Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.8 Ausschluss bei Leistungen nach § 93 SGB XIV

Rz. 345 Abs. 4a a. F. regelte einen Leistungsausschluss kraft Gesetzes bei Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs des Jobcenters ohne dessen Zustimmung. Die Regelung ist mit Wirkung zum 1.7.2023 durch das 12. SGB II-ÄndG aufgehoben worden. Seither werden Regelungen zur Erreichbarkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in § 7b getroffen. Die Ermächtigung ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.2 Abgrenzung zum Vermögen

Rz. 6 Nicht als Einkommen nach § 11, sondern nach Maßgabe des § 12 ist Vermögen zu berücksichtigen. Für das Einkommen gilt die modifizierte Zuflusstheorie. Das BSG hat sich insoweit der Rechtsprechung des BVerwG angeschlossen. Sie besagt, dass zum Einkommen alles gehört, was in der Zeit dem Hilfebedürftigen zufließt, während er einen Bedarf an Leistungen zur Sicherung des Le... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.1 Prüfungsanordnung

Bevor eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden kann, muss die Finanzbehörde eine schriftliche Prüfungsanordnung[1] erteilen. Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden, wenn dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es ist bereits geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung keiner besonderen Begründung... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Zur Entkräftung der Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO durch den Rechtsnachfolger des Bescheidadressaten

Das Bestreiten des Zugangs eines Steuerbescheids beim Bescheidadressaten durch einen Erben als Rechtsnachfolger kann die Bekanntgabevermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung nur erschüttern, wenn belastbare Tatsachen vorgetragen werden, die konkrete und begründete Zweifel am Zugangsgeschehen selbst wecken önnen. § 122 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Nr. 1 AO Die Klägerin... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Zum Wegfall des Verlustabzugs gemäß § 10a GewStG infolge des Todes eines Mitunternehmers

1. Scheidet ein Mitunternehmer aus der Mitunternehmerschaft aus, geht dessen Anteil am Gewerbeverlust unter. Ein den Mitunternehmeranteil übernehmender Rechtsnachfolger kann diesen Verlustanteil mangels Unternehmeridentität nicht nutzen. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer verstirbt und sein Mitunternehmeranteil unentgeltlich auf seine Erben übergeht (Bestätigung... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1 Tod eines BGB-Gesellschafters

1.1.1 Bisherige gesetzliche Regelung zur GbR (bis 31.12.2023): Auflösung der Gesellschaft Nach § 727 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB a. F. wurde eine BGB-Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB a. F. nach der gesetzlichen Regelung i. d. R. aufgelöst, wenn ein Gesellschafter starb, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzung regelte. Folgen: Die GbR wandelte sich in eine Abwicklungs-/Liqui... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.2 Tod eines OHG-Gesellschafters oder Komplementärs einer KG

1.2.1 Gesetzliche Regelung nach MoPeG Auch nach dem MoPeG gilt: Stirbt ein OHG-Gesellschafter oder der Komplementär einer KG, scheidet er automatisch aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft wird mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, sofern mindesten 2 Gesellschafter verbleiben. Die Erben treten nicht in die Gesellschaft ein, sondern erhalten nur einen Abfindungsansp... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.3 Tod eines Kommanditisten

Für Kommanditisten bleibt es weiterhin bei der dispositiven Regelung des § 177 HGB, wonach beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird.[1] Die Fortsetzung mit den Erben ist der gesetzliche Regelfall. Der Gesellschaftsvertrag kann aber abweichende Regelungen treffen. Sind mehrere gesetzliche oder g... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.2.2 Rechtsfolgen beim Tod des einzigen Komplementärs einer KG

Das Vorliegen einer KG setzt mindestens einen persönlich haften Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen Kommanditisten voraus. Besteht eine KG aus mehr als einem Kommanditisten, führt das Ausscheiden des einzigen persönlich haftenden Gesellschafters aufgrund seines Todes nicht unmittelbar zum Untergang der Gesellschaft. Da eine KG jedoch ohne Komplementär nicht be... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1 Gesetzliche Nachfolgeregelungen bei Tod eines Gesellschafters

1.1 Tod eines BGB-Gesellschafters 1.1.1 Bisherige gesetzliche Regelung zur GbR (bis 31.12.2023): Auflösung der Gesellschaft Nach § 727 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB a. F. wurde eine BGB-Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB a. F. nach der gesetzlichen Regelung i. d. R. aufgelöst, wenn ein Gesellschafter starb, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzung regelte. Folgen: Die GbR wandelt... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv. Das bedeutet: Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich von den gesetzlichen Regelungen abweichen und frei vereinbaren, wie die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschaf... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.3 Abfindungsbeschränkende Klauseln

Gelegentlich ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Abfindung z. B. "im Kapitalerhaltungsinteresse" zum Buchwert [1] zu erfolgen hat, obwohl stille Reserven vorhanden sind. Dann führt die Abfindung weder beim verstorbenen Gesellschafter noch bei den überlebenden Gesellschaftern zu einer einkommensteuerlichen Auswirkung. Die überlebenden Gesellschafter müssen die Buchw... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.3 Neue Rechtslage für GbR ab 1.1.2024

Nach bisheriger Rechtslage kam es – wie erwähnt – nach § 727 Abs. 1 BGB a. F. bei Tod eines BGB-Gesellschafters sowie des Geschäftsinhabers einer atypisch stillen Gesellschaft zur Auflösung der Gesellschaft und deren Abwicklung,[1] sofern nicht die Erben des verstorbenen Gesellschafters und die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen haben. MoPeG: ... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.1 Begriff

Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann vorsehen, dass die Gesellschaft beim Tod eines ihrer Gesellschafter allein von den verbliebenen Gesellschaftern unter Ausschluss der Erben fortgesetzt werden soll (Fortsetzungs- oder Ausschließungsklausel).[1] Bei der Fortsetzungsklausel bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, während der Ante... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.2.1 Gesetzliche Regelung nach MoPeG

Auch nach dem MoPeG gilt: Stirbt ein OHG-Gesellschafter oder der Komplementär einer KG, scheidet er automatisch aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft wird mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, sofern mindesten 2 Gesellschafter verbleiben. Die Erben treten nicht in die Gesellschaft ein, sondern erhalten nur einen Abfindungsanspruch. Diese Rechtsfolgen ergeben sich... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.2 Zweigliedrige Personengesellschaft: Gesellschaft erlischt – Gesamtrechtsnachfolge des überlebenden Gesellschafters

Wird bei einer zweigliedrigen Gesellschaft das Unternehmen vom überlebenden Gesellschafter allein fortgeführt, verbleibt also nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Es kommt zur Auflösung der Gesellschaft. Für die zweigliedrige GbR stellt § 712a BGB n. F. – für die Personenhandelsgesellschaften i. V. m. § 105 Abs. 3 HGB, § 161 Abs. 2 HGB ... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.1 Bisherige gesetzliche Regelung zur GbR (bis 31.12.2023): Auflösung der Gesellschaft

Nach § 727 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB a. F. wurde eine BGB-Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB a. F. nach der gesetzlichen Regelung i. d. R. aufgelöst, wenn ein Gesellschafter starb, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzung regelte. Folgen: Die GbR wandelte sich in eine Abwicklungs-/Liquidationsgesellschaft um. Mitglieder der Abwicklungsgesellschaft waren: die überlebenden Alt... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.1 Mehrgliedrige Personengesellschaft: Verstorbener Gesellschafter scheidet aus – Erben haben einen schuldrechtlichen Abfindungsanspruch

Wird beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Regelung[1] oder einer gesellschaftsvertraglichen Klausel von den übrigen überlebenden Gesellschaftern fortgesetzt, bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, während die Gesellschaft als werbende fortbesteht. Die Mitgliedschaft des Verstorbenen erlischt. Der Anteil des Verst... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Ver... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.2 Neuerungen durch das MoPeG ab 1.1.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits 2021 verkündet, trat aber erst am 1.1.2024 in Kraft. Das MoPeG reformiert im Wesentlichen das Recht der GbR. Bei den Personenhandelsgesellschaften beschränken sich die Änderungen – insbesondere im Bereich der Nachfolgeregelungen – im Wesentlichen auf redaktionelle Anpassungen an die Neuregelu... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Wird die als Nachfolger vorgesehene Person im Gesellschaftsvertrag namentlich benannt, führt eine solche Bestimmung im Gesellschaftsvertrag aber nur zum Erfolg, wenn der im Gesellschaftsvertrag namentl... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.2.3 Abfindung an nicht nachfolgeberechtigte Erben

Die Vereinnahmung der Abfindung durch die nicht nachfolgeberechtigten Miterben ist nicht einkommensteuerbar, da sie nicht auf einer eigenen Mitunternehmerstellung beruht, sondern auf ihrer erbrechtlichen Stellung bzw. der Erbauseinandersetzung. Ertragsteuerlich wird der Veräußerungsvorgang ausschließlich in der Person des Erblassers erfasst, während die Abfindung beim Empfän... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Argumentationsstrategien de... / 4 Fazit

Gespräche mit der Geschäftsführung setzen immer eine gute Vorbereitung der Fachkraft für Arbeitssicherheit voraus. Insbesondere sollte vorab der "Perspektivwechsel" geprobt werden: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte in wenigen Sätzen schildern können, wie ihr Vorschlag an die aktuellen Belange des Unternehmens anknüpft und welche konkreten Verbesserungen das Unterneh... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Regelungen zur Nachfolge in Personengesellschaften beim Tod eines Gesellschafters entsprechen häufig nicht den tatsächlichen Interessen der Beteiligten. Daher werden die dispositiven gesetzlichen Nachfolgeregelungen in der Praxis oft durch individuell ausgestaltete Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag ersetzt. Die konkrete Ausgestaltung einer ... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 5.1 Begriff

Die Teilnachfolgeklausel ist eine Mischung aus qualifizierter Nachfolge- und Fortsetzungsklausel. Es handelt sich um eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, nach der beim Tod eines Gesellschafters einige der Miterben (z. B. Kinder, Ehegatte) mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil des Gesellschaftsanteils des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft eintrete... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 7 Steuerliche Behandlung von Erbfallschulden

Der Erbfall ist einkommensteuerlich ein unentgeltlicher privater Vorgang; die Erben treten in die Rechtsposition des Erblassers ein und führen dessen Buchwerte nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fort. Sind der oder die Erben mit Geldvermächtnissen[1] oder Pflichtteilsansprüchen (§ 2303 BGB) beschwert, sind diese privaten Erbfallschulden wie beim Tod eines Einzelunternehmers keine An... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 6 Eintrittsklausel zugunsten der Erben

Haben der oder die Erben aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Eintrittsklausel das Wahlrecht, entweder in die Gesellschaft nach Maßgabe der Mitgliedschaft des Erblassers einzutreten oder sich von der Gesellschaft abfinden zu lassen, hängen die steuerlichen Folgen davon ab, wie sich die Erben entscheiden. Die Eintrittsklausel bewirkt nicht den unmittelbaren Übergang der Mi... mehr

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Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige eines Stamm... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 8a [Gesetzliche Renten an Verfolgte des NS-Regimes]

Rz. 1 § 3 Nr. 8a EStG regelt die Steuerfreiheit für Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die aufgrund von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen als Verfolgte nach § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anerkannt sind.[1] Rz. 2 Begünstigt sind zum einen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten, die unmittelbar an Verfolgte gezahlt werden (Rz. 3 – 6), und zum anderen R... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.1 Schuldner

Rz. 63 Schuldner des Säumniszuschlags ist gem. § 240 Abs. 4 S. 1 AO , wer nicht zum Ablauf des Fälligkeitstags die zu entrichtende Steuer, Steuervergütung oder Haftungsschuld entrichtet. Zu beachten ist, dass die Schuld festgesetzt (bzw. angemeldet) worden sein muss (vgl. Rz. 46ff.). Das gilt auch, wenn ein Steuerabzugsverpflichteter Dritter[1] für Rechnung des Steuerschuldne... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 8.2 Sachliche Billigkeitsgründe

Rz. 73 Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 74 Überschuldung und Überschuldung rechtfertigen einen Teilerlass der Säumniszuschläge in Höhe von 50 %. Der Stpfl. soll nicht bessergestellt werden als derjenige, dem durch AdV eine verzinsliche Stundung nach § 234 AO gewährt wurde.[1] Die dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Zweifel r... mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / a) Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG

Die neuen gleich lautenden Erlasse zur "Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG " (oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 20.2.2026 – S 4501, BStBl. I 2026, 298) ersetzen eine Version, die erst 2022 veröffentlicht worden war. Neben einer rein redaktionellen Anpassung befinden sich durchaus gravierende Änderungen bzw. Ergänzungen. Der Frage, welche Grundstücke konkret vom Tatb... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.2 Dinglicher Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 81 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Diesem steht der Vorbehaltsnießbrauch als ein sich aus dem bisherigen Eigentum ergebendes und damit nicht von Rechtspositionen Dritter abgeleitetes Nutzungsrecht gegenüber. Rz. 82 Na... mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / c) Anwendung des § 1 Abs. 2b

Die neuen gleich lautenden Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG (oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 10.3.2026 – S 4501, BStBl. I 2026, 377) ersetzen die Vorgänger-Version, die erst 2022 veröffentlicht worden war. Die Änderungen sind größtenteils redaktioneller Art. Der Frage, welche Grundstücke konkret vom Tatbestand erfasst wären, bisher in Tz. 3 behandelt... mehr

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§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 3. Berücksichtigung als künftige Änderung des Grundstückszustands nach § 11 ImmoWertV 2021?

Ist der Nießbrauch am Qualitätsstichtag kein wertrelevantes Grundstücksmerkmal i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12 und § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 ImmoWertV 2021, kann nach § 11 ImmoWertV 2021 die Berücksichtigung einer künftigen Änderung des Grundstückszustandes in Betracht kommen. Die Berücksichtigung hängt davon ab, ob am Qualitätsstichtag mit hinreichender Sicherheit aufgrund ko... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.6.2 Gesetzliche Erlöschenstatbestände

Rz. 20 Nach dem Gesetz erlischt der Nießbrauch in folgenden Fällen: durch den Tod des Nießbrauchers[1]; an beweglichen Sachen dadurch, dass der Nießbraucher das Alleineigentum erwirbt[2]; durch Eintritt einer Bedingung oder Frist, falls vereinbart. mehr

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Steuerverwaltung veröffentl... / 3. Ausblick

Es ist zu begrüßen, wenn gleichlautende Ländererlasse beizeiten aktualisiert und den stetigen Änderungen angepasst werden. Allerdings überrascht, dass man nicht erst die gesetzlichen Neuerungen bei der Signing-Closing-Theorie abgewartet hat, denn nach Verkündung dieses Änderungsgesetzes sind die Anwendungserlasse zu § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG erneut überarbeitungsreif. Sich m... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.2.1 Unentgeltliche Übertragung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt bei Betriebsfortführung

Rz. 139 Bei unentgeltlicher Übertragung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, die Zustimmung verdient, eine Entnahme des Grundstücks mit dem Teilwert anzunehmen.[1] Es sei nicht zulässig, vor dieser Privatentnahme den aktivierten Grundstückswert in einen Nutzungswert, der das Nießbrauchsrecht ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 1. Bewertungsstichtag

Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festgestellt (§ 157 Abs. 1 Satz 1 BewG). Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts hat sich auf den Bewertungsstichtag zu beziehen (§ 198 Abs. 1 Satz 1 BewG). § 11 ErbStG regelt den Bewertungsstichtag. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Ent... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1 Zuwendungsnießbrauch (bzw. Zuwendungswohnrecht) — s. Übersicht Rz. 65

Rz. 66 Unter Zuwendungsnießbrauchsrecht ist das vom Eigentümer dem Nutzungsberechtigten entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Nutzungsrecht zu verstehen. Für den Vermächtnisnießbrauch gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung die Ausführungen zum unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch entsprechend. Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn aufgrund einer letztwilligen V... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.3 Erwerb eines mit Nießbrauch belasteten Grundstücks

Rz. 149 Wird ein bereits mit einem Nießbrauch zugunsten eines Dritten belastetes Grundstück erworben, sind die Erträge aus dem Nießbrauch beim Berechtigten und nicht beim Eigentümer zu versteuern. Der Nießbraucher verwirklicht hier den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung.[1] Erwirbt ein freiberuflicher oder gewerblicher Unternehmer das Grundstück, ist es handels- und ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.2 Unentgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 73 Behandlung beim Nutzungsberechtigten Auch für den unentgeltlich bestellten Nießbrauch ist die Tatbestandsverwirklichung für die Einkünftezurechnung das entscheidende Kriterium. Im Falle der Tatbestandsverwirklichung erzielt der Nießbraucher im Falle der Vermietung also Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dass der Nießbraucher an einem vermieteten Grundstück grundsät... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). In der Praxis wird die Un... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verjährung im Wohnungseigentum / 3 Neubeginn der Verjährung

Neubeginn der Verjährung bedeutet, dass die Verjährung bei bestimmten Tatbeständen neu zu laufen beginnt.[1] Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt, beispielsweise durch Abschlagszahlung oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Verjährungsfristen mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verfügung von Todes wegen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Arbeitslohn Rz 121 f, > Letztwillige Verfügung und > Rechtsnachfolger Rz 9. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 2. Diskriminierende Verfügungen von Todes wegen; zwischen Testierfreiheit und Sittenwidrigkeit

In der erbrechtlichen Literatur ist es umstritten, ob benachteiligende und diskriminierende Verfügungen von Todes wegen sittenwidrig und damit nichtig i.S.v. § 138 BGB sind. In der deutschen Rechtsprechung und der Literatur hat sich durchgesetzt, dass der Erblasser grundsätzlich benachteiligende und diskriminierende Anordnungen treffen darf.[22] Zivilgerichte haben bislang k... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.3 Wegfall der Pensionsrückstellung durch Tod des Pensionsberechtigten

Tz. 413 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verstirbt der Pensionsberechtigte, ohne dass eine Hinterbliebenenversorgung zum Tragen kommt, entfällt auf der Ebene der Kap-Ges die Verpflichtung zur Pensionszahlung vollständig und die Pensionsrückstellung ist innerhalb der H-Bil und St-Bil erfolgswirksam aufzulösen. Es stellt sich die Frage, ob und ggf in welchem Umfang der Ertrag aus de... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.5 Sonderfragen bei Invaliditätsrenten und bei der Hinterbliebenenversorgung

Tz. 700 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Dem Grunde nach bestehen gegen die Anerkennung von Invaliditätsrenten (= Versorgungszusage für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit) bei Ges-GF keine Bedenken. Dies gilt auch für beherrschende Ges-GF. Auf eine klare Vereinbarung ist allerdings zu achten. Die Auszahlung einer Versorgung kommt nur dann in Betracht, wenn der Gesellscha... mehr

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ZErb 06/2026, Trans- und po... / 5. Keine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass durch den handelnden Alleinerben

Grundsätzlich haftet der Erbe für die von einem bevollmächtigten Dritten begründeten Nachlassverbindlichkeiten persönlich. Ihm verbleibt jedoch die Möglichkeit, diese Haftung auf den Nachlass zu beschränken.[27] Als wichtiges Korrelat im Hinblick auf die zugunsten des Alleinerben weiter fortbestehenden Vollmacht ist hervorzuheben: Der Alleinerbe kann sich nicht "selbst" so v... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonderbetriebsvermögen in den Betriebsvermögensvergleich der Personengesellschaft, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH v 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder a... mehr