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ZErb 11/2025, Kein Schweigen im Erbfall: Universalsukzes ... / 1 Gründe

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I.

Die Kläger begehren von der Beklagten Auskunft über die Konten und Wertpapierdepots des am 6.1.1933 geborenen und am 14.8.2022 verstorbenen … (im Folgenden: Erblasser). Der Erblasser war in erster Ehe mit Frau … verheiratet. Aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor, nämlich die drei Kläger und Frau … . In zweiter Ehe war der Erblasser verheiratet mit Frau … . Mit Ehevertrag vom 15.11.1995 vereinbarten der Erblasser und Frau … Gütertrennung und einen gegenseitigen Erb- und Pflichtteilsverzicht. Aus der Ehe gingen die Kinder … und … . hervor. Mit Erbvertrag vom 15.11.1995 zwischen dem Erblasser, den Klägern und Frau … setzte der Erblasser die Kläger zu 1) bis 3) sowie die leiblichen Abkömmlinge und nasciturus aus der Ehe zwischen ihm und zu gleichen Teilen als Erben ein. Die weitere Tochter des Erblassers, Frau … “ setzte der Erblasser nicht als Erbin ein, sondern bedachte sie nur mit Vermächtnissen (Anlage K1). Gleiches galt für Frau … . Dieser Erbvertrag wurde am 6.12.1995 ergänzt. Weiter existieren noch notarielle Testamente vom 1.7.5.2014 (Blatt 690 f. der Akte), 1.12.2014 (Blatt 824 ff. der Akte) und 28.7.2015 (Blatt 694 ff. der Akte).

Im notariellen Testament vom 1.12.2024 erklärte der Erblasser u.a.

Zitat

"Klarstellend halte ich fest, dass sämtliche anderen Regelungen des Erbvertrages (. . .) nicht berührt werden."

Im notariellen Testament vom 28.7.2015 erklärte der Erblasser zudem:

Zitat

"Ich bin der Überzeugung, dass ich aufgrund dieser Umstände den damaligen Erbvertrag anfechten könnte. Ich habe dies auch erwogen und der Notar hat mich nochmals über die Möglichkeiten der Anfechtung eines Erbvertrages belehrt. Ich möchte aber aufgrund meines Alters und insbesondere aufgrund der von meinen Kindern aus erster Ehe teilweise so scharf, ehrverletzend und persönlich geführ...

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