Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.5.1 Begründung, Inhalt und Rechtsnatur des Bezugsrechts

Rz. 58 Das Bezugsrecht ist die versicherungsvertragliche Bestimmung, aufgrund der die bezeichnete Person bei Eintritt des Versicherungsfalls die Leistung vom Versicherer verlangen darf. Der Lebensversicherungsvertrag wird insoweit zum Vertrag zugunsten Dritter. Das Bezugsrecht kann die gesamte Leistung oder einen abgrenzbaren Teil, den Erlebens- oder Todesfall oder einzelne ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 3.3.3 Zeitpunkt, Erklärungsempfänger, Zugang und Nachweis

Rz. 99 Die Sicherungsverpflichtung muss spätestens am Schluss des Wirtschaftsjahres vorliegen. Sie kann bereits vor der Verfügung allgemein für künftige Abtretungen oder Beleihungen abgegeben werden, wenn Versicherungsvertrag und geschützte Risiken hinreichend bestimmbar sind, oder nach der Verfügung bis zum Bilanzstichtag nachgeholt werden. Eine erst danach abgegebene Erklä... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2.1 Begriff und rechtliche Struktur der Direktversicherung

Rz. 22 § 4b definiert die Direktversicherung nicht. Ausgangspunkt ist § 1b Abs. 2 S. 1 BetrAVG: Der Arbeitgeber schließt für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab; der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen sind hinsichtlich der Versicherungsleistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt. Der steuerrechtliche Begriff ü... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2.2 Versicherungsanspruch, Anwartschaft und erfasste Versicherungsformen

Rz. 26 Mit Versicherungsanspruch bezeichnet § 4b die gesamte versicherungsvertragliche Position, auf die sich die Bezugsberechtigung bezieht. Vor Eintritt des Versicherungsfalls besteht regelmäßig noch kein fälliger Leistungsanspruch, sondern eine auf den Versicherungsfall bezogene Anwartschaft oder bedingte Rechtsposition. Mit Eintritt des Ereignisses erstarkt sie zum Anspr... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.2.3 Nicht erfasste Gestaltungen und Abgrenzungen

Rz. 31 Nicht erfasst sind Lebensversicherungen, die keinem betrieblichen Versorgungszweck dienen. Hierzu gehören regelmäßig Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen, vermögenswirksame Lebensversicherungen und Restschuldversicherungen zur Sicherung eines Darlehens. Auch eine kurzlaufende Treueprämienversicherung oder ein Sterbegeldvertrag fällt nur ausnahmsweise unter § 4b, w... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 4b... / 2.4.1 Arbeitnehmer, nahestehende Dritte und Hinterbliebene

Rz. 45 Versicherte Person ist regelmäßig der Arbeitnehmer, auf dessen Leben die Versicherung genommen wird. Erfasst sind Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte sowie steuerrechtlich als Arbeitnehmer einzuordnende Organmitglieder. § 4b verwendet bewusst den weiteren Ausdruck Person und ist deshalb nicht auf den arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.1 Mitgliedschaftsverhältnis

Durch Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein erwirbt das Mitglied Rechte und Pflichten. Die aus der Mitgliedschaft herrührende Pflicht umfasst in erster Linie die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags. Sein wesentliches Recht ist es, die Hilfeleistung des Lohnsteuerhilfevereins in Steuersachen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das einzelne Mitglied unbeschrä... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.3 Teilwert nach Beendigung des Dienstverhältnisses oder Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 3 S. 2 Nr. 2)

Rz. 134 Nach Beendigung des Dienstverhältnisses mit fortbestehender Anwartschaft oder nach Eintritt des Versorgungsfalls entspricht der Teilwert dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres. Ein Prämienbarwert wird nicht mehr abgezogen. Mit dem Ausscheiden endet die weitere Erdienung im bisherigen Dienstverhältnis; mit Eintritt des Versorgung... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.3 Rückstellungsbildung nach Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 92 Tritt der Versorgungsfall ein, lässt Abs. 2 Nr. 2 die erstmalige Rückstellungsbildung für das betreffende Wirtschaftsjahr unabhängig von Zusagekohorte und Mindestalter zu. Versorgungsfall ist das in der Zusage festgelegte biometrische Ereignis: bei Altersversorgung das Erreichen der vereinbarten Altersgrenze, bei Invaliditätsversorgung der Eintritt der definierten Inv... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.2 Versorgungszweck und Leistungsarten

Rz. 32 Versorgungsleistungen knüpfen typischerweise an das Erreichen einer Altersgrenze, den Eintritt von Invalidität oder den Tod des ursprünglich Begünstigten an. Diese Ereignisse kennzeichnen die biometrischen Risiken, deren Absicherung den Versorgungscharakter begründet. Die in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG genannten Leistungsfälle sind deshalb auch für § 6a ein sachgerechter ... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.5.1 Pensionsrückstellung als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Rz. 20 Die unmittelbare Pensionsverpflichtung ist bilanziell eine ungewisse Verbindlichkeit. Ungewiss sind typischerweise der Zeitpunkt des Versorgungsfalls, die Dauer der Leistungspflicht und, abhängig von der Zusage, der endgültige Leistungsumfang. Diese Ungewissheit wird durch biometrische Ereignisse wie Alter, Invalidität und Tod geprägt. Sie steht dem Ansatz einer Rücks... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.2.1 Begriff der Pensionsverpflichtung

Rz. 31 Das Gesetz definiert die Pensionsverpflichtung nicht. Ihr Kern ist die unmittelbare Verpflichtung eines Unternehmens, einer natürlichen Person oder deren Hinterbliebenen aus betrieblichem Anlass für Alter, Invalidität oder Tod Versorgungsleistungen zu erbringen. Steuerrechtlich kommt es auf den objektiven Inhalt des Leistungsversprechens an, nicht auf seine Bezeichnun... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.3.3 Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer

Rz. 47 § 6a ist nicht auf Arbeitnehmer beschränkt. Auch arbeitnehmerähnliche Personen, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, Organmitglieder und sonstige selbstständig Tätige können Pensionsberechtigte sein, sofern die Zusage durch eine Tätigkeit oder ein anderes betriebliches Rechtsverhältnis veranlasst ist. Abs. 5 bestätigt die Einbeziehung anderer Rechtsverhältnisse und or... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Besteuerung des Arbeitslohn... / 3 Arbeitslohn bei Erben

Durch die Zahlung von dem Erblasser zustehendem Arbeitslohn an die Erben oder andere Rechtsnachfolger werden diese steuerlich zu Arbeitnehmern.[1] Arbeitslohn, der nach dem Tod des Arbeitnehmers gezahlt wird, wird grundsätzlich unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlung nicht mehr nach den Besteuerungsmerkmalen des verstorbenen Arbeitnehmers versteuert. Zahlt also der Arbeitgebe... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
bAV: Direktversicherung, Pe... / 3.3 Zahlungsweise der Altersversorgungsleistungen

Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass dem Arbeitnehmer eine monatliche und lebenslange Versorgung zugesichert wird. Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen müssen daher in Form einer lebenslangen Leibrente oder als Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit anschließender lebenslanger Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.2 Natürliche Personen

Rz. 36 Die Rechtsfähigkeit des Menschen wird durch § 1 BGB für den gesamten Rechtsbereich festgestellt. Dadurch wird sie dem Menschen aber nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern ist dem Gesetz vorgegeben.[1] Natürliche Personen sind insoweit vollrechtsfähig. Die Vollrechtsfähigkeit bedeutet, dass sie Träger aller denkbaren Rechte sein können. Sie müssen es aber nicht sein,... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.7 Herabsetzung und Auflösung der Pensionsrückstellung

Rz. 185 Abs. 4 enthält keine eigenständige allgemeine Auflösungsnorm. Die Pflicht zur Herabsetzung folgt aus der Teilwertobergrenze des Abs. 3 S. 1 und aus den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen. Sinkt der Teilwert unter den tatsächlich ausgewiesenen Rückstellungsbetrag, ist die Rückstellung gewinnerhöhend bis auf den Teilwert aufzulösen. Umgekehrt darf sie nicht allein zu... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.5 Beendigung des Dienstverhältnisses und Eintritt des Versorgungsfalls (Abs. 4 Satz 5)

Rz. 179 Satz 5 erfasst das Wirtschaftsjahr, in dem das Dienstverhältnis unter Aufrechterhaltung der Pensionsanwartschaft endet, sowie das Wirtschaftsjahr des Eintritts des Versorgungsfalls. Beide Ereignisse beenden die weitere Bewertung nach dem bisherigen Erdienungsmodell ganz oder teilweise. Bei einem ausgeschiedenen Berechtigten entfällt die Annahme künftiger Dienstzeiten... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
bAV: Direktversicherung, Pe... / 6.3.2 Mindestens ein pauschalierter Beitrag vor dem 1.1.2018

Die Pauschalierung von Zuwendungen an eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder für eine Direktversicherung hängt davon ab, dass für den jeweiligen Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 mindestens ein Beitrag rechtmäßig nach § 40b EStG in einer vor dem 1.1.2005 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde. Dies setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer bereits vor dem 1.1.2018 Zuk... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.3.4 Besondere Berechtigtenkonstellationen

Rz. 48 Bei Geschäftsführern und Vorständen hängt die Wirksamkeit der Zusage von der Vertretungs- und Zuständigkeitsordnung des jeweiligen Rechtsträgers ab. Ein interner Gesellschafterbeschluss genügt nicht, wenn die Versorgungszusage dem Begünstigten nicht durch das zuständige Organ erteilt oder bekannt gegeben wird. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist darüber hinaus zwi... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.4.2 Anerkannte Regeln der Versicherungsmathematik

Rz. 145 Die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik konkretisieren die Rechenmethoden und biometrischen Annahmen, soweit § 6a keine abschließende Vorgabe enthält. Sie bestimmen insbesondere, wie Eintritts-, Ausscheide- und Überlebenswahrscheinlichkeiten mit Zahlungszeitpunkten und Abzinsung zu verknüpfen sind. Ihr Anwendungsbefehl steht jedoch unter dem Vorrang der ge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters

Zusammenfassung Überblick Bei Tod des Mieters ist zu unterscheiden zwischen dem Eintrittsrecht solcher Personen, die bisher nicht Partei des Mietverhältnisses gewesen sind, und dem Fortsetzungsanspruch überlebender Mitmieter. Der Eintritt und die Vertragsfortsetzung erfolgen kraft Gesetzes. Die Rechtsnachfolger des Mieters haben allerdings die Möglichkeit, den Eintritt abzuleh... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 6 Fortsetzung mit überlebenden Mietern (§ 563a BGB)

Sind mehrere Personen i. S. d. § 563 BGB gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt. 6.1 Personen i. S. d. § 563 BGB Der Fortsetzungsanspruch nach § 563a BGB setzt voraus, dass die mehreren Mieter zu dem in § 563 BGB bezeichneten Personenkreis gehören. In Betracht kommen der Ehegatte, der Lebenspartner, die Fami... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 1 Eintrittsrecht des Ehegatten und des Lebenspartners (§ 563 Abs. 1 BGB)

Der Ehegatte, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Dasselbe gilt für den Lebenspartner. 1.1 Ehegatte Ehegatte im Sinne dieser Vorschrift ist, wer mit dem Mieter eine rechtsgültige Ehe geschlossen hat. Die Ehe muss im Zeitpunkt des Todes des Mieters noch bestehen. Im Fall der Scheidung kommt es maßgeblich ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 3 Eintrittsrecht von Familien- und Haushaltsangehörigen

Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen. 3.1 Familienangehörige Die anderen Familienangehörigen i. S. d. § 563 Abs. 2 Sat... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / Zusammenfassung

Überblick Bei Tod des Mieters ist zu unterscheiden zwischen dem Eintrittsrecht solcher Personen, die bisher nicht Partei des Mietverhältnisses gewesen sind, und dem Fortsetzungsanspruch überlebender Mitmieter. Der Eintritt und die Vertragsfortsetzung erfolgen kraft Gesetzes. Die Rechtsnachfolger des Mieters haben allerdings die Möglichkeit, den Eintritt abzulehnen bzw. das Mi... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 4 Ablehnung des Eintritts (§ 563 Abs. 3 BGB)

Erklären eingetretene Personen innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt. Die Ablehnung des Eintritts ist eine einseitige empfangsbedürftige Erklärung, die gegenüber dem Vermieter abgegeben und diesem zugehen muss. Die Ablehnungserkläru... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 7.1 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters im Mietverhältnis (also diejenigen Personen, die nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eingetreten sind oder diejenigen, mit denen das Mietverhältnis gem. § 563a BGB fortgesetzt worden ist) haften für die bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten. Neben diesen Personen kann der Vermieter auch den Erben in Anspruch neh... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 8.1 Übergang der Mieterrechte auf den Erben

Treten beim Tod des Mieters keine Personen i. S. d. § 563 BGB in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a BGB fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über.[1] Dazu gehören auch die Ansprüche und Verbindlichkeiten aus Mietverträgen jeder Art. Der Erbe wird nur ausna... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 8.3 Kündigungsrechte (§ 564 Satz 2 BGB)

Beim Eintritt des Erben ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind. Achtung Kündigung nur von allen Erben Sind mehrere P... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 8.2.4 Die Haftung im Einzelnen

Schadensersatzforderungen Diese Forderungen sind Erblasserschulden, wenn der Haftungsgrund in einem vom Erblasser zu vertretenden, vertragswidrigen oder deliktischen Verhalten liegt. Hier ist eine Haftungsbegrenzung möglich. Hinweis Schäden durch Tod des Mieters verursacht Schäden, die infolge des Todes des Mieters entstehen, sind dem Erblasser nicht zuzurechnen; dies gilt auch... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 6.2 Sonstige Personen

Treffen diese Merkmale nicht zu (z. B. bei einer Wohngemeinschaft mit getrennter Wirtschaftsführung), ergibt sich eine eigenartige Rechtsfolge: Das Mietrecht des Überlebenden wird durch den Tod des anderen Mieters nicht berührt. Neben diesen Mieter treten der oder die Erben in das Mietverhältnis ein. Mitmieter und Erbe haften als Gesamtschuldner. Hinsichtlich der Rechte aus ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 8.4 Kündigung bei unbekanntem Erben

Ist der Erbe nicht bekannt, so ist streitig, wie der Vermieter das Mietverhältnis durch Kündigung beenden kann. Teilweise wird vertreten, dass eine Kündigung im Wege der öffentlichen Zustellung möglich ist.[1] Diese Ansicht ist abzulehnen, weil die Kündigung als empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber einem konkreten Adressaten abzugeben ist.[2] Praxis-Tipp Nachlasspflegs... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 1.2 Lebenspartner

Hat der verstorbene Mieter mit seinem Lebenspartner in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt geführt, gelten die Ausführungen in Abschnitt 1.1 auch für den Lebenspartner. Lebenspartner ist eine Person, mit der der Mieter eine Verbindung im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes eingegangen ist. Zu einer Konkurrenz zwischen dem Eintrittsrecht des Ehegatten und dem des Lebens... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 6.1 Personen i. S. d. § 563 BGB

Der Fortsetzungsanspruch nach § 563a BGB setzt voraus, dass die mehreren Mieter zu dem in § 563 BGB bezeichneten Personenkreis gehören. In Betracht kommen der Ehegatte, der Lebenspartner, die Familienangehörigen und die sonstigen Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten Haushalt geführt haben. Achtung Ein-Monatsfrist beachten Die überlebenden Mieter können das M... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 5 Kündigungsrecht des Vermieters (§ 563 Abs. 4 BGB)

Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt. Für den Fristbeginn ist maßgeblich, wann der Vermieter von der Person des Eingetretenen Kenntnis erlangt hat. Di... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 8.2 Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten

8.2.1 Begriffe Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten.[1] Hier ist zu unterscheiden: Erblasserschulden sind Verbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren. Erbfallschulden sind Verbindlichkeiten, die aus Anlass des Erbfalls entstehen. Nachlasserbenschulden sind Verbindlichkeiten, die der Erbe im Zuge der Nachlassverwaltung eingeht. Zu den Nachlassverbindlichkeiten zähl... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 7 Haftung der Eingetretenen (§ 563b BGB)

7.1 Haftung für Nachlassverbindlichkeiten Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters im Mietverhältnis (also diejenigen Personen, die nach § 563 BGB in das Mietverhältnis eingetreten sind oder diejenigen, mit denen das Mietverhältnis gem. § 563a BGB fortgesetzt worden ist) haften für die bis zum Tod des Mieters entstandenen Verbindlichkeiten. Neben diesen Personen kann der... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 7.2 Herausgabeanspruch des Erben

Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Mieters im Mietverhältnis[1] müssen dem Erben diejenigen Beträge herausgeben, die der verstorbene Mieter an den Vermieter entrichtet hat. Dies beruht auf der Erwägung, dass diese Beträge zum Vermögen des verstorbenen Mieters gehören und mithin dessen Gesamtrechtsnachfolger zustehen. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 8 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben (§ 564 BGB)

8.1 Übergang der Mieterrechte auf den Erben Treten beim Tod des Mieters keine Personen i. S. d. § 563 BGB in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a BGB fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. Mit dem Tod einer Person geht deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über.[1] Dazu gehören auch die Ansprüche und Verbindlichkeiten aus Mietv... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 8.2.2 Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Nimmt der Erbe die Erbschaft an, haftet er persönlich für die Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers.[1] Der Erbe kann die Erbschaft durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht[2] ausschlagen. In diesem Fall gilt der Anfall der Erbschaft an den Ausschlagenden als nicht erfolgt; dann wird der Nächstberufene Erbe.[3] mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 2 Eintrittsrecht der Kinder (§ 563 Abs. 2 BGB)

Hat der verstorbene Mieter mit seinem Ehegatten und mit seinen Kindern in der Wohnung einen gemeinsamen Haushalt geführt und lehnt der Ehegatte den Eintritt ab, so treten die Kinder des Mieters in das Mietverhältnis ein. Dies gilt auch, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Hinweis Pflege- und Stiefkinder Der Begriff der "Kinder" ist nach dem Gesetzeszweck (Schutz der Famili... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 3.1 Familienangehörige

Die anderen Familienangehörigen i. S. d. § 563 Abs. 2 Satz 3 BGB sind alle mit dem Mieter verwandten und verschwägerten Personen außer den Kindern. Diese treten in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Hinweis Gemeinsamer Haushalt Voraussetzung ist auch hier, dass die Familienangehörigen mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt gefüh... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 7.3 Anspruch des Vermieters auf Zahlung einer Kaution (§ 563b Abs. 3 BGB)

Hatte der verstorbene Mieter keine Sicherheit (Kaution) geleistet, so sind dessen Rechtsnachfolger im Mietverhältnis[1] auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, eine Sicherheit zu leisten. Der Vermieter kann eine Barkaution in Höhe einer 3-fachen Monatsmiete verlangen, die von den Mietern in 3 Monatsraten zu zahlen und vom Vermieter – von dessen Vermögen getrennt – nach Ma... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 8.2.1 Begriffe

Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten.[1] Hier ist zu unterscheiden: Erblasserschulden sind Verbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren. Erbfallschulden sind Verbindlichkeiten, die aus Anlass des Erbfalls entstehen. Nachlasserbenschulden sind Verbindlichkeiten, die der Erbe im Zuge der Nachlassverwaltung eingeht. Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen die Erblass... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 3.2 Haushaltsangehörige

§ 563 Abs. 2 Satz 4 BGB erweitert den Kreis der anderen Familienangehörigen um "Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen". Damit ist in erster Linie der Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft angesprochen. Für die Praxis ist dabei insbesondere von Bedeutung, wie die eheähnliche Gemeinschaft von anderen Partnerschaften abzugrenzen i... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 8.5 Verzicht auf Kündigung als Verwaltungsmaßnahme?

Der Verzicht auf die Kündigung hat zur Folge, dass das Mietverhältnis nicht beendet wird, sodass weitere Mieten fällig werden. In diesem Fall zählen die Mieten zu den Erblasserschulden.[1] Die h. M. beruht auf der Erwägung, dass in dem Unterbleiben der Kündigung allein keine Verwaltungsmaßnahme zu sehen ist. mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 1.1 Ehegatte

Ehegatte im Sinne dieser Vorschrift ist, wer mit dem Mieter eine rechtsgültige Ehe geschlossen hat. Die Ehe muss im Zeitpunkt des Todes des Mieters noch bestehen. Im Fall der Scheidung kommt es maßgeblich auf die Rechtskraft des Scheidungsurteils an. Stirbt der Mieter zwischen der Verkündung des Scheidungsurteils und dessen Rechtskraft, so tritt der Ehegatte in das Mietverhä... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorsorgeaufwendungen / 3.2 Begünstigte Aufwendungen

Zu den begünstigten Vorsorgeaufwendungen gehören Beiträge zu Krankenversicherungen (wobei zwischen den Beiträgen zugunsten einer Basiskranken- und einer darüber hinausgehenden Krankenversicherung zu unterscheiden ist), Beiträge zu Pflegeversicherungen (wobei zwischen Beiträgen zur Pflegepflichtversicherung und privaten Pflegezusatzversicherungen zu unterscheiden ist), Beiträge ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Tod des Mieters / 8.2.3 Haftungsbeschränkung

Der Erbe kann seine Haftung auf den Nachlass beschränken. Diese Möglichkeit besteht für Erblasserschulden und für Erbfallschulden. Die Haftungsbeschränkung besteht in 3 Fällen. Nachlassverwaltung (§§ 1975-1988 BGB) Die Nachlassverwaltung ist eine Nachlasspflegschaft zur Befriedigung der Nachlassgläubiger. Antragsberechtigt ist der Erbe.[1] Der Nachlassgläubiger ist zur Antrags... mehr