Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Schadensersatz / 4 ABC des Schadensersatzes

Nachfolgend werden einige Begriffe und Grenzfälle aus dem Bereich des Schadenersatzes kommentiert[1]: Ablöseentschädigung im Profisport: Zahlungen für die Freigabe eines Fußballvertragsspielers/Lizenzspielers sind Gegenleistungen des aufnehmenden Vereins an den abgebenden Verein.[2] Abmahnungen: Zahlungen, die als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen oder urhe... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5 Festsetzung durch den Arbeitgeber

Rz. 26 Unabhängig von der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG verpflichtet, den Urlaub durch Festsetzung des Urlaubszeitraums zu gewähren. Mit der Freistellungserklärung als Leistungshandlung nach § 243 Abs. 2 BGB erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht zur Festsetzung. Rz. 27 Im Normalfall wurde seit der Entscheidung des BAG v... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Versicherung auf den Erlebensfall

Rn. 59 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die nach § 40b Abs 1 S 1 EStG aF begünstigte Direktversicherung auf das Leben des ArbN kann als Versicherung auf den Todesfall oder als Versicherung auf den Erlebensfall ausgestaltet sein. Wird der Erlebensfall gewählt, so darf nicht ein früheres als das 60. Lebensjahr des ArbN den Versicherungsfall bilden. Andernfalls wäre der Zweck des § 4... mehr

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zfs 02/2026, Pandemieklause... / 2 Aus den Gründen:

[12] Zu Recht hat das BG einen Anspruch des Kl. auf Unterlassung der beanstandeten Formulierung in Abschnitt A § 6 Nr. 1e) VB in Verbindung mit der Begriffserläuterung "Pandemie" in Abschnitt C nach § 1 UKlaG verneint. Entgegen der Ansicht der Revision ist die Ausschlussklausel nicht gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot oder das Verb... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Lebensversicherung

Rn. 46 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 1b Abs 2 BetrAVG, aus dessen Regelungszusammenhang § 40b EStG aF – wie auch § 4b EStG– stammt, liegt eine Direktversicherung vor, wenn für die betriebliche Altersversorgung eine Lebensversicherung auf das Leben des ArbN durch den ArbG abgeschlossen ist und der ArbN und seine Hinterbliebenen hinsichtlich der Leistungen des Versicherer... mehr

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ZErb 02/2026, Einwände gege... / 1 Gründe

I. Der am XX.XX.2017 in Stadt1 verstorbene Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und mit der zuvor am XX.XX.2001 verstorbenen U verheiratet. Er selbst hatte keine Kinder. Bei den Beteiligten zu 1) und 2) handelt es sich um die Töchter der vorverstorbenen Ehefrau, die diese – neben einem ebenfalls vorverstorbenen Sohn – in die Ehe einbrachte. Die Eheleute errichteten am 16.... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ende der Steuerpflicht

Rn. 37 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 EStG endet mit dem Tag des Todes, mit Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder Beendigung des gewöhnlichen Aufenthalts. Rn. 38 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bei Verschollenen gilt (abweichend vom Zivilrecht) gem § 49 AO für die Besteuerung der Tag als Todestag, mit dessen Ablauf der Beschluss über die Todes... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / aa) Quotenvermächtnis zugunsten aller Kinder

In dieser Variante wird das Quotenvermächtnis allen Kindern – leiblichen wie angeheirateten – zu gleichen Anteilen zugewendet, vorausgesetzt, sie unterlassen die Geltendmachung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen beim ersten und auch beim zweiten Erbfall. Diese Variante fördert ein gleichgerichtetes Verhalten der Kinder, indem sie den Anreiz setzt, auf di... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Erbfall

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die persönliche StPfl erlischt mit dem Tod. Die Einkünfte, die der Verstorbene zu Lebzeiten der Besteuerung hätte unterwerfen müssen (einschließlich der Einnahmen, die bis zum Todeszeitpunkt entstanden sind, aber dem Erben erst nach dem Todeszeitpunkt zufließen) werden nicht mit den Einkünften des Erben zusammengerechnet, sondern separat ver... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / a) Pflichtteilsverzicht

Die effektivste Möglichkeit, das Risiko einer Durchbrechung der angestrebten Gleichbehandlung aller Kinder zu vermeiden, liegt im Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags nach § 2346 Abs. 2 BGB. Dieser ist zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser notariell beurkundet zu vereinbaren, § 2348 BGB.[1] In Patchworkkonstellationen kommt ein solcher Verzicht insb... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / c) Bedingtes Quotenvermächtnis

Neben den vorab genannten erbrechtlichen Instrumenten stellt die Anordnung eines bedingten Quotenvermächtnisses eine weitere Gestaltungsmöglichkeit dar, um den Pflichtteilszugriff auf den Nachlass des Erstversterbenden zu reduzieren und eine ausgewogene Beteiligung aller Kinder sicherzustellen. Charakteristisch ist, dass der Vermächtnisanspruch bereits mit dem Tod des Erstver... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / b) Zeitlich versetzte Schenkungen

Hier sind insbesondere die Zehnjahresfrist und die Abschmelzung, § 2325 Abs. 3 BGB, zu beachten. Beispiel 6 Sohn S ist gesetzlicher Alleinerbe des Vaters V. Der Nachlass ist dürftig. Vater V hat verschenkt: Letztere Zuwendung kommt abgeschmolzen in Ansatz mit 80 % = 4.800 EUR.... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 An- und Abmeldungen

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 2. § 2328 BGB

Die Ergänzungspflicht des Erben entfällt ebenso, wenn er die Einrede des § 2328 BGB geltend machen kann. Sie setzt voraus, dass ausdrücklich Pflichtteilsergänzung geltend gemacht wurde.[76] Von Amts wegen ist sie nicht zu berücksichtigen; sie muss erhoben werden.[77] Dies kann auch noch in der Berufungsinstanz geschehen, wenn sie keinen neuen Sachvortrag erfordert, also auf ... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 2. § 528 BGB

Der Rückforderungsanspruch wegen Notbedarfs erlischt mit dem Tode des Schenkers. Hat der Sozialhilfeträger ihn indessen noch zu dessen Lebzeiten auf sich übergeleitet, scheidet § 2329 BGB aus, da das Geschenk mit dem Rückforderungsanspruch belastet war.[92] Diese Überleitung kann erfolgen, ohne dass er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist.[93] mehr

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ZErb 02/2026, Anwaltformula... / Einführung

Julia Roglmeier/Markus Sikora/Walter Krug (Hrsg.) 7. Aufl. 2025 1015 Seiten, 149 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-158-2 Vor zehn Jahren rezensierte ich bereits die 5. Auflage von "Anwaltformulare Testamente" (ErbR 2015, 167) und kam zu dem Schluss, dass das Werk ein herausragendes Arbeitsmittel für jeden Rechtsanwalt oder Notar ist, der sich mit der Gestaltung von Testamenten b... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / a) Grundsätzliches

Um einen Anspruch aus § 2329 Abs. 1 BGB erfolgversprechend beziffern zu können, bedarf es beweisbarer Information zu folgenden Berechnungsgrundlagen: mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 2. Ergänzungsanspruch

Der Berechtigte muss weiter einen Ergänzungsanspruch haben, also abstrakt zum Kreis der nach § 2303 BGB oder § 10 Abs. 6 LPartG pflichtteilsberechtigten Personen gehören. (Ferner berechnet sich der Anspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten des Erblassers unter Einbeziehung von Zuwendungen gem. § 2325 Abs. 1 BGB;[19] der Anspruch aus § 2329 BGB ist in diesem ... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / 2. Problem unterschiedlicher Pflichtteilsquoten

Problematisch ist, dass die einseitigen Kinder nur beim Tod ihres leiblichen Elternteils pflichtteilsberechtigt sind (§ 2303 BGB). Beispiel Zwei im gesetzlichen Güterstand verheiratete Eheleute haben keine gemeinsamen Kinder. Die Ehefrau bringt aus einer vorangegangenen Beziehung eine Tochter und einen Sohn, der Ehemann eine Tochter mit in die Ehe. Je nach der Versterbensreih... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. Dürftigkeit

Um Ansprüche gegen den Beschenkten zu eröffnen, muss der Erbe "zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet" sein, § 2329 Abs. 1 S. 1 BGB. Dieser Mangel an Verpflichtung muss auf Rechtsgründen beruhen.[64] Faktische Erschwernisse bei der Durchsetzung des Ergänzungsanspruchs rechtfertigen die Inanspruchnahme des Beschenkten nicht.[65] Beispiel 8 Der Nachlass besteht im We... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / b) Variante II: Erstversterben des Mannes

Verstirbt der Mann zuerst, wird die Frau Alleinerbin. Seiner leiblichen Tochter steht in diesem Fall ein gesetzlicher Pflichtteilsanspruch i.H.v. ¼ zu. Nach dem Tod der Frau werden alle drei Kinder zu gleichen Teilen Erben. Problematisch ist auch hier, dass die Tochter des Mannes ihren Pflichtteilsanspruch beim ersten Erbfall geltend machen kann, wodurch sich der Nachlass be... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / bb) Quotenvermächtnis zugunsten eigener Kinder des Erstversterbenden

Diese Variante schützt ebenfalls die erbrechtliche Position der Abkömmlinge des Erstversterbenden, wenn dieser mehr Kinder in die Ehe einbringt. Ziel ist es, zu verhindern, dass die im zweiten Erbfall beabsichtigte gleichmäßige Schlusserbeneinsetzung aller Kinder durch Pflichtteils(rest)ansprüche des Kindes oder der Kinder des Längerlebenden unterlaufen wird. Das Quotenvermäc... mehr

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ZErb 02/2026, Auslegung ein... / 1 Gründe

I. Die Beklagte wendet sich nach erstinstanzlich übereinstimmender Erledigungserklärung hinsichtlich der Hauptforderung in Gestalt eines Erstattungsanspruchs bezüglich Beerdigungskosten gegen die daraus folgende Kostenentscheidung zu ihren Lasten, gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von Zinsen auf die erledigte Hauptforderung sowie zur Zahlung von außergerichtlichen Rechtsanw... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / 1. Einheitslösung

Zur Verwirklichung dieses Gestaltungsziels wird regelmäßig das sog. Berliner Testament gewählt, § 2269 BGB. Beim ersten Erbfall setzen sich die zukünftigen Erblasser zu Alleinerben ein, während alle Abkömmlinge unabhängig davon, ob diese gemeinschaftlich sind oder einseitig in die Beziehung eingebracht wurden, zu gleichen Teilen als Schlusserben eingesetzt werden. Formulieru... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / b) Pflichtteilsstrafklausel

Ist ein Pflichtteilsverzicht nicht erreichbar, bleibt als weiteres Gestaltungsinstrument die sog. Pflichtteilsstrafklausel. Sie ist regelmäßiger Bestandteil von gemeinschaftlichen Testamenten und soll den Pflichtteilsberechtigten davon abhalten, beim ersten Erbfall seinen Anspruch geltend zu machen.[4] Der Mechanismus besteht darin, dass im Fall der Geltendmachung des Pflich... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / cc) Steuerliche Aspekte

Erbschaftsteuerlich ist das bedingte Quotenvermächtnis gem. § 6 Abs. 4 ErbStG als Nacherbschaft zu behandeln. Die bis zum Tod des Beschwerten aufgeschobene Zuwendung des Erblassers wird in zwei Vermögenserwerbe aufgesplittet. Der beschwerte Erbe hat den Nachlass voll, also inklusive der aufgeschobenen Zuwendung zu versteuern. Der Vermächtnisnehmer erhält die Zuwendung nicht ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht

Rn. 3 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zukunftssicherungsleistungen sind Ausgaben des ArbG, um einen ArbN oder diesem nahe stehende Personen für den Fall der Krankheit, des Unfalls, der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern (§ 2 Abs 2 Nr 3 S 1 LStDV). Die Leistungen des ArbG führen im Zeitpunkt der Beitragsleistung zum Zufluss von Arbeitslohn, wenn der ArbN im Zeitpun... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / bb) Variante 2: Ehegatte mit einseitigem Kind verstirbt zuerst

Der überlebende Ehegatte wird alleiniger Vollerbe. Schlusserbe wird das gemeinsame Kind. Denkbar ist natürlich auch, das gemeinsame Kind direkt beim ersten Erbfall als Erben einzusetzen und den Ehegatten vermächtnisweise abzusichern. Das einseitige Kind erhält in beiden Fällen beim ersten Erbfall ein Quotenvermächtnis in Höhe seiner gesetzlichen Erbquote (ggf. auch weniger m... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Natürliche Personen

Rn. 15 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der EStPfl unterliegen ausschließlich natürliche Personen. Dabei erstreckt sich die EStPfl auf jede natürliche Person einzeln, auch auf Kinder und bei Ehegatten oder Lebenspartnern (Individualprinzip). Durch die EStPfl wird das Einkommen natürlicher Personen unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des S... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 10.2 Einzelheiten zum Meldeverfahren

Tz. 76 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Hier eine Auflistung der wichtigsten Meldegründe: Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) Anmeldungen mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / I. Einführung

Die Haftung des Beschenkten beginnt, wo die Haftung des Erben endet.[1] Dieser schlichte Satz wirft in der Praxis erstaunlich viele und komplexe Probleme auf. Ausgangspunkt ist jeweils ein gegen den Nachlass gerichteter Zahlungsanspruch[2] des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben aus dem Gesichtspunkt der Pflichtteilsergänzung wegen einer Schenkung des Erblassers, § 2325 ... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / 1. § 2287 BGB

Die Schenkung kann im Einzelfall aus § 2287 Abs. 1 BGB kondizierbar sein. Beispiel 13 Mutter M steht in der Bindung an ein gemeinschaftliches Testament mit dem vorverstorbenen Vater V, wonach die Söhne S1 und S2 zu Schlusserben bestimmt sind. Fünf Jahre vor dem Tod verschenkt sie eine Immobilie, den wesentlichen Vermögensbestandteil, bei Nießbrauchsvorbehalt an S1. Nach BGH is... mehr

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ZErb 02/2026, Zum Anspruch ... / V. Verjährungsfragen

Der Anspruch auf ordentlichen Pflichtteil verjährt kenntnisabhängig in der Frist der Regelverjährung, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB, kenntnisunabhängig in 30 Jahren, § 199 Abs. 3a BGB, der Ergänzungsanspruch aus § 2329 BGB kenntnisunabhängig in drei Jahren gerechnet ab dem Erbfall,[95] § 2332 BGB,[96] also unterjährig.[97] Dies gilt auch, wenn der Pflichtteilsberechtigte zunächst d... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Familienstand

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Höhe der ESt/LSt ist ua vom Familienstand abhängig. Das entspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Mit Familienstand ist hier gemeint, ob ein Stpfl verheiratet ist (ebenso für > Dauernd getrennt lebende Ehegatten) oder ob er nicht verheiratet ist (> Rz 4). Verheiratete werden idR nach der ESt-Splittingtabelle be... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Kinder des Ehegatten (§ 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Nach § 63 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind auch die Kinder des Ehegatten des Berechtigten berücksichtigungsfähig, sofern der Berechtigte sie in seinen Haushalt aufgenommen hat, BFH v 02.03.2009, III B 4/07, BFH/NV 2009, 1109. Seit dem 01.10.2017 ist auch eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich (§ 1353 Abs 1 S 1 BGB), eine eingetrage... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Entscheidung des Familiengerichts

Rn. 110 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Das Familiengericht entscheidet durch Beschluss, § 38 FamFG. Es kann nur einen der in § 64 Abs 2 S 2 EStG Genannten als Berechtigten bestimmen. Die Bestimmung einer anderen Person oder die Aufteilung des Kindergelds ist ausgeschlossen, BFH v 08.08.2013, III R 3/13, BStBl II 2014, 576. Die Reichweite der Tatbestandswirkung der Entscheidung de... mehr

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ZErb 02/2026, Gedanken zu Lebensfreibetrag als Reformperspektive im Schenkungs- und Erbschaftssteuerrecht

Der kürzlich im ZErberus[1] vorgestellte Gedanke, die Systematik der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung grundlegend so umzugestalten, dass jedem Menschen ab seiner Geburt ein bestimmter "Lebensfreibetrag" für alle künftig an ihn erfolgenden geldwerten Schenkungen und Zuflüsse von Todes wegen zusteht, unabhängig von welchen Personen sie stammen, sodass erst bei Überschreit... mehr

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ZErb 02/2026, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Kostentabelle für Notare – Bäuerle Tabelle – 36. Aufl. 2025 Nomos, ISBN 978-3-7560-0827-8, 34,90 EUR Die Bäuerle-Tabelle gehört auch in ihrer 36. Au... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Verkehrssicherung im Wohnun... / 5.8 Gartenteiche

Ob Gartenteiche einzufrieden sind, soll sich nach den Maßgaben des konkreten Einzelfalls, nämlich nach Lage, Größe und Tiefe des Teichs richten.[1] Im Hinblick aber auf die Tatsache, dass gerade Kleinkinder nicht ertrinken, sondern ersticken, wenn sie in einen Teich fallen, wird diesseits stets eine Einfriedung empfohlen. Alternativ kann knapp unter der Wasseroberfläche eine... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2 Bedeutung der Eignung für Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ) im Arbeitsschutz

Seit den ersten flugmedizinischen Untersuchungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts und im Straßenverkehr nach dem II. Weltkrieg stellten ab 1971 auch die Berufsgenossenschaften für den betrieblichen Bereich einen Untersuchungsgrundsatz („G25“; heute E FSÜ) vor, der aus damaliger Sicht zur Unfallverhütung beitragen sollte. Heute sind FSÜ in vielen Berufen üblich, die aktiv Fahrze... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.2 Einnahmen in Geld oder Geldeswert

Rz. 5 Die Einnahmen in Geld oder Geldeswert bilden die Ausgangsgröße bei der Ermittlung des Überschusses. Bei der Ermittlung dieser Einnahmen sind neben den §§ 8-9a EStG auch die §§ 19, 19a EStG zu beachten. Einnahmen in Geldeswert sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG: Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge (bspw. in Form der auch privaten Nutzung eines vom Ar... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
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Unentgeltliche Zuwendung einer Kapitallebensversicherung unter Nießbrauchsvorbehalt

1. Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten. 2. Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der Rückkaufsleistung vorbehalten, entsteht dieser Nießbrauch erst mit Kündigung des Kapitallebensversicherungsvertrags.... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
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Vereinigung mehrerer gewerblicher Betätigungen zu einem einheitlichen Gewerbebetrieb nach Hinzuerwerb eines Betriebs

1. Übt eine natürliche Person mehrere gewerbliche Tätigkeiten aus, kann es sich gewerbesteuerlich in Abhängigkeit von der Gleichartigkeit oder Ungleichartigkeit der Betätigungen sowie von ihrem wirtschaftlichen, organisatorischen und finanziellen ­Zusammenhang um einen Betrieb oder mehrere selbständige Betriebe handeln. 2. Handelt es sich nicht um eindeutig gleichartige... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Unentgeltlichkeit

Rn. 61 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Unentgeltlichkeit ist gegeben, wenn eine AG/KGaA/SE für den Erwerb nicht zur Erbringung einer Gegenleistung verpflichtet ist. Beispiele für die Unentgeltlichkeit eines Erwerbs finden sich in den §§ 3, 7 Abs. 1 ErbStG; darunter fallen insbesondere die Schenkung unter Lebenden und der Erwerb von Todes wegen, wie etwa der Erwerb durch Vermächtni... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Prüfungsbeendigung

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Prüfungstätigkeit ist mit Übersendung des vom Sonderprüfer fertiggestellten, unterzeichneten Sonderprüfungsberichts an den Vorstand der Gesellschaft ebenso wie das Gericht (Handelsregister) beendet (vgl. § 259 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 145 Abs. 4 Satz 3 AktG). Im Übrigen sind als Beendigungsgründe für den Sonderprüfungsauftrag insbesondere... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 8 Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung (verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich)

Stirbt die ausgleichspflichtige Person und besteht ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person vom Versorgungsträger die Hinterbliebenenversorgung verlangen, die sie erhielte, wenn die Ehe bis zum Tod der ausgleichspflichtigen Person fortbestanden hätte.[1] Ein nicht ausgeglichenes Anrecht soll auch dann bestehen, wenn der Tod während der ... mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 2.4.2 Veränderungen von Beteiligungen bei Alt- und Neugesellschaftern

§ 1 Abs. 2a GrEStG erfasst keine Änderungen der Beteiligung am Gesellschaftsvermögen der Altgesellschafter im Verhältnis zueinander. Veränderungen der Vermögensbeteiligung zwischen Neugesellschaftern werden bei der Ermittlung des %-Satzes nicht erneut berücksichtigt. Gehen Anteile von Todes wegen auf Neugesellschafter über, bleibt der Erwerb dieser Anteile bei der Ermittlung ... mehr

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bAV: Versorgungsausgleich / 7 Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (§§ 20–22 VersAusglG)

Für verfallbare Anwartschaften nach dem BetrAVG, die im Zeitpunkt der Scheidung noch nicht ausgleichsreif sind, besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines schuldrechtlichen Ausgleichs. Werden diese unverfallbar, kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte deren schuldrechtlichen Ausgleich gerichtlich beantragen. Frühestens kann er einen Ausgleich zu dem Zeitpunkt verlangen, zu ... mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.11 Ermittlung des %-Satzes

Zunächst ist vorauszuschicken, dass für die Anwendung des § 1 Abs. 2b GrEStG nur solche Anteilsübergänge zu berücksichtigen sind, die nach dem 30.6.2021 erfolgen. Zur Ermittlung des %-Satzes[2] ist auf das Verhältnis der Beteiligung der Neugesellschafter zu der fortbestehenden Beteiligung von Altgesellschaftern nach dem Gesellschafterwechsel abzustellen. Maßgebend ist hierfür... mehr