Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 1.2.2 Rechtsfolgen beim Tod des einzigen Komplementärs einer KG

Das Vorliegen einer KG setzt mindestens einen persönlich haften Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einen Kommanditisten voraus. Besteht eine KG aus mehr als einem Kommanditisten, führt das Ausscheiden des einzigen persönlich haftenden Gesellschafters aufgrund seines Todes nicht unmittelbar zum Untergang der Gesellschaft. Da eine KG jedoch ohne Komplementär nicht be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 1 Gesetzliche Nachfolgeregelungen bei Tod eines Gesellschafters

1.1 Tod eines BGB-Gesellschafters 1.1.1 Bisherige gesetzliche Regelung zur GbR (bis 31.12.2023): Auflösung der Gesellschaft Nach § 727 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB a. F. wurde eine BGB-Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB a. F. nach der gesetzlichen Regelung i. d. R. aufgelöst, wenn ein Gesellschafter starb, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzung regelte. Folgen: Die GbR wandelt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 1.4 Bedeutung gesellschaftsrechtlicher Vertragsklauseln

Die gesetzlichen Regelungen über die Gesellschafternachfolge bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) einschließlich ihrer Mischformen, z. B. GmbH & Co. KG, sind im Grundsatz dispositiv. Das bedeutet: Die Gesellschafter können im Gesellschaftsvertrag grundsätzlich von den gesetzlichen Regelungen abweichen und frei vereinbaren, wie die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.3 Abfindungsbeschränkende Klauseln

Gelegentlich ist im Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass die Abfindung z. B. "im Kapitalerhaltungsinteresse" zum Buchwert [1] zu erfolgen hat, obwohl stille Reserven vorhanden sind. Dann führt die Abfindung weder beim verstorbenen Gesellschafter noch bei den überlebenden Gesellschaftern zu einer einkommensteuerlichen Auswirkung. Die überlebenden Gesellschafter müssen die Buchw...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.3 Neue Rechtslage für GbR ab 1.1.2024

Nach bisheriger Rechtslage kam es – wie erwähnt – nach § 727 Abs. 1 BGB a. F. bei Tod eines BGB-Gesellschafters sowie des Geschäftsinhabers einer atypisch stillen Gesellschaft zur Auflösung der Gesellschaft und deren Abwicklung,[1] sofern nicht die Erben des verstorbenen Gesellschafters und die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen haben. MoPeG: ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 2.1 Begriff

Der Gesellschaftsvertrag einer Personengesellschaft kann vorsehen, dass die Gesellschaft beim Tod eines ihrer Gesellschafter allein von den verbliebenen Gesellschaftern unter Ausschluss der Erben fortgesetzt werden soll (Fortsetzungs- oder Ausschließungsklausel).[1] Bei der Fortsetzungsklausel bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, während der Ante...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 1.2.1 Gesetzliche Regelung nach MoPeG

Auch nach dem MoPeG gilt: Stirbt ein OHG-Gesellschafter oder der Komplementär einer KG, scheidet er automatisch aus der Gesellschaft aus. Die Gesellschaft wird mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt, sofern mindesten 2 Gesellschafter verbleiben. Die Erben treten nicht in die Gesellschaft ein, sondern erhalten nur einen Abfindungsanspruch. Diese Rechtsfolgen ergeben sich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.2 Zweigliedrige Personengesellschaft: Gesellschaft erlischt – Gesamtrechtsnachfolge des überlebenden Gesellschafters

Wird bei einer zweigliedrigen Gesellschaft das Unternehmen vom überlebenden Gesellschafter allein fortgeführt, verbleibt also nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Es kommt zur Auflösung der Gesellschaft. Für die zweigliedrige GbR stellt § 712a BGB n. F. – für die Personenhandelsgesellschaften i. V. m. § 105 Abs. 3 HGB, § 161 Abs. 2 HGB ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.1 Bisherige gesetzliche Regelung zur GbR (bis 31.12.2023): Auflösung der Gesellschaft

Nach § 727 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB a. F. wurde eine BGB-Gesellschaft i. S. d. § 705 BGB a. F. nach der gesetzlichen Regelung i. d. R. aufgelöst, wenn ein Gesellschafter starb, sofern der Gesellschaftsvertrag keine Fortsetzung regelte. Folgen: Die GbR wandelte sich in eine Abwicklungs-/Liquidationsgesellschaft um. Mitglieder der Abwicklungsgesellschaft waren: die überlebenden Alt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 2.2.1 Mehrgliedrige Personengesellschaft: Verstorbener Gesellschafter scheidet aus – Erben haben einen schuldrechtlichen Abfindungsanspruch

Wird beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft aufgrund der gesetzlichen Regelung[1] oder einer gesellschaftsvertraglichen Klausel von den übrigen überlebenden Gesellschaftern fortgesetzt, bewirkt der Tod das Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, während die Gesellschaft als werbende fortbesteht. Die Mitgliedschaft des Verstorbenen erlischt. Der Anteil des Verst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 2.3.1 Verstorbener Gesellschafter erzielt Gewinn aus der Veräußerung seines Mitunternehmeranteils

Der Alleinerbe des verstorbenen Personengesellschafters wird nicht Gesellschafter. Die gesetzliche Regelung bzw. die Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag schließt die Rechtsnachfolge aus. Das Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor. Der Alleinerbe wird abgefunden, die verbleibenden Mitgesellschafter setzen die Gesellschaft allein fort. Der Gesellschaftsanteil des Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 1.1.2 Neuerungen durch das MoPeG ab 1.1.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wurde bereits 2021 verkündet, trat aber erst am 1.1.2024 in Kraft. Das MoPeG reformiert im Wesentlichen das Recht der GbR. Bei den Personenhandelsgesellschaften beschränken sich die Änderungen – insbesondere im Bereich der Nachfolgeregelungen – im Wesentlichen auf redaktionelle Anpassungen an die Neuregelu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 3.1 Begriff

Die einfache Nachfolgeklausel besagt, dass die Gesellschaft beim Tod eines Gesellschafters mit dessen Erben fortzusetzen ist, gleichgültig wer oder wie viele Personen das sind. Wird die als Nachfolger vorgesehene Person im Gesellschaftsvertrag namentlich benannt, führt eine solche Bestimmung im Gesellschaftsvertrag aber nur zum Erfolg, wenn der im Gesellschaftsvertrag namentl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 5.2.3 Abfindung an nicht nachfolgeberechtigte Erben

Die Vereinnahmung der Abfindung durch die nicht nachfolgeberechtigten Miterben ist nicht einkommensteuerbar, da sie nicht auf einer eigenen Mitunternehmerstellung beruht, sondern auf ihrer erbrechtlichen Stellung bzw. der Erbauseinandersetzung. Ertragsteuerlich wird der Veräußerungsvorgang ausschließlich in der Person des Erblassers erfasst, während die Abfindung beim Empfän...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Argumentationsstrategien de... / 4 Fazit

Gespräche mit der Geschäftsführung setzen immer eine gute Vorbereitung der Fachkraft für Arbeitssicherheit voraus. Insbesondere sollte vorab der "Perspektivwechsel" geprobt werden: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte in wenigen Sätzen schildern können, wie ihr Vorschlag an die aktuellen Belange des Unternehmens anknüpft und welche konkreten Verbesserungen das Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Regelungen zur Nachfolge in Personengesellschaften beim Tod eines Gesellschafters entsprechen häufig nicht den tatsächlichen Interessen der Beteiligten. Daher werden die dispositiven gesetzlichen Nachfolgeregelungen in der Praxis oft durch individuell ausgestaltete Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag ersetzt. Die konkrete Ausgestaltung einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 5.1 Begriff

Die Teilnachfolgeklausel ist eine Mischung aus qualifizierter Nachfolge- und Fortsetzungsklausel. Es handelt sich um eine Bestimmung im Gesellschaftsvertrag, nach der beim Tod eines Gesellschafters einige der Miterben (z. B. Kinder, Ehegatte) mit dem ihrer Erbquote entsprechenden Bruchteil des Gesellschaftsanteils des verstorbenen Gesellschafters in die Gesellschaft eintrete...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 7 Steuerliche Behandlung von Erbfallschulden

Der Erbfall ist einkommensteuerlich ein unentgeltlicher privater Vorgang; die Erben treten in die Rechtsposition des Erblassers ein und führen dessen Buchwerte nach § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG fort. Sind der oder die Erben mit Geldvermächtnissen[1] oder Pflichtteilsansprüchen (§ 2303 BGB) beschwert, sind diese privaten Erbfallschulden wie beim Tod eines Einzelunternehmers keine An...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 6 Eintrittsklausel zugunsten der Erben

Haben der oder die Erben aufgrund einer gesellschaftsrechtlichen Eintrittsklausel das Wahlrecht, entweder in die Gesellschaft nach Maßgabe der Mitgliedschaft des Erblassers einzutreten oder sich von der Gesellschaft abfinden zu lassen, hängen die steuerlichen Folgen davon ab, wie sich die Erben entscheiden. Die Eintrittsklausel bewirkt nicht den unmittelbaren Übergang der Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft: Gesel... / 4.1 Begriff

Eine qualifizierte Nachfolgeklausel liegt vor, wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass beim Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft nur mit einem oder einigen bestimmten (aber nicht allen) Erben fortgeführt wird. Bei einer qualifizierten Nachfolgeklausel folgt nur einer oder es folgen nur einige der Miterben (z. B. nur einzelne Abkömmlinge, nur Angehörige eines Stamm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.6 Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung

Rz. 160 Achtung Zulässigkeit der Klage Die Einhaltung der Förmlichkeiten des Verfahrens auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung durch den Vermieter nach § 558a BGB (Erklärung und Begründung des Erhöhungsverlangens in Textform) und nach § 558b Abs. 2 BGB (Fristen zur Erhebung der Zustimmungsklage) betrifft nicht die Zulässigkeit der Klage (BGH, Urteil. v. 29.4.2020, VIII ZR 355/1...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 8a [Gesetzliche Renten an Verfolgte des NS-Regimes]

Rz. 1 § 3 Nr. 8a EStG regelt die Steuerfreiheit für Sozialversicherungsrenten an Empfänger, die aufgrund von nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen als Verfolgte nach § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) anerkannt sind.[1] Rz. 2 Begünstigt sind zum einen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten, die unmittelbar an Verfolgte gezahlt werden (Rz. 3 – 6), und zum anderen R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.9 Urkundenprozess

Rz. 331 Der Vermieter kann Ansprüche auch in einem beschleunigten Verfahren mit eingeschränkten Beweismitteln, dem sog. Urkundenprozess, geltend machen, wenn die sämtlichen zur Begründung des Anspruchs erforderlichen Tatsachen unstreitig sind oder durch Urkunden bewiesen werden können. Unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen bedürfen im Urkundenprozess keines B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 5.1 Schuldner

Rz. 63 Schuldner des Säumniszuschlags ist gem. § 240 Abs. 4 S. 1 AO , wer nicht zum Ablauf des Fälligkeitstags die zu entrichtende Steuer, Steuervergütung oder Haftungsschuld entrichtet. Zu beachten ist, dass die Schuld festgesetzt (bzw. angemeldet) worden sein muss (vgl. Rz. 46ff.). Das gilt auch, wenn ein Steuerabzugsverpflichteter Dritter[1] für Rechnung des Steuerschuldne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 240 Sä... / 8.2 Sachliche Billigkeitsgründe

Rz. 73 Ein Erlass aus sachlichen Gründen kommt in folgenden Fällen in Betracht: Rz. 74 Überschuldung und Überschuldung rechtfertigen einen Teilerlass der Säumniszuschläge in Höhe von 50 %. Der Stpfl. soll nicht bessergestellt werden als derjenige, dem durch AdV eine verzinsliche Stundung nach § 234 AO gewährt wurde.[1] Die dagegen vorgebrachten verfassungsrechtlichen Zweifel r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 2.2 Räumungsvollstreckung

Rz. 379 Die Räumungsvollstreckung setzt einen Titel voraus, der auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung des Grundstücks oder der Wohnung lautet. Die Wohnung muss nach der Lage (Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk) sowie herauszugebenden Räumlichkeiten (Anzahl der Zimmer, Nebenräume) im Titel genau bezeichnet sein. Es genügt, wenn im Urteilstenor die zu räumende Wohnung nach N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigung aus wichtigem Grund

Rz. 3 Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 setzt voraus, dass der andere Vertragsteil in solchem Maße seine Verpflichtungen verletzt, dass dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.3.2 Zahlungsverzug

Rz. 72 Die Vorschrift des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, die den Vermieter bei Zahlungsverzug des Mieters zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern der Zahlungsverzug im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht (§ 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie vom 27.3.2020, BGBl I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2 Mieter

Rz. 23 Wie beim Vermieter ergibt sich auch die Mieterstellung aus dem Mietvertragsrubrum in Verbindung mit der späteren Unterschrift unter dem Vertrag. Mieter ist jedenfalls zunächst nur der, der im Mietvertragskopf auch als Mieter vorgesehen ist. Sollen mehrere Personen Mieter werden, müssen diese ebenfalls dort aufgeführt sein, unabhängig von der Frage, ob andere Personen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerverwaltung veröffentl... / a) Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG

Die neuen gleich lautenden Erlasse zur "Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG " (oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 20.2.2026 – S 4501, BStBl. I 2026, 298) ersetzen eine Version, die erst 2022 veröffentlicht worden war. Neben einer rein redaktionellen Anpassung befinden sich durchaus gravierende Änderungen bzw. Ergänzungen. Der Frage, welche Grundstücke konkret vom Tatb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.2 Dinglicher Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 81 Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Diesem steht der Vorbehaltsnießbrauch als ein sich aus dem bisherigen Eigentum ergebendes und damit nicht von Rechtspositionen Dritter abgeleitetes Nutzungsrecht gegenüber. Rz. 82 Na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerverwaltung veröffentl... / c) Anwendung des § 1 Abs. 2b

Die neuen gleich lautenden Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG (oberste Finanzbehörden der Länder, Erlasse v. 10.3.2026 – S 4501, BStBl. I 2026, 377) ersetzen die Vorgänger-Version, die erst 2022 veröffentlicht worden war. Die Änderungen sind größtenteils redaktioneller Art. Der Frage, welche Grundstücke konkret vom Tatbestand erfasst wären, bisher in Tz. 3 behandelt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 3. Berücksichtigung als künftige Änderung des Grundstückszustands nach § 11 ImmoWertV 2021?

Ist der Nießbrauch am Qualitätsstichtag kein wertrelevantes Grundstücksmerkmal i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12 und § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 ImmoWertV 2021, kann nach § 11 ImmoWertV 2021 die Berücksichtigung einer künftigen Änderung des Grundstückszustandes in Betracht kommen. Die Berücksichtigung hängt davon ab, ob am Qualitätsstichtag mit hinreichender Sicherheit aufgrund ko...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.6.2 Gesetzliche Erlöschenstatbestände

Rz. 20 Nach dem Gesetz erlischt der Nießbrauch in folgenden Fällen: durch den Tod des Nießbrauchers[1]; an beweglichen Sachen dadurch, dass der Nießbraucher das Alleineigentum erwirbt[2]; durch Eintritt einer Bedingung oder Frist, falls vereinbart.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.3 Erwerb eines mit Nießbrauch belasteten Grundstücks

Rz. 149 Wird ein bereits mit einem Nießbrauch zugunsten eines Dritten belastetes Grundstück erworben, sind die Erträge aus dem Nießbrauch beim Berechtigten und nicht beim Eigentümer zu versteuern. Der Nießbraucher verwirklicht hier den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung.[1] Erwirbt ein freiberuflicher oder gewerblicher Unternehmer das Grundstück, ist es handels- und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerverwaltung veröffentl... / 3. Ausblick

Es ist zu begrüßen, wenn gleichlautende Ländererlasse beizeiten aktualisiert und den stetigen Änderungen angepasst werden. Allerdings überrascht, dass man nicht erst die gesetzlichen Neuerungen bei der Signing-Closing-Theorie abgewartet hat, denn nach Verkündung dieses Änderungsgesetzes sind die Anwendungserlasse zu § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG erneut überarbeitungsreif. Sich m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 1. Bewertungsstichtag

Grundbesitzwerte werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag festgestellt (§ 157 Abs. 1 Satz 1 BewG). Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts hat sich auf den Bewertungsstichtag zu beziehen (§ 198 Abs. 1 Satz 1 BewG). § 11 ErbStG regelt den Bewertungsstichtag. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Ent...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1.2 Unentgeltlich bestellter Zuwendungsnießbrauch

Rz. 73 Behandlung beim Nutzungsberechtigten Auch für den unentgeltlich bestellten Nießbrauch ist die Tatbestandsverwirklichung für die Einkünftezurechnung das entscheidende Kriterium. Im Falle der Tatbestandsverwirklichung erzielt der Nießbraucher im Falle der Vermietung also Einkünfte nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Dass der Nießbraucher an einem vermieteten Grundstück grundsät...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.8.2.1 Zuwendungsnießbrauch (bzw. Zuwendungswohnrecht) — s. Übersicht Rz. 65

Rz. 66 Unter Zuwendungsnießbrauchsrecht ist das vom Eigentümer dem Nutzungsberechtigten entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumte Nutzungsrecht zu verstehen. Für den Vermächtnisnießbrauch gelten nach Auffassung der Finanzverwaltung die Ausführungen zum unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauch entsprechend. Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn aufgrund einer letztwilligen V...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.10.1.2.1 Unentgeltliche Übertragung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt bei Betriebsfortführung

Rz. 139 Bei unentgeltlicher Übertragung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH, die Zustimmung verdient, eine Entnahme des Grundstücks mit dem Teilwert anzunehmen.[1] Es sei nicht zulässig, vor dieser Privatentnahme den aktivierten Grundstückswert in einen Nutzungswert, der das Nießbrauchsrecht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 1 Richtlinien für die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Rz. 1 Die Eintragung des Erwerbers eines Grundstücks als Eigentümer in das Grundbuch verlangt nach § 22 Abs. 1 S. 1 GrEStG regelmäßig die Vorlage einer Bescheinigung des für die Besteuerung zuständigen Finanzamts (§ 17 Abs. 1 GrEStG), aus der sich ergibt, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen (Unbedenklichkeitsbescheinigung). In der Praxis wird die Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung im Wohnungseigentum / 3 Neubeginn der Verjährung

Neubeginn der Verjährung bedeutet, dass die Verjährung bei bestimmten Tatbeständen neu zu laufen beginnt.[1] Die Verjährung beginnt erneut, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt, beispielsweise durch Abschlagszahlung oder wenn eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird. Verjährungsfristenmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verfügung von Todes wegen

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Arbeitslohn Rz 121 f, > Letztwillige Verfügung und > Rechtsnachfolger Rz 9.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2026, Testierfreihe... / 2. Diskriminierende Verfügungen von Todes wegen; zwischen Testierfreiheit und Sittenwidrigkeit

In der erbrechtlichen Literatur ist es umstritten, ob benachteiligende und diskriminierende Verfügungen von Todes wegen sittenwidrig und damit nichtig i.S.v. § 138 BGB sind. In der deutschen Rechtsprechung und der Literatur hat sich durchgesetzt, dass der Erblasser grundsätzlich benachteiligende und diskriminierende Anordnungen treffen darf.[22] Zivilgerichte haben bislang k...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8.3 Wegfall der Pensionsrückstellung durch Tod des Pensionsberechtigten

Tz. 413 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Verstirbt der Pensionsberechtigte, ohne dass eine Hinterbliebenenversorgung zum Tragen kommt, entfällt auf der Ebene der Kap-Ges die Verpflichtung zur Pensionszahlung vollständig und die Pensionsrückstellung ist innerhalb der H-Bil und St-Bil erfolgswirksam aufzulösen. Es stellt sich die Frage, ob und ggf in welchem Umfang der Ertrag aus de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Versicherung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG

Rn. 577 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Der Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG unterliegen die Erträge aus folgenden Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall (kapitalbildende Lebensversicherungen): Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, soweit nicht die Rentenzahlung gewählt wird, und Kapitalversicherungen mit Sparanteil. Auch Erträge aus Unfallversicherungen mit einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Steuerfreie Zinsen

Rn. 566 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds nicht stpfl nach § 20 Abs 1 Nr 6 EStG aF sind Zinsen aus Sparanteilen von Versicherungen, bei denen die Beitragszahlungen nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG als Vorsorgeaufwendungen begünstigt sind. Ziel ist, die Vorsorge durch eine Besteuerung der Zinserträge nicht einzuschränken. Dazu gehören folgende Versicherungen auf den Erlebens-...mehr