Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 8 Zur Besteuerung der rec... / III. Sonstige Steuern

Rz. 41 Da die Vermögensübertragung zur Stiftungserrichtung ersichtlich in die Vermögenssphäre der Stiftung und nicht in deren Einkommenssphäre fällt, löst die Vermögensausstattung der Stiftung bei ihr (Stiftung!) auch keine Körperschaftsteuer und keine Gewerbesteuer aus. Beide Steuerarten sind Ertragsteuern – auch die Gewerbesteuer. Bei der Gewerbesteuer ist die Bemessungsgr... mehr

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§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / II. Möglicher Satzungsinhalt: Privatautonomie und Stifterwille

Rz. 42 Neben den vorstehend genannten notwendigen Angaben, die wir weiter unten näher betrachten (siehe Rdn 49 ff.), kann eine Stiftungssatzung zahlreiche weitere Regelungen enthalten. Tatsächlich ist uns aus der Praxis kaum eine Stiftungssatzung bekannt, die sich nur auf den absolut notwendigen Mindestinhalt beschränkt. Bei der ganz überwiegenden Anzahl von steuerbegünstigt... mehr

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§ 8 Zur Besteuerung der rec... / D. Besteuerung von Zustiftungen

Rz. 75 Zustiftungen (auch solche vom Stifter selbst) fallen unter § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und nicht unter § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG, denn es liegt gerade kein "Übergang von Vermögen aufgrund eines Stiftungsgeschäfts unter Lebenden" vor. Es greift dann die ungünstige Steuerklasse III. Daneben ist auch alles, was die Stiftung infolge der Vollziehung einer vom Stifter/Zustifter a... mehr

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / 3. Zuführung von Mitteln zum Stiftungsvermögen

Rz. 74 § 62 Abs. 3 AO enthält eine nach Meinung der Finanzverwaltung abschließende[119] Aufzählung von Mittelzuführungen zum Vermögen einer gemeinnützigen Körperschaft, die nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung unterliegen (Mittelzuführung zum Vermögen ohne Ausschluss der Steuervergünstigung), wobei die Bedeutung der Vorschrift in Zuge der Beschränkung des Anwendung... mehr

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§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / 4. Die Besetzung der Stiftungsorgane

Rz. 70 Entweder beruft der Stifter die Organmitglieder selbst oder es berufen sie die in der Satzung festgelegten Personen/Instanzen.[104] In der Regel bestellt der Stifter jedenfalls die ersten Organmitglieder. Er kann sich selbst oder auch engen Vertrauten die Mitgliedschaft in den Organen zeitlich befristet oder auf Lebenszeit vorbehalten. Er kann sich auch vorbehalten, d... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / III. Stiftungsrechtsreform

Rz. 8 Die Stiftungsrechtsreform hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Recht der Treuhandstiftungen. Die §§ 80 ff. BGB und auch die Landesstiftungsgesetze sind auf Treuhandstiftungen weder direkt noch analog anwendbar, wie wir noch im Einzelnen sehen werden,[15] so dass sie auch nicht in das ab dem 1.1.2028 eingerichtete Stiftungsregister eingetragen werden. In der ziv... mehr

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Das "Selbstanzeige-Vollstän... / b) Die Selbstanzeige als Weg aus dem Dilemma?

Um die Problematik der Situation im Falle "verschwitzter" (und schließlich nachgeholter) Steuererklärungen widerzuspiegeln, möchten wir auf den folgenden praktischen und durchaus einfach gelagerten Fall zurückgreifen. Beispiel: A ist Studentin. Sie und ihre drei Geschwister erben nach dem Tod der Mutter im Jahr 2017 diverse (vermietete) Immobilien. Es kommt zur streitigen Aus... mehr

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§ 10 Stiftungen als Erben / C. Ein Spezialfall: Der Nachlass eines Künstlers und eine Stiftung

Rz. 42 Stiftungen finden sich oft auch im Bereich von Sammlungen verschiedenster Art und von Kunst. Sammler und Künstler haben das Bedürfnis, ihre Sammlung, ihre "Kunst" der Nachwelt zu erhalten. Diesen Bereich wollen wir hier beispielhaft am typisierten Fall eines Künstlers betrachten. Der Künstler kann mittels Stiftung eine seinen Vorstellungen entsprechende posthume Pflege... mehr

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§ 13 Stiftungen im Ausland ... / I. Beliebte Stiftungsländer

Rz. 24 Auch ausländische Stiftungen sind alternative Ansätze zu der Wahl einer Stiftung nach deutschem Recht, und das auch für die Nachfolgegestaltung.[32] Das gilt unabhängig davon, dass auch die Gemeinnützigkeit deutscher Stiftungen nicht an der Staatsgrenze endet,[33] weshalb mit einer inländischen Stiftung auch gemeinnützige Zwecke im Ausland verwirklicht werden können (... mehr

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§ 8 Zur Besteuerung der rec... / a) Grundlagen

Rz. 23 Als begünstigtes Vermögen kommen grundsätzlich in Betracht mehr

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§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / III. Die Person des Stifters

Rz. 11 Sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen können Stifter sein.[21] mehr

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§ 13 Stiftungen im Ausland ... / IV. Zu den steuerlichen Folgen eines Trusts

Rz. 15 Die steuerrechtlichen Konsequenzen einer Trust-Gestaltung variieren naturgemäß mit der Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten. Sie sind zudem im Einzelnen unter den Fachleuten teilweise umstritten.[20] Jedenfalls die nachfolgenden allgemeinen Aussagen lassen sich treffen: Rz. 16 1. Ein Trust mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland kann in Deutschland beschränkt körpers... mehr

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§ 8 Zur Besteuerung der rec... / b) Vorbehalt des Nießbrauchs

Rz. 34 Durch den Vorbehalt des Nießbrauchs kann sich die übertragende Person zu ihren Lebzeiten das Recht an den Nutzungen des übertragenen Vermögensgegenstandes sichern (§ 1030 BGB), im Falle des Nießbrauchs an einer Immobilie also insbesondere an den Erträgen aus der Vermietung und Verpachtung. Steuerlich attraktiv ist das wegen der durch den Nießbrauch begründeten Minderu... mehr

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§ 10 Stiftungen als Erben / III. Kontrolle des Testamentsvollstreckers durch die Stiftung

Rz. 68 Abgesehen von den vorgenannten Fällen, bei denen der Testamentsvollstrecker für die Stiftung tätig wird, kann es auch sonst angebracht sein, dass die Stiftung Kontrollbefugnisse gegenüber dem Testamentsvollstrecker ausübt.[92] Das deutsche Recht weist dem Testamentsvollstrecker eine starke Stellung zu. Gleichwohl ist es nicht wirklich gerechtfertigt, von "ohnmächtigen"... mehr

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§ 9 Gutes tun und Steuerbef... / I. Die Steuerbefreiungen

Rz. 31 Bei ihrer Errichtung und auch bei Zustiftungen hat die steuerbefreite Stiftung keine Erbschaft- und Schenkungsteuer zu leisten (§ 13 Abs. 1 Nr. 16 lit. b ErbStG). Diese Steuerbefreiung entfällt allerdings, soweit Zuwendungen einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der Stiftung zugutekommen.[40] In engen Ausnahmefällen können nach § 13 Abs. 1 Nr. 17 E... mehr

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§ 14 Praxishinweise zur Ber... / II. Kontrolle der Stiftung

Rz. 52 Steuerbegünstigte gemeinnützige Stiftungen und auch nicht steuerbegünstigte Stiftungen werden, wie in diesem Buch an verschiedenen Stellen erläutert, aus den verschiedensten Gründen errichtet. Neben philanthropischem Engagement stehen hinter dem Wunsch zur Errichtung einer Stiftung nicht selten zugleich (legitime!) Eigeninteressen, wie etwa die Hoffnung auf eine dauer... mehr

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§ 14 Praxishinweise zur Ber... / I. Beraterreife

Rz. 81 Der Stifter ist regelmäßig in rechtlichen Dingen eher unerfahren und wird daher leicht durch eine Beratung "überfahren", deren Schwerpunkt von Anfang an auf den nicht leichten rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen eines Stiftungsprojektes liegt. Die detaillierte Erörterung der anstehenden Rechtsfragen mit einem Stifter führt (jedenfalls zu Beginn der Beratung) eher... mehr

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§ 4 Praxis der Stiftungsarb... / III. Die Aufsicht in der Praxis

Rz. 46 In der Praxis[67] kontrollieren die Behörden vor allem die Einhaltung der für die betreffende Stiftung jeweils einschlägigen Regelungen des BGB und der jeweiligen Landesgesetze sowie die in der Satzung enthaltenen Rechtsregelungen. Sie stellen auf diese Weise die Einhaltung des Stifterwillens sicher. Rz. 47 Die einzelnen landesrechtlichen Regelungen zur Ausübung der Re... mehr

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§ 8 Zur Besteuerung der rec... / I. Besteuerung der Stiftung

Rz. 52 Die in der Praxis wichtige Frage, ab wann die Steuerpflicht und die Steuerprivilegierung im Zusammenhang mit der Stiftungserrichtung eintreten, wurde bereits an anderer Stelle behandelt, worauf hier verwiesen wird (siehe § 3 Rdn 109 ff.). An dieser Stelle bleibt allein festzuhalten, dass eine zu Lebzeiten der stiftenden Person anerkannte Stiftung mit der staatlichen A... mehr

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§ 2 Stiftungsformen und Alt... / III. Die Verbrauchsstiftung

Rz. 15 Die Stiftung ist in ihrer Grundform als eine einem oder mehreren Zwecken gewidmete Zusammenfassung von vermögenswerten Gegenständen auf Dauer angelegt. Für sie gilt der an anderer Stelle (siehe § 5 Rdn 53 ff.) näher zu behandelnde (stiftungsrechtliche) Grundsatz der Vermögenserhaltung. Man kann es plastisch ausdrücken: Die Stiftung ist das Vermögen. Dieses ist grundsä... mehr

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§ 11 Unternehmensnachfolge ... / 1. Erhaltung des Unternehmens

Rz. 7 Im unternehmerischen Bereich kann die selbstständige Stiftung in der Tat erhebliche Vorteile gegenüber den klassischen erbrechtlichen Instrumenten zur Regelung der Unternehmensnachfolge und Vermögenssicherung haben: Dem Stifter ist im Idealfall durch eine spezifische Stiftungsgestaltung die Möglichkeit gegeben, das Familienunternehmen zu erhalten, die Zerschlagung des ... mehr

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§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / V. Der Stiftungszweck

Rz. 54 Der Zweck einer Stiftung entspricht in seiner Funktion dem Unternehmensgegenstand eines Gewerbebetriebes und ist von entsprechender Wichtigkeit. Der Stiftungszweck bezeichnet die spezifischen, der Stiftung vom Stifter zugedachten Aufgaben und kann nach dem Tod des Stifters faktisch kaum noch, oder nur sehr schwer, geändert werden (siehe § 4 Rdn 53 ff.). Vor allem durc... mehr

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§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / 5. Modalitäten

Rz. 77 Die Stiftungssatzung sollte die Modalitäten, zu denen die Organmitglieder tätig sind, einschließlich der Frage der Vergütung der Organmitglieder (ehrenamtlich[114] oder entgeltlich?, Höhe der Vergütung?,[115] Sitzungsgelder? etc.) detailliert regeln. Da nach der dem Vereinsrecht entsprechenden gesetzlichen Grundregel des § 84a Abs. 1 S. 2 BGB Organmitglieder von Stift... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / II. Treuhänder/Stiftungsträger

Rz. 32 Als Träger einer Treuhandstiftung kommen grundsätzlich alle natürlichen oder juristischen Personen in Betracht (zu den Kosten einer Treuhandverwaltung siehe Rdn 113 ff.). Mithin kann auch eine rechtsfähige Stiftung als Treuhänderin tätig sein, was in der Praxis ein durchaus weit verbreitetes Phänomen ist ("Dachstiftung"). Rz. 33 Praxishinweise: "Dachstiftung" Damit ein... mehr

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§ 5 Neuralgische Punkte bei... / c) Anlagerichtlinien

Rz. 119 Eine wichtige Leitlinie für Stiftungsorgane sind nach wie vor etwaige Anlagerichtlinien.[175] Da die Verwaltung des Stiftungsvermögens vom Gesetzgeber nur in Grundzügen geregelt ist, kann die stiftende Person von der ihr auf diese Weise gewährten Freiheit Gebrauch machen und die gesetzlichen Rahmenbestimmungen mit ihren eigenen Vorstellungen über die Anlage des von i... mehr

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§ 12 Die Treuhandstiftung / aa) Potenzielle Endlichkeit von Auftrag und Geschäftsbesorgung

Rz. 51 Bei einem unentgeltlichen Auftrag kann der Stifter den Auftrag jederzeit widerrufen und der Stiftungsträger kann jederzeit die Kündigung erklären (§ 671 BGB). Es besteht also für beide Seiten die Möglichkeit, sich jederzeit von der geschlossenen Vereinbarung wieder zu lösen. Rz. 52 Ein unentgeltlicher Auftrag wird bei einer Treuhandstiftung zwar eher selten vorliegen. ... mehr

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§ 10 Stiftungen als Erben / 1. Der Testamentsvollstrecker

Rz. 45 Ein Testamentsvollstrecker soll i.d.R. die Umsetzung des Erblasserwillens absichern.[71] Der Erblasser kann einen oder in komplexeren Fällen auch mehrere Testamentsvollstrecker ernennen. Der Erblasser darf die Auswahl der Person des Testamentsvollstreckers einem Dritten zuweisen (§ 2198 BGB, Beispiele: Präsident des örtlichen OLG oder Testamentsvollstrecker bestimmt s... mehr

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§ 3 Die Rechtsgrundlagen un... / II. Stifterfreiheit und Recht auf Stiftung

Rz. 5 Der Gesetzgeber hat den bisherigen Akt der "Genehmigung" bereits bei der Reform des Stiftungszivilrechts 2002 in "Anerkennung" umbenannt.[16] Hierdurch soll der Gedanke des Obrigkeitsstaates, der im Begriff "Genehmigung" steckt und der als nicht mehr zeitgemäß erschien, aus dem Stiftungsrecht entfallen. Es hat sich gezeigt, dass dadurch tatsächlich der Geist der Zusamm... mehr

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§ 13 Stiftungen im Ausland ... / II. Steuerliche Problempunkte

Rz. 31 In der Praxis unterschätzen Mandanten regelmäßig die steuerlichen Problempunkte im Zusammenhang mit ausländischen (Familien-)Stiftungen, auf die das Vermögen zur Nachfolge übertragen wird.[55] Rz. 32 Schenkung- und erbschaftsteuerlich ist die Übertragung von Vermögen auf die im Ausland befindliche (Familien-)Stiftung aus deutscher Sicht eine steuerpflichtige unentgeltl... mehr

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§ 1 Stiftungen und Stiftung... / I. Was ist eine "Stiftung"?

Rz. 12 Juristen verstehen unter einer Stiftung nach wie vor zuallererst die rechtsfähige Stiftung nach den §§ 80 ff. BGB. Dort ist mit dem neuen Stiftungsrecht der Stiftungsbegriff "gesetzlich definiert".[40] § 80 Abs. 1 S. 1 BGB sieht jedenfalls eine Art Definition der Stiftung vor. Demnach ist die Stiftung "eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung ei... mehr

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Erbschaftsteuer auf Hinterb... / Hintergrund

Die Klägerin war die Lebensgefährtin des verstorbenen Erblassers. Der Arbeitgeber des Erblassers hatte für diesen eine Direktversicherung abgeschlossen. Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung zugunsten seines Mitarbeiters ab. Im Todesfall kann eine Hinterbliebenenleistung an eine begünstigte Person gezahlt werden... mehr

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Erbschaftsteuer auf Hinterb... / Entscheidung

Das FG München wies die Klage ab. Die Auszahlung aus der Direktversicherung ist ein "Erwerb von Todes wegen" nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. Die Klägerin erhält den Vermögensvorteil, weil der Arbeitgeber des Verstorbenen einen entsprechenden Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, der im Todesfall eine Zahlung an sie vorsieht. Die Klägerin erfüllt als nichteheliche Lebensgefährt... mehr

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Erbschaftsteuer auf Hinterb... / Zusammenfassung

Erhält ein Lebensgefährte oder eine Lebensgefährtin nach dem Tod des Partners eine einmalige Auszahlung aus einer betrieblichen Direktversicherung, kann diese Zahlung der Erbschaftsteuer unterliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn kein Anspruch auf eine gesetzliche Hinterbliebenenrente besteht. Das Finanzgericht (FG) München hat bestätigt, dass in einem solchen Fall eine ... mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 5 Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs

Grundsätzlich ist der Abfindungsanspruch, wie jede andere Forderung auch, vererblich. Die Vererblichkeit setzt die Fälligkeit des Anspruchs voraus. Streitig ist, ob das Erleben des Auflösungszeitpunkts des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer Voraussetzung für das Entstehen und damit die Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs ist. Fehlt es hier an einer – empfehlenswe... mehr

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Kündigungsschutz: Besondere... / 1.3 Arbeitnehmer in Pflegezeit

Nach § 5 des PflegeZG darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. Nur in besonderen Fällen kann eine Kündigung von der für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörde ausnahmsweise für zulässig erklärt werden. Der G... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Übertragung im Todesfall (S. 2 Buchst. c)

Rz. 10 Nach § 3 Nr. 55c S. 2 Buchst. c EStG sind die Grundsätze des Satzes 1 entsprechend anzuwenden, wenn im Fall des Todes des Stpfl. das Altersvorsorgevermögen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten des Verstorbenen übertragen wird. Die Übertragung ist nur dann steuerfrei, wenn das Altersvorsorgevermögen nach dem Tod des Vertragsinhabers übertragen wird. Auf den Re... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.1 Bestimmte Aufwendungen bis 600 EUR

Rz. 29 Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 2 EStG (zu S. 3 vgl. Rz. 57ff.) bleiben bestimmte, bei der Veranlagung die ESt mindernde Aufwendungen außer Ansatz, soweit sie 600 EUR insgesamt nicht übersteigen (§ 37 Abs. 3 S. 4 EStG).[1] Das sind Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: gezahlte KiSt. (§ 10 EStG Rz. 113ff.); § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG: Aufwen... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Entstehung der Vorauszahlungen

Rz. 9 Die ESt-Vorauszahlungen entstehen jeweils mit Beginn des Kalendervierteljahrs, in dem die Vorauszahlungen zu entrichten sind, d. h., die Entstehung hängt von der Fälligkeit des Abs. 1 S. 1 ab. Nach dieser Fälligkeitsregelung des § 37 Abs. 1 S. 2 Halbs. 1 EStG entstehen die Vorauszahlungen zum 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeweiligen Jahres. Die Bestimmung abweichend... mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 2. Erbrecht

Der Ehegatte ist gesetzlicher Erbe. Für den Fall der Trennung, der Einreichung des Scheidungsantrags und der Rechtskraft der Scheidung bestehen entsprechende gesetzliche Regelungen. Einzelheiten sind davon abhängig, ob gesetzliches Erbrecht gegeben ist und ein Testament oder ein Erbvertrag vorhanden ist. Dem Lebensgefährten einer nichtehelichen Partnerschaft steht beim Tode s... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 1.2.1 Berechtigtes Interesse an der Untervermietung

Ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung ist bereits dann anzunehmen, wenn ihm vernünftige Gründe zur Seite stehen, die seinen Wunsch nach Überlassung eines Teils der Wohnung an Dritte nachvollziehbar erscheinen lassen. Dabei ist jedes Interesse des Mieters von nicht ganz unerheblichem Gewicht als berechtigt anzusehen, das mit der geltenden Rechts- und S... mehr

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Untermiete – Erlaubnis und ... / 3 Verhältnis zwischen Hauptvermieter und Untermieter

Keine Vertragsbeziehung Zwischen dem Hauptvermieter und dem Untermieter bestehen keine vertraglichen Beziehungen. Der Untermieter ist auch nicht in den Schutzbereich des Hauptmietverhältnisses einbezogen. Ist das Hauptmietverhältnis beendet, kann der Hauptvermieter die Räume auch von dem Untermieter herausverlangen (§ 546 Abs. 2 BGB). Der Untermieter ist seinerseits verpflich... mehr

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Altersteilzeit: Grundlagen,... / 6 Auswirkungen längerer Arbeitsunfähigkeit auf die Altersteilzeit

Bei Zeiten längerer Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsphase wird nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums (6 Wochen) keine Arbeitsleistung mehr erbracht, durch die für die Freistellungsphase Wertguthaben erzielt werden können. Als Strategien, mit diesem Problem umzugehen, bestehen folgende Möglichkeiten: Die ausgefallene Arbeitszeit wird voll nachgeholt. Der Arbeitgeber za... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 5.2.4.3 Vertretung für Mutterschutz, Elternzeit

Auch die Vertretung für Mutterschutz und Elternzeit bildet einen Unterfall zur Fallgruppe Ziffer 5.2.4. § 21 BEEG regelt diesbezüglich einige Besonderheiten: Die Dauer der Befristung muss grundsätzlich kalendermäßig bestimmt sein. Eine Zweckbefristung "bis zur Rückkehr der Schwangeren an ihren Arbeitsplatz" nach den allgemeinen Grundsätzen ist seit der Änderung des § 21 Abs. 3 ... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 2.2 Zweckbefristung

Befristungen nach einem bestimmten Zweck des Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls grundsätzlich zulässig, soweit sich die Dauer der Arbeitsleistung objektiv aus dem Zweck ergibt, z. B. Einstellung zur Pflege eines Schwerkranken bis zur Genesung oder zum Tod des Betroffenen. Beide Vertragsparteien müssen sich darüber einig sein, dass die Dauer des Arbeitsverhältnisses von seine... mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 8.3 Weiterarbeit über das Befristungsende hinaus

Fiktion eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Setzt der Arbeitnehmer nach Ende der Befristung das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fort, so gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 6 TzBfG als auf unbefristete Zeit geschlossen. Das Gesetz fingiert also das Zustandekommen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bei Fortsetzung der Tätigkeit nach Ablauf des be... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6.2 Musterformulierung: Tod eines Gesellschafters

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6 Tod eines Gesellschafters

Nach dem Erbrecht geht der Anteil mit allen Rechten und Pflichten auf den bzw. die Erben über, die somit auch alle Gesellschafterrechte ausüben können. Häufig möchten die Mitgesellschafter jedoch nicht mit den Erben, die sie vielfach nicht kennen bzw. ggf. nicht schätzen oder die nicht die notwendige Kompetenz mitbringen, die Gesellschaft fortsetzen. 6.1 Einziehung des Geschäf... mehr

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GmbH-Gesellschaftsvertrag: ... / 6.1 Einziehung des Geschäftsanteils gegen Abfindung

Aus der beschriebenen Interessenlage heraus (6), wird oft in der Satzung verankert, dass die Gesellschafterversammlung die Möglichkeit hat, den Geschäftsanteil gegen Abfindung einzuziehen. Der folgende Satzungsvorschlag sieht ein Versteigerungsverfahren unter den Mitgesellschaftern vor, wobei auf die Regelung bei der Veräußerung verwiesen wird (siehe bei 5). Findet weder ein... mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 6.4 Spätere Berücksichtigung der Beitragsabschläge

Konnten die Abschläge von den beitragsabführenden Stellen und den Pflegekassen nicht zeitnah berücksichtigt werden, waren sie so bald wie möglich, spätestens bis zum 30.6.2025 zu erstatten. Die Erstattung erfolgte durch die beitragsabführenden Stellen, bei Selbstzahlern durch die Krankenkasse, bei der die Pflegekasse errichtet ist. Der Erstattungsanspruch auf die Beitragsabsc... mehr

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Abfindung: Betriebsbedingte... / 1 Voraussetzungen des Abfindungsanspruchs

Nach dem Gesetzeswortlaut des § 1a KSchG setzt der Abfindungsanspruch folgende Tatbestandsmerkmale kumulativ voraus: Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung aus betriebsbedingten Gründen, Hinweis des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist eine... mehr