Rz. 403

Das Erbrecht der Niederlande ist mit Wirkung zum 1.1.2003 vollständig reformiert worden.[1196] Das neue Erbrecht findet Anwendung auf Erbfälle, die nach diesem Inkrafttreten erfolgen; vorher errichtete Testamente bleiben gültig.[1197] Das notariell beurkundete Testament wird vom Notar oder Konsul errichtet, wobei die Hinzuziehung zweier Zeugen nicht mehr verlangt wird.[1198] Das Pflichtteilsrecht sichert keine dingliche Noterbenstellung mehr, sondern nur noch einen schuldrechtlichen Anspruch.[1199]

[1196] Ausf.: Riering, DNotI 2003, S. 359 ff.
[1197] Riering, DNotI 2003, S. 359.
[1198] NK-BGB/Süß, Länderbericht Niederlande, Rn 37.
[1199] Riering, 2003, S. 359, 364; Schimansky, ZEV 2003, 149, 151.

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