspaltung, Ausgliederung und Vermögensübertragung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.2 Konkrete Berichtspflichten aufgrund der ESRS S1

Die ESRS S1 enthält zahlreiche Regelungen, welche Informationen in Zukunft über die eigene Belegschaft im Nachhaltigkeitsbericht angegeben werden müssen. Im Folgenden werden diese detaillierten Vorgaben im Wesentlichen zusammengefasst und zur besseren Übersicht in tabellarischer Form dargestellt: Tabelle Nr 1: Angabepflichten für die eigene Belegschaft nach ESRS S1, 11–104mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Durchführungswege / 3.4.1 Versicherungsaufsichtsrechtliche Definition

Die Pensionskasse ist ein rechtlich selbstständiges Lebensversicherungsunternehmen, dessen Zweck die Absicherung wegfallenden Erwerbseinkommens wegen Alters, Invalidität oder Todes ist und welches das Versicherungsgeschäft im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens betreibt und Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Wegfalls des Erwerbseinkommens vorsieht.[1] Nachdem ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Nachhaltigkeit: Risiken und... / 6.2.3 Beispiele für Aspekte im Rahmen der Berichtspflichten

In den ESRS S1, Anlage A.1-A.4 werden in mehreren Tabellen zahlreiche Beispiele aufgeführt, die im Nachhaltigkeitsbericht für verschiedene Aspekte der eigenen Belegschaft angeben werden können. Im Folgenden werden diese Beispiele im Wesentlichen in einer Tabelle zusammengefasst und zur besseren Übersicht auf einen Blick dargestellt: Tabelle Nr. 2: Beispiele für Angaben mit H...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.8 Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen setzt voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist, d. h., er darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen. Die Finanzverwaltung betrachtet ein eigenes Vermögen bis zu einem Verkehrswert von 15.500 EUR als unschädlich.[1] Maßgeblich ist das Nettovermögen, d. h. der Wert der aktiven Vermögensgegenstände, vermindert um di...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1 Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzung für die Geltendmachung von Unterhaltsleistungen ist, dass für die unterhaltene Person kein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG (Kinderfreibetrag) oder Kindergeld besteht und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt.[1] Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist ein Vermögen bis zu 15.500 EUR unschädlich.[2] Auch das ange...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 8. Testamentsvollstreckung nur für den Vorerben

Beispiel: M hat seine Frau F zur Vorerbin eingesetzt und seine beiden Kinder zu Nacherben; die Nacherbschaft soll mit dem Tod der Vorerbin F eintreten. M ordnet ferner Testamentsvollstreckung an. M stirbt im Jahre 2015. F stirbt 2025. Es gibt es mehrere Möglichkeiten,[25] was der Erblasser M wollte, z.B.: Testamentsvollstreckung nur für die Vorerbin während der Vorerbschaft; Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 9. Testamentsvollstreckung nur für den Nacherben

Beispiel: Erblasser M setzt einen Testamentsvollstrecker ein, der den Nachlass für die Nacherben N ab dem Tod der Vorerbin Frau M verwalten sollt. Hier wird der Nacherbe belastet, und zwar erst ab dem Eintritt der Nacherbfolge (§ 2139 BGB). Da es im Belieben des Erblassers steht, ab wann die Testamentsvollstreckung beginnen soll, kann er auch den Eintritt der Nacherbfolge als...mehr

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ZErb 12/2025, Hilft KI dem Erbrechtsanwalt oder ersetzt sie ihn sogar?

Längst hat die KI-Einzug in den Alltag der juristischen Berater und Rechtsanwender gehalten. Dabei stellt sich die Frage, wie sie die Arbeit erleichtern kann, ob ihre Ergebnisse verwertbar sind und ob sie möglicherweise den Juristen ersetzen kann. Bereits Lange hatte in seinem Beitrag in der ZEV 2023, 565 ChatGPT (Generative Pre-trained Transformer) mit der Frage "Wie sind di...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Nach den §§ 51, 52 VersAusglG sind Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach dem bis 2009 geltenden Recht in Fällen einer wesentlichen Wertänderung abänderbar. Es findet eine Totalrevision statt. Leitet einer der geschiedenen Ehegatten nach dem 31.8.2009 ein solches Abänderungsverfahren ein und wird die Ausgangsentscheidung im Rahmen der Totalrevision abgeändert, ende...mehr

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FF 12/2025, Handbuch Vormundschaft und Pflegschaft

Heinz Fröschle (Hrsg.) 3. Aufl. 2024, Reguvis Fachmedien GmbH, 367 S., 46,00 EUR, ISBN (Print) 978-3-8462-1390-2 Die Neuauflage dieses Handbuches war erforderlich, weil das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4.5.2021 (BGBl I S. 882) gem. Art. 16 Abs. 1 mit Wirkung vom 1.1.2023 in Kraft getreten ist (vgl. hierzu den Hinweis von Prenzlow, S. 233). De...mehr

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zfs 12/2025, Haftungsvertei... / 1 Aus den Gründen:

I. Von der Darstellung des Tatbestands wird nach §§ 540 Abs. 2, 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. II. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme haben die Beklagten für den streitgegenständlichen Verkehrsunfall zu 4/5 einzustehen, die Kläger zu 1/5. Dabei ist von folgendem Unfallablauf auszugehen: Am XX.09.2019 gegen 14:50 Uhr befuhr der Kläger zu 1 (im Folgenden teilweise nur: der ...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 7. Bei Ausschlagung: Der Nächstberufene

Der Unterschied zum vorigen Fall ist, dass der Ersatzerbe vom Erblasser im Testament bestimmt wurde, der Erblasser bei einer oder mehreren Ausschlagungen aber nicht weiß, wer letztlich sein Erbe sein wird (der Staat?); vgl. § 1953 Abs. 2 BGB. Die Auslegung des Testaments erfolgt mit dieser Maßgabe wie beim Ersatzerben, im Zweifel bleibt die Testamentsvollstreckung bestehen.[...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 11. Testamentsvollstrecker für Vor- und Nacherben

Beispiel: M ordnet Vor- und Nacherbschaft an und setzt einen Testamentsvollstrecker ein. Das kann bedeuten, dass der Testamentsvollstrecker den Nachlass für den Vorerben und nach dessen Tod für die Nacherben verwalten soll. Oder: für den Vorerben und gleichzeitig für die Ausübung der Rechte des Nacherben während der Vorerbschaft (§ 2222 BGB). Wie eine so ungenaue Anordnung zu...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / VII. Ergänzende Vorschriften (§§ 28 ff. VersAusglG)

Nach § 28 VersAusglG ist ein Anrecht der Privatvorsorge wegen Invalidität nur auszugleichen, wenn der Versicherungsfall in der Ehezeit eingetreten ist und die ausgleichsberechtigte Person am Ende eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Auf betriebliche Versorgungen ist die Vorschrift nicht anwendbar, auch ni...mehr

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FF 12/2025, Neue Regeln für... / Einführung

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der neue Regeln für die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter vorsieht. Der vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetzentwurf soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. Dabei sollen die Grundrechte aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Ein wichtig...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 6. Ersatzerbe

Der Ersatzerbe (§ 2096 BGB), der die Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich die Belastung des Nachlasses mit der Testamentsvollstreckung und damit auch die Vergütungspflicht.[22] Die Auslegung des Testaments kann ergeben, dass die Testamentsvollstreckung nachlassbezogen (nur wegen der Besonderheiten des Nachlasses) angeordnet wurde oder personenbezogen (nur eine bestimmt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2025, Leerstand eine... / 2 Aus den Gründen:

“… II. Die Bekl. ist wegen einer Gefahrerhöhung in dem von ihr vorgenommenen Umfang von 60 % leistungsfrei geworden seien, Teil B Ziffer 5 Abs. 2a), b), Abs. 3 der A. PrivatSchutz-Bedingungen … Für die Entscheidung des Rechtsstreits ist ohne entscheidende Bedeutung, ob das Gebäude zum Zeitpunkt des Abschlusses des ursprünglichen Versicherungsvertrags durch die Eigentümergemei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / de) Abgrenzung des Geschäftswerts/Firmenwerts von immateriellen Einzel-WG

Rn. 99 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Immaterielle WG zerfallen in (BFH BStBl II 1998, 775):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2025, Anspruch auf ... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Ansprüche hinsichtlich des Erbes des Erblassers. Die Klägerin ist die gemeinsame Tochter des Erblassers und der Beklagten. Diese war die Ehefrau des Erblassers. Die Beklagte und der Erblasser haben zudem einen gemeinsamen Sohn. Der Erblasser war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der … GmbH. Mit Vertrag vom 17.12.2020 des Notars hat der Erb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 5 Leistungen bei Tod

5.1 Leistungen im Sterbemonat Sofern bei Arbeitnehmern nach arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen über den Sterbetag hinaus noch Arbeitsentgelt gezahlt wird (zum Beispiel bis zum Ende des Sterbemonats), steht insoweit der Anspruch auf das Arbeitsentgelt in aller Regel den Hinterbliebenen bzw. den Erben zu. Dementsprechend ist das für die restlichen Tage des Sterbemonats...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 1.1 Ausgeschlossene Leistungen

Keine Versorgungsbezüge sind Leistungen, die i. d. R. nicht durch den Eintritt des Versorgungsfalls ausgelöst werden und nicht der Versorgung des Begünstigten oder seiner Hinterbliebenen zu dienen bestimmt sind. Achtung Nicht alle Leistungen sind Versorgungsbezüge Nicht zu den Versorgungsbezügen zählen u. a. Übergangsgelder, Überbrückungsgelder, Ausgleichszahlungen, Gnadenbezüge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.4 Bestattungskosten (Abs. 3)

Rz. 58 Der Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Bestattung folgt aus § 74 . Danach werden diese Kosten vom zuständigen Sozialhilfeträger übernommen, soweit dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Die örtliche Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers richtet sich nach Abs. 3. Rz. 59 Danach ist für die Übernahme der Bestattungskosten der Träge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 97 Sachlich... / 2.6 Annexzuständigkeit des überörtlichen Trägers (Abs. 4)

Rz. 19 Eine bestehende sachliche Zuständigkeit für eine stationäre Leistung umfasst zugleich auch die Zuständigkeit für weitere Leistungen, die gleichzeitig nach anderen Kapiteln (des SGB XII) zu erbringen sind. Das gilt nach dem Wortlaut der Vorschrift auch für die Kosten der Bestattung nach § 74 (vgl. Rz. 25). Die Zuständigkeitserweiterung greift nicht bei bloß teilstation...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 5.2 Sterbegeldzahlungen

Wird an Hinterbliebene eines Arbeitnehmers oder eines Versorgungsbeziehers für einen begrenzten Zeitraum ein sogenanntes Sterbegeld gezahlt, unterliegt das Sterbegeld nur dann als Versorgungsbezug der Beitragspflicht, wenn es anstelle einer laufenden Hinterbliebenenversorgung gewährt wird. Für die Zuordnung des Sterbegeldes als Versorgungsbezug ist außerdem Voraussetzung, das...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 4.2 Ende der Versicherungspflicht

Entfällt eine der Voraussetzungen für die Versicherungspflicht, endet die Versicherungspflicht. Dementsprechend endet die Versicherungspflicht regelmäßig mit dem Tag, an dem insbesondere die Leistung aus der Pflegeversicherung infolge Besserung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen wegfällt, die Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten pfleg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.1.5.1.4 Mangellage bejahend

Rz. 65 Anlässe für eine solche Mangellage können sein, der Ausfall der Erziehungsleistung eines Elternteils durch Krankheit oder Tod (Bay. VGH, Entscheidung v. 10.6.2016, 12 C 16.1162 Rz. 22; Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 27 Rz. 44). Auch ein vorübergehender Ausfall durch (Straf-)Haft kann eine Mangellage rechtfertigen und zu einer Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versorgungsbezüge aus der b... / 5.1 Leistungen im Sterbemonat

Sofern bei Arbeitnehmern nach arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen über den Sterbetag hinaus noch Arbeitsentgelt gezahlt wird (zum Beispiel bis zum Ende des Sterbemonats), steht insoweit der Anspruch auf das Arbeitsentgelt in aller Regel den Hinterbliebenen bzw. den Erben zu. Dementsprechend ist das für die restlichen Tage des Sterbemonats und ggf. für weitere Monate ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeld und Hausgeldverzug... /   Tod des Hausgeldschuldners

Der verstorbene Eigentümer hinterlässt neben seinem Wohnungseigentum auch einen Hausgeldrückstand. Wenn keine Erben ermittelt werden können, an wen wendet sich der Verwalter bzw. welche Schritte unternimmt er? Verstirbt ein Wohnungseigentümer, ohne sofort feststellbare gesetzliche oder testamentarische Erben zu hinterlassen, setzt das Amtsgericht auf Antrag der Gemeinschaft...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters

1 Allgemeines Rz. 1 § 563 regelt den bis 1.9.2001 in § 569a normierten Eintritt des Ehegatten des verstorbenen Mieters und von eng mit dem verstorbenen Mieter verbundenen Personen, die mit ihm in der gemieteten Wohnung bislang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, ohne jedoch Mieter zu sein. Die Neuregelung gilt nur für diejenigen Fälle, in denen der Mieter ab dem 1.9.200...mehr