Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.3 Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Wichtig Nachlassverbindlichkeiten nur bei Erwerben von Todes wegen Das Gesetz regelt lediglich den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten – dies setzt also einen "Nachlass" voraus. Die Berücksichtigung von übernommenen Schulden oder Lasten bei einer Schenkung ist erbschaftsteuerrechtlich nicht geregelt. Die Berücksichtigung solcher Belastungen muss deshalb direkt über die Ermitt... mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Schenkung unter Lebenden oder einem Erwerb von Todes wegen muss geprüft werden, ob eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht und wenn ja, in welcher Höhe sie festzusetzen ist. Dabei können in Abhängigkeit der übertragenen Vermögensgegenstände Steuerbegünstigungen anzuwenden sein und Schulden in unterschiedlicher Höhe zu berücksichtigen sein. In Abhäng... mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.4 Mischfälle

Häufig werden langjährige Nutzungen oder Leistungen nicht nur von einem Kriterium (feste Laufzeit oder lebenslänglich) abhängig gemacht, es kommen auch Mischfälle vor. Insbesondere kommen die folgenden Rentenformen vor: Abgekürzte Leibrente: Bei einer abgekürzten Leibrente wird die Rente nur für eine bestimmte Zeit gewährt, auch wenn der Berechtigte länger leben sollte. Bei d... mehr

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Teil E: Register / 28 Fahrerlaubnisregister [Rdn 429]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 62 Fahrerlaubnisrecht, Verwertungsregelungen, altes Recht bis zum 30.4.2014 [Rdn 680]

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden

Kapitalforderungen und Schulden werden im Allgemeinen nach § 12 Abs. 1 BewG mit dem Nennwert bewertet. Eine vom Nennwert abweichende Bewertung ist in folgenden Fällen notwendig: Die Forderung ist uneinbringlich: Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben diese Forderungen außer Ansatz. Die Forderung oder Schuld ist unverzinslich und ihre Laufzeit beträgt mehr als ein Jahr und ist zu einem ... mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 4. Die Bewertungsvorschriften nach § 12 ErbStG

Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist die Bereicherung des Erwerbers Grundlage der Besteuerung. Bei der Schenkung ist dies der Reinwert des Erwerbs. Beim Erwerb von Todes wegen ist der Wert des gesamten Vermögensanfalls abzüglich des Werts der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln.[1] Beide Werte sind nach § 12 ErbStG zu bestimmen. Die Vorschrift des § 12 ErbS... mehr

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Teil G: Gnade / 1 Gnade, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 66 Familie, Ehegatte, Eheaufhebung [Rdn 737]

Rdn 738 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 739 1. Eine Ehe endet durch den Tod eines der Ehegatten oder durch die Scheidung der Ehe. Ausnahmsweise kann es auch zur Aufhebung der Ehe kommen. Rdn 740 2. Die Aufhebung einer Ehe erfolgt wie die Scheidung durch richterlichen Akt, d.h. Beschluss. Die Aufhebung der Ehe hat gegenüber einer S... mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 70 Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 777]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 1 Ansprüche, Opferentschädigung, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 5 Ansprüche, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 96]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 30 Ausländer, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Allgemeines [Rdn 339]

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1 Grundlagen der Bewertung

Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften gingen nach den bis zum 31.12.2008 geltenden Bewertungsvorschriften mit systematisch völlig unterschiedlichen Werten in die Besteuerungsgrundlage bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Bei börsennotierten Kapitalgesellschaften wurde der idealtypische gemeine Wert – der Börsenkurs – angesetzt. Bei Einzelunternehmen und... mehr

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Teil E: Register / 27 Fahreignungsregister, Tilgung und Löschung von Eintragungen [Rdn 400]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 1 Bewährung, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Allstadt, Das Verhältnis von Führungsaufsicht und parallellaufender Bewährungsstrafe gem. § 68g StGB, NStZ 2025, 588 Boetticher, Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, NStZ 1991, 1 Bohlander, Widerruf früherer Strafaussetzung durch das erkennende Gericht – Eine Anregung zur Verfahrensbeschleunigung, NStZ 1999, 493 Detter, Zum Strafzumessungsrec... mehr

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Teil C: Vollzug / 69 Strafvollzug, Erwachsene, Vollzugslockerungen [Rdn 732]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 33 StrEG-Entschädigung, Verfügung/Vererbung [Rdn 684]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 685 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I R... mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 37 StrEG-Entschädigung, Versagung, Nichtverurteilung wegen Schuldunfähigkeit oder Verfahrenshindernis [Rdn 714]

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Kettenschenkung / 1 Erbschaftsteuerrechtliche Voraussetzungen

Ein erbschaftsteuerrechtlicher (schenkungsteuerrechtlicher) Vorgang setzt voraus, dass von einer Person einer anderen Person ein Vermögensvorteil willentlich zugewendet wird. Diese Zuwendung kann von Todes wegen[1] oder als Schenkung unter Lebenden[2] erfolgen. Darüber hinaus muss auch die persönliche Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 ErbStG vorliegen. Unbeschränkte persönliche ... mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 2 Ansprüche, Opferentschädigung, tätlicher Angriff [Rdn 20]"tätlicher Angriff"

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Teil J: Vergütung und Kosten / 18 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 240]

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Teil C: Vollzug / 72 Strafvollzug, Jugendliche, Jugendarrest [Rdn 823]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 30 StrEG-Entschädigung, Strafverfolgungsmaßnahmen, andere [Rdn 627]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 71 Maßregeln, Erwachsene, Bewährung [Rdn 1014]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 19 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 283]

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Teil C: Vollzug / 71 Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 760]

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6.2 Todesfall in der Bedarfsgemeinschaft

Rz. 288b Verstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, bestimmt Abs. 1 Satz 9 seit seiner Einfügung mit Wirkung zum 1.1.2023 durch das 12. SGB II-ÄndG, seit dem 1.7.2026 Abs. 1 Satz 11, dass die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindeste... mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.5 Tod des Hilfebedürftigen (Abs. 5)

Rz. 39 Abs. 5 regelt das Verfahren für den Monat, in dem der Leistungsberechtigte verstirbt. Da die Leistungen nach dem SGB II im Voraus erbracht werden, erfolgt im Sterbemonat regelmäßig eine Überzahlung für die Tage nach dem Tod, die der Erbe entsprechend § 50 Abs. 2 SGB X eigentlich zu erstatten hätte. Hiervon macht Abs. 5 Satz 1 eine Ausnahme. Verstirbt eine leistungsber... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes

1 Allgemeines Rz. 1 § 97 i. d. F. des Art. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden § 1281 RVO, § 58 AVG und § 78 RKG ersetzt. Mit diesen Bestimmungen i. d. F. des Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kinderer... mehr

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Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.2.2 Tod des Pflegebedürftigen, Rückforderung und Aufrechnung

Rz. 20 Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist (Abs. 2 Satz 3). Den Verbleib des im Sterbemonat des Pflegebedürftigen gezahlten Pflegegeldes (§ 37 Abs. 2 Satz 3) rechtfertigte der Gesetzgeber mit den hohen emotionalen Belastungen der betroffenen Familien sowie dem Verwaltungsaufwand aufseiten der Pflegekassen b... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.6 Anrechnung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 17 Das den Freibetrag übersteigende Einkommen (das anrechenbare Einkommen) wird gemäß Abs. 2 Satz 3 i. H. v. 40 % auf die Rente angerechnet. Eine Rente wird somit nur in dem Umfang gezahlt, als diese 40 % des anrechenbaren Einkommens übersteigt. Die nur teilweise Anrechnung des Einkommens soll dem Berechtigten Anreiz zur weiteren Ausübung einer Erwerbstätigkeit bieten. B... mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.4 Wichtiger Grund für fehlende Erreichbarkeit

Rz. 36 Abs. 2 gesteht Leistungen bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aus wichtigem Grund zu, wenn das Jobcenter zugestimmt hat. Dies geschieht durch die Integrationsfachkraft, den persönlichen Ansprechpartner oder den Fallmanager. § 4 Abs. 3 ErrV stellt klar, dass die Zustimmung zu erteilen ist, wenn der jeweils geltend gemachte wichtige Grund vorliegt. Hinzukommen... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 97 i. d. F. des Art. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden § 1281 RVO, § 58 AVG und § 78 RKG ersetzt. Mit diesen Bestimmungen i. d. F. des Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeite... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.3 Zusammentreffen

Rz. 9 Voraussetzung für die Anrechnung ist das auf den Monat bezogene Zusammentreffen von (anrechenbarem) Einkommen mit monatlichen Zahlungsansprüchen auf eine durch Verwaltungsakt festgesetzte Rente wegen Todes (vgl. BSG, Urteil v. 25.1.2001, B 4 RA 110/00 R ). Ein Zusammentreffen von Einkommen und einer Rente wegen Todes liegt also vor, wenn der Rentenberechtigte für densel... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Unverhältnismäßige und als unangemessen geltende tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft (Abs. 1 Satz 6 bis 8)

Rz. 256a Abs. 1 Satz 6 bis 8 stehen für den Willen der Bundesregierung, im Zuge der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 1.7.2026 unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft insbesondere durch Ausnutzung bestehender Regelungen zu begegnen. In allen Fällen des Satzes 8 gilt keine Karenzzeit. Damit können die Maßnahmen zur Gegensteuerung ab dem Beg... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil... mehr

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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 20.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.7.2023 in das SGB II eingefügt. Danach wurde sie durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1.7.2026 geän... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 9 und 10 (seit 1.7.2026, zuvor Abs. 1 Satz 7 und 8) erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in höherem als angemessenem Umfang, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Die Verschiebung der Regelungen ist durch den neu eingefügten Abs. 1 Satz 7 un... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.7 Weitere Rente nach der VO (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 883/2004 (Abs. 2 Satz 4)

Rz. 18 Der mit Wirkung zum 1.1.2001 angefügte Satz 4 des Abs. 2 erfasst die Fälle, in denen aus der Versicherung des verstorbenen Versicherten sowohl eine nach dem SGB VI zu berechnende Rente als auch eine Rente nach dem Recht eines EU-Mitgliedsstaates berechnet und gewährt wird. In diesen Fällen war nach der bis zum 31.12.2000 geltenden Rechtslage in Anwendung des Art. 46c ... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve... mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.6 Karenzzeit

Rz. 233 Abs. 1 Satz 2 ff. enthält die Regelungen zur neuen Karenzzeit ab 1.1.2023. Die Karenzzeit wird auch seit der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.7.2026 fortgeführt. Während der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft, nicht aber für Heizung als Bedarf nach § 22 Abs. 1 bis zur Grenze der Unverhältnismäßigkeit (Abs. 1 Satz 6... mehr

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Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.9 Zusammentreffen einer Erziehungsrente mit einer Hinterbliebenenrente (Abs. 4)

Rz. 20 Der Fall des Zusammentreffens einer Erziehungsrente (§ 47) mit einer Hinterbliebenenrente bedurfte einer speziellen Regelung, weil die Erziehungsrente als Rente wegen Todes der Einkommensanrechnung gemäß § 97 unterliegt. Andererseits aber stellt die Erziehungsrente, die aus der eigenen Versicherung des Berechtigten geleistet wird, auch Einkommen i. S. d. § 18 a SGB IV... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Vierte Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 mit den bereits erfolgten Änderungen durch das Vierte SGB III-ÄndG v. 19.11.2004 (BGBl. I S. 2902) in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und an... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 10 Die GmbH & Co. KG im Erbfall

Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt, gilt im Erbfall Folgendes: Im Falle des Todes eines Kommanditisten wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt (§ 177 HGB). Der Geschäftsanteil wird auf mehrere Erben entsprechend ihrer Erbquote aufgeteilt (Sonderrechtsnachfolge). In Abweichung zum Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB) geht der Kommanditanteil ... mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11 Die Beendigung der GmbH & Co. KG

Abgesehen von der sofortigen liquidationslosen Vollbeendigung wird eine KG in der Regel in 3 Phasen beendet: Die erste Phase tritt durch einen Gesellschafterbeschluss über die Auflösung oder durch einen gesetzlichen Auflösungsgrund ein. In der zweiten Phase, der Liquidation oder Auseinandersetzung, werden die laufenden Geschäfte abgewickelt, verbliebene Forderungen eingezogen ... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325

Rn. 164 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Sanktionierung von Verstößen gegen Offenlegungsvorschriften hängt von der Art der Verstöße ab: Werden offenzulegende Unterlagen nicht oder nicht nach dem durch § 325 für sie geltenden Verfahren offengelegt, droht den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des offenlegungspflichtigen UN nach § 335 Abs. 1ff. (vgl. für PersG i. S. d.... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Warum müssen Unfälle dokume... / 3 FAQs

1) Muss jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert werden und wann erfolgt diese Meldung? Ja. Dies schreibt § 24 Abs. 6 DGUV-V 1 vor. Es empfiehlt sich, den Mitarbeitern im Rahmen der Jahresunterweisung mitzuteilen, dass die Meldung direkt nach Eintritt der Verletzung zu erfolgen hat. Dies erspart spätere Diskussionen und nützt in erster Linie dem Mitarbeitenden. 2) Wann muss eine... mehr