Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Eigentümerversammlung (FAQs) /   Tod eines Wohnungseigentümers

Wie sieht es aus mit der Vertretung in der Versammlung, wenn der Wohnungseigentümer kurz zuvor verstorben ist? Wie weist der Erbe seine Stellung nach, wenn es noch keinen Erbschein gibt? Im Fall des Erbfalls sind sämtliche Erben dazu berufen, an der Versammlung teilzunehmen. Sie sind jetzt "der Wohnungseigentümer", sie vertreten diesen nicht. Daher sind sämtliche Erben zu l... mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Doppelte steuerliche Erfassung einer an die nichteheliche Lebensgefährtin des Erblassers ausgezahlten Hinterbliebenenleistung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer selbst bei einer Steuerbelastung von 60 % nicht verfassungswidrig

Die doppelte steuerliche Erfassung einer an die nichteheliche Lebensgefährtin des Erblassers ausgezahlten Hinterbliebenenleistung mit Erbschaftsteuer und Einkommensteuer ist selbst bei einer Gesamtsteuerbelastungsquote von 60 % mit Art. 14 GG vereinbar, weil sie zu keiner verfassungswidrigen, übermäßigen, d. h. konfiskatorischen Besteuerung führt. Die Klägerin war die... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirkung

Rz. 14 Das Vorkaufsrecht entsteht als persönliches, schuldrechtliches Vorkaufsrecht für denjenigen Mieter, während dessen Mietzeit (Wirth, NZM 1998, 390 [391]) die Voraussetzungen dafür eintreten. Zwar wird dieses Vorkaufsrecht bereits mit der Umwandlung der vermieteten Räume in Wohnungseigentum latent angelegt. Da aber weitere Voraussetzung für die Entstehung des Vorkaufsre... mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 577 entspricht im Wesentlichen dem bis zum 1.9.2011 geltenden § 570b, der das Vorkaufsrecht des Mieters regelte. In § 577 Abs. 1 Satz 2 ist entsprechend der geänderten einheitlichen Terminologie "eine zu seinem Hausstand gehörende Person" durch "Angehörige seines Haushalts" ersetzt worden. Der Personenkreis bleibt jedoch identisch. § 577 Abs. 1 Satz 3 stellt klar, dass... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 15 Sanktionen bei Verletzung der Offenlegungs- und Hinterlegungspflichten

Rz. 81 Werden die publizitätspflichtigen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig offengelegt bzw. nach § 326 Abs. 2 HGB hinterlegt, ist dies weder ein Grund zur Anfechtung des Jahresabschlusses noch ein Nichtigkeitsgrund z. B. nach § 256 AktG.[1] Bei Verletzung der Offenlegungspflicht sieht das Gesetz aber Sanktionen gegen die vertretungsberechtigten Organe der Gesellschaft... mehr

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Bauliche Veränderung und Er... /   Fenster

Ich habe 2 Fragen zu der erforderlichen Beschlussmehrheit beim Austausch von 40 Jahre alte Fenstern, die nicht alle defekt sind: Was gilt bei einem Austausch ohne gestalterische Veränderung, also wieder Holzfenster? Was gilt bei einem Einbau von Kunststofffenstern anstelle der Holzfenster? Für die zu erreichende Beschlussmehrheit "Holzfenster-Holzfenster" ist unerheblich, ob ... mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.1 Vorzeitige Kündigung beim Tod des Mieters

Beim Tod des Mieters ist zu unterscheiden, ob der Mietvertrag nur mit dem Verstorbenen oder mit mehreren Personen abgeschlossen war. War ein Wohnungsmietvertrag mit mehreren Personen abgeschlossen (z. B. wenn der Mietvertrag vom Ehegatten oder Lebensgefährten mitunterzeichnet war), wird das Mietverhältnis mit dem Überlebenden fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Ein außerordentlic... mehr

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Erbauseinandersetzung / 3 Erbschaftsteuer

Die Erbengemeinschaft ist kein Erwerber i. S. d. Erbschaftsteuergesetzes. Erwerber sind die einzelnen Erben nach ihren Erbquoten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist erbschaftsteuerlich unbeachtlich, unabhängig davon, ob sie auf einer Teilungsanordnung beruht oder freiwillig erfolgt. Die Erbschaftsteuer ist eine Erbanfallsteuer. Sie orientiert sich an den Erbquoten, d... mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.3 Verschulden des Mieters

Das für den Eintritt des Verzugs notwendige Verschulden wird vermutet (§ 286 Abs. 4 BGB). Die Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trifft damit den Mieter. Ein Verschulden liegt z. B. nicht vor, wenn der Mieter plötzlich so schwer erkrankt ist, dass er keinen Dritten mit der Zahlung beauftragen konnte.[1] Ferner wird dem Mieter das Verschulden des Sozialamts, das die Zahlun... mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 4 Schenkung-/Erbschaftsteuer

Das Erbbaurecht kann jederzeit wie jedes Grundstück durch notariell beurkundeten Vertrag verschenkt werden. Der Grundstückseigentümer erteilt seine Zustimmung, wenn der beschenkte Erwerber in sämtliche Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsvertrags eintritt. Das Erbbaurecht erlischt auch nicht mit dem Tod des Erbbaurechtsnehmers, sondern geht – wie ein Grundstück – auf dessen... mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.1 Erbengemeinschaft bis zur Erbauseinandersetzung­

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erbengemeinschaft über. Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen z... mehr

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Jung, SGB VIII § 16 Allgeme... / 2.2.3 Familienfreizeit und Familienerholung (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 16 Die Förderung der Erziehung in der Familie soll ferner durch Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung erfolgen. Urlaub und Ferienveranstaltungen können so eine Erholungsphase bilden, in der belastende Alltagsprobleme für die Familie weniger gegenwärtig sind und durch gemeinsame Erlebnisse, ein engeres Miteinander und neue Eindrücke ein stärkerer Zusammen... mehr

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Erbauseinandersetzung / 4 Umsatzsteuer

Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Unternehmereigenschaft nicht auf die Erben über, wenn diese das Unternehmen des Erblassers nicht weiterführen. Der Erbe kann nur durch eigene Tätigkeit selbst Unternehmer werden. Davon zu unterscheiden ist, ob und welche umsatzsteuerrechtlichen Rechtspositionen aus der unternehmerischen Tätigkeit des Erblassers, insbesondere auch dessen... mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3 Außerordentliche befristete Kündigung durch den Vermieter

In den nachfolgend angeführten Fällen kann der Vermieter auch ein Mietverhältnis von bestimmter Dauer unter Einhaltung der sog. gesetzlichen Frist vorzeitig kündigen. Diese beträgt bei Wohnraum 3 Monate (§§ 573d Abs. 2, 575a Abs. 3 BGB); bei Geschäftsräumen 6 Monate zum Quartalsende (§ 580a Abs. 2, 4 BGB). Die Kündigung von Wohnraum setzt jedoch auch in diesen Fällen (mit Aus... mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.1.2.1 Verzug

Der Vermieter kann das Mietverhältnis außerordentlich, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Mieter für 2 aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils in Verzug ist (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3a BGB) oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines ... mehr

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Kündigung durch den Vermieter / 2.3.5 Vorzeitige Kündigung des Eigentümers bei Erlöschen des Nießbrauchs

Nach dem Grundsatz, dass schuldrechtliche Verpflichtungen nur zwischen den Vertragsparteien wirken, würde der vom Nießbraucher mit dem Mieter geschlossene Mietvertrag nach Beendigung des Nießbrauchs nicht gegenüber dem Eigentümer wirken und den Mieter nicht mehr zum Besitz berechtigen. § 1056 Abs. 1 BGB bestimmt daher, dass das Mietverhältnis nach Beendigung des Nießbrauchs n... mehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 enthalten eine sehr umständliche und wenig verständliche Begriffsdefinition für selbstorganisierte Zusammenschlüsse i. S. d. SGB VIII. Gemeint sind selbstorganisierte (nicht-staatliche) Zusammenschlüsse Betroffener. Es soll sich um nicht in berufsständischen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe eingebundene Personen handeln. Es soll sich insbe... mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 2.1.2 Gewichtige Anhaltspunkte

Rz. 6 Das Jugendamt hat grundsätzlich in eigener Verantwortung die Eignung öffentlicher Hilfen zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung zu beurteilen und sie anzubieten. Andererseits ist dem Familiengericht das staatliche Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG in eigener Verantwortung auferlegt. Es besteht eine Verantwortungsgemeinschaft von Familiengericht und Jugendamt sowie ... mehr

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Eigenbedarfskündigung / 16 Kündigungssperrfristen

Die ordentliche Kündigungsfrist ist abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses (§ 573c Abs. 1 BGB) und beträgt maximal 9 Monate. Wurde jedoch an den vermieteten Wohnräumen nach Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet ("Umwandlung") und das Wohnungseigentum veräußert, kann sich der Erwerber auf Eigenbedarf erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung beru... mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.3 Änderung, Beendigung, Erneuerung, Heimfall

Wird ein eingetragenes, noch nicht erloschenes Erbbaurecht auch in seinem gesetzlichen Inhalt (z. B. Erbbauzeit) abgeändert, bedarf es zur Grundbucheintragung nicht erst der Aufhebung des bestehenden Erbbaurechts mit anschließender Neubestellung.[1] Das Erbbaurecht endet durch Aufhebung des Vertrags mit Zustimmung des Grundstückseigentümers[2], durch Zeitablauf[3], durch Verjäh... mehr

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Kündigungsgrund – Vertragsv... / 2.1 Schuldhafte Vertragsverletzungen durch den Mieter (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat. Hinweis Geringe Vertragsverletzung Diese Kündigung ist daher auch bei einer schuldhaften Vertragsverletzung geringeren Gewichts möglich, die für sich genommen noch nicht zur fristlosen Kündig... mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 2.2.2 Ermittlung des Totalgewinns

Für die Ermittlung des Totalgewinns ist die Dauer des Engagements des Steuerpflichtigen maßgebend, ggf. fortgesetzt durch den oder die Rechtsnachfolger bei Tod oder Schenkung. Wenn keine subjektbezogene zeitliche Beschränkung eingreift, bleibt der objektbezogene Beurteilungszeitraum, d. h. die Lebensdauer des Betriebs oder der Investition, maßgebend. Eine zeitliche Begrenzun... mehr

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Liebhaberei: Besonderheiten... / 7 Sonstige Einkünfte und Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Die Grundsätze zur Liebhaberei sind auch auf sonstige Einkünfte und Spekulationsgewinne anzuwenden.[1] Rentenzahlungen: Bei der Beurteilung der Frage, ob der Steuerpflichtige beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung mit Einkunftserzielungsabsicht gehandelt hat, sind in die gebotene Prognose der insgesamt anfallenden steuerpflichtigen Einnahmen auch solche künftigen Re... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.3 Urlaubsabgeltung, Verfall, Entschädigung, Tod des Arbeitnehmers

Rz. 75 Die Tarifvertragsparteien haben in § 8 Nr. 6.1 BRTV Bau eine Regelung hinsichtlich der Urlaubsabgeltung getroffen, durch die § 7 Abs. 4 BUrlG abbedungen ist. Die Aufzählung der Fälle, in denen ein Urlaubsabgeltungsanspruch entsteht, ist abschließend. Die Tarifvertragsparteien werden zu überdenken haben, ob diese Regelung, jedenfalls in § 8 Nr. 6.1 Buchstabe f mit Art.... mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 2.2 Sonstige Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 18 Das Recht auf Pflegezeit hat der Beschäftigte, der einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt, oder einem nahen Angehörigen vor dem Tod Beistand leistet. 2.2.1 Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen Rz. 19 HI1996277 Pflegebedürftigkeit Pflegebedürftig i. S. d. PflegeZG sind zunächst Personen, die die Voraussetzungen nach den §§ 14, 15 SG... mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No... mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.4.4 Ausschlussfristen

Rz. 37 Ausschlussfristen lassen Ansprüche nach erheblich kürzerer Zeit entfallen als dies durch die gesetzlichen Verjährungsfristen geschieht. Bei entsprechend weiter Formulierung der Ausschlussfrist ("Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind binnen einer Frist von 6 Monaten gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich geltend zu machen" statt nur "Alle Ansp... mehr

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Ehegatten als Mieter / 5 Tod eines Ehegatten

Beim Tod eines Ehegatten ist zu unterscheiden, ob der Mietvertrag mit beiden oder nur mit einem Ehegatten geschlossen war. Sind beide Vertragspartner, wird das Mietverhältnis mit dem überlebenden Ehepartner fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB). Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er vom Tod des Ehepartners Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der ge... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / I. Das MoPeG und der Paradigmenwechsel im Recht der GbR: Ausscheiden statt Auflösen

Das MoPeG wurde, nicht ohne stolzen Pathos,[4] im Bundestag als "Jahrhundertwerk" apostrophiert.[5] Eher im Schlepptau und im Windschatten der großen Umwälzungen im Recht der Personengesellschaften durch das MoPeG, namentlich der Umstellung des gesetzlichen Leitbilds der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf einen auf Dauer angelegten rechtsfähigen Träger und der Einfüh... mehr

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zfs 03/2026, Mitwirkende Vo... / 1 Sachverhalt

Die Kl. begehren Leistungen auf den Todesfall aus einem Unfallversicherungsvertrag. Für den Ehemann der Kl. zu 1 und Vater der Kl. zu 2 bestand als versicherte Person bei dem Bekl. ein Unfallversicherungsvertrag, in dessen Rahmen eine Todesfallleistung von 25.564,59 EUR versichert war. Als bezugsberechtigte Personen wurden die Kl. benannt. In den dem Vertrag zugrunde liegend... mehr

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ZErb 03/2026, Kein Art.-77-... / 1 Gründe

I. Die Klägerin wendet sich gegen die Beendigung ihres datenschutzrechtlichen Beschwerdeverfahrens. Sie ist Alleinerbin ihrer am 4.6.2020 verstorbenen Ehefrau D … Diese hatte Ende 2019 einen Vertrag mit dem I … in K … – I … – abgeschlossen, um dort eine genetische Analyse von Tumorgewebe durchführen zu lassen. Eine Vorkassenrechnung hierfür wurde über das Konto des Institutsin... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 2. Liquidationsgesellschaft

Die Gesellschaft, an der der Gesellschafter-Erblasser beteiligt war, kann sich bereits bei seinem Tod in Liquidation befunden haben oder aber aufgrund entsprechender Auflösungsklausel (vgl. § 730 Abs. 1, ggf. i.V.m. § 105 Abs. 3 HGB bzw. § 161 Abs. 2 HGB) mit seinem Tod auflösen. Hatte der Erblasser für seinen Nachlass Testamentsvollstreckung angeordnet, so war nach der älte... mehr

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zfs 03/2026, Aktuelles zum ... / 6.1 OLG Celle, Urt. v. 18.12.2024 – 14 U 119/24

Abschließend möchte ich mich nun noch einer Entscheidung des OLG Celle zum Hinterbliebenengeld widmen. Das Urteil des OLG Celle befasst sich mit dem Hinterbliebenengeld nach dem Tod eines erwachsenen Kindes. Die Entscheidung ist sowohl zum Haftungsgrund und den grundlegenden Ausführungen zum Sichtfahrgebot als auch zu den Grundsätzen der Bemessung des Hinterbliebenengeldes le... mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 3. Zuwendung eines Nießbrauchs

Pflichtteilsrechtlich sehr interessant kann auch die unentgeltliche Zuwendung eines Nießbrauchsrechts sein. Diese bildet eine Schenkung i.S.v. § 516 BGB, die mit Eintragung des Nießbrauchs ausgeführt ist.[107] In diesem Zeitpunkt wird auch die Frist bzw. die Abschmelzung nach § 2325 Abs. 3 BGB in Gang gesetzt. Für die Bewertung des Nießbrauchs gelten dieselben Vorgaben wie im... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / II. Das MoPeG als Stiefmutter der Testamentsvollstreckung

Wer durch letztwillige Verfügung einen Testamentsvollstrecker ernennt, kann damit über seinen eigenen Tod hinaus auf lange Frist die Befolgung seiner Anordnungen sicherstellen (vgl. § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB), dem Erben die Verfügungsbefugnis über Nachlassgegenstände entziehen (vgl. § 2211 Abs. 1 BGB) und den Zugriff der Eigengläubiger des Erben auf die Nachlassgegenstände verh... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 1. Geltung einer Fortsetzungsklausel

Mangels abweichender Vereinbarung scheidet der BGB-Gesellschafter, der OHG-Gesellschafter und der Komplementär mit dem Tod aus, vgl. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB bzw. § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB, ggf. i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB. Seine Mitgliedschaft erlischt[18] und kann somit nicht der Testamentsvollstreckung unterliegen. Die gleiche Folge tritt ein bei Geltung einer Fortsetzungsklausel,... mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / I. Nießbrauch und Wohnungsrecht

Das verbreitetste rechtliche Instrument zum Vorbehalt von Nutzungsrechten ist der Nießbrauch. Durch den Nießbrauch wird eine Sache in der Weise belastet, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen, § 1030 BGB. Die Nießbrauchsbestellung führt also dazu, dass Eigentum und Nutzungsberechtigung einer Sache ausei... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / 3. Abwicklungstestamentsvollstreckung

Als unproblematisch zulässig angesehen wird heute eine reine Abwicklungstestamentsvollstreckung (§ 2203 BGB), die eine Dauerverwaltung durch den Testamentsvollstrecker ausschließt. Die Abwicklungstestamentsvollstreckung betrifft stets nur die "Außenseite" des Anteils und bedarf keiner Zustimmung der Mitgesellschafter.[29] mehr

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ZErb 03/2026, Kein Art.-77-... / Leitsatz

1. Das Schutzregime der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich grundsätzlich (nur) auf den Schutz von Daten lebender natürlicher Personen. 2. Das Recht zur Datenschutzbeschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO erlischt grundsätzlich mit dem Tod der betroffenen Person. Eine übergangsfähige Rechtsposition i.S.v. § 1922 Abs. 1 BGB besteht nicht. Die Erben des Verstorbenen sind daher... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1.1 Rücknahmeberechtigung

Rn 53 Da die Antragsrücknahme das Gegenstück zur Antragstellung ("actus contrarius") darstellt, kann sie nur von dem Antragsteller erklärt werden.[207] Eine gewillkürte Stellvertretung ist jedoch möglich.[208] Mit dem Tod des Antragstellers im Eröffnungsverfahren geht das Rücknahmerecht auf den Rechtsnachfolger über.[209] Bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personeng... mehr

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ZErb 03/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1 ist der gemeinsame Sohn des am … 2023 verstorbenen Erblassers und seiner am … 2023 vorverstorbenen Ehefrau ("Name 01"). Der weitere Sohn der Eheleute, ("Name 02"), verstarb am … 2018 und hinterließ als einziges Kind die Beteiligte zu 2. In einem handschriftlich verfassten Schriftstück vom 20.9.2018 (Bl. 5 der Akte über die Verfügung von Todes wegen, Az.:... mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 2. Spätere Nießbrauchsbestellung

Großes Potenzial zur Pflichtteilsreduzierung birgt folgende Vorgehensweise: Zunächst wird die Immobilie unter Aufgabe des Nutzungsrechts, also ohne den Vorbehalt von Nießbrauchs- oder Wohnungsrechten, verschenkt. Die mit einem Nießbrauchsvorbehalt typischerweise verbundenen Bewertungsvorteile spielen hier keine Rolle. Andererseits ist die Schenkung aber sofort ausgeführt, so... mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / 1

Im Bereich der sog. vorweggenommenen Erbfolge[1] bilden Immobilienübertragungen eines der klassischen Gestaltungsinstrumente. Neben Rückforderungsrechten werden dabei oftmals auch Nutzungsvorbehalte (Nießbrauchs- bzw. Wohnungsrechte) vereinbart, um den Übergeber (also den künftigen Erblasser) Zeit seines Lebens wirtschaftlich abzusichern. Mitunter besteht aber zusätzlich ode... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die stlichen Folgen eines Umw-Vorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umw-Arten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umw-Vorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umw-fähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umw-Vorgang beteiligten (ausl) Rechtsträger einzuordn... mehr

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ZErb 03/2026, Dauertestamen... / a) Dauertestamentsvollstreckung über einen Kommanditanteil in der werbenden KG

Was Kommanditanteile (in der werbenden KG) betrifft, so gilt die (dispositive) Regelung des § 177 HGB, dass beim Tod eines Kommanditisten die Gesellschaft mangels abweichender vertraglicher Bestimmung mit den Erben fortgesetzt wird. Dann beschränkt sich der Machtbereich des Dauertestamentsvollstreckers nicht nur auf die "Außenseite"[39] (dazu näher IV.2.b)aa) des Anteils, so... mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / bb) (Kein) Genussverzicht bei Nießbrauchsvorbehalt

Nach Ansicht des BGH[29] kann die Frist jedenfalls dann nicht zu laufen beginnen, wenn der Erblasser/Schenker sich einen uneingeschränkten Nießbrauch vorbehält und so den verschenkten Gegenstand im Wesentlichen weiter nutzt. Dieser Perspektive hat sich h.L. angeschlossen, sodass die Rechtslage im Hinblick auf einen totalen Nießbrauch im Grunde als geklärt angesehen werden ka... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.5 Führungslosigkeit (§ 15 Abs. 1 Satz 2)

Rn 24 Im Falle der Führungslosigkeit einer juristischen Person ist nach § 15 Abs. 1 Satz 2 auch jeder Gesellschafter, bei einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft zudem auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Antragstellung berechtigt. Ausweislich des insoweit eindeutigen Wortlautes ist der Anwendungsbereich der Regelung allein auf juristische Personen beschränkt... mehr

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ZErb 03/2026, Nießbrauch an... / IV. Exkurs: Aufschiebend bedingter Zuwendungsnießbrauch

Das OLG Saarbrücken[112] hatte kürzlich einen Fall zu entscheiden, in dem es u.a. um einen aufschiebend bedingten Zuwendungsnießbrauch ging, der – im entschiedenen Fall zu Recht – keine Pflichtteilsergänzungsansprüche nach sich zog. Da die Entscheidung aber erhebliches Potenzial bietet, missverstanden zu werden, scheint eine nähere Befassung mit ihr sinnvoll. Die Erblasserin ... mehr

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FF 03/2026, Nebengüterrecht... / B. Literatur

"Der Kogel" (Strategien beim Zugewinnausgleich) ist im Oktober 2025 in der 8. Auflage erschienen, nunmehr bearbeitet vom Kollegen Dr. Franz Thomas Roßmann ("Kogel/Roßmann"). Das Buch ist mit der Anwaltsfeder geschrieben und enthält somit besondere, anderweitig nicht immer mit diesem vertieften Praxisbezug dargestellte Zusammenhänge des Zugewinnausgleichs zur anwaltlichen Tak... mehr