Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / I. Einkommensteuer

Rz. 8 Die persönliche Einkommensteuerpflicht des Erblassers endet mit seinem Tod.[10] Die für den Erblasser zu erstellende Einkommensteuererklärung erfasst daher nur die bis zu seinem Tod erzielten Einkünfte. Es findet, vorbehaltlich einer auch im Todesjahr des Erblassers mit dem länger lebenden Ehegatten-Erben möglichen Zusammenveranlagung (§ 26b EStG), keine Zusammenrechnu...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / a) Es gibt keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag

Rz. 65 Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt es sich um die Grundform aller Gesellschaften. Der Vertragsschluss kann sogar bei den sog. Gelegenheitsgesellschaften[35] mündlich erfolgen. Fehlt es an abweichenden Vereinbarungen, so führt der Tod eines Gesellschafters einer GbR zur Auflösung der Gesellschaft, § 727 Abs. 1 BGB. Der Erbe des verstorbenen Gesellschafters...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / c) Genossenschaft

Rz. 57 Ihrer Grundstruktur nach ist die eingetragene Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft im Sinne von § 1 GenG eine Körperschaft. Sie ist keine Personengesellschaft. Ihre Rechtsfähigkeit erlangt sie mit Eintragung in das Genossenschaftsregister. Die eG ist ein föderativer Sonderverein. Prägend ist die offene Mitgliederzahl. Rz. 58 Eine Erbengemeinschaft kann einer Genossen...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / a) Allgemeine Zuständigkeitsregelungen

Rz. 5 Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes, § 343 Abs. 1 FamFG. Hilfsweise ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser bei seinem Tod seinen Aufenthalt hatte. Die für deutsche Erblasser geregelte subsidiäre Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin findet sich in § 343 Abs. 3 S. 2 FamFG. Ist der Er...mehr

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§ 6 Wirksame letztwillige V... / A. Einführung

Rz. 1 Generell gilt: Keine Testamentsvollstreckung ohne Testament, präziser gesagt, ohne Verfügung von Todes wegen. Welche Form das Testament hat, ist gleichgültig. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann gleichermaßen durch ein wirksames handschriftliches Testament wie auch ein notarielles Testament oder – über den Wortlaut des § 2197 BGB hinaus – einen Erbvertrag er...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / II. Typische Nachfolgeregelungen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 73 Der Geschäftsanteil als die komprimierte Zusammenfassung der Rechte und Pflichten eines Gesellschafters[104] geht mit dessen Tode ipso iure im Wege der Universalsukzession (§ 1922 Abs. 1 BGB) auf den oder die gesetzlichen oder gewillkürten Erben über. Erbengemeinschaften erwerben zur gesamten Hand (§§ 2032 ff. BGB) und können ihre Rechte gegenüber der Gesellschaft nur...mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / III. Rechtliche Anerkennung der Gestaltungen

Rz. 4 Zum Behindertentestament kann mittlerweile von einer gefestigten Rechtsprechung ausgegangen werden. Der BGH hat mehrfach bestätigt, dass Verfügungen von Todes wegen, in denen Eltern eines behinderten Kindes die Nachlassverteilung durch eine kombinierte Anordnung von Vor- und Nacherbschaft sowie einer – mit konkreten Verwaltungsanweisungen versehenen – Dauertestamentsvo...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / II. Testamentsvollstreckung und Estate Planning

Rz. 8 Eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung kann nur im ganzheitlichen Zusammenhang der postmortalen Vermögenssorge, dem sog. Estate Planning, gesehen werden. Dieser Begriff stammt aus den USA. Die ganzheitliche Vermögensnachfolgeplanung spielt dort aufgrund der über bereits mehrere Generationen hinweg aufgebauten Vermögenswerte naturgemäß eine größere Rolle als in Europ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Abfindungserwerber

Rz. 86 In Einklang mit den gesellschafts- bzw. zivilrechtlichen Regelungen erwerben der oder die Erben den in der Regel der Höhe nach limitierten Abfindungsanspruch unmittelbar und originär als Erwerb von Todes wegen nach der Grundnorm des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[129] Eine Regelung vergleichbar der in § 10 Abs. 10 ErbStG ist insoweit entbehrlich, da nicht etwa ein Gesellsch...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / b) Es gibt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit Fortsetzungsklausel, aber ohne Nachfolgeklausel

Rz. 66 Diese sogenannte reine Fortsetzungsklausel findet sich häufig in formularmäßig gestalteten Gesellschaftsverträgen. Sie verhindert die Auflösung und Liquidation der GbR bei Tod eines ihrer Mitglieder und regelt, dass die Gesellschaft unter den verbliebenen Gesellschaftern fortgesetzt wird. Tritt der Fortsetzungsfall ein, wächst der Anteil des Verstorbenen am Gesellscha...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / III. Organisation des Umgangs mit Schriftstücken

Rz. 7 Die Ablieferungspflicht für aufgefundene Testamente nach § 2259 Abs. 1 BGB gehört zu den allgemeinen staatsbürgerlichen Pflichten. Damit trifft diese Pflicht auch den Testamentsvollstrecker, der z.B. bei der Inbesitznahme der Wohnung weitere Schriftstücke findet, die auf einen Testierwillen hindeuten. Hierzu können auch sog. Brieftestamente gehören. Die unterlassene Ab...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / b) Widerruf der postmortalen Vollmacht

Rz. 20 Wie jede andere Vollmacht ist auch die postmortale Vollmacht gem. § 168 S. 2 BGB grundsätzlich widerruflich, es sei denn, sie wäre als Einzelvollmacht auf Grundlage eines entsprechenden Kausalverhältnisses unwiderruflich erteilt worden. In der Form der Generalvollmacht ist sie stets widerruflich.[25] Rz. 21 Das ursprünglich dem Vollmachtgeber zustehende Widerrufsrecht ...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / X. Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)

Rz. 29 Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) 22 Die jeweils aktuelle Fassung ist unter www.dse-erbrecht.de einsehbar. Muster 24.12: Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE)[22] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / 1. Sachverhalt

Rz. 25 Der Erblasser setzt eine kleinere gemeinnützige Stiftung zum Erben seines gesamten Vermögens ein. In den letzten Jahren vor seinem Tod hat er der Stiftung bereits erhebliche Geldbeträge unentgeltlich zugewandt. Der einzige Abkömmling des Erblassers macht seine Pflichtteilsansprüche i.H.v. 50 % des Nachlasses gegen die Stiftung geltend.mehr

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§ 19 Testamentsvollstreckun... / I. Grundstruktur des Behindertentestaments

Rz. 1 In Deutschland leben 7,8 Mio. schwerbehinderte Menschen.[1] Es ist daher naheliegend, dass Erblasser behinderter Abkömmlinge diese im Falle des eigenen Todes vor dem Zugriff des Staates schützen möchten. Sie inkludieren daher in ihren letztwilligen Verfügungen Sonderregeln in Bezug auf das behinderte Kind. Ziel ist es, dass der Abkömmling die volle staatliche Unterstüt...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / C. Urheberrechte im Nachlass

Rz. 17 Gemäß § 28 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht vererblich. Es erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, vgl. § 64 UrhG. Der Urheber geistigen Eigentums kann durch letztwillige Verfügung die Ausübung des Urheberrechts einem Testamentsvollstrecker übertragen, § 28 Abs. 2 UrhG. Er kann auch nach § 29 UrhG das gesamte Urheberrecht auf einen Erben in Erfüllung eines Te...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / C. Stiftung als Alternative zur Testamentsvollstreckung

Rz. 23 Nach herkömmlichem Verständnis werden Stiftungen mit reiner Gemeinnützigkeit assoziiert. Neben der Testamentsvollstreckung kommt jedoch auch in besonderen Fällen die Stiftung als Instrument zur Nachfolgegestaltung bei mittelständischen Unternehmen in Betracht.[32] Praxisgestaltungen für Stiftungsgestaltungen im Unternehmensbereich gibt es einige. Exemplarisch sei auf d...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / II. Kontrollvollmacht

Rz. 31 Muster 24.14: Kontrollvollmacht Muster 24.14: Kontrollvollmacht erschien: Frau/Herr _________________________ – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – dem Notar ausgewiesen durch i...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / III. Grundbuchänderung bei Veräußerung einer Immobilie durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 102 Gemäß § 20 GBO darf die Auflassung eines Grundstücks im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn die Einwilligung des Berechtigten und des anderen Teils über den Rechtsübergang erklärt ist. Daneben setzt die Eintragung gemäß § 19 GBO die Bewilligung des in seinem Recht Betroffenen voraus. Dabei korrespondiert die Befugnis zur Abgabe der Eintragungsbewilligung mit der m...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / H. Testamentsvollstreckung bei Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 27 § 2338 BGB belastet nicht den Erbteil, sondern den Pflichtteilsanspruch und ist deshalb von sehr engen Voraussetzungen abhängig. Zweck der Vorschrift ist, das Familienvermögen vor dem Zugriff der Eigengläubiger des Pflichtteilsberechtigten oder seiner eigenen Verschwendungssucht zu schützen. § 2338 Abs. 1 S. 1 BGB ermöglicht hierzu die Anordnung einer Vor- und Nacherb...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckun... / 2. Problembeschreibung

Rz. 36 Viele Menschen machen sich erst im Angesicht des nahenden Todes Gedanken darüber, wie sie ein Zeichen der Dankbarkeit für ihr gelungenes Leben setzen können. Gerade bei ernsthaften Erkrankungen aber reicht die Zeit für eine sorgfältig geplante Nachfolgegestaltung oftmals nicht mehr. Hier gilt es, schnell wirksame Lösungen zu entwickeln.mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 1. Natürliche Personen

Rz. 4 Zu beachten ist, dass das Amt des Testamentsvollstreckers zwar nicht vererblich ist,[6] gleichwohl Folgen für den Erben des Testamentsvollstreckers bestehen. Der Erbe des Vollstreckers ist gemäß §§ 2218, 673 S. 2 BGB anzeigepflichtig und nach h.M. auch einstweilen besorgungspflichtig. Hier lauern Haftungsgefahren, über die sich weder die Erben von Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / 1. Letztwillige Schiedsgerichtsklauseln

Rz. 25 Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel 15 Der Formulierungsvorschlag ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Wolters/Kluwer entnommen aus Rott , in: Frieser, Formularbuch für den Fachanwalt Erbrecht. Muster 24.8: Letztwillige Schiedsgerichtsklausel[15] (Schiedsgerichtsanordnung)[16] Alle Streitigkeiten der Erben, Vermächtnisnehmer, des Testamentsvollstre...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / II. Rechtsnatur des Amtes des Testamentsvollstreckers

Rz. 2 Der Testamentsvollstrecker erhält sein Amt vom Erblasser übertragen. Er übt Kraft eigenen Rechts ein Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass aus entsprechend dem Willen des Erblassers und unabhängig vom Willen der Erben. Damit ist er nach heute ganz h.M. weder Vertreter des Erblassers oder des Erben und auch nicht deren Treuhänder, sondern Träger eines eigen...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / b) Erbschaftsteuerliche Folgen für den oder die Abfindungserwerber

Rz. 76 Bereits die Frage des erbschaftsteuerlichen Erwerbs des oder der weichenden Erben ist nicht abschließend geklärt. Sympathisiert wird hier mit der Auffassung, dass zwar zunächst ein Geschäftsanteil als Erwerb von Todes wegen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) erworben wird, sich dieser Erwerb jedoch mit Vollzug der Abtretung auf den tatsächlichen Wert des Erwerbs, und zwar in G...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Inhalt des Antrages

Rz. 19 Nach § 2368 S. 2 Hs. 1 BGB, §§ 352 ff. FamFG muss der formlos mögliche Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Folgendes enthalten:mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / I. General- und Vorsorgevollmacht

Rz. 30 Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht Muster 24.13: General- und Vorsorgevollmacht erschien: _________________________ (Vorname Name), geborene _______________________...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / III. Unternehmensbezogene Generalvollmacht

Rz. 32 Muster 24.15: Unternehmensbezogene Generalvollmacht Muster 24.15: Unternehmensbezogene Generalvollmacht Ich, _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________, – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – erteile hiermit _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________, – nachfolgend...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / I. Juristische Restriktionen bis zum 10.11.2004

Rz. 16 In der Erschließung neuer Geschäftsfelder ist die Kreditwirtschaft den freien Berufen um Jahre voraus. Sie hat die Testamentsvollstreckung – und auch die darauf gerichtete Gestaltungsberatung – längst als Mittel entdeckt, ihre Geschäftsbeziehungen mit vermögenden Kunden und ihren Angehörigen auch nach dem Tode zu erhalten. Ihr Angebot, als Testamentsvollstrecker zur V...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / III. Gewerbesteuer

Rz. 14 Die Rechtslage bei der Gewerbesteuer ist der der Umsatzsteuer vergleichbar, wenngleich die Rechtsfolgen mit der Objektbezogenheit der Gewerbesteuer nur schwerlich in Einklang zu bringen sind.[18] Nach § 2 Abs. 5 GewStG gilt der Tod des Unternehmers als Einstellung des Gewerbebetriebes durch ihn und als Neugründung durch die Erben, wenn sie den Betrieb fortführen.[19] G...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / B. Sachverhalt

Rz. 2 Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG (SVVB) betreut ihren Kunden Maximilian Graf von Koks seit vielen Jahren im Private Banking. Graf Koks, der deutscher Staatsangehöriger ist, hat soeben seine Ehefrau verloren. Mit seinem Generationenberater diskutiert er Überlegungen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Dem Berater sind die beiden Söhne Max und ...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / I. Allgemeines

Rz. 12 Bei der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist die Testamentsvollstreckung mit besonders vielen unterschiedlichen Aufgabenbereichen denkbar. Vor- und Nacherbschaft werden bei der testamentarischen Gestaltung aus den verschiedensten Gründen eingesetzt. Als solche Gründe kommen in Betracht:[19]mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / II. Letztwilliges Schiedsgericht

Rz. 28 Einen in der Praxis leider viel zu selten beschrittenen Weg der Herbeiführung einer Erbauseinandersetzung bildet die Schiedsgerichtsbarkeit. Nach § 1066 ZPO kann der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen bestimmen, dass alle oder aber auch nur bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auf ein Schieds...mehr

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§ 7 Person des Testamentsvo... / VII. Körperliche und geistige Verfassung

Rz. 16 Wählt der Erblasser seinen Testamentsvollstrecker nach dem Gesichtspunkt des persönlichen Vertrauens aus, so ist die Neigung, einer Person dieses Amt anzudienen, die ein höheres oder allenfalls annähernd gleiches Lebensalter aufweist, wie er selbst, erfahrungsgemäß ausgesprochen hoch. So verständlich diese Entscheidung menschlich auch ist, so unglücklich ist sie für d...mehr

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§ 17 Testamentsvollstreckun... / 4. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 49 Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine speziell für die freien Berufe geschaffene Gesellschaftsform.[49] Sie ist keine Handelsgesellschaft und wird daher nicht dem Handelsrecht unterworfen. Mitglieder können nur natürliche Personen sein. Grundsätzlich findet das Partnerschaftsgesetz (PartGG) auf die Partnerschaftsgesellschaft Anwendung, daneben können aber auch Regel...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 1. Ausgangslage

Rz. 63 Eines Tages erhält der Testamentsvollstrecker Post von einem Steuerberater. Es handelt sich um einen Bescheid über die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung einer Immobilien-GbR, an der Graf Koks sich wenige Jahre vor seinem Tod beteiligt hatte, ohne seinen Kundenberater hiervon zu informieren. Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass Graf Koks sich zusam...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VIII. Vergütungsanordnung unter Einbeziehung der Anmerkungen der AGT

Rz. 8 Muster 24.7: Vergütungsanordnung unter Einbeziehung der Anmerkungen der AGT Muster 24.7: Vergütungsanordnung unter Einbeziehung der Anmerkungen der AGT Der Testamentsvollstrecker soll für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung erhalten. Diese bemisst sich nach den Vorgaben der Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins (2000) im Zeitpunkt der zum Zeitpunkt me...mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / VI. Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter)

Rz. 6 Muster 24.5: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter) Muster 24.5: Vergütungsanordnung bei einer geschäftsmäßigen Dauertestamentsvollstreckung (z.B. Banken und Vermögensverwalter) Der Testamentsvollstrecker soll für seine Tätigkeit eine angemessene Testamentsvollstreckervergütung erhalten. Diese bes...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / c) Es gibt einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag mit Nachfolgeklausel

Rz. 68 Diese Form der Nachfolgeklausel findet sich häufig in individuell gestalteten Gesellschaftsverträgen. Zu unterscheiden ist zwischen Rz. 69 Durch die erbrechtliche Nachfolgeklausel wird im Gesellschaftsvertrag in Abänderung der Vorschr...mehr

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§ 11 Spezialfälle ordnungsg... / II. Strafrechtliche Risiken im Umgang mit Daten

Rz. 125 Aufgrund der zahlreichen Berührungspunkte von Testamentsvollstreckung und Datenschutz können sich strafrechtliche Risiken für den Testamentsvollstrecker aus dem Umgang mit den Daten ergeben. In Betracht kommt ein Verstoß gegen § 203 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Alt. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / a) Fehlende Rechtskraft von Vergütungstabellen

Rz. 48 Zur Rechtsnatur der sog. Vergütungstabellen ist zunächst festzustellen, dass es sich bei ihnen nicht um Regelungen handelt, die mit irgendeiner Rechtskraft ausgestattet wären oder auch nur gesetzesnahe Regelungskraft entfalten würden. Sie müssen daher von den Gerichten im Vergütungsrechtsstreit nicht anerkannt werden. Zu Recht verwendet der Deutsche Notarverein daher ...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 1. Vergütungskriterien nach der Rechtsprechung

Rz. 11 Zur Beurteilung der Angemessenheit sind maßgebend der dem Testamentsvollstrecker im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnis...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / a) Vollmachtsimmanente Beendigungsgründe

Rz. 19 Als Erlöschensgrund für die postmortale Vollmacht kommt ein Zeitablauf in Betracht, wenn die Vollmacht von vornherein befristet war. Auch kann die Vollmacht unter einer auflösenden Bedingung erteilt werden, sie erlischt dann mit Bedingungseintritt. Im Übrigen kann der Bevollmächtigte durch einseitige Willenserklärung auf die Vollmacht verzichten. Gestaltungshinweis Weg...mehr

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / V. Ablehnung und Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 63 Nach § 1982 BGB kann die Anordnung der Nachlassverwaltung abgelehnt werden, wenn die durch ihre Durchführung entstehenden Gebühren und Auslagen höher sind als der Wert des Nachlasses. Solange die Kosten jedoch noch vom Nachlass gedeckt sind, ist das Verfahren durchzuführen, auch wenn dadurch ein unverhältnismäßig großer Teil des Nachlasses verwertet werden muss. Notfa...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / I. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 25 Auch wenn er allen gesetzlichen Beschränkungen unterworfen bleibt, hat der Vorerbe eine weitgehende Verwaltungs- und Verfügungsfreiheit über den Nachlass, die ihm beispielsweise eine Umschichtung des Nachlasses ermöglicht. Insoweit ist seine Rechtsstellung der des Testamentsvollstreckers vergleichbar. Während der Testamentsvollstrecker jedoch grundsätzlich nicht Erbe ...mehr

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§ 13 Beendigung des Testame... / 2. Verlust der Rechtsfähigkeit juristischer Personen

Rz. 6 Die praktische Bedeutung dieser Fälle ist eher gering, sieht man einmal von der Löschung juristischer Personen wegen Vermögenslosigkeit ab. Im Zuge von handelsrechtlichen Umwandlungen kann im Einzelfall eine Beendigung der Testamentsvollstreckung eintreten, und zwar dann, wenn es bei einer Verschmelzung zur Neugründung kommt (§§ 36 Abs. 1 S. 1, 20 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 Umw...mehr

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§ 2 Allgemeine Grundsätze d... / III. Grundsätzliche Befugnisse des Testamentsvollstreckers

Rz. 4 Ein großer Teil der praktischen Probleme der Testamentsvollstreckung resultieren daraus, dass die Befugnisse des Testamentsvollstreckers im Gesetz (§§ 2203–2209 BGB) nur sehr allgemein bestimmt sind.[16] Diese Form der gesetzlichen Ausgestaltung birgt neben den Problemen aber auch große Chancen für den Erblasser. Das Gesetz ermöglicht es ihm, dem Testamentsvollstrecker...mehr

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§ 9 Annahme des Amtes und L... / 2. Inhalt des Antrages

Rz. 25 Nach §§ 354, 352 FamFG muss der formlos mögliche Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses Folgendes enthalten:mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / V. Fälligkeit der Vergütung

Rz. 74 Soweit vom Erblasser nichts anderes bestimmt ist, ist die Vergütung erst mit Beendigung der Testamentsvollstreckung und Schlussrechnungslegung[139] in einer Summe fällig, ein Recht auf Vorschuss besteht nicht.[140] Der Grund liegt in der Regelung der §§ 2218, 666 BGB. Danach ist die Fälligkeit der Vergütung an die vorangehende Rechnungslegung durch den Testamentsvolls...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / E. Alternative familienrechtliche Lösungen

Rz. 32 In Gestaltungssituationen, bei denen nach einer Scheidung minderjährige Kinder vorhanden sind, besteht häufig der Wunsch, dass der geschiedene Ehegatte nicht über den Umweg der zu Erben berufenen Kinder eine faktische Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Erblassers erhalten können soll.[43] Bestehen keine weiteren Besonderheiten, so bietet die Vorschrift des § 163...mehr