Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 4. Der verwaiste Hof

Rz. 11 Ausnahmsweise vererbt sich eine land- oder forstwirtschaftliche Besitzung, die im Zeitpunkt des Todes des Erblassers Hof im Sinne der HöfeO war, nach dem allgemeinen Erbrecht des BGB – und nicht nach der HöfeO – wenn nach den Vorschriften der HöfeO kein Hoferbe vorhanden oder wirksam bestimmt ist (§ 10 HöfeO). Ein derartiger sogenannter verwaister Hof liegt vor, wenn ... mehr

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§ 1 Einführung / C. Die Zersplitterung des Landwirtschaftserbrechts

Rz. 6 Der BGB-Gesetzgeber konnte sich nicht zu einer umfassenden und einheitlichen Sonderregelung für die Vererbung und Übergabe landwirtschaftlicher Betriebe entscheiden. Er beließ es vielmehr bei der Aufnahme weniger Einzelbestimmungen in das BGB (§§ 2049, 2312, 1515 Abs. 2 BGB). Gleichzeitig ließ er in Art. 64 EGBGB das Fortbestehen der bei Inkrafttreten des BGB geltenden... mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / V. Mehrheit von Rückforderungsberechtigten

Rz. 52 Bei der Übergabe eines landwirtschaftlichen Betriebes kommt es häufig vor, dass auf der Veräußererseite mehrere Personen, insbesondere Ehegatten, als Eigentümer beteiligt sind. Nicht selten bestehen in diesen Fällen zudem unterschiedliche Eigentumsverhältnisse: ein Teil der Grundstücke befindet sich im Miteigentum beider Ehegatten, bei anderen ist die Ehefrau als Alle... mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / V. Gegenstand des Hofes im Sinne der HöfeO

Rz. 20 Die HöfeO bestimmt in § 2 und § 3 die Gegenstände, die zu einem Hof im Sinne der HöfeO gehören. Diese Vorschriften legen damit die sachliche Reichweite der höferechtlichen Sondernachfolge fest,[39] und zwar nicht nur für die Hofnachfolge von Todes wegen, sondern auch für lebzeitige Hofübergabe. Die in §§ 2 und 3 HöfeO genannten Gegenstände sind daher, sofern im Hofübe... mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / B. Gesamtmuster Wohnungsrecht, mehrere Veräußerer

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.5: Wohnungsrecht, mehrere Veräußerer mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / X. Löschung der Auflassungsvormerkung, Löschungserleichterungen

Rz. 75 Rückforderungsrechte im Rahmen von Übertragungsverträgen werden vorsorglich vereinbart. In den wenigsten Fällen kommt es jedoch tatsächlich zu einer Rückübertragung, weil nur selten ein Rückübertragungsgrund eintritt. Die Vormerkung ist daher nach dem Tode des Veräußerers löschungsreif und sollte auch gelöscht werden, um den Rechtsverkehr nicht unnötig zu blockieren.[... mehr

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Jansen, SGB X § 103 Anspruc... / 2.2 Sozialleistungen

Rz. 5 Zu den erstattungsfähigen Sozialleistungen i. S. v. § 103 Abs. 1 zählen gemäß § 11 Satz 1 SGB I Dienstleistungen, Sachleistungen und Geldleistungen, auf die nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs oder den in § 68 SGB I genannten Gesetzen ein Anspruch besteht. Konkret ergeben sich die Arten der erstattungsfähigen Sozialleistungen aus §§ 18 bis 29 SGB I, denen lediglich ... mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / D. Ausgleichung unter den Abkömmlingen (§§ 2050 ff. BGB)

Rz. 34 In dem Übergabevertrag sollte auch klargestellt werden, ob der Übernehmer den Wert des zugewendeten Vermögens gegenüber seinen Geschwistern bei der späteren Erbauseinandersetzung nach dem Tod des Übergebers nach den §§ 2050 ff. BGB zur Ausgleichung zu bringen hat oder nicht. Denn wenn es sich bei dem übertragenen landwirtschaftlichen Betrieb um eine Ausstattung i.S.d.... mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / F. Die vorsorgliche Hofaufhebungserklärung

Rz. 44 1. In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass bei landwirtschaftlichen Besitzungen, die Hof sein könnten, weder ein positiver noch ein negativer Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, also weder eingetragen ist, dass es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt, noch vermerkt ist, dass eine vormals vorhanden gewesene Hofeigenschaft aufgehoben und damit ... mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / I. Vereinbarungen zur Abfindung unter Beteiligung der weichenden Erben

Rz. 43 Die Höhe der Abfindung kann, auch im Anwendungsbereich der Höfeordnung, zwischen den Beteiligten grundsätzlich frei vereinbart werden.[60] Eine Bindung an die Höhe der gesetzlichen Abfindungen besteht nicht. Die Beteiligten können von den gesetzlichen Vorgaben beliebig abweichen, und zwar sowohl nach oben wie nach unten. Rz. 44 Daher kann die Abfindung grundsätzlich au... mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / b) Nettonießbrauch

Rz. 17 Die Möglichkeit, in erheblichem Umfang Lasten, die nach der gesetzlichen Regelung der Eigentümer zu tragen hätte, durch Vereinbarung dem Nießbraucher aufzuerlegen, wird insbesondere beim Nettonießbrauch genutzt. Bei diesem sollen möglichst alle Kosten und Lasten nicht dem Eigentümer, sondern dem Nießbraucher obliegen, der somit in den Genuss der Nutzungen nur nach Abz... mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / 3. Erlöschen des Wohnungsrechts

Rz. 7 Das Wohnungsrecht erlischt mit dem Tod des Berechtigten (§ 1061 S. 1 i.V.m. § 1090 Abs. 2 BGB). Zwar wird es zumeist auf die Lebenszeit des Berechtigten eingeräumt. Eine Befristung auf einen früheren Zeitpunkt, z.B. das Erreichen eines bestimmten Alters des Wohnungsberechtigten, ist jedoch zulässig; es erlischt dann mit Ablauf der Zeit, für die es bestellt worden ist. ... mehr

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§ 1 Einführung / B. Gründe für eine vorweggenommene Hoferbfolge

Rz. 2 Die lebzeitige Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes durch Übergabevertrag ist der Nachfolge durch (Hof-) Erbfall vorzuziehen. Eine Hofnachfolge, die erst mit dem Tode des Eigentümers stattfindet und dazu führt, dass der Hoferbe den landwirtschaftlichen Betrieb erst in weit fortgeschrittenem Alter übernimmt, ist diesem zumeist nicht zuzumuten.[4] Dies gilt ins... mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / IV. Vererblichkeit, Übertragbarkeit und Höchstpersönlichkeit

Rz. 46 Das Rückforderungsrecht ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist oder sich im Wege der Auslegung erschließen lässt, sowohl vererblich als auch übertragbar.[109] Dies wird vielfach als zu weitgehend empfunden und daher nicht gewünscht.[110] Rz. 47 Das Rückforderungsrecht soll den Veräußerer zu seinen Lebzeiten schützen, insbesondere davor, dass der Grundbesitz geg... mehr

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§ 1 Einführung / I. Die HöfeO

Rz. 7 Die HöfeO ist ein Bundesgesetz, das jedoch als partiell geltendes Bundesrecht (Art. 124 GG) nur in den Bundesländern der ehemaligen britischen Zone, also in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt. Sie wird auch als nordwestdeutsche Höfeordnung bezeichnet. Hof i.S.d. HöfeO ist nach § 1 Abs. 1 S. 1 HöfeO eine land- oder forstwirtschaftlich... mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / V. Die Hofaufhebungserklärung bei erbrechtlicher oder höferechtlicher Bindung

Rz. 33 Die Befugnis des Eigentümers, die Hofeigenschaft durch negative Hoferklärung aufzuheben, kann kollidieren mit dem Interesse des Hofanwärters am Erhalt der Hofeigenschaft. Dies insbesondere dann, wenn der Hofanwärter bereits bindend zum Hoferben eingesetzt ist, sei es durch Verfügung von Todes wegen in einem Erbvertrag oder gemeinschaftlichen Testament, sei es über § 7... mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / II. Zubehör

Rz. 41 Bei Höfen i.S.d. HöfeO gehört das Hofeszubehör nach § 3 HöfeO zum Hof. Auch die in § 2 Buchst. b) HöfeO genannten Rechte sind bei ihnen hofzugehörig. Auf landwirtschaftliche Betriebe, die nicht Hof i.S.d. HöfeO sind, finden § 2 und § 3 HöfeO keine Anwendung. Anders als § 2 HöfeO und anders als entsprechende Vorschriften in mehreren Landesanerbengesetzen[97] regelt das ... mehr

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§ 13 Regelung des Verhältni... / 1. Nachabfindung gemäß § 13 HöfeO

Rz. 13 Die HöfeO soll sicherstellen, dass der Hof im Erbfall ungeteilt erhalten bleibt.[22] Dieses Anliegen soll durch zwei gesetzliche Vorgaben erreicht werden. Zum einen durch die in § 4 HöfeO angeordnete höferechtliche Sondernachfolge, nach der Hoferbe immer nur eine Person werden kann. Zum anderen durch die in § 12 HöfeO vorgesehene Begrenzung der Abfindung der weichende... mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / B. Zulässigkeit nach Höferecht

Rz. 5 Ob die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO unter Vorbehalt des Nießbrauchs höferechtlich zulässig ist, war lange Zeit umstritten.[3] Heute besteht Einigkeit darüber, dass jedenfalls der in der Praxis bedeutsamste und häufigste Fall der Hofübergabe unter Nießbrauchsvorbehalt, nämlich die sog. Rheinische Hofübergabe, bei der der Übergeber den Hof in Ausübung des vorbehalte... mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 12 Nach dem BGB hat der Nießbrauchberechtigte die Sache in ihrem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten (§ 1041 S. 1 BGB), er muss aber nicht ihren Kapitalwert konservieren.[18] Ausbesserungen und Erneuerungen obliegen ihm daher nur insoweit, als sie zur gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören (§ 1041 S. 2 BGB). Hierzu zählen Erhaltungsmaßnahmen, die bei ordnungsgemäße... mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / III. Abmilderung von Rückforderungsrechten

Rz. 9 Werden vormerkungsgesicherte Rückforderungsrechte in Hofübergabeverträge vereinbart, sollte überlegt werden, die damit für den Übernehmer verbundenen Einschränkungen durch entsprechende Gestaltung abzumildern. Das gilt sowohl in materiell-rechtlicher als auch in formell-rechtlicher (grundbuchlicher) Hinsicht. In materiell-rechtlicher Hinsicht kann etwa beim Rückübertra... mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / c) Bruttonießbrauch

Rz. 19 Beim Bruttonießbrauch wird abweichend von der gesetzlichen Lastenverteilung vereinbart, dass der Eigentümer sämtliche auf der Sache ruhenden öffentlichen und privaten Lasten trägt, so dass dem Nießbraucher die Bruttoeinnahmen ohne Abzug verbleiben.[45] Zu beachten ist, dass der Nießbraucher zwar mit dinglicher Wirkung von der Tragung dieser Lasten befreit werden kann.... mehr

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§ 7 Pflegeverpflichtung / C. Erbrechtliche und sozialrechtliche Auswirkungen der Pflegeverpflichtung

Rz. 20 Da es sich bei der Übernahme von Pflegeverpflichtungen im Rahmen eines Hofübergabevertrages um eine bereicherungsmindernde Gegenleistung des Übernehmers handelt,[29] führt die Vereinbarung von Pflegeverpflichtungen (ebenso wie die Vereinbarung von abgeschwächten Hilfeleistungsverpflichtungen) zu dem Nebeneffekt, dass auch etwaige Pflichtteilsergänzungsansprüche der we... mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / II. Hoferklärung zur Begründung eines Ehegattenhofes

Rz. 23 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.2: Hoferklärung zur Begründung eines Ehegattenhofes An das Amtsgericht – Landwirtschaftsgericht – in _________________________ Wir sind Ehegatten. Ich, der Ehemann _________________________, bin Alleineigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die in folgenden Grundbüchern des Amtsgerichts B. _____... mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / IV. Kosten, Lasten, Unterhaltung

Rz. 16 Die öffentlichen und privaten Lasten, die auf dem Grundbesitz ruhen, hat abweichend von der für das Nießbrauchrecht geltenden Bestimmung des § 1047 BGB, die gemäß § 1093 Abs. BGB auf das Wohnungsrecht keine Anwendung findet, der Eigentümer zu tragen, und zwar allein und insgesamt und damit auch insoweit, als sie auf die das Wohnungsrecht unterliegenden Räume entfallen... mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / VI. Gegenstand der Übertragung

Rz. 34 Auch wenn die HöfeO in §§ 2 und 3 recht detailliert regelt, welche Gegenstände zu einem Hof im i.S.d. HöfeO gehören und damit im Zweifel als mitübertragen zu gelten haben, sollte der Gegenstand der Übertragung im Hofübergabevertrag möglichst genau festgelegt werden. Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne zum übertragenen Hof gehörende Gegenstand, also etwa jede landw... mehr

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§ 1 Einführung / 1. Bewertungsprivileg

Rz. 13 Das Landgutrecht des BGB begünstigt den Übernehmer eines Landguts, indem es für die Bewertung des Landguts nicht den Verkehrswert, sondern den in der Regel deutlich niedrigeren Ertragswert ansetzt (§§ 2049, 2312 BGB). Die Begünstigung wird mit dem agrarpolitischen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe in einer Hand begründet.[17] Nac... mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / I. Grundstücke

Rz. 38 Zwar fehlt im allgemeinen Zivilrecht eine dem § 2 HöfeO vergleichbare Bestimmung, welche die Grundstücke, die von der Hofstelle aus bewirtschaftet werden, zum Bestandteil des landwirtschaftlichen Betriebes erklärt. Trotzdem ist nicht zweifelhaft, dass sie es sind. Dies folgt zum einem aus dem allgemeinen Begriff des Unternehmens, unter dem alle Vermögensrechte zusamme... mehr

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Langzeitkonten / 5.8 Störfall/vorzeitiges Ende des Sabbaticals

Ein Störfall liegt vor, soweit das Wertguthaben nicht gem. der Wertguthabenvereinbarung nach § 7b bzw. § 7c SGB IV verwendet wird, insbesondere nicht laufend für eine Zeit der Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen wird oder nicht mehr für solche Zeiten gezahlt werden kann, da das Beschäftigungsverhältnis vorzeitig beendet wurde (§ 23b Abs. 2 Satz 1 SGB IV... mehr

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Langzeitkonten / 2 Vertragliche Regelung von Langzeitkonten

Die konkrete Ausgestaltung des Langzeitkontos – bis auf die Rahmenregelungen in § 10 Abs. 7 TVöD – ist tariflich nicht geregelt, so dass alleine die vertragliche Vereinbarung zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber maßgeblich ist. Hierbei ist u. a. auch die konkrete Zielsetzung des Kontos (Nutzung des Kontos vorrangig für ein "Sabbatical", vorgezogenen Ruhestand ... mehr

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Langzeitkonten / 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen für Langzeitkonten

Sozialrechtlich besteht ein rechtlicher Rahmen für Lebensarbeitszeit- und Langzeitkonten seit 1998 durch das "Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen", kurz: Flexi-Gesetz.[1] Diese Rechtsgrundlage wurde zum 1.1.2009 durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen der sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (Flexi ... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3 Krankheitskosten/Vorsorgeaufwendungen/behinderungsbedingte Aufwendungen in der Familie

Krankheitskosten Krankheitsbedingte Aufwendungen, die nicht von der Krankenversicherung übernommen werden, können außergewöhnliche Belastungen sein, die aber nur beschränkt abzugsfähig sind.[1] Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen.[2] Der Steuerpflichtige muss den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendung... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Arbeitszeit / 2.6 Langzeitkonto

Der TVöD ermöglicht neben dem in den Absätzen 1 bis 5 des § 10 TVöD geregelten Arbeitszeitkonto die Einrichtung eines Langzeitkontos. Die Regelung hierzu in § 10 Abs. 6 TVöD lautet: "Der Arbeitgeber kann mit dem Arbeitnehmer die Einrichtung eines Langzeitkontos vereinbaren. In diesem Fall ist der Betriebs-/Personalrat zu beteiligen und – bei Insolvenzfähigkeit des Arbeitgeber... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Pflegegeld (Pflegeversicher... / 2.3 Sterbemonat

Das Pflegegeld wird bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der Pflegebedürftige verstorben ist. Das Pflegegeld ist für diesen (Teil-)Monat nicht zurückzufordern. Wurde das Pflegegeld für den Sterbemonat noch nicht ausgezahlt, erhalten es die Sonderrechtsnachfolger bzw. Erben. Voraussetzung ist jedoch, dass im Sterbemonat mindestens für einen Tag ein Anspruch auf Zah... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Wiedereinsetzung in den vor... / Hintergrund

Eine Erbengemeinschaft nach dem Tod der Mutter bestand aus der Klägerin und ihrem Bruder. Beide regelten die Auseinandersetzung des Nachlasses durch einen notariell beurkundeten Teilerbauseinandersetzungsvertrag. Dadurch erwarb die Klägerin einen zusätzlichen 50%-Anteil an einer grundbesitzenden GmbH, an der sie bereits zuvor zu 50 % beteiligt war. Sie hielt damit nach dem V... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.3 Zeit der Entstehung der Steuer

Rz. 74 § 2 Abs. 1 S. 1 AStG muss ausweislich des Gesetzeswortlauts in § 4 Abs. 1 AStG "zur Zeit der Entstehung der Steuer" anzuwenden gewesen sein. Die in § 4 Abs. 1 AStG angesprochene Erbschaft- oder Schenkungsteuer entsteht gem. § 9 ErbStG grundsätzlich mit dem Tode des Erblassers oder mit der Ausführung der Schenkung. § 2 Abs. 1 S. 1 AStG wirkt dagegen grundsätzlich für e... mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.2.2 Entrichtung einer der deutschen Erbschaftsteuer entsprechenden Steuer im Ausland auf das erweiterte Inlandsvermögen

Rz. 129 Ausgangspunkt der Vergleichsrechnung i. S. d. Abs. 2 ist eine Steuer, die für Teile des Erwerbs i. S. v. § 4 AStG, also für das nach § 4 AStG steuerpflichtige erweiterte Inlandsvermögen, im Ausland zu entrichten ist. Es sind nur solche Steuern zu berücksichtigen, die der deutschen Erbschaftsteuer entsprechen. Die in § 21 ErbStG geltenden Grundsätze sind entsprechend ... mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.2 Fehlen der Unterschrift, Tod des Kammervorsitzenden

Rz. 4 Fehlt die Unterschrift, so ist zunächst zu unterscheiden: Ist das Urteil nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen, kann es nur durch Zustellung wirksam werden (vgl. Rz. 2 und § 133, § 124 Abs. 2). Weil die Zustellung nur wirksam ist, wenn das Urteil vom Vorsitzenden unterschrieben ist und die Ausfertigung die Wiedergabe der Unterschrift enthält (wegen der Anforder... mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem SGB VIII am 1.1.1991 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 1 Nr. 20 des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021. Die Regelung verfolgt das Ziel, Kindern bei Ausfall eines oder sogar beider Elternte... mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF), Rechtsgutachten v. 10.10.2024 – SN 20241318 Bm, JAmt 2024, 593; DIJuF-Rechtsgutachten v. 7.12.2023 – SN 2023 1298 BM – Zulassung unmittelbarer Inanspruchnahme der Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen nach § 20 SGB VIII durch Abschluss von Leistungsvereinbarungen, JAmt 2024, 220; DIJuF-R... mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.4 Beweislast

Rz. 8 Im sozialgerichtlichen Verfahren muss das Gericht gemäß § 103 den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Beteiligten tragen deshalb keine subjektive Beweislast. Es gilt aber der Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast). Nach dem Grundsatz der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast ist zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebl... mehr

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Jung, SGB VIII § 20 Betreuu... / 2.1.3 Ausfall des bisher überwiegend betreuenden Elternteils (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 6 Abs. 1 Nr. 1 knüpft an den Ausfall eines für die Betreuung des Kindes überwiegend verantwortlichen Elternteils an (BT-Drs. 19/28870 S. 103). Abzustellen ist dabei auf die tatsächliche Betreuungssituation (Telscher, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., § 20 Rz. 36; Kunkel/Kepert, in: Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, § 20 Rz. 3). Rz. 7 Die Abgrenzung ist schwi... mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.5 Beweisnot/Beweislastumkehr

Rz. 10 Nach der Rechtsprechung des BSG können Eigentümlichkeiten eines Sachverhalts in besonders gelagerten Einzelfällen Anlass sein, an den Beweis verminderte Anforderungen zu stellen (vgl. BSGE 19, 52, 56; BSGE 24, 25, 28; BSGE 41, 297). Ein solcher Ausnahmefall ist z. B. beim Tod eines Seemannes auf See aus unklarer Ursache ohne Obduktionsmöglichkeit (BSGE 19, 52, 56) ode... mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist, die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger (vgl. BSG, Beschluss v. 24.1.2024, B 12 BA 16/23 B, Rz. 10). Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01)... mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 3.1.3 Rechtsvorgang

In besonders gelagerten Fällen kann für eine steuerlich relevante Entnahme auch ein Rechtsvorgang genügen, der das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausscheiden lässt. Das ist z. B. der Fall, wenn ein bislang zum Betriebsvermögen gehörendes Wirtschaftsgut durch einen Todes-/Erbfall notwendiges Privatvermögen wird.[1] Bei dem die Handlung ersetzenden Rechtsvorgang handel... mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / 8. Abtretungsverpflichtung als Alternative

Zur Erleichterung des Gesellschafterausschlusses wird empfohlen – flankierend zur Einziehungsklausel – eine Abtretungsverpflichtung in die Satzung aufzunehmen, nach der der Gesellschafter verpflichtet ist, bei Vorliegen eines Einziehungsgrundes seinen Anteil der GmbH, einem Mitgesellschafter oder einem Dritten zu übertragen (hierzu OLG München v. 16.1.2025 – 23 U 5949/22, Gm... mehr

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Der Beschluss über die Zwan... / b) Zwangseinziehung

Die Einziehung wird gegen den Willen des betroffenen Gesellschafters beschlossen (s. hierzu den ausführlichen Beitrag von Wagner, RNotZ 2022, 181). Die Zwangseinziehung erfordert stets eine Satzungsgrundlage (§ 34 Abs. 2 GmbHG, Formulierungsbeispiele: Breyer in Beck’sches Formularbuch GmbH-Recht, 2. Aufl. 2024, B I 2 unter § 9, Haimes in Herler, Gesellschaftsrecht in der Not... mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.1 Alleinerziehende

Rz. 10 Der Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge steht Müttern und Vätern zu, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Hat für das Kind oder den Jugendlichen ein Vormund oder Pfleger zu sorgen, kann er zwar nicht nach § 18, aber nach § 53 Abs. 2 Beratung und Unterstützung für sich in Anspruc... mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.2.2 Nicht sorgeberechtigte Väter

Rz. 46 Vätern, die nicht sorgeberechtigt sind, kommt rechtlich in erster Linie eine Auffangfunktion zu. Kann die Mutter die elterliche Sorge nicht länger ausüben, hat das Familiengericht die elterliche Sorge auf den Vater zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Das gilt insbesondere für den Fall des Todes der Mutter (§ 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB), des Ruhens der Sorg... mehr