Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 26 StrEG-Entschädigung, Grundentscheidung, Allgemeines [Rdn 535]

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.1 Bewertung von Wertpapieren und Anteilen

Wertpapiere und Anteile an Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich mit ihrem Börsenkurs am Bewertungsstichtag zu bewerten.[1] Wenn ein Börsenkurs am Stichtag nicht vorhanden ist, ist der letzte Börsenkurs innerhalb von 30 Tagen vor dem Bewertungsstichtag anzusetzen. Dabei sind die Kurse im Handel im regulierten Markt zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt für in den Freive...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erbschaftsteuer: Berechnung / 5.2 Besonderer Versorgungsfreibetrag

Zusätzlich werden – nur im Fall eines Erwerbs von Todes wegen – zur Berücksichtigung der besonderen Versorgung der Hinterbliebenen für den Ehegatten, den Lebenspartner und den unterhaltspflichtigen Kindern sog. besondere Versorgungsfreibeträge gewährt. Besonderer Versorgungsfreibetragmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / Zusammenfassung

Begriff Schenkungen unter Lebenden sowie Erwerbe von Todes wegen unterliegen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer). Dabei werden alle von derselben Person stammenden Erwerbe innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren zusammengerechnet. Der persönliche Freibetrag, der in Abhängigkeit des individuellen Naheverhältnisses unterschiedlich hoch ist, wird für alle diese Zuwendungen nu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / Zusammenfassung

Überblick Bei einem Erwerb von Todes wegen oder einer Schenkung unter Lebenden muss für den Steuerpflichtigen der steuerpflichtige Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG ermittelt werden. Um diesen steuerpflichtigen Erwerb der Höhe nach zu bestimmen, ist das übergegangene Vermögen nach den Vorgaben des Erbschaftsteuergesetzes und den einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 9 Gemischte Schenkung

Nachlassverbindlichkeiten können sich grundsätzlich nur bei einem Erwerb von Todes wegen ergeben. Keine gesetzliche Regelung gibt es für die Fälle, in denen sich bei Schenkungen unter Lebenden eine Belastung ergibt (z. B. Schenkung eines Grundstücks mit Übernahme einer auf dem Grundstück lastenden Restschuld). Da nach § 10 Abs. 5 ErbStG eine Berücksichtigung nur der Nachlass...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanz bei Person... / 4.1.2 Nur eine Ergänzungsbilanz bei sukzessivem Erwerb mehrerer Anteile an derselben Personengesellschaft

Für den Erwerber mehrerer Geschäftsanteile ist nur eine Ergänzungsbilanz zu führen, in der Auf- und Abstockungen sowie positive und negative Ausgleichsposten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erwerbszeitpunkte zusammenzufassen sind.[1] Ergänzungsbilanzen sind mitunternehmerbezogene Korrekturbilanzen; sie knüpfen an den einheitlichen Mitunternehmeranteil an, nicht ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.2 Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit

Grundsätzlich erlöschen zivilrechtlich gegenseitige Rechte und Verbindlichkeiten/Belastungen, wenn sie in einer Person zusammenfallen. § 10 Abs. 3 ErbStG bestimmt hingegen, dass solche erloschenen Ansprüche erbschaftsteuerrechtlich nicht als erloschen gelten. Damit wird gewährleistet, dass eine wirtschaftliche Bereicherung auch tatsächlich der Besteuerung unterliegt. Praxis-...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1. Bewertungsgrundsätze

Wird ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb unentgeltlich – im Rahmen einer Schenkung unter Lebenden oder im Rahmen eines Erwerbs von Todes wegen – übertragen, muss ein Grundbesitzwert festgestellt werden. Nach § 12 Abs. 3 ErbStG ist Grundbesitz – dazu gehören die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundstücke und Betriebsgrundstücke – mit dem nach § 151 Abs. 1 Sat...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 7. Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens nach § 27 ErbStG

Bei Erwerben von Todes wegen durch Personen der Steuerklasse I wird eine Steuerermäßigung gewährt, wenn dieses Vermögen innerhalb eines kurzen Zeitraums (bis maximal 10 Jahre) bereits von Personen dieser Steuerklasse versteuert wurde. Soweit in dem 2. Erbfall auch eigenes Vermögen des Zweitversterbenden in seinem Gesamtvermögen enthalten ist, hat eine Aufteilung des Vermögen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 4.1.3 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige kann auch einen niedrigeren gemeinen Wert[1] für den Wirtschaftsteil nach § 165 Abs. 3 BewG nachweisen. Allerdings muss auch der sog. Liquidationswert [2] nach § 166 BewG beachtet werden, wenn der Betrieb oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden. Hinweis Nachweis nur für Wirtschaftsteil als Ganzes möglich Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen We...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 3.3 Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten

Wichtig Nachlassverbindlichkeiten nur bei Erwerben von Todes wegen Das Gesetz regelt lediglich den Abzug von Nachlassverbindlichkeiten – dies setzt also einen "Nachlass" voraus. Die Berücksichtigung von übernommenen Schulden oder Lasten bei einer Schenkung ist erbschaftsteuerrechtlich nicht geregelt. Die Berücksichtigung solcher Belastungen muss deshalb direkt über die Ermitt...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / Zusammenfassung

Überblick Bei einer Schenkung unter Lebenden oder einem Erwerb von Todes wegen muss geprüft werden, ob eine Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht und wenn ja, in welcher Höhe sie festzusetzen ist. Dabei können in Abhängigkeit der übertragenen Vermögensgegenstände Steuerbegünstigungen anzuwenden sein und Schulden in unterschiedlicher Höhe zu berücksichtigen sein. In Abhäng...mehr

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.3.4 Mischfälle

Häufig werden langjährige Nutzungen oder Leistungen nicht nur von einem Kriterium (feste Laufzeit oder lebenslänglich) abhängig gemacht, es kommen auch Mischfälle vor. Insbesondere kommen die folgenden Rentenformen vor: Abgekürzte Leibrente: Bei einer abgekürzten Leibrente wird die Rente nur für eine bestimmte Zeit gewährt, auch wenn der Berechtigte länger leben sollte. Bei d...mehr

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Teil E: Register / 28 Fahrerlaubnisregister [Rdn 429]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 62 Fahrerlaubnisrecht, Verwertungsregelungen, altes Recht bis zum 30.4.2014 [Rdn 680]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 30 Ausländer, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Allgemeines [Rdn 339]

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 3.2 Bewertung von Kapitalforderungen und Schulden

Kapitalforderungen und Schulden werden im Allgemeinen nach § 12 Abs. 1 BewG mit dem Nennwert bewertet. Eine vom Nennwert abweichende Bewertung ist in folgenden Fällen notwendig: Die Forderung ist uneinbringlich: Nach § 12 Abs. 2 BewG bleiben diese Forderungen außer Ansatz. Die Forderung oder Schuld ist unverzinslich und ihre Laufzeit beträgt mehr als ein Jahr und ist zu einem ...mehr

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Erbschaftsteuer: Berechnung / 4. Die Bewertungsvorschriften nach § 12 ErbStG

Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist die Bereicherung des Erwerbers Grundlage der Besteuerung. Bei der Schenkung ist dies der Reinwert des Erwerbs. Beim Erwerb von Todes wegen ist der Wert des gesamten Vermögensanfalls abzüglich des Werts der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten zu ermitteln.[1] Beide Werte sind nach § 12 ErbStG zu bestimmen. Die Vorschrift des § 12 ErbS...mehr

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Teil G: Gnade / 1 Gnade, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 66 Familie, Ehegatte, Eheaufhebung [Rdn 737]

Rdn 738 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Familie, Allgemeines, Teil H Rdn 732. Rdn 739 1. Eine Ehe endet durch den Tod eines der Ehegatten oder durch die Scheidung der Ehe. Ausnahmsweise kann es auch zur Aufhebung der Ehe kommen. Rdn 740 2. Die Aufhebung einer Ehe erfolgt wie die Scheidung durch richterlichen Akt, d.h. Beschluss. Die Aufhebung der Ehe hat gegenüber einer S...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / 70 Familie, Ehegatte, Güterrecht [Rdn 777]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 1 Ansprüche, Opferentschädigung, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 5 Ansprüche, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 96]

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Erbschaftsteuer: Bewertung ... / 1 Grundlagen der Bewertung

Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften gingen nach den bis zum 31.12.2008 geltenden Bewertungsvorschriften mit systematisch völlig unterschiedlichen Werten in die Besteuerungsgrundlage bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ein. Bei börsennotierten Kapitalgesellschaften wurde der idealtypische gemeine Wert – der Börsenkurs – angesetzt. Bei Einzelunternehmen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil E: Register / 27 Fahreignungsregister, Tilgung und Löschung von Eintragungen [Rdn 400]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 1 Bewährung, Allgemeines [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Allstadt, Das Verhältnis von Führungsaufsicht und parallellaufender Bewährungsstrafe gem. § 68g StGB, NStZ 2025, 588 Boetticher, Zum Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, NStZ 1991, 1 Bohlander, Widerruf früherer Strafaussetzung durch das erkennende Gericht – Eine Anregung zur Verfahrensbeschleunigung, NStZ 1999, 493 Detter, Zum Strafzumessungsrec...mehr

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Teil C: Vollzug / 69 Strafvollzug, Erwachsene, Vollzugslockerungen [Rdn 732]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 33 StrEG-Entschädigung, Verfügung/Vererbung [Rdn 684]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 685 Literaturhinweise: S. die Hinweise bei → StrEG-Entschädigung, Allgemeines, Teil I R...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 37 StrEG-Entschädigung, Versagung, Nichtverurteilung wegen Schuldunfähigkeit oder Verfahrenshindernis [Rdn 714]

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kettenschenkung / 1 Erbschaftsteuerrechtliche Voraussetzungen

Ein erbschaftsteuerrechtlicher (schenkungsteuerrechtlicher) Vorgang setzt voraus, dass von einer Person einer anderen Person ein Vermögensvorteil willentlich zugewendet wird. Diese Zuwendung kann von Todes wegen[1] oder als Schenkung unter Lebenden[2] erfolgen. Darüber hinaus muss auch die persönliche Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 ErbStG vorliegen. Unbeschränkte persönliche ...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 2 Ansprüche, Opferentschädigung, tätlicher Angriff [Rdn 20]"tätlicher Angriff"

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil J: Vergütung und Kosten / 18 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Umfang der Erstattungspflicht [Rdn 240]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil C: Vollzug / 72 Strafvollzug, Jugendliche, Jugendarrest [Rdn 823]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil I: Opferentschädigung,... / 30 StrEG-Entschädigung, Strafverfolgungsmaßnahmen, andere [Rdn 627]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil B: Vollstreckung von S... / 71 Maßregeln, Erwachsene, Bewährung [Rdn 1014]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil J: Vergütung und Kosten / 19 Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 283]

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Teil C: Vollzug / 71 Strafvollzug, Jugendliche, Allgemeines [Rdn 760]

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.6.2 Todesfall in der Bedarfsgemeinschaft

Rz. 288b Verstirbt ein Mitglied der Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung davor angemessen, bestimmt Abs. 1 Satz 9 seit seiner Einfügung mit Wirkung zum 1.1.2023 durch das 12. SGB II-ÄndG, seit dem 1.7.2026 Abs. 1 Satz 11, dass die Senkung der Aufwendungen für die weiterhin bewohnte Unterkunft für die Dauer von mindeste...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.5 Tod des Hilfebedürftigen (Abs. 5)

Rz. 39 Abs. 5 regelt das Verfahren für den Monat, in dem der Leistungsberechtigte verstirbt. Da die Leistungen nach dem SGB II im Voraus erbracht werden, erfolgt im Sterbemonat regelmäßig eine Überzahlung für die Tage nach dem Tod, die der Erbe entsprechend § 50 Abs. 2 SGB X eigentlich zu erstatten hätte. Hiervon macht Abs. 5 Satz 1 eine Ausnahme. Verstirbt eine leistungsber...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes

1 Allgemeines Rz. 1 § 97 i. d. F. des Art. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden § 1281 RVO, § 58 AVG und § 78 RKG ersetzt. Mit diesen Bestimmungen i. d. F. des Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kinderer...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sommer, SGB XI § 37 Pflegeg... / 2.2.2 Tod des Pflegebedürftigen, Rückforderung und Aufrechnung

Rz. 20 Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats geleistet, in dem der Pflegebedürftige gestorben ist (Abs. 2 Satz 3). Den Verbleib des im Sterbemonat des Pflegebedürftigen gezahlten Pflegegeldes (§ 37 Abs. 2 Satz 3) rechtfertigte der Gesetzgeber mit den hohen emotionalen Belastungen der betroffenen Familien sowie dem Verwaltungsaufwand aufseiten der Pflegekassen b...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 in Kraft getreten. Danach wurde sie mehrfach geändert und durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) mit Wirkung zum 1.1.2011 neu gefas...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.6 Anrechnung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 17 Das den Freibetrag übersteigende Einkommen (das anrechenbare Einkommen) wird gemäß Abs. 2 Satz 3 i. H. v. 40 % auf die Rente angerechnet. Eine Rente wird somit nur in dem Umfang gezahlt, als diese 40 % des anrechenbaren Einkommens übersteigt. Die nur teilweise Anrechnung des Einkommens soll dem Berechtigten Anreiz zur weiteren Ausübung einer Erwerbstätigkeit bieten. B...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.4 Wichtiger Grund für fehlende Erreichbarkeit

Rz. 36 Abs. 2 gesteht Leistungen bei Aufenthalt außerhalb des näheren Bereichs aus wichtigem Grund zu, wenn das Jobcenter zugestimmt hat. Dies geschieht durch die Integrationsfachkraft, den persönlichen Ansprechpartner oder den Fallmanager. § 4 Abs. 3 ErrV stellt klar, dass die Zustimmung zu erteilen ist, wenn der jeweils geltend gemachte wichtige Grund vorliegt. Hinzukommen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 97 i. d. F. des Art. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) ist zum 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992) und hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden § 1281 RVO, § 58 AVG und § 78 RKG ersetzt. Mit diesen Bestimmungen i. d. F. des Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeite...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 97 Einkomm... / 2.3 Zusammentreffen

Rz. 9 Voraussetzung für die Anrechnung ist das auf den Monat bezogene Zusammentreffen von (anrechenbarem) Einkommen mit monatlichen Zahlungsansprüchen auf eine durch Verwaltungsakt festgesetzte Rente wegen Todes (vgl. BSG, Urteil v. 25.1.2001, B 4 RA 110/00 R ). Ein Zusammentreffen von Einkommen und einer Rente wegen Todes liegt also vor, wenn der Rentenberechtigte für densel...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Unverhältnismäßige und als unangemessen geltende tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft (Abs. 1 Satz 6 bis 8)

Rz. 256a Abs. 1 Satz 6 bis 8 stehen für den Willen der Bundesregierung, im Zuge der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab 1.7.2026 unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für die Unterkunft insbesondere durch Ausnutzung bestehender Regelungen zu begegnen. In allen Fällen des Satzes 8 gilt keine Karenzzeit. Damit können die Maßnahmen zur Gegensteuerung ab dem Beg...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.3 Verwertbarkeit von Vermögensgegenständen

Rz. 15 Verwertbarkeit von Vermögen bedeutet, es schlechthin für den Lebensunterhalt nutzbar machen zu können. Das muss nicht unbedingt zum Zeitpunkt der Antragstellung auf oder Bewilligung von Leistungen der Fall sein, z. B. bei späterer Fälligkeit einer Forderung, solange eine Verwertung überhaupt in absehbarer Zeit möglich erscheint. Ein Verwertungshindernis ist für jeweil...mehr